Frage hier für eine Bekannte. Zur Situation:
Bekannte hat ein Auto, jedoch keinen Führerschein.
Bekannte ist offiziell Besitzerin des PKWs und auch offiziell Versicherungsnehmerin der KFZ Versicherung. In der Versicherungspolice wird Bekannte als Fahrerin und deren Bekannter als Fahrer aufgeführt.
Bekannte erhält ALG 2 Leistungen und erhält zukünftig von dem Bekannten da er das Auto fährt die Hälfte der monatlichen Beiträge der Versicherung.
Nun stellt sich die Frage ob dies als Einkommen vom Jobcenter gewertet werden darf ?
LG Nelda
Nelda
Ohne eine entsprechende Vertragliche Absicherung ist das Einkommen:
Nutzungsvertrag und Kostenbeteiligungsvereinbarung für ein KFZ (http://hartz.info/index.php?topic=11957.msg102644#msg102644)
MfG FN