Ich beziehe Grundsicherung im Alter.
Darf ich bei einer Scheidung auf den Versorgungsausgleich verzichten?
Ich glaube nicht. Allerdings beruht das nicht auf fachlich fundiertem Wissen sondern auf einer Schlussfolgerung, dass ein durch den Versorgungsausgleich entstehender Rentenanspruch die Hilfebedürftigkeit verringern kann. Und da ein Rentenanspruch bzw. eine Rente m.W.n. eine vorrangige Leistung ist, darf auch auf den Versorgungsausgleich nicht verzichtet werden.
Ein Versorgungsausgleich wird nur nicht durchgeführt, wenn die Ehe weniger als drei Jahre bestanden hat. Ansonsten ist einem Verzicht sehr enge Grenzen gesetzt.
Ansonsten wird dieser von Amts wegen wärend des Scheidungsverfahrens durchgeführt.