Hallo ihr Lieben,
ich habe vor kurzem einen Antrag auf ALG2 gestellt,ab 01.05.2022 soll der Antrag gelten.
Heute habe ich eine Einladung vom JC im Briefkasten mit einem Termin für nächste Woche Mittwoch.
Man will mit mir über Leistungsangelegenheiten sprechen.
Nun meine Frage.Muss ich den Termin wahrnehmen obwohl ich noch gar nicht im Bezug bin?
Man könnte dies doch auch am Telefon klären,zumal ich mich vorher auch noch testen lassen muss.
Danke schon mal und schönen Tag.
Anscheinend wird dein Antrag bewilligt und die wollen gleich eine Eingliederungsvereinbarung mit dir abschließen und eine Maßnahme Kurs für Bewerbungen, so war es bei mir.
Zitat von: Zazu72 am 11. Februar 2022, 15:51:14
Man will mit mir über Leistungsangelegenheiten sprechen.
Üblich ist das zwar nicht (normal soll man Unterlagen einreichen) und bis Mai ist noch eine Weile hin.
Mehr steht da nicht? Welche Unterlagen die brauchen?
Sicher, dass da steht Leistungsangelegenheiten und nicht "berufliche Situation"?
Wenn du willst dass die offenen Fragen zu deinem
Leistungsanspruch schnell und unbürokratisch geklärt werden, würde ich hin gehen. Du kannst die Fahrtkosten dafür verlangen. Besser, als Geld für Kopien und Post zu bezahlen.
Vielleicht hat die SB auch übersehen, dass der Antrag erst ab Mai gelten soll.
Perso und Meldebescheinigung wirst du auf jeden Fall brauchen.
Danke für eure Antrworten.
Ich habe mit der SB bereits telefoniert gehabt und sie bestägtite mir das der Antrag ab 01.05. läuft.
Ja es steht dort "Leistungsangelegenheiten".
Ich soll nur meinen Ausweis und einen Test mitbringen.
Ich habe meine 9jährige Tochter,die ich um 7 Uhr zur Schule fahren muss und 3x die Woche um 13 Uhr abholen muss,1x die Woche um 12:15 und Freitags um 11:10 Uhr.
Busse fahren hier ao blöd das sie damit nicht fahren kann.
Kann man mich da überhaupt in eine Maßnahme stecken?
Ich wohne auf dem Dorf,wo es leider nicht so viele Arbeitstellen gibt.Die meisten sind im Schichtdienst.
Wundert mich ein wenig, dass der Antrag überhaupt angenommen wurde,bzw. keine Empfehlung ausgesprochen worden, später nochmal vorzusprechen. Bis Mai kann einiges passieren
Ist es tatsächlich so dass der Antrag ab Stellungsdatum gilt?
Muss ich nun da hin oder nicht?
Zitat von: Zazu72 am 11. Februar 2022, 17:57:18
Ist es tatsächlich so dass der Antrag ab Stellungsdatum gilt?
Muss ich nun da hin oder nicht?
Wenn du im Antrag angegeben hast "ab Mai" gilt das. Sonst wirkt der Antrag auf den Monatsersten zurück.
Hin musst du, da deine Identität festgestellt werden muss. Sonst gibt es keine Leistungen.
Sei doch froh, dass du eine Meldeaufforderung bekommen hast und dann die Fahrtkosten bekommst.
Ich wundere mich halt weil ich bereits so weit vor dem Bezug hin soll und der Termin so kurzfristig stattfinden soll.Antrag habe ich "ab 01.05.22" angegeben und auch bereits diesbezüglich mit der Dame vom JC telefoniert die es so auch bestätigt hat.
Womöglich ist es eine sog. Auswegeberatung oder Zugangssteuerung. Bei diesem Termin wird geprüft ob andere Träger vorrangig sind, die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und einiges mehr. In vielen JC erhält man dann im Anschluss die Antragsunterlagen und alle weiteren Formulare die benötigt werden und teilweise einen Termin zur persönlichen Antragsabgabe. In diesem Termin wird dann oft der Antrag geprüft und gleich bewilligt, so dass der Antragsteller gleich den Bescheid mitnehmen kann und offene Fragen direkt beantwortet werden können.
Das ist nur eine Vermutung bzw. Möglichkeit, keine Feststellung.
Den Antrag habe ich doch schon gestellt.
Zazu72
Mit Antragstellung ist man verpflichtet den Einladungen nachzukommen. Das war mal anders wurde aber geändert. Damals war das ab Anspruch.
Die Rechtsgrundlage weiß ich leider nicht mehr aber das können andere beantworten.
MfG FN
Kann es sein, dass das das Sofortangebot war.
https://www.buzer.de/gesetz/7305/a143874.htm?m=sofortangebot#hit
Wurde aufgehoben https://www.buzer.de/gesetz/2602/a143901.htm
Gut möglich, dass das jetzt in einem anderen § steht. Ich erinnere mich nämlich an so eine Regelung, dass gleich nach Antrag eine "Einladung" kommt.
Vielleicht ist es auch nur eine Optionskommune bei der TE. Wird bei uns auch immer so gemacht, der Antrag auf ALGII wird bei der Gemeinde (Sozialamt) gestellt, dann bekommt man recht flott einen Termin bei der Agentur für Arbeit (Arbeitsvermittlung) in der Kreisstadt. Sobald der stattgefunden hat, bekommt die Gemeinde eine Rückmeldung von der Agentur für Arbeit und der ALGII-Antrag wird kurz darauf beschieden.
Ich verstehe halt nur nicht warum ich persönlich erscheinen muss wenn es lediglich um Fragen rund um den Antrag geht.Könnte man ja auch telefonisch klären.
Aber wahrscheinlich wollen die sehen ob es mich tatsächlich gibt :zwinker:
Zitat von: Zazu72 am 15. Februar 2022, 18:33:05
Aber wahrscheinlich wollen die sehen ob es mich tatsächlich gibt :zwinker:
Ja und das ist auch gut so.
Ja klar!Hab ja auch nix dagegen.