Hallo zusammen,
in meiner Eingliederungsvereibarung sind 8 Bewerbungen pro Monat vereinbart. Neuerdings bekomme ich von meinen Sachbearbeiter und zusätzlich noch vom Arbeitgeberservice des Jobcenter Stellenangebote zugeschickt. Diese sind mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen. Allein diesen Monat komme ich, auch durch diese Stellenangebote auf Stand heute schon 13 Bewerbungen. Meine Frage was ist den nun bindend die Eingliederungvereinbarung laut der 8 Bewerbungen ausreichen sind, oder muss ich auf jedes Stellenangebote reagieren wegen der Rechtsfolgenbelehrung? Wenn das so weitergeht bin ich ende Februar bei über 20 Bewerbungen angekommen.
Insgesamt 8 Bewerbungen. Da sind natürlich die Stellenangebote vom SB und vom Arbeitgeberservice mit eingerechnet.
Du musst Dich auf jeden Vorschlag mit RFB bewerben. Was Birgit meinte, ist, dass Du dann nicht zusätzlich noch Bewerbungen schreiben musst.
Dann sind die 8 Bewerbungen die vereinbart wurden totaler Schwachsinn, da mir ja allein im Februar schon 10 Stellenangebote zugeschickt wurden. Zusätzlich zu diesen kommen dann ja auch noch meine 3 hinzu.
Kann es sein, dass mindestens 8 Bewerbungen vereinbart wurde?
Wichtig ist, dass diese Bewerbungen auch bezahlt werden.
Da die Bewerbungskosten m. W. auf einen bestimmten Jahresbetrag begrenzt sind, sollte man das mit dem pAp besprechen.
Zitat von: Sheherazade am 10. Februar 2022, 14:30:43
Kann es sein, dass mindestens 8 Bewerbungen vereinbart wurde?
Ne genau 8 Stück sind vereinbarte. Ich schreibe die jetzt halt mach nur noch copy and paste.
Fisch
Zitat von: Fisch am 10. Februar 2022, 14:17:16Hallo zusammen,
in meiner Eingliederungsvereibarung sind 8 Bewerbungen pro Monat vereinbart. Neuerdings bekomme ich von meinen Sachbearbeiter und zusätzlich noch vom Arbeitgeberservice des Jobcenter Stellenangebote zugeschickt.
Mit acht Bewerbungen sind die Eigenbemühungen gemeint!
VV zählen nicht dazu.
Sind das vom AG Service VV oder Stelleninformationen und sind die von deinem JC oder von der AfA?
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Februar 2022, 15:19:15
Fisch
Vom JC und vom AG Service beides VV.
Zitat von: Fisch am 10. Februar 2022, 14:17:16Hallo zusammen,
in meiner Eingliederungsvereibarung sind 8 Bewerbungen pro Monat vereinbart. Neuerdings bekomme ich von meinen Sachbearbeiter und zusätzlich noch vom Arbeitgeberservice des Jobcenter Stellenangebote zugeschickt.
Mit acht Bewerbungen sind die Eigenbemühungen gemeint!
VV zählen nicht dazu.
Sind das vom AG Service VV oder Stelleninformationen und sind die von deinem JC oder von der AfA?
MfG FN
nix verstehen
Wenn du die Kosten dafür verlangst mit 5€ pro Bewerbung wird es weniger werden.
Im Jahr zahlen die nicht mehr wie 200-300€ für Bewerbungen pro Person. Allerdings gibt es JC die weniger als 5€ pro Bewerbung akzeptieren.
Bei 5€ wäre man bei 5-6 Bewerbungen am Kostenlimit.
Zitat von: Fisch am 10. Februar 2022, 14:17:16Wenn das so weitergeht bin ich ende Februar bei über 20 Bewerbungen angekommen.
Das ist definitiv zu viel, so etwas muss man nicht Akzeptieren.
8 wären evtl. noch o.k aber inkl. der VV, was steht dazu in der EGV genau?
Es steht nur drin das ich verpflichtet bin monatlich 8 Bewerbungen zu schreiben, ansonsten der übliche Standardtext das es sonst zu Sanktionien kommt. Das habe ich im Dezember seid ich im alg2 Bezug bin auch gemacht, genauso im Januar. Jetzt im Februar sind die der Meinung mich mit Stellenangeboten zu überhäufen. Meine Frage nach dem warum wurde nur damit begründet, das ich ein A-Kunde wäre wegen meiner Qualifikation ( Ausbildung ) und guten Lebenslauf und damit schnell vermittelt werden könnte. Komisch das war ich im Dezember und Januar dann ja auch schon
Ich habe in meiner Eingliederungsvereinbarung durchgesetzt das dort steht das "... die Bewerbungskosten anfallend auf Vermittlungsvorschläge in tatsächlich entstandener und nachgewiesener Höhe im vollem Umfang erstattet werden"...
Ich habe seitdem keinen einzigen Vorschlag erhalten... Wer da böses vermutet :)
Wieso unterschreibst so eine EGV in der 8 Bewerbungen im Monat genannt sind? :sad: Ist dann auch die Übernahem der Kosten geregelt bzw. werden diese auch für die 8 Bewerbungen bezahlt oder steht in der EGV dazu nix? Alleine dann könntest du schon dagen vorgehen ...
Die Kosten für Email und Bewerbungen auf dem Postweg werden übernommen, das ist soweit ok. Fand 8 Bewerbung jetzt nicht so viel, würde mich wahrscheinlich auch so oft bewerben, wenn ich keine 8 schreiben müsste. Nur 8 ist ja auch eine Hausnummer als die 13 Stück stand heute.
Zitat von: Unwissender am 11. Februar 2022, 09:24:34
Wieso unterschreibst so eine EGV in der 8 Bewerbungen im Monat genannt sind? :sad: Ist dann auch die Übernahem der Kosten geregelt bzw. werden diese auch für die 8 Bewerbungen bezahlt oder steht in der EGV dazu nix? Alleine dann könntest du schon dagen vorgehen ...