Der JC möchte meinen Ebay Verkaufs Verlauf der letzten 4 Monate und mein Ebay Namen. Ausserdem meine Paypal Auszüge der letzten 3 Monate.
In meinen Giro Konto Auszügen sind Ebay Zahlungen.
Deshalb wollen sie jetzt wissen was ich genau verkauft habe.
Dürfen Sie das überhaupt verlangen?
Ausserdem habe ich weder Computer noch Drucker und kann das gar nicht bei PayPal und Ebay abrufen und ausdrucken. Nur mit Handy in den Apps unterwegs.
Zitat von: HIGHLANDER am 13. Februar 2022, 21:03:47Ausserdem habe ich weder Computer noch Drucker und kann das gar nicht bei PayPal und Ebay abrufen und ausdrucken. Nur mit Handy in den Apps unterwegs.
Auf einen Datenstick kopieren und den vom JC auslesen lassen, mein Tipp.
Die Frage war eine andere. Dürfen die überhaupt meinen Ebay Account lesen Dürfen sie mein Ebay Namen verlangen? Dürfen sie überhaupt mein Paypal Account lesen? Und Betreff Stick. Habe nur ein Handy Damit komme ich ich überhaupt nicht an die Daten um sie auf einen Stick zu ziehen. Das geht nur an einem Computer. Ich habe aber keinen. Wie soll ich überhaupt ein Stick an mein Handy koppeln und das da drauf ziehen?
Zitat von: HIGHLANDER am 13. Februar 2022, 21:03:47Der JC möchte meinen Ebay Verkaufs Verlauf der letzten 4 Monate und mein Ebay Namen. Ausserdem meine Paypal Auszüge der letzten 3 Monate.
In meinen Giro Konto Auszügen sind Ebay Zahlungen.
Die Paypal Kontoauszüge brauchen sie schon, um deine Überweisungen deiner Konten zu überprüfen. Ebay ist ja kein Konto und geht die nichts an.
Ist eigentlich ganz einfach:
Geh zu einem Kumpel, der Wlan und einen Drucker hat. Lass dir einen Gastzugang einrichten und drucke dann den Kontoauszug von PayPal und die Bewegungen von deinem Ebay Account aus.
Das führt zu weit,aber ich habe keinen Kumpel mit Drucker. Mit PayPal hab ich auch keine Probleme. Da ist nichts was sie finden könnten. Weiss trotzdem nicht wie ich die Scheisse ausdrucken soll. Nochmal. Dürfen sie überhaupt mein Ebay Account überprüfen? Dürfen sie mein Ebay Namen erfragen?
Ich höre davon zum ersten Mal. Wie viele Zahlungen sind denn eingegangen und könnte das JC den Verdacht haben, dass du das gewerbsmäßig betreibst?
Stick wird nicht gehen, weil JC und Verwaltung keine externen Datenträger zulassen. Zu hohe Virus Gefahr.
Die wollen wissen was genau Du verkaufst.
Wenn Zahlungen aufs Konto eingehen musst Du es schon belegen können.
Den Namen wollen sie wahrscheinlich wissen um selbst Deine Angebote einsehen zu können.
Ob das allerdings rechtens ist, das entzieht sich meiner Kenntnis.
Wenn es nur eine einfache Vermögensumwandlung ist hast Du ja nichts zu befürchten.
Was das Paypal Konto angeht, auch zur Einsicht dessen Kontoauszügen ist das JC berechtigt.
Wenn du keinen Kumpel mit Drucker hast, dann geh in ein Internet-Cafe
Zitat von: Katzenfan am 14. Februar 2022, 05:35:14
Den Namen wollen sie wahrscheinlich wissen um selbst Deine Angebote einsehen zu können.
Und was geht denen was an, was ich verkaufe, genau... nix, wenn ich was verkaufe, mache ich immer Barzahlung :cool:
Zitat von: derduisburger am 14. Februar 2022, 09:24:30
Und was geht denen was an, was ich verkaufe, genau... nix, wenn ich was verkaufe, mache ich immer Barzahlung :cool:
Da gibt es wohl aber auch andere (gerichtliche) Meinungen:
https://www.anwaltonline.com/sozialrecht/urteile/29210/ebay-einkuenfte-sind-von-hartz-iv-bezieher-offenzulegen
Es muss sich um Vermögensumwandlung handeln.
Das ist dann gegeben, wenn er das Vermögen/Gegenstände bereits vor Antragstellung hatte, oder sich vom Regelsatz gekauft hat.
Vom RS Gekauftes kann man durch Quittungen nachweisen. Was man vorher hatte wird schwieriger. Da ist man darauf angewiesen, dass der SB es glaubt.
Mir wurde mal unterstellt, das 20 J. alte Spielzeug meines Sohnes hätte ich während des Leistungsbezuges geschenkt bekommen und dann verkauft. Darum wäre es Einkommen (Damals waren Geschenke noch Einkommen)
Entweder Paypal anschreiben, ob sie sie Auszüge verschicken und die Rechnung für den Auszug an das JC oder im Internetcafé ausdrucken in Berlin gibt es z.b 22 Internetcafés
Zitat von: HIGHLANDER am 13. Februar 2022, 23:09:56Dürfen sie überhaupt mein Ebay Account überprüfen? Dürfen sie mein Ebay Namen erfragen?
2 x Nein
Allerdings die Umsätze, kommt darauf an um was genau es hier geht.
Zitat von: Yavanna am 14. Februar 2022, 04:59:48
Wie viele Zahlungen sind denn eingegangen und könnte das JC den Verdacht haben, dass du das gewerbsmäßig betreibst?
Antworte doch mal bitte auf die Frage...
Über wie viele Zahlungseingänge in welchem Zeitraum sprechen wir denn hier?
Private Vermögensumwandlung und gewerbsmäßiger Handel sind 2 Paar Schuhe