Hallo,
Hier habe ich eine EGV bekommen ist die so rechtens?
Was kann ich verbessern?
Heißt es nicht fördern und fordern aber in diese EGV ist es nur arg JC lastiges fordern oder?
Wie kann man die restlichen Bilder anhängen?
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2. VERSUCH
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Sorry, aber anders bekomme ich die Sachen nicht hochgeladen
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ZitatBei Beginn der Maßnahme wird ein Maßnahmevertrag abgeschlossen.
Lustig, du bist gar nicht verpflichtet mit Dritten (Maßnahmeträger) Verträge abzuschließen und kannst deswegen auch nicht sanktioniert werden... :zwinker:
Bloß nicht unterschreiben!
Ich würde die SB erst mal etwas beschäftigen. :zwinker:
Das man nicht verpflichtet ist, mit Dritten Verträge zu schließen, noch nicht erwähnen. Das kommt dann später... :cool:
ZitatIhr Entwurf zu einer Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II vom 26.01.2022 als Austauschvertrag nach §55 SGB X
Sehr geehrte SB,
die mir überlassene EinV weist erhebliche Diskrepanzen zur gültigen Gesetzgebung und geltenden Rechtssprechung auf. So muss eine Zuweisung zu einer Maßnahme hinreichend bestimmt sein und dazu enthalten:
- eine vorhergehende Potentialanalyse nach §15 SGB II (nF) Abs. 1
- die Art der Maßnahme,
- die Inhalte der Maßnahme,
- den Träger/Veranstalter,
- den Maßnahmeort,
- den zeitlichen Umfang,
- die zeitliche Verteilung,
- welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird,
- warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist.
Ihre spärlich gemachten Angaben zur Maßnahme sind absolut unzureichend und genügen nicht den Vorgaben des Gesetzgebers.
Daher wird festgestellt, dass die mir überlassene EinV so nicht unterschriftsfähig ist.
Gerne bin ich bereit, einen rechtskonformen Entwurf erneut zu prüfen. In diesem Fall setze ich aber voraus, dass die rechtlichen Mängel bereits im Vorfeld korrigiert werden. Mit dieser Stellungnahme wurde nur der wesentliche Mangel gerügt, weitere zu vermeiden liegt in Ihrer Pflicht, denn Sie sind den Maßgaben des §15 SGB II und weiteren gesetzlichen Festlegungen zwingend verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Zitat von: Sery am 10. Februar 2022, 15:17:50Was kann ich verbessern?
Vor der Unterschrift Nachfragen, was genau hier gemacht werden soll.
Erst mal musst du keinerlei Verträge mit Dritten, hier der Träger Unterschreiben.
Der Vertragspartner ist hier allein das JC.
Dazu Beginn und Ende der Maßnahme haben vorher festgelegt zu werden.
Nicht wie hier mit einer möglichen Verlängerung.
Dazu noch alles mit Individueller Vereinbarung.
Was soll hier das mobile Coaching sein?
Besuch bei dir zu Hause?
RfB ist auch falsch, eine Minderung um 30% geht nicht grundsätzlich 3 Monate, sondern kann auch eher Beendet werden.
Dann wenn der Grund nicht mehr vorhanden ist.
Scheint wohl eine neue Masche zu sein, dass die Maßnahmeträger zu den Elos kommen. Scheint mir, dass die das jetzt im Gießkannenprinzip verteilen, ohne zu schauen, ob der Elo überhaupt die Voraussetzungen erfüllt. Wurde in einigen JC, bzw. der Stelle die die Beschaffung der Maßnahmen macht (Name vergessen) wohl mal wieder was eingekauft, was nun fleißig verteilt werden muss.
Ich würde alles tun um das zu verweigern.
https://ausschreibungen-deutschland.de/653341_Massnahme_Mobiles_Coaching_nach__16_Abs_1_Nr_2_Sozialgesetzbuch_SGB_Zweites_Buch_2020_Steinfurt
ZitatGegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1, S. 1, Nr. 2 SGB III ist ein individuelles Coaching der Teilnehmer mit dem Ziel
— der Entwicklung der Bereitschaft, die Beratungs- und Unterstützungsangebote des Auftraggebers wieder in Anspruch zu nehmen, zu fördern. Insbesondere sollen Bewerber an die Angebote der nach dem SGB II §16a wirkenden Träger sowie an weitere behördliche Angebote, wie z. B. Jugendamt, Jugendgerichtshilfe, etc. herangeführt und aktiv begleitet werden;
— der Aktivierung durch Aufbau von Motivation und Leistungsbereitschaft und somit die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit herzustellen bzw. zu verbessern;
— des Abbaus von multiplen Vermittlungshemmnissen.
Das ,,Mobile Coaching" ist ein das bisherige Maßnahmespektrum ergänzendes niederschwelliges Angebot für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die aufgrund besonderer Problemlagen mit den bisherigen Maßnahmen nicht erreicht werden konnten. Die Maßnahme ist auf den einzelnen Teilnehmer auszurichten und erfolgt unter anderem mittels der aufsuchenden Sozialarbeit unmittelbar im direkten Wohnumfeld der Teilnehmer.
Diese Hausbesuche sind nicht im Sinne des §6 Abs. 1 Satz 2 SGB II zu verstehen. Sie dienen ausschließlich der sozialintegrativen Betreuung der Teilnehmer. Ferner ist bei der Durchführung der Maßnahme eine klare Abgrenzung zu den Leistungen des SGB VIII und SGB XII sicherzustellen. Die aufsuchende Sozialarbeit muss für den Bereich Steinfurt (Los 2) auch in Form eines mobilen Büros (wahlweise ein oder mehrere Busse) erfolgen. Sollte aus methodisch didaktischen oder inhaltlichen Gründen im Sinne der Zielerreichung eine Aktivierung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers erforderlich sein, ist dies zugelassen.
Die kontroverse Diskussion hatten wir ja hier schon.
https://hartz.info/index.php?topic=127837.msg1524201#msg1524201
Zitat von: Heinz-Otto am 10. Februar 2022, 17:41:30Scheint wohl eine neue Masche zu sein, dass die Maßnahmeträger zu den Elos kommen.
Könnte durchaus so sein, weil das hier jetzt häufiger zu werden scheint.
Evtl. auch deshalb, weil die meisten JC schon seit 2 Jahren so gut wie dicht sind.
Da denken sie wohl, man müsse die Leute jetzt zu hause Besuchen.
Immer mit der Begründung Vermittlungshemmnisse abzubauen, weil ja die meisten eh keine Chance hatten wegen Corona.
Hier (beim JC) wurden solche "Caches" sogar mal gesucht, ohne eine großartige Qualifikation haben zu müssen.
Stand was von einer Schulung dabei und dass sie die Leute zu Hause aufsuchen sollen.
Zitat von: vanessa am 10. Februar 2022, 17:52:32
Evtl. auch deshalb, weil die meisten JC schon seit 2 Jahren so gut wie dicht sind.
Da denken sie wohl, man müsse die Leute jetzt zu hause Besuchen.
Oder weil die Corona geplagte Maßnahmeträgerlobby vor Umsatzeinbußen bewahrt werden soll.
ZitatImmer mit der Begründung Vermittlungshemmnisse abzubauen, weil ja die meisten eh keine Chance hatten wegen Corona.
Klares, unlogisches Scheinargument. Kennt man ja. Als ob individuelle Vermittlungshemmnisse durch Einzelcoaching abgebaut werden könnten.
Wenn ich 60+ bin, hilft mir auch das Coaching nicht einen Job zu finden.
ZitatHier (beim JC) wurden solche "Caches" sogar mal gesucht, ohne eine großartige Qualifikation haben zu müssen.
Stand was von einer Schulung dabei und dass sie die Leute zu Hause aufsuchen sollen.
Die JC sind offensichtlich genau so Corona-Verzweifelt wie unsere Regierung.
Danke,
erst einmal für die Tipps und Hinweise .
Seit vier Monate habe ich einen neuen SB der noch jung und " willig " ist.
Obwohl ich schon lange im Bezug bin wollte ich nun Bewerbung kosten haben, da im Bewerbungszentrum Verträge unterzeichnet werden müßen, was ich ablehne und ohne EGV ist ja das Jobcenter nicht verpflichtet die Gelder zu bezahlen. Nun weigerte ich mich Nachweise zu liefern.
Naja, da habe ich natürlich ins Wespennest gestochen.
Bei einer Stelle mit RFB habe ich nur das Bewerbungschreiben ohne Inhalt gesendet.
Nun hat er daraus festgestellt daß ich nicht fähig bin eine Bewerbung zu erstellen außerdem bin ich ja schon soo lange ohne Job