Hallo,
ich habe am 2.2. bei der BA an mehrere Ansprechpartner folgende Anfrage gestellt
ZitatGuten Tag,
persönliche Beratung wird nur noch mit 2G angeboten.
Ich kann keine Rechtsgrundlage finden, wonach die Bundesagentur diese Regelungen treffen darf.
Wo finde ich das entsprechende Gesetz, dass eine 2G Regelung in Bundesbehörden und Jobcentern zulässig ist.
Vorsorglich ist diese Anfrage nicht als Rechtsberatung, sondern Anfrage im Rahmen des IFG anzusehen.
und heute recht eine Antwort erhalten
Antwort von Zentrale.RCE@arbeitsagentur.de
Zitatnach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat jede/r Zugang zu amtlichen Informationen. Der Begriff "amtliche Information" wird in § 2 Nr. 1 IFG definiert als "jede amtlichen zwecken dienende Aufzeichnung". Zu Ihrer Anfrage nach einer Rechtsgrundlage für die sogenannte 2-G-Regel in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) liegen hier keine amtlichen Informationen im Sinne der Definition vor.
Ihre Darstellung, wonach persönliche Beratung durch die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen nach § 44b SGB II) nur noch "mit 2 G angeboten" wird, ist so nicht richtig:
Der Zugang zu den Dienststellen der BA ist derzeit nur unter Beachtung der 2-G-Regel, also für gegen SARS-CoV-2-geimpfte oder davon genesene Besucher/innen möglich. Eine persönliche Arbeitslosmeldung kann aber unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status jedenfalls an einem "Notfall-Schalter" erfolgen. Für die von Ihnen zitierte persönliche Beratung nutzt die BA neben der Beratung in den Agenturen für Arbeit während der Corona-Pandemie Gespräche draußen ("walk&talk") und digitale Möglichkeiten wie Telefon oder Video-Kommunikation.
Die 2 -G-Regelung in den Dienststellen der BA beruht auf dem Hausrecht der Behördenleiterin/des Behördenleiters. Das Hausrecht wurde in mehreren Entscheidungen konkretisiert ("Richterrecht") und folgt aus der Verantwortung der Behördenleitung für die Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben und den ordnungsgemäßen Ablauf der Verwaltungsgeschäfte. Es stellt eine "Annexkompetenz" zur gesetzlichen Aufgabe dar (vgl. z.B. die Entscheidungen des Bayerischen VGH Beschluss vom 9.7.1980 Az. 9 CS 80 A.268; Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 15.3.2010, Az. 34 K 78/09). Letztlich geht darum, die Verwaltung funktionsfähig zu halten. Zu diesem Zweck darf die Behördenleitung geeignete und angemessene Maßnahmen ergreifen, um Risiken für Beschäftigte und für Besucher/innen der Behörde zu reduzieren. Bezogen auf das Ansteckungsrisiko mit SARS-CoV-2 können derartige Maßnahmen abhängig von der Infektionslage beispielsweise das Tragen einer FFP2-Maske oder der Nachweis einer Impfung gegen SARS-CoV2 oder einer Genesung sein.
Für die Beschäftigten der Agentur für Arbeit gilt nach § 28 IfSG am Arbeitsplatz die 3-G-Regel.
Aha für Angestellte gilt nur 3 G für uns 2 G?
Was da dahinter steckt ist für mich eindeutig!
Mir kann es zwar egal sein, weil ich geimpft bin.
Ich bin aber grundsätzlich gegen
strukturelle Gewalt. Das entspricht nicht meinem Demkokratieverständnis und auch nicht der FDGO.
Juristen mögen das anders sehen. Ist mir aber egal.
Da hast Pech.
Überall dort, wo bisher im Einzelhandel 2G gegolten hat, war bei den Mitarbeiter immer noch 3G erlaubt.
Wo steht, dass das nicht auch für Behörden gilt?
Das Ding ist ja die Begründung auf der Webseite.
Schutz der Besucher blabla. Dann müssten sie für die Mitarbeiter auch 2 G einführen, bzw. einrichtungsbezogene Impffplicht.
Sind viele schließlich Beamte und dem Staat nicht minder verpflichtet, wie Soldaten.
Mich nerven zwar auch die militanten Extrem Corona-Gegner, bzw. diese abstrusen Verschwörungsfanatiker.
Aber bei der widersprüchlichen und teilweise idiotischen Corona-Politik muss man sich nicht wundern, wenn derlei Bewegungen entstehen.
Das Schlimme ist, dass viele - sorry - Dummies nicht schnallen, dass sie teilweise dem rechten Gesoxe auf den Leim gehen und sich instrumentalisieren lassen.
Ich hab über die Widersprüchlichkeit auch immer lachen müssen, denn eine Freundin arbeitet im Baumarkt. Sie ist ungeimpft (verstehe ich immer noch nicht). Für sie als Arbeitnehmerin, die sich über 8 Stunden im Baumarkt aufhält, gilt 3G. Aber wenn ich als Kunde für 30 Minuten rein will, benötige ich 2G.
Und dann noch das mit der Maskenpflicht: Ich als Kunde in Ba-Wü benötige für meinen Besuch im Baumarkt eine FFP2 und für meine Freundin als Angestellte reicht eine medizinische Maske.
So etwas ist halt typisch deutsch :wand:
In Fitnessstudios und Restaurants auch nicht anders. :wand:
Ganz grotesk wird es, wenn 2G oder 3G bei einer Vorladung gefordert wird.
Da ich die selbe Anfrage an
Baden-Wuerttemberg@arbeitsagentur.de
Service-Haus@arbeitsagentur.de
Zentrale@arbeitsagentur.de
Hauptstadt-Vertretung@arbeitsagentur.de
gerichtet habe bin ich mal gespannt, ob und wer, wann und wie antwortet.
Ich komme gerade auf Hochtouren. Einige mögen das für schwachsinnig, unnötig, Zeitverschwendung oder sonst was halten.
Mir macht es Spaß und es ist meine Zeit und meine Energie. Ich bitte daher vorsorglich, dies zu respektieren.
Meine Antwort, bzw. Nachfrage:
Sehr geehrte Frau xxx,
danke für ihre zügige Stellungnahme.
Es bestehen weitere Fragen und Unklarheiten.
1. Hausrecht, nicht Vorliegen amtlicher Informationen
Sie veröffentlichen auf der Hauptseite der Arbeitsagentur dass für ALLE Jobcenter, bzw. Arbeitsagenturen die 2 G Regelung gilt.
Gleichzeitig liegen Ihnen keinerlei Informationen über die Regelungen der einzelnen Dienststellen, bzw. amtliche Informationen vor.
Regelungen über das Hausrecht kann nur der jeweilige Geschäftsführer (GF) erlassen.
Liegen der BA die entsprechenden Entscheidungen der einzelnen GF vor?
Wurden diese überhaupt eingeholt, bevor die allgemeine 2G Regelung auf der Webseite der BA veröffentlicht wurde?
Oder wurde etwa eine allgemeine Dienstanweisung erlassen, die die GF verpflichtet, eine entsprechende G2 Regelung in ihrer Behörde zu erlassen?
Falls ja, wo ist die Weisungsbefugnis seitens der Hauptvertretung ggü. den GSn geregelt?
Sollte vor der Verkündung der allgemein geltenden G2 Regelung in allen Dienststellen eine Dienstanweisung oder Anfrage bei den GFn erfolgt sein, müssten hierüber ja entsprechende Informationen vorliegen.
Ansonsten muss ich leider eine willkürliche, rechtlich nicht gestützte "Allgemeinverfügung" annehmen.
2. Alternative Kontaktkanäle
a) Gespräche draußen ("walk&talk").
Die Leute sollen also bei Wind und Wetter, Regen, Schnee irgend wo draußen Eingliederungsgespräche führen?
Wo eventuell unbeteiligte mithören können.
In wie fern stellt das ein milderes Mittel dar, als ein Test?
b) und digitale Möglichkeiten wie Telefon
Niemand ist verpflichtet seine Telefonnummer anzugeben. Und die Mitarbeiter geben ihre Nummer nicht heraus.
Es wäre mir nicht bekannt, dass es spezielle Servicenummern gibt,über man seinen Arbeitsvermittler erreichen kann.
c) oder Video-Kommunikation
Welche Art Videokommunikation ist das und werden die Teilnehmer über die datenschutzrechtlichen Risiken aufgeklärt?
Wie sicher sind diese Verbindungen, welche datenschutzrechtlichen Sicherheitsmaßnahmen werden da ergriffen?
Oder findet etwa mit Diensten von US-Firmen und deren Server statt, die sich vorbehalten alle Gespräche mitzuschneiden? Wie z. B. Skype!
Wurden diese Kommunikationskanäle mit dem BfDI überhaupt abgeklärt?
d) E-Mail
Wie wollen Sie die Vertraulichkeit und Schutz vor Zugriff Dritter auf persönlicher Daten garantieren, wenn keine Ende-zu-Ende Verschlüsselung angeboten wird?
Nach welcher Rechtsgrundlage darf das Jobcenter z. B. für Beratungsgespräche oder sonstige Kommunikation mit höchst persönlichen Inhalten übermitteln?
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass Anfragen, die man nicht selbst beantworten kann, von Amts wegen an die entsprechende Stelle weiter zu leiten sind.
Gibt es dieses Recht auf Auskunft für alle Behörden/öffentlichen Stellen?
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 18:07:09Einige mögen das für schwachsinnig, unnötig, Zeitverschwendung oder sonst was halten.
Mir macht es Spaß und es ist meine Zeit und meine Energie. Ich bitte daher vorsorglich, dies zu respektieren.
Ich respektiere Deine Zeitverschwendung. Aber ich finde es unverschämt, dass Du damit die Zeit anderer (die das lesen, ggf. sogar bearbeiten müssen) verschwendest. "Verschwenden" im Sinne von, dass Du es nur machst, weil Dir langweilig ist. Du kannst aus keiner wie auch immer gearteten Antwort irgendeinen Nutzen ziehen. Außer den, dass Du der Tollste bist. Aber das weißt Du ja eh schon.
Lies doch einfach nicht! Zwingt dich keiner. Und deine dümmlichen persönlichen Angriffe ignoriert man am besten.
Oder kommt da etwa Neid auf, weil dir derlei Argumentationen gar nicht einfallen würden.
Das nur, weil ich der Tollste bin. Ich muss ja meinem Ruf gerecht werden und dich Glücklich machen. :mocking:
Langeweile ist für mich ein Fremdwort. Gibt es bei mir nicht. :cool:
Zitat von: Heinz-Otto am 11. Februar 2022, 18:06:08
Ich bin aber grundsätzlich gegen strukturelle Gewalt. Das entspricht nicht meinem Demkokratieverständnis und auch nicht der FDGO.
Dann ist ja gut, dass strukturelle Gewalt hier nirgendwo zu erkennen ist.
Zitat von: Heinz-Otto am 11. Februar 2022, 21:49:59
Das Ding ist ja die Begründung auf der Webseite.
Schutz der Besucher blabla. Dann müssten sie für die Mitarbeiter auch 2 G einführen, bzw. einrichtungsbezogene Impffplicht.
Sind viele schließlich Beamte und dem Staat nicht minder verpflichtet, wie Soldaten.
Nur ein Bruchteil der Mitarbeiter der BA sind Beamte.
Im Übrigen würde 2G den Mitarbeitern bestimmt gefallen: Wer nicht geimpft oder genesen ist, wäre damit quasi bei voller Bezahlung freigestellt. Er muss nur täglich seine Arbeitskraft anbieten und sich vom Arbeitgeber unter Annahmeverzug abweisen lassen.
Zitat von: Nirvana am 12. Februar 2022, 18:57:16
Zitat von: Heinz-Otto am 11. Februar 2022, 18:06:08
Ich bin aber grundsätzlich gegen strukturelle Gewalt. Das entspricht nicht meinem Demkokratieverständnis und auch nicht der FDGO.
Dann ist ja gut, dass strukturelle Gewalt hier nirgendwo zu erkennen ist.
Warum nicht?
Es gibt keine Impfpflicht. Es wird massiver Druck ausgeübt, weil Bürger der Zutritt in eine Behörde unnötig erschwert wird.
Es gibt keinen Grund einen Nachweis durch Test zu verweigern.
Mit Test ist die Sicherheit gewährleistet. Daher ist das ganz klar strukturelle Gewalt.
Erst recht, wenn diejenigen die angeblich geschützt werden sollen /Personal), selbst kein 2 G brauchen, sondern sich testen lassen können.
Wiki:
,,Strukturelle Gewalt ist die vermeidbare Beeinträchtigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse oder, allgemeiner ausgedrückt, des Lebens, die den realen Grad der Bedürfnisbefriedigung unter das herabsetzt, was potentiell möglich ist."
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 19:10:40
Warum nicht?
Weil die "Beeinträchtigung" sachlich gerechtfertigt ist.
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 19:10:40
Wiki:
,,Strukturelle Gewalt ist die vermeidbare Beeinträchtigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse oder, allgemeiner ausgedrückt, des Lebens, die den realen Grad der Bedürfnisbefriedigung unter das herabsetzt, was potentiell möglich ist."
Die Bundesagentur für Arbeit fühlt sich bestimmt geschmeichelt, wenn das Betreten ihrer Dienststellen in Arbeitslosenforen als "grundlegendes menschliches Bedürfnis" angesehen wird. :grins:
Es ist ein Bürgerrecht. Und in den Corona-Verordnungen sind Ämter und Behörden ausdrücklich nicht genannt.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regeln-und-einschrankungen-1734724
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 19:21:41
Es ist ein Bürgerrecht.
Glücklicherweise nicht. Es wären ja sonst bereits alle davon ausgeschlossen, die Einwohner sind ohne Bürger zu sein.
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 19:21:41
Und in den Corona-Verordnungen sind Ämter und Behörden ausdrücklich nicht genannt.
Davon hängt die Ausübung des Hausrechts auch nicht ab. :weisnich:
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 18:07:09Ich komme gerade auf Hochtouren. Einige mögen das für schwachsinnig, unnötig, Zeitverschwendung oder sonst was halten.
Mir macht es Spaß und es ist meine Zeit und meine Energie. Ich bitte daher vorsorglich, dies zu respektieren.
Nun lese und betrachte ich deine Beiträge in einem anderen Licht.
Zitat von: BigMama am 12. Februar 2022, 20:04:33
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 18:07:09Ich komme gerade auf Hochtouren. Einige mögen das für schwachsinnig, unnötig, Zeitverschwendung oder sonst was halten.
Mir macht es Spaß und es ist meine Zeit und meine Energie. Ich bitte daher vorsorglich, dies zu respektieren.
Nun lese und betrachte ich deine Beiträge in einem anderen Licht.
Geht das auch im Klartext?
Ja, meine Wut auf JC und das H4 System sind enorm. Und meine Wut über viele Urteile und Richter auch.
Na und.
Wut ist grundsätzlich der schlechteste Ratgeber.
Ok, noch mehr Kalendersprüche? Es ist zwar alles gesagt, nur noch nicht von jedem :lachen:
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 20:13:42
Und meine Wut über viele Urteile und Richter auch.
Willkommen im Club.
Zitat von: Nirvana am 12. Februar 2022, 20:36:46
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 20:13:42
Und meine Wut über viele Urteile und Richter auch.
Willkommen im Club.
?? Du? Oder wen oder was meinst du?
Besser einen Kalenderspruch als aus Spaß Hass und Zwietracht sähen.
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 20:38:39
Zitat von: Nirvana am 12. Februar 2022, 20:36:46
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 20:13:42
Und meine Wut über viele Urteile und Richter auch.
Willkommen im Club.
?? Du? Oder wen oder was meinst du?
Ja, natürlich ich. Auch wenn mich vermutlich die Entscheidungen wütend machen, die Du bejubelst und umgekehrt.
Zitat von: Hartz4Zeuge am 12. Februar 2022, 20:40:32
Besser einen Kalenderspruch als aus Spaß Hass und Zwietracht sähen.
Du meinst hoffentlich die Regierung und nicht mich.
Eigentlich sollten sich die Corona, bzw. Impfgegner freuen, dass ich versuche offizielle Erklärungen zu bekommen.
Man kann die Behörden ruhig ein bisschen beschäftigen und ins Schwitzen bringen, ihr Handeln dem Bürger gegenüber zu rechtfertigen.
Zitat von: Nirvana am 12. Februar 2022, 20:43:05
Ja, natürlich ich. Auch wenn mich vermutlich die Entscheidungen wütend machen, die Du bejubelst und umgekehrt.
:ok: :mocking:
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 20:13:42Geht das auch im Klartext?
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 20:44:55Man kann die Behörden ruhig ein bisschen beschäftigen und ins Schwitzen bringen, ihr Handeln dem Bürger gegenüber zu rechtfertigen.
Das hat
teilweise Züge von Querulantentum. Deswegen betrachte ich deine Beiträge nun mit anderen Augen. Zuvor hatte ich den Eindruck es geht dir
ausschließlich um Hilfestellungen bei Usern. Diesen Eindruck habe ich nun nicht mehr. Nun hat es für mich eine Einfärbung in Richtung privater Feldzug.
Wo steht denn überhaupt auf der Seite der Agentur, dass 2G für Jobcenter gilt? Ich lese da nur "Arbeitsagenturen" :
https://www.arbeitsagentur.de/privatpersonen
https://www.arbeitsagentur.de/2g-regel-arbeitsagenturen
Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 19:21:41Und in den Corona-Verordnungen sind Ämter und Behörden ausdrücklich nicht genannt.
And btw: wende dich doch ans Bundesverfassungsgericht. Die haben angesichts der vom Gerichtspräsidenten getroffenen Regelung zum Zutritt bestimmt vollstes Verständnis für dich und erklären dir, wieso das Gericht den Zutritt beschränken kann, aber niemand sonst:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Das-Gericht/Anordnung-des-Praesidenten/Anordnung-des-Praesidenten_node.html
Falls dir eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers unbekannt sein sollte, rätsel ruhig weiter, worauf sich das Hausrecht begründet. Und mach dich weiter lächerlich.
Zitat von: BigMama am 12. Februar 2022, 20:57:01
Zuvor hatte ich den Eindruck es geht dir ausschließlich um Hilfestellungen bei Usern. Diesen Eindruck habe ich nun nicht mehr. Nun hat es für mich eine Einfärbung in Richtung privater Feldzug.
Es gibt genug Beiträge von mir wo ich rate den Forderungen des JC nachzukommen.
Wenn das JC im Recht ist, ist es im Recht und dann betone ich das auch ggü den Fragestellern.
Dummerweise ist das JC oft nicht im Recht und betrügt die Leute ganz bewusst.
Dass du zu den Linientreuen gehörst wird auch oft deutlich. Na und. Ich bin halt anders.
Zitat von: Flip am 12. Februar 2022, 21:16:25
Wo steht denn überhaupt auf der Seite der Agentur, dass 2G für Jobcenter gilt? Ich lese da nur "Arbeitsagenturen" :
Und die sind ja immer in getrennten Gebäuden ;)
In manchen Gemeinden vielleicht, kann sein.
Meine Anfrage lautete
ZitatWo finde ich das entsprechende Gesetz, dass eine 2G Regelung in Bundesbehörden und Jobcentern zulässig ist.
Zudem spielt das keine Rolle, da es definitiv in den BA so ist. Und auf die bezog sich meine Frage ebenso.
ZitatAnd btw: wende dich doch ans Bundesverfassungsgericht. Die haben angesichts der vom Gerichtspräsidenten getroffenen Regelung zum Zutritt bestimmt vollstes Verständnis für dich und erklären dir, wieso das Gericht den Zutritt beschränken kann, aber niemand sonst:
Och das ist ja noch harmlos. Zudem steht da, dass man auch mit Testung eingelassen wird.
ZitatTestnachweise in Form eines Antigen-Schnelltests dürfen maximal 24 Stunden alt, beim PCR-Test maximal 48 Stunden sein.
Genau das geht bei 2 G ja nicht. Na also ;) Das sind doch lockere und akzeptable Bedingungen.
Du kennst das nicht? :schock: Dann liefere ich dir mal anständige Argumente gegen mich ;)
https://www.lto.de/recht/justiz/j/2g-2g-plus-plus-3g-gericht-corona-regeln-poseck-bundesverfassungsgericht-bverfg/
Zitat2G++ gilt aktuell für die mündliche Verhandlung beim BVerfG. Für andere Gerichte ein untauglicher Maßstab, selbst 3G sei rechtsstaatlich problematisch, meint Roman Poseck, Präsident des OLG Frankfurt.
Strenge Vorgaben des BVerfG sind für die Justiz untauglich
Überraschend geht das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) jetzt noch weiter und stellte sogenannte 2G++-Zugangsregeln für die Teilnahme an der Verhandlung am 14. Dezember über das Bayerische Verfassungsschutzgesetz auf.
Das ist null nachvollziehbar und ist richtig krass.
ZitatFalls dir eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers unbekannt sein sollte, rätsel ruhig weiter,
Lachhaft. Für die gilt 2G + Test wie für alle. Für die Besucher aber nicht.
Du kapierst anscheinend nicht worum es geht.
Wie gesagt, mich tangiert das nicht ich bin geimpft und geboostert.
Mir geht es um Angemessenheit und gewissermaßen Gerechtigkeit. Messen mit zweierlei Maß ist nicht mein Ding.
Zitatworauf sich das Hausrecht begründet.
Auch lachhaft, das wurde ja sogar in der Antwort erläutert.
Worum es geht, hast du und die anderen nicht kapiert.
ZitatUnd mach dich weiter lächerlich.
Freue dich doch, wenn ich dir zum Lachen und positiven Vibrations verhelfe. Lachen ist gesund. :cool:
Dann macht sich Ottokar also auch lächerlich wenn er die Meinung vertritt, dass es nicht angemessen, bzw. rechtens ist 2 G in Behörden zu verlangen?
Und das über das Hausrecht zu gestalten ist eine miese Tour und ist nichts anderes, als ein Druckmittel und Schaffung von Möglichkeiten Impfskeptiker mit Leistungsentzug belegen zu können.
Telefon, keine Pflicht, Internet E-Mail hat nicht jeder und ist keine Pflicht, oder will nicht jeder.
Vorgesehen ist die Schriftform. EV-VA schicken sie ja auch per Post. Auch VV. Eine neue EinV kann man per Post senden und zur Diskussion stellen.
Persönlicher Kontakt mit Test wäre kein Problem. Die Mitarbeiter sind ja auch evtl. nur getestet.
Erkläre du mir doch mal plausibel, warum das bei Kunden nicht ausreichen sollte.
Videokonferenz ist ganz abartig, wenn man nicht mal weiß worüber das läuft und wie es mit Datenschutz aussieht.
Bananenrepublik ist ja nicht mal fähig eigene Server bereit zu stellen und muss auf amazon zurückgreifen. Unsere Daten in Amiland, kein Problem :teuflisch:
Wenn jemand alles schluckt, widerspruchslos und unkritisch hinnimmt, was man ihm vorsetzt, egal wie unsinnig unplausibel und unangemessen es ist, ok. Ich bin anders.
Mit Anders sein haben in DE leider viele so ihre Problemchen.
Der Dt. Michel und brave Bürger ist linientreu und obrigkeitshörig. So gehört sich das.
Alle anderen machen sich lächerlich. Bravo!
Das Schreiben im Eingangsbeitrag ansehen.
Wer das liest, denkt doch das ist Satire.
Da fühlt man sich gerade zu weg an Asterix und "das
Gebäude das Verrückte macht" erinnert.
Und gerade wenn Zwang herrscht,
ist es kein Querulantentum dagegen vorzugehen
und das massiv zu hinterfragen.
https://www.elo-forum.org/threads/habe-nach-zwei-jahren-wieder-eine-einladung-zur-beruflichen-situation-besprechen-bekommen-mit-zweifelhaften-wohl-rechtswidrigen-textpassagen-und-forderungen-wie-reagiere-ich-am-besten.226537/#post-2699227
Es ist bestimmt alles hinfällig, wenn sämtliche Maßnahmen aufgehoben werden! (Evtl. schon ab 20. März?)
Zitat von: Heinz-Otto am 13. Februar 2022, 00:06:22
Dann macht sich Ottokar also auch lächerlich wenn er die Meinung vertritt, dass es nicht angemessen, bzw. rechtens ist 2 G in Behörden zu verlangen?
Machst Du jetzt auch bei diesem Personenkult mit? :schock:
Zitat von: Heinz-Otto am 13. Februar 2022, 00:06:22
Bananenrepublik ist ja nicht mal fähig eigene Server bereit zu stellen und muss auf amazon zurückgreifen. Unsere Daten in Amiland, kein Problem :teuflisch:
Muss die "Bananenrepublik" auch nicht. Warum auch? Es gibt genügend Alternativen am Markt, die den Ansprüchen des Datenschutzes genügen. BigBlueButton etwa um nur eine solche zu nennen, die der Bundesdatenschutzbeauftragte als unbedenklich eingestuft und den Jobcentern zur Anwendung empfohlen hat.
Genau so sicher wie das Handy der Kanzlerin?
Damit beschäftige ich mich, sobald die Relevanz für Frage nach datenschutzkonformer Videokonferenz-Software überzeugend dargelegt ist.
Zitat von: justine1992 am 12. Februar 2022, 18:15:59
Aber ich finde es unverschämt, dass Du damit die Zeit anderer (die das lesen, ggf. sogar bearbeiten müssen) verschwendest.
bitte weiter posten Heinz-Otto ich lese hier ueber die thematik mit grossem interesse und bedanke mich mal als direkter betroffener weil nicht geimpft.
ich arbeite ja an einer schule und was dort abgeht ist genauso irrsinnig. dort bekommen die schueler im fach "medienbildung" erstmal ms teams eingetrichtert samt eigener accounterstellung mit emailadresse(!), worueber dann auch lernentwicklungsgespraeche mit den eltern und lehrkraeften stattfinden. infektionsgefahr waere zu hoch, wenn sich lehrer+kind+eltern zusammen in einem raum treffen :lachen:
Noch paar Tage und das System "Corona" kapituliert und Normalität kehrt wieder ein. Gleichzeitig überschlagen sich die SB'chen mit ihren Vorladungen.
@Nirvana
BigBlueButton ist auch open source und wird auf eigenen Servern betrieben.
Das Video- und Webkonferenz-System kann auf eigenen Servern betrieben werden, sodass die Einhaltung des Datenschutzes nachprüfbar möglich ist.
Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt. Wenn wie bei BBB
auf den Einsatz von proprietärer Software gänzlich verzichtet wird und Komponenten ausschließlich auf Open Source Frameworks basieren, kann aufgrund der Transparenz des Codes ein hohes Sicherheitsniveau vermutet werden[22]. BigBlueButton ist somit z. B.
dauerhaft sicher vor Manipulationen Dritter oder Backdoors eines kommerziellen Anbieters. (https://de.wikipedia.org/wiki/BigBlueButton)
Also ganz was anderes, als Skype. Das wurde hier einem User von einem JC als Alternative angeboten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Skype#Datenschutz
Zitat,,Wer Skype benutzt, muss sich nicht nur damit einverstanden erklären, dass Microsoft alle übertragenen Daten quasi nach Belieben nutzt. Er muss davon ausgehen, dass dies tatsächlich geschieht und der Konzern auch nicht verrät, was genau er mit diesen Daten anstellt.
Und so was wird von einer Bundesbehörde als Kommunikationsmittel vorgeschlagen. Da sieht man wie weit es mit Kenntnissen von Datenschutz steht.
Zitat von: jordan2sheepy am 14. Februar 2022, 20:11:07
ich arbeite ja an einer schule und was dort abgeht ist genauso irrsinnig. dort bekommen die schueler im fach "medienbildung" erstmal ms teams eingetrichtert samt eigener accounterstellung mit emailadresse(!), worueber dann auch lernentwicklungsgespraeche mit den eltern und lehrkraeften stattfinden. infektionsgefahr waere zu hoch, wenn sich lehrer+kind+eltern zusammen in einem raum treffen :lachen:
Ich erwarte auf meine 2 Anfrage keine Antwort. Erfahrungsgemäß erhält man nämlich keine, wenn es kritische Fragen sind, wo zugegeben werden muss, dass die Rechtslage nicht existiert, oder sie es einfach nicht wissen, weil es nicht geregelt ist.
Es werden halt die Marktmonopolisten unterstützt, statt Alternativen und OpenSource, was eigentlich erklärtes Ziel der Regierung
Die meisten jungen Leute scheren sich doch gar nicht um Sicherheit ihrer Daten.
Die frühere BuReg hat sich schon auf dem Papier verpflichtet open source einzuführen. Ist natürlich nichts passiert.
Hoffen wir mal, dass die Vorhaben der Ampel bez. Datensicherheit eingehalten und umgesetzt werden und deutsche eigene Server genutzt werden.
https://www.gulp.de/knowledge-base/21/iv/koalitionsvertrag-bundesregierung-digitalisierung.html
ZitatDamit dies technisch funktioniert, sollen der im Rahmen öffentlicher Aufträge geschriebene Code konsequent Open Source sein und Anwendungen auf offenen Standards aufbauen. Zudem soll eine Cloud für die öffentliche Verwaltung entstehen.
Die Datensicherheit wollen die Koalitionäre durch die gesetzliche Verankerung des ,,Security-by-Design/Default"-Grundsatzes sowie dadurch gewährleisten, dass Bürger und Unternehmen ein Recht auf Verschlüsselung bei der Übertragung ihrer Daten bekommen. Dieses werden auch staatliche Stellen respektieren müssen.