Liebe Forenmitglieder, meine Mutter war fast 6 Wochen im Krankenhaus und anschließend 3 Wochen auf Reha. Jetzt kommt von der Krankenkasse eine Rechnung dass sie 288 Euro zahlen muss. Sie bekommt Grundsicherung, wovon soll sie das bezahlen?
Man kann Befreiung beantragen, bzw. muss man bei Reha über die DRV gar keine zahlen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reha/zuzahlung.html;jsessionid=E1A3E651B57E72B827B0CC286E1070E0.delivery1-1-replication
Bei der KK muss man eine Befreiung beantragen
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/zuzahlungen-die-regeln-fuer-eine-befreiung-bei-der-krankenkasse-11108
Sind dann zwar immer noch 107 €, aber immerhin.
Wo ich nicht sicher bin, ob es auch bei der KK eine komplette Befreiung gibt.
Wenn sie einfach nicht zahlt, was kann passieren? Sie liegt ja unter dem Pfändungsfreibetrag.
Zitat von: Fred am 11. Februar 2022, 19:58:53
Wenn sie einfach nicht zahlt, was kann passieren? Sie liegt ja unter dem Pfändungsfreibetrag.
Dann bekommt sie einen Mahnbescheid und häuft Schulden an, die immer mehr werden.
kleine Erweiterung,
wie Heinz-Otto schon schrieb, Befreiung bei der KK beantragen(siehe Links von Heinz-Otto). Diese 107,76 bzw. 53,88€ = bei chronischer Krankheit ist in der Summe für 1 Jahr als Zuzahlung begrenzt. Dazu gehören auch Medikamentenzuzahlungen (seit 1.1.2022 bis 31.12.2022) und auch alle weiteren eventuellen Krankenhausaufenthalte.
Mach ich jedes Jahr so mit der Zuzahlungsbefreiung. Kostet mit chronischer Erkrankung 1% des Bruttoeinkommens, und ansonsten 2% wenn keine chronische Krankheit vorliegt.
Also bei Hartz4, wie mein Vorredner schon schrieb 107,76€ oder 53,88€ für ein ganzes Jahr. Die Chronische Erkrankung muss man sich vom Hausarzt bestätigen lassen ("Muster 55"). Leider muss man sich den Wisch jedes Jahr erneut holen und wieder bei der Kasse einreichen.
Dafür spart man sich die Medikamentenzuzahlung von 5€ pro Medikament.
Krankenhaustagegeld sowie der Rettungswagen welcher nochmal 10€ Einsatzgebühr kostet muss man alles nicht mehr zahlen.
Gilt auch im Ausland, da muss man die Rechnung allerdings vorrauszahlen und bekommt diese dann wieder erstattet.
In deinem Fall kann deine Mutter die ALG II Bescheide einreichen sowie die Krankenhausrechnung und bekommt dann die Differenz zur Belastungsgrenze rückerstattet. Eine Zuzahlungsbefreiung muss man nicht unbedingt beantragen.
Jede weitere Medikamenten-Zuzahlung muss man dann aber wieder einzeln einreichen, da deine Mutter ja schon über ihre Belastungsgrenze gekommen ist, müsste sie in dem restlichen Jahr nichts weiteres zahlen. Es macht also Sinn gleich die Zuzahlungsbefreiung zu beantragen.
Weitere Krankenhausaufenthalte kosten aber sowieso nichts mehr, da die Krankenhauszuzahlung auf 28 Tage im Jahr begrenzt ist.
Hast du alles gut nachvollziehbar erklärt. Aber das
"Die Chronische Erkrankung muss man sich vom Hausarzt bestätigen lassen ("Muster 55"). Leider muss man sich den Wisch jedes Jahr erneut holen und wieder bei der Kasse einreichen."
scheint nicht überall so zu sein. Das habe ich noch nie eingereicht und die KK schreibt mich immer aufgrund der Verschreibungen etc. des Vorjahres an, ob ich die Vorauszahlung weiter nutzen will.
Zitat von: Der Friese am 12. Februar 2022, 09:47:28Das habe ich noch nie eingereicht und die KK schreibt mich immer aufgrund der Verschreibungen etc. des Vorjahres an, ob ich die Vorauszahlung weiter nutzen will.
Noch nicht mal das..... :grins: ich bin schon befreit seid 2012, vorher hatte ich immer Belege gesammelt. Bis mir dann zu Doof wurde, und einfach Anfang des Jahres die bummelig etwas über 50 € einfach vom Konto abbuchen lasse.
Mittlerweile, bekomm ich immer nur noch ein Schreiben, wann der betreffende Betrag vom Konto abgebucht wird. Und in der Regel kommen die Befreiungskarten sehr Zeitnah.
Ich muss jedes Jahr erneut das Muster 55 einreichen, das eine schwerwiegende chronische Erkrankung bescheinigt.
Und das obwohl mich meine Erkrankung sicher bis zum Lebensende begleiten wird. Schwerbehindertenausweis ist auch unbefristet.
Ich weis das sicher, dieses Jahr ging der Brief mit der Bescheinigung erst auf dem Postweg verloren, und ein Brief kam von der KK das man meine Belastungsgrenze auf 2% festlegen muss da keine Bescheinigung für das laufende Jahr vorliege. Der Arzt hat das dann nochmal ausgefüllt und ich habe es nochmal verschickt und die KK konnte die Belastungsgrenze auf 1% festlegen.
Ist wohl bei jeder Kasse anders. Anonsten ist meine Kasse sehr unkompliziert, im Gegensatz zur AOK, da höre ich nur Horrorgeschichten aus dem Bekanntenkreis. :D
AOK nordost sagte uns zum Thema: die Bescheinigung wird zwar bei jedem Antrag benötigt, jedoch darf sie maximal 2 Jahre alt sein. Bedeutet einmal alle zwei Jahre holen.
Und noch was: die Zuzahlungen sind teils auch bei 10€, nicht nur 5€.
Sicher, dass die Rechnung von der KK und nicht vom Krankenhaus kam? Ist unüblich. Und 288 ist auch seltsam, da man ja eigentlich glatte 10 pro Tag zuzahlt... mhh vielleicht nochmal drüberschauen ob das alles stimmig ist mit der Rechnung?
Tja, hier bei der AOK geht es so wie beschrieben. :weisnich:
Wir haben mit der AOK Niedersachen keine Probleme. Schicken immer frühzeitig die Befreiung unterlagen.
Wenn man nicht chron. krank ist und die Ausgaben nicht regelmäßig sehr hoch sind, kann man auch einfach nur in dem Jahr abrechnen.
Belege einreichen und übersteigenden Betrag erstatten lassen.
Wenn man regelm. hohe Kosten hat, beantragt man lieber die Befreiungskarte.
Zitat von: Fred am 11. Februar 2022, 19:58:53Wenn sie einfach nicht zahlt, was kann passieren?
Wäre ganz sicher ziemlich Dumm und hätte evtl. weitreichende Folgen für deine Mutter.
Antrag auf Befreiung stellen ist da wesentlich besser und geht auch relativ Unkompliziert.
Ist die Rechnung aber vom KH, kommt es darauf an für was genau sie zahlen soll.
Zitat von: hotwert am 12. Februar 2022, 08:53:27Leider muss man sich den Wisch jedes Jahr erneut holen
Ich vermute mal, das hängt mit der Krankheit zusammen.
Manche können ja auch wieder weg gehen, auch wenn Chronisch.
Wenn aber sicher ist, dass nicht, solltest du noch mal mit der KK darüber reden.
Bei mir war das auch mal so, habe dann meinen Unmut darüber geäußert, seitdem wurde nie mehr was darüber verlangt.
(schon mind. 10 Jahre)
Die KK sieht ja auch an den Abrechnungen was man hat.
Zitat von: vanessa am 12. Februar 2022, 16:09:00
Zitat von: Fred am 11. Februar 2022, 19:58:53Wenn sie einfach nicht zahlt, was kann passieren?
Wäre ganz sicher ziemlich Dumm und hätte evtl. weitreichende Folgen für deine Mutter.
Antrag auf Befreiung stellen ist da wesentlich besser und geht auch relativ Unkompliziert.
Ist die Rechnung aber vom KH, kommt es darauf an für was genau sie zahlen soll.
Zitat von: hotwert am 12. Februar 2022, 08:53:27Leider muss man sich den Wisch jedes Jahr erneut holen
Ich vermute mal, das hängt mit der Krankheit zusammen.
Manche können ja auch wieder weg gehen, auch wenn Chronisch.
Wenn aber sicher ist, dass nicht, solltest du noch mal mit der KK darüber reden.
Bei mir war das auch mal so, habe dann meinen Unmut darüber geäußert, seitdem wurde nie mehr was darüber verlangt.
(schon mind. 10 Jahre)
Die KK sieht ja auch an den Abrechnungen was man hat.
Hab ich denen schon am Telefon erklärt das das für immer chronisch bleiben wird. Meine künstl. Herzklappe wird man nie mehr rausoperieren, denn dann kann das Herz kein Blut mehr pumpen. :D Hab ich denen so gesagt, aber man besteht auf den Wisch... "Sonst können wir das nicht anerkennen"...
Sonstige neurologische und psychische Einschränkungen sind zumindest theoretisch verbesserbar, da würde ich das ja halbwegs verstehen.
Naja, ist für mich trotzdem kein Grund die Kasse zu wechseln.
Ja die 288 Euro waren für mehrere Krankenhausaufenthalte und eine Reha, Rechnung kommt von der Krankenkasse.
Und kann sie von dem kompletten Betrag befreit werden oder nur von einem Teil?
Nachfrage bei der kk würde vielleicht helfen.
Krankenhaus pro Tag ist die eine Sache. Das läuft über den Befreiungsantrag.
Es gibt Reha über die KK und Reha über die DRV.
DRV ist frei, bei Reha über KK muss man schauen, wie das dort geregelt ist.
Wenn Reha über KK, müsste auch das über den Befreiungsantrag abgerechnet werden.
Zitat von: Fred am 12. Februar 2022, 18:17:36kann sie von dem kompletten Betrag befreit werden
Wenn sie Grusi bekommt sollte sie bis auf den Eigenanteil, nichts weiter zahlen müssen.
Damit dürfte sie für den Rest des Jahres, dann auch Zuzahlungsbefreit sein.
Zitat von: Fred am 12. Februar 2022, 18:17:36
Ja die 288 Euro waren für mehrere Krankenhausaufenthalte und eine Reha, Rechnung kommt von der Krankenkasse.
Und kann sie von dem kompletten Betrag befreit werden oder nur von einem Teil?
Normal stellt das Krankenhaus die Rechnung und nicht die Krankenkasse. Wie genau sich das zusammensetzt und warum die auf 288€ kommen, und vorallem warum die Krankenkasse die Rechnung stellt kann von uns niemand beurteilen. Kann ja sein das irgendwelche Zusatzleistungen genutzt wurden welche man selber zahlen muss. Solche Wahlleistungen stellt aber üblicherweise auch das Krankenhaus in Rechnung.
Wenn deine Mutter nicht chronisch Krank ist hat sie eine Belastungsgrenze von 2% im Jahr. Das sind 107,76€ bei ALG II Bezug.
Sie bekäme also 288 - 107,76€ = 180,24€
Ansonsten hilft da wirklich nur selbst bei der Kasse anzurufen.
Also 107 Euro muss sie selbst bezahlen oder?
Und bei Chronisch Krank die hälfte...
Bei der TK muss die chronische Erkrankung alle 5 Jahre nachgewiesen werden. Die Zuzahlung für Medikamente sammelt die Apotheke. Hole die Medikamente immer in derselben Apotheke. Klappt hervorragend. Bei der Reha über KK oder DRV gilt auch die Befreiung. Also beantrage für Deine Mutter die Befreiung und reiche die Rechnung bei der KK ein.
Jetzt fällt mir ein, dass meiner Mutter im Krankenhaus nach ihrer Knochenoperation hochgradige Osteoporose bescheinigt wurde. Gilt das auch als chronische Erkrankung?
Zitat von: Fred am 13. Februar 2022, 19:16:53
Jetzt fällt mir ein, dass meiner Mutter im Krankenhaus nach ihrer Knochenoperation hochgradige Osteoporose bescheinigt wurde. Gilt das auch als chronische Erkrankung?
Nein, nicht im Sinne der Bescheinigung die der Arzt für die Kasse ausstellt.
Man muss mindestens ein Jahr wegen der selben Erkrankung mindestens einmal pro Quartal in ärtzlicher Behandlung sein.
Da das ja (anscheinend) erst im diesjährigen Krankenhausaufenthalt festgestellt wurde kann das nicht als chronisch gelten, im Sinne der Belastungsgrenze.
Oder ist das schon Jahre her und deine Mutter ist seitdem regelmässig in ärtzlicher Behandlung?
Wenn sie jetzt deshalb regelmässig zum Arzt muss kann sie eventuell nächstes Jahr sich eine chronische Erkrankung bescheinigen lassen. Aber da sollte sie den Hausarzt fragen.