Ihr kennt euch doch aus! Ich beziehe ALG II und bin Ü 25.Meine Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter ist zum 31.01.2022 ausgelaufen. Einen neuen Termin beim Jobcenter habe ich auch noch keinen erhalten. Lege ich auch ehrlich gesagt keinen Wert drauf :mocking:! Jetzt mal meine Frage: Dürfen die mich eigentlich jetzt noch Sanktionieren zum Bsp. wegen zuwenig Eigenbewerbungen geschrieben? :nea:
Wenn die EGV nicht mehr gültig ist, kann es daraus auch keine Sanktionen mehr geben.
Was bis 31.01.22 war sollte aber noch erfüllt werden.