mein sohn hat versäumt sich wegen arbeitsaufnahme sofort abzumelden. Nach 3 monaten wurde er wieder arbeislos. Nun zahlt er durch Kürzung des hartz IV satzes schon fast 4 Jahre zurück. Er müsste schon alles beglichen haben. Auf Nachfragen erhält keine konkrete Aussage. Gibt es da nicht eine zeitliche grenze, wie lange man den satz kürzen darf.?
Klimaaktivist 2021
Wie hoch war die monatliche Kürzung? 30% oder 10% des Regelsatzes.
Über die Rückzahlungssumme muss er doch einen Bescheid haben.
3 Monatsgehälter dürften doch in der Summe 3.000€ oder mehr betragen. 4 Jahre Kürzung um 10% des Regelsatzes sind nur ca. 2155€.
ALGII-Summen Kürzung der 3 Monate den 3 Monatsgehältern in der Summe gegenüberstellen.
Zitat3 Monatsgehälter dürften doch in der Summe 3.000€ oder mehr betragen. 4 Jahre Kürzung um 10% des Regelsatzes sind nur ca. 2155€. ALGII-Summen Kürzung der 3 Monate den 3 Monatsgehältern in der Summe gegenüberstellen
Das ist zu kurz gedacht, mehr als sein Bedarf für 3 Monate kann nicht zurückgefordert werden.
Fordere falls nicht mehr vorliegend alle Aufhebungsbescheide ab damals an, da steht drin, ab wann und in welcher Höhe aufgerechnet wird. Allerdings können Aufrechnungen auch mal zeitweise wegfallen, bspw. bei 30 % Sanktionen oder wenn in einzelnen Monaten kein Leistungsanspruch vorhanden war. Deshalb zusätzlich eine Aufstellung der tatsächlichen Aufrechnungen mit anfordern.
Das JC ist als Gläubiger verpflichtet, nachzuweisen, wie hoch die Restschuld ist. Damit muss das JC de facto auch nachweisen, was wann getilgt wurde.
Das Ganze schriftlich mit Fristsetzung.