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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Jens1979 am 08. Februar 2022, 22:19:28

Titel: Rückforderung bei Arbeitsaufnahme
Beitrag von: Jens1979 am 08. Februar 2022, 22:19:28
Hallo,

ich habe am 1.12.2021 eine Vollzeittätigkeit aufgenommen. Den ersten Lohn gabs am 29.12.2021. Jetzt fordert die Agentur das komplette ALG2 für den Monat Dezember zurück. Dieses wurde am 26.11.2021 auf meinem Konto gutgeschrieben.

Wie ist die aktuelle Rechtslage dazu? Muss ich das Geld zurückzahlen oder sollte ich die Angelegenheit einem Anwalt übergeben?

Danke im voraus.
Titel: Re: Rückforderung bei Arbeitsaufnahme
Beitrag von: CCR am 08. Februar 2022, 22:47:21
Wenn das ALG2 höher als dein Lohn gibt es was zurück ansonsten alles ok.
Titel: Re: Rückforderung bei Arbeitsaufnahme
Beitrag von: Hary am 09. Februar 2022, 00:36:55
Das ist richtig so. Du hast für Dezember eine Überzahlung gehabt. Das ALG2 wurde im November im Voraus für Dezember gezahlt und dein Lohn am Ende Dezember rückwirkend für den Dezember. Wichtig ist das hier das Datum des Zuflusses entscheidend ist, also der Zeitpunkt wo es deinem Konto gutgeschrieben wurde.

Schau aber trotzdem ob mögliche Freibeträge und Pauschalen korrekt berechnet wurden. Dieses Überschneiden ist natürlich ungünstig, aber beim Jobcenter kannst du die Rückzahlung im Zweifel auch in Raten tätigen. Das Problem ist eben in der Praxis:
Geld für Dezember bekommen und aufgebraucht bis erste Lohnzahlung am Ende des Monats und nun muss dieses Geld bis zum nächsten Lohn reichen und gleichzeitig erstattet werden.