Hallo,
man sollte einfach nicht am Wochenende Abends an den Briefkasten gehen :( Aufgrund finanzieller Probleme, habe ich mich bei einer Schuldnerberatung angemeldet und in Folge dessen ein P-Konto bei der Bank eröffnen wollen bzw. mein Girokonto umwandeln wollen.
Dafür habe ich eine Bescheinigung von der anerkannten Schuldnerberatung bekommen nach §903 Abs. 1 ZPO. So weit so gut..heute fand ich im Briefkasten eine Mitteillung meiner Bank, dass meine Bescheinigung nach §850 Abs.5 ZPO nicht bearbeitet werden kann und dass kein Pfändungsschutzkonto geführt wird. Ich möchte eine neue Bescheinigung einrichten, die den gesetzlichen Vorgaben enrtspricht.
Aber ich verstehe es nicht, denn das habe ich ja letztlich getan und gehe eigentlich davon aus, dass die Schuldnerberatung weiß, welche Bescheinigung sie ausstellen muss. Oder ist §903 falsch? Oder muss ich eine neue Bescheinigung von Jemand anderes beantragen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!! :)
Da wäre morgen früh die Schuldnerberatung der richtige Ansprechpartner. Die sollten dich rechtssicher Aufklären können.
Für ein P-Konto ist erstmal garkeine Bescheinigung notwendig. Die Bank muss auf Verlangen des Kunden das Konto binnen 4 Tagen in ein P-Konto umwandeln. Die Bank hat da nichts zu entscheiden sie hat es zu tun. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet. Der einzige zulässige Ablehnungsgrund wäre wenn es bereits ein P-Konto gibt.
Zitat von: Sophia-hh am 14. Februar 2022, 00:06:26heute fand ich im Briefkasten eine Mitteillung meiner Bank, dass meine Bescheinigung nach §850 Abs.5 ZPO nicht bearbeitet werden kann und dass kein Pfändungsschutzkonto geführt wird.
Anscheinend hast Du etwas ZU einem bestehenden Pfändungsschutzkonto beantragt (so liest sich die Antwort). Hast Du eine Kopie von dem, das Du geschrieben hast?
Das Problem dürfte recht leicht zu klären sein: Du hast vergessen dir ein P-Konto einrichten zu lassen - erst wenn das passiert ist, kannst du die Bescheinigung einreichen welche dir deine Zahlungseingänge entsprechend sichert.
Also ab zur Bank, P-Konto beantragen - dann die Bescheinigung nochmal vorlegen (ggf auch im Zuge der Beantragung möglich).
Die Bank sagt sich halt momentan: ist ja nett, dass du was einreichst aber es passt halt nicht zu deinem Kontomodell - daher die Antwort. Denn die Bescheinigung ersetzt nicht deinen Antrag auf ein P-Konto!
Zitat von: Maunzi am 15. Februar 2022, 14:09:09
Die Bank sagt sich halt momentan: ist ja nett, dass du was einreichst aber es passt halt nicht zu deinem Kontomodell - daher die Antwort. Denn die Bescheinigung ersetzt nicht deinen Antrag auf ein P-Konto!
Servicewüste Deutschland. Statt ihm das zu erklären und ihm einen Antrag für ein P-Konto in die Hand zu drücken.
Ich kann nur abraten dafür einen Antrag der Bank zu verwenden. Die drehen einem damit nicht selten auch gleich das Basiskonto an was meistens teurer ist als andere Kontomodelle.