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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: fineline am 13. Februar 2022, 14:15:18

Titel: Abfindung wegen Sanierung des Wohnhauses
Beitrag von: fineline am 13. Februar 2022, 14:15:18
Hallo,

unser Wohnhaus wurde energetisch saniert. Für den entstandenen Krach und die Einschränkungen während der Baumaßnahme, wurde mir eine einmalige Abfindung zugesprochen (125€). Diese habe ich mit der Mieterhöhung an das JC geschickt. Die Mieterhöhung wurde anerkannt, die einmalige Abfindung wurde komplett angerechnet. Darf das JC das so machen?

Vielen Dank im Voraus

Gruß

Fineline
Titel: Re: Abfindung wegen Sanierung des Wohnhauses
Beitrag von: Flip am 13. Februar 2022, 14:18:30
Wurde es als Einkommen oder als Abzug von der Miete (§ 22 Absatz 3 SGB II) angerechnet?
Titel: Re: Abfindung wegen Sanierung des Wohnhauses
Beitrag von: fineline am 13. Februar 2022, 14:31:50
Danke für die sehr schnelle Antwort ☺️

die Abfindung wurde nicht als Einkommen angerechnet, was ich auch gedacht hatte. Wurde komplett mit meinem ALG2 Verrechnet. Oder besser Ausgedrückt, am März ändert erhöht sich die Miete. Die Abfindung wird verrechnet, so das ich weniger ALG 2 bekomme. Ab April erhalte ich dann wieder den normalen Betrag plus Mieterhöhung.

Gruß

Fineline
Titel: Re: Abfindung wegen Sanierung des Wohnhauses
Beitrag von: Flip am 13. Februar 2022, 17:35:56
So würde ich das aufgrund § 22 Abs. 3 SGB II auch als korrekt ansehen. Danach sind ja nun alle Zahlungen, die in Verbindung mit den Kosten der Unterkunft stehen, auf diese anzurechnen. Nicht nur Betriebs- und Heizkostenguthaben.
Titel: Re: Abfindung wegen Sanierung des Wohnhauses
Beitrag von: fineline am 13. Februar 2022, 19:00:05
Guten Abend


vielen Dank für die Antwort. Ich hatte das schon befürchtet. Dann ist das eben so.

Viele Grüße
fineline
Titel: Re: Abfindung wegen Sanierung des Wohnhauses
Beitrag von: Inuvation am 13. Februar 2022, 19:57:51
OT Kann man die Abfindung nicht als Schadenersatz sehen? Ähnlich wie bei einem Unfall das Schmerzensgeld? Das darf doch, soweit ich weiß, nicht angerechnet werden  :weisnich:
Titel: Re: Abfindung wegen Sanierung des Wohnhauses
Beitrag von: Kopfbahnhof am 14. Februar 2022, 16:40:49
Das ist weder eine Abfindung noch Schadenersatz.

Sondern eine normale Mietminderung, aufgrund der Beeinträchtigungen durch die Bauarbeiten.
Somit weniger Miete = volle Anrechnung durch JC bei den KdU.
Titel: Re: Abfindung wegen Sanierung des Wohnhauses
Beitrag von: fineline am 16. Februar 2022, 15:11:25
Moin,

das Geld ist keine Mietminderung. Es ist neben der Miete eine zusätzlicher Betrag zur Entschädigung für den Krach und die Einschränkungen während der Sanierung. Nur steht in dem Schreiben vom Vermieter ,,Abfindung"

Gruß

Fineline
Titel: Re: Abfindung wegen Sanierung des Wohnhauses
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. Februar 2022, 15:22:44
Zitat von: fineline am 16. Februar 2022, 15:11:25das Geld ist keine Mietminderung
Natürlich ist es das, egal wie der VM es auch nennen mag.

Die Anrechnung vom JC bei den KdU dürfte hier Korrekt sein.