Hallo zusammen,
Brauche dringend Rat, hab gegen eine JC Mitarbeiterin 2x eine Dienstaufsicht Beschwerde eingereicht wurde nie beachtet stattdessen, verschwinden weiter meine Sachen wegen Gesundheit aus der Akte, so daß ich dahin gestellt werde als sei ich gesund, das geht schon 3 Jahre so hier im Landkreis Vulkaneifel Daun, die Anwälte trauen sich hier nicht ran kein Witz, hab heute sogar bei der Bundesagentur f. Arbeit angerufen die sind leider nicht zuständig weil das JC Kommunal ist, ich krieg von der Frau Sanktion um Sanktion verdonnert, wo kann ich mich dran wenden am besten habe sogar den Bürgermeister angeschrieben aber nix passiert
4 Herzinfarkte, Copd noch dazu und am Anfang hab ich mich bei der Eifel Kaserne beworben da musste ich den Gesundheitszustand angeben, und wurde nicht eingestellt da haut die raus warum ich gesagt habe das ich krank bin
Wende dich an die örtliche Stelle des VDK. Die wissen was zu tun ist. Zur Not haben die auch eigene Anwälte. Ich bin damit vor Jahren sehr gut gefahren. Später musste ich nur noch erwähnen, dass ich den VDK einschalte. Da wurde wundersamerweise immer schon vorher für mich entschieden. :zwinker:
Super vielen lieben dank, ich berichte dann was passiert ist
Hast du jeweils Nachweise, dass du die Dokumente eingereicht hast?
Du kannst Akteneinsicht beantragen.
Besser noch Auskunft nach DSGVO. Das gilt auch für Landesbehörden.
Thema des Rundschreibens ist u. a. das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO. In einer Anlage zu diesem Rundschreiben wird dazu umfangreich informiert. https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Rundschreiben/Jobcenter/Anlagen/Rundschreiben-1-Jobcenter-Anlage2.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Weitere Infos Datenschutz in JC (https://hartz.info/index.php?topic=127433.0)
Der Datenschutz gilt auch für zkT (Optionskommunen) Allerdings müssen m. W. Beschwerden dort an den Landesdatenschutzbeauftragten gerichtet werden.
Ansonsten hilft nur Eilantrag oder Klage beim Sozialgericht
Zitat von: Der Friese am 11. Februar 2022, 13:23:57
Wende dich an die örtliche Stelle des VDK.
Und was kostet dich der "Spaß"? Das ist ja relativ teuer.
Werden die Kosten vom JC anerkannt, wie es hier steht? Gilt aber nur, wenn man EK hat.
https://www.vdk.de/hessen-thueringen/downloadmime/5622/Info-Dienst_55_-_Erstattung_Mitgliedsbeitraege_Grundsicherung.pdf
Z.B. Baden-Württemberg, langt ganz schön zu
https://www.vdk.de/bawue/pages/dabei_sein/kosten_bei_verfahren/79842/kosten_fuer_verfahren
Zitat2.1 Unter einem Jahr Mitgliedschaftsdauer:
Widerspruch: 45 Euro
Klage: 75 Euro
Berufung: 105 Euro
2.2 Ab einem Jahr Mitgliedschaftsdauer:
Widerspruch: 30 Euro
Klage: 50 Euro
Berufung: 70 Euro
2.3 Ab zwei Jahren Mitgliedschaftsdauer:
Widerspruch: 15 Euro
Klage: 25 Euro
Berufung: 35 Euro
Ich versuch auch das, danke
Zitat von: Heinz-Otto am 11. Februar 2022, 13:37:43
Hast du jeweils Nachweise, dass du die Dokumente eingereicht hast?
Du kannst Akteneinsicht beantragen.
Besser noch Auskunft nach DSGVO. Das gilt auch für Landesbehörden.
Thema des Rundschreibens ist u. a. das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO. In einer Anlage zu diesem Rundschreiben wird dazu umfangreich informiert. https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Rundschreiben/Jobcenter/Anlagen/Rundschreiben-1-Jobcenter-Anlage2.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Weitere Infos Datenschutz in JC (https://hartz.info/index.php?topic=127433.0)
Der Datenschutz gilt auch für zkT (Optionskommunen) Allerdings müssen m. W. Beschwerden dort an den Landesdatenschutzbeauftragten gerichtet werden.
Ansonsten hilft nur Eilantrag oder Klage beim Sozialgericht
Zitat von: Der Friese am 11. Februar 2022, 13:23:57
Wende dich an die örtliche Stelle des VDK.
Und was kostet dich der "Spaß"? Das ist ja relativ teuer.
Werden die Kosten vom JC anerkannt, wie es hier steht? Gilt aber nur, wenn man EK hat.
https://www.vdk.de/hessen-thueringen/downloadmime/5622/Info-Dienst_55_-_Erstattung_Mitgliedsbeitraege_Grundsicherung.pdf
Z.B. Baden-Württemberg, langt ganz schön zu
https://www.vdk.de/bawue/pages/dabei_sein/kosten_bei_verfahren/79842/kosten_fuer_verfahren
Zitat2.1 Unter einem Jahr Mitgliedschaftsdauer:
Widerspruch: 45 Euro
Klage: 75 Euro
Berufung: 105 Euro
2.2 Ab einem Jahr Mitgliedschaftsdauer:
Widerspruch: 30 Euro
Klage: 50 Euro
Berufung: 70 Euro
2.3 Ab zwei Jahren Mitgliedschaftsdauer:
Widerspruch: 15 Euro
Klage: 25 Euro
Berufung: 35 Euro
Ich bin schon über 20 Jahre Mitglied. Kann mein Geld auch für sinnlosere Sachen ausgeben. Aber die knapp 15€ im Quartal sind es mir Wert. Soooo viele Lobbyisten hat der kleine Mann nicht. :zwinker:
Und zu den von dir aufgelisteten Kosten. In meinem Fall waren 2 externe Fachanwälte damit beschäftigt. Was kostet der Spaß wohl ohne Solidargemeinschaft? Umsonst geht dann halt auf deinem Weg. Mit den kostenlosen, aber auch unverbindlichen Tipps im Netz. Ob das in diesem Fall der bessere Weg ist, mag ich nicht beurteilen.