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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: TG am 12. Februar 2022, 08:48:47

Titel: Sparkonto Kind
Beitrag von: TG am 12. Februar 2022, 08:48:47
Hallo,
wenn ein Sparkonto eines Kindes mit Auszahlung des 18. Lebensjahres fällig ist, kann das JC die Eltern zwingen, vom Konto Geld abzuheben, wenn es über dem Freibetrag liegt?
Titel: Re: Sparkonto Kind
Beitrag von: Sheherazade am 12. Februar 2022, 09:12:45
Nein, aber das Kind wird u. U. keine Leistungen oder nur noch darlehensweise Leistungen erhalten.
Titel: Re: Sparkonto Kind
Beitrag von: TG am 12. Februar 2022, 11:51:22
Ist es richtig? 150 € x Lebensjahr + 750€ Freibetrag? Oder gilt der Freibetrag nur bei Erwachsenen?

Wie verhält es sich, wenn jemand außerhalb der Familie einen Sparvertrag für das Kind abschließt, ohne dass die Familie davon weiß?
Titel: Re: Sparkonto Kind
Beitrag von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 11:54:44
Zitatein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partnerin oder Partner, mindestens aber jeweils 3.100 Euro; der Grundfreibetrag darf für jede volljährige Person und ihre Partnerin oder ihren Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen,
Titel: Re: Sparkonto Kind
Beitrag von: Sheherazade am 12. Februar 2022, 12:08:08
Zitat von: TG am 12. Februar 2022, 11:51:22
Wie verhält es sich, wenn jemand außerhalb der Familie einen Sparvertrag für das Kind abschließt, ohne dass die Familie davon weiß?

Das die Familie (Eltern) nichts davon weiß, dürfte seit einigen Jahren unwahrscheinlich sein, weil die Sorgeberechtigten von dem Abschluß eines solchen Sparvertrages für Minderjährige zwingend in Kenntnis zu setzen sind und ihr Einverständnis mit Unterschriften bestätigen müssen.
Titel: Re: Sparkonto Kind
Beitrag von: JensM1 am 12. Februar 2022, 12:38:25
Würde mir da momentan nicht so viele Gedanken machen. Noch ist die Vermögensprüfung ausgesetzt. Referentenentwurf BMAS zur Verlängerung § 67 SGB II bis 31.12.2022 liegt vor.

Wird u. a. damit begründet, dass ab 01.01.23 das im Wahlkampf angekündigte Bürgergeld eingeführt werden soll. Inhaltlich haben die Regierungsparteien zum Bürgergeld nicht viel gesagt. Aber es gab meiner Erinnerung nach einen Konsens dahingehend, dass für mindestens 2 Jahre Vermögensprüfung und Angemessenheitsprüfung KdU ausgesetzt werden sollen.

Zur Verlängerung des § 67 SGB II wurde der Bundestag bereits ermächtigt, kann also ohne Bundesrat umgesetzt werden. Sollte m. E. nur eine Formalität sein. Wie es dann weiter geht, bleibt abzuwarten, aber eine längerfristige Aussetzung der Prüfungen - sind ja bereits knapp 2 Jahre weitestgehend ausgesetzt - ist dann auch über den 31.12.2022 hinaus nicht unwahrscheinlich.
Titel: Re: Sparkonto Kind
Beitrag von: TG am 12. Februar 2022, 12:52:23
Danke für die Info.