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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: nimra am 14. Februar 2022, 10:46:07

Titel: Arbeitgeberbezuschussung seitens des JC
Beitrag von: nimra am 14. Februar 2022, 10:46:07
Der Fallmanager vom JC hat mir mitgeteilt, dass ich eine Intensivbetreuung bekomme, die bei Arbeitgebern mit einer Bezuschussung von Geld wirbt. Kann ich mich gegen eine solche Maßnahme wehren, die auf Niedriglohn ausgelegt ist, ich bin 61 Jahre und habe eine kaufmännische Ausbildung.
Titel: Re: Arbeitgeberbezuschussung seitens des JC
Beitrag von: BigMama am 14. Februar 2022, 10:57:16
Um welche Förderung geht es? Normaler EGZ, 16e oder 16i?
Titel: Re: Arbeitgeberbezuschussung seitens des JC
Beitrag von: nimra am 14. Februar 2022, 12:50:35
Unterlagen zu der Angelegenheit, mit einer neuen EGV werden mir zugesendet.  Ich gehe von 16 i aus.
Titel: Re: Arbeitgeberbezuschussung seitens des JC
Beitrag von: justine1992 am 14. Februar 2022, 13:41:44
Was hast Du denn noch für Möglichkeiten? Hast Du Aussichten auf eine Stelle im "Hochlohnbereich"?
Titel: Re: Arbeitgeberbezuschussung seitens des JC
Beitrag von: Fettnäpfchen am 14. Februar 2022, 14:00:44
nimra

Ist nicht meine Materie aber falls es wirklich nur eine Maßnahme wäre muss folgendes enthalten sein:
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?  (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203)

MfG FN
Titel: Re: Arbeitgeberbezuschussung seitens des JC
Beitrag von: BigMama am 14. Februar 2022, 14:34:54
Zitat von: nimra am 14. Februar 2022, 12:50:35Ich gehe von 16 i aus.
Dann bist du schon recht lange arbeitslos und man möchte dir mit dieser Förderung die soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen.
Titel: Re: Arbeitgeberbezuschussung seitens des JC
Beitrag von: Sheherazade am 14. Februar 2022, 14:37:31
Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Februar 2022, 14:00:44Ist nicht meine Materie aber falls es wirklich nur eine Maßnahme wäre muss folgendes enthalten sein


Teilhabe am Arbeitsmarkt nach §16i SGB2 (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16i.html) läuft nicht über eine Maßnahmezuweisung.
Titel: Re: Arbeitgeberbezuschussung seitens des JC
Beitrag von: CCR am 14. Februar 2022, 16:27:59
Zitat von: BigMama am 14. Februar 2022, 14:34:54
Zitat von: nimra am 14. Februar 2022, 12:50:35Ich gehe von 16 i aus.
Dann bist du schon recht lange arbeitslos und man möchte dir mit dieser Förderung die soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen.
Und der AG möchte eine billige, willige Arbeitskraft.
Titel: Re: Arbeitgeberbezuschussung seitens des JC
Beitrag von: Heinz-Otto am 14. Februar 2022, 16:44:10
Und danach landet man wieder in H4. Wenn man schon 61 ist, mag das egal sein.
Aber für jüngere nicht.

Mal wieder eine gute Werbemaßnahme für die Politik, wie toll doch gefördert wird.
Titel: Re: Arbeitgeberbezuschussung seitens des JC
Beitrag von: Kopfbahnhof am 14. Februar 2022, 17:30:27
Zitat von: nimra am 14. Februar 2022, 10:46:07hat mir mitgeteilt, dass ich eine Intensivbetreuung bekomme
Hier sollte man mal den Sinn hinterfragen.
Wozu braucht jemand der Ü 60 ist so was noch?

Klingt schwer nach Verheizung, billige Kraft für den AG der womöglich nicht mal Lohn zahlen müsste?

Zitat von: nimra am 14. Februar 2022, 10:46:07Kann ich mich gegen eine solche Maßnahme wehren
Wird man erst sagen können, wenn man weiß um was es hier gehen soll.
Titel: Re: Arbeitgeberbezuschussung seitens des JC
Beitrag von: BigMama am 14. Februar 2022, 18:06:36
Zitat von: Heinz-Otto am 14. Februar 2022, 16:44:10Und danach landet man wieder in H4. Wenn man schon 61 ist, mag das egal sein.
Aber für jüngere nicht.

Mal wieder eine gute Werbemaßnahme für die Politik, wie toll doch gefördert wird.
Bevor du in die Tasten haust empfehle ich (nicht nur dir) die Auseinandersetzung mit der Thematik soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt. Infos hierzu finden sich unter anderem hier:
Grundlagenwissen zu § 16 i SGB II (https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba040168.pdf)

Eine Förderung ist bis zu 5 Jahre möglich, was für den TE bedeutet, dass er keine Sorge mehr vor Arbeitslosigkeit haben muss. Den Arbeitgeber kann sich der TE selbst aussuchen.

Zitat von: nimra am 14. Februar 2022, 10:46:07Kann ich mich gegen eine solche Maßnahme wehren, die auf Niedriglohn ausgelegt ist, ich bin 61 Jahre und habe eine kaufmännische Ausbildung.
Wie kommst du darauf, dass sie auf Mindestlohn ausgerichtet ist? Du musst dich nicht wehren. Du kannst einfach mitteilen, dass du kein Interesse daran hast.
Titel: Re: Arbeitgeberbezuschussung seitens des JC
Beitrag von: Heinz-Otto am 14. Februar 2022, 18:26:09
Zitat von: BigMama am 14. Februar 2022, 18:06:36
Zitat von: Heinz-Otto am 14. Februar 2022, 16:44:10Und danach landet man wieder in H4.
Bevor du in die Tasten haust empfehle ich (nicht nur dir) die Auseinandersetzung mit der Thematik soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt. Infos hierzu finden sich unter anderem hier:
Grundlagenwissen zu § 16 i SGB II (https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba040168.pdf)

Eine Förderung ist bis zu 5 Jahre möglich, was für den TE bedeutet, dass er keine Sorge mehr vor Arbeitslosigkeit haben muss. Den Arbeitgeber kann sich der TE selbst aussuchen.

Bevor man Dokumente verlinkt, und andere von der Seite anmacht, sollte man lieber die Behauptung widerlegen.
ZitatUnd danach landet man wieder in H4.

Stimmt das etwa nicht? Falls doch, was soll dann deine Keule von wegen Grundlagenwissen?
Es werden keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt!
Und freiwillig zahlen kann man sie auch nicht.
Also landet man danach wieder in H4 wenn es zu keiner Übernahme kommt.

Und das hier
Zitat
Wie kommst du darauf, dass sie auf Mindestlohn ausgerichtet ist? Du musst dich nicht wehren. Du kannst einfach mitteilen, dass du kein Interesse daran hast.

Er sprach von Niedriglohn. Bevor du in die Tasten haust empfehle ich, die Auseinandersetzung mit der Thematik "Unterschied zw. Niedriglohn und Mindestlohn".

Titel: Re: Arbeitgeberbezuschussung seitens des JC
Beitrag von: BigMama am 14. Februar 2022, 18:37:51
Du nimmst dir nur den Ausschnitt aus meinem Beitrag der dir passt und reißt ihn aus dem Zusammenhang.
Das hier hatte ich gepostet:
Zitat von: Heinz-Otto am 14. Februar 2022, 16:44:10Und danach landet man wieder in H4. Wenn man schon 61 ist, mag das egal sein.
Aber für jüngere nicht.

Mal wieder eine gute Werbemaßnahme für die Politik, wie toll doch gefördert wird.
Zitat von: BigMama am 14. Februar 2022, 18:06:36Bevor du in die Tasten haust empfehle ich (nicht nur dir) die Auseinandersetzung mit der Thematik soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt. Infos hierzu finden sich unter anderem hier:
Grundlagenwissen zu § 16 i SGB II

Eine Förderung ist bis zu 5 Jahre möglich, was für den TE bedeutet, dass er keine Sorge mehr vor Arbeitslosigkeit haben muss. Den Arbeitgeber kann sich der TE selbst aussuchen.

Erkennst du den Unterschied zu dem Teilausschnitt, den du gepostet hast? Dann hast du auch sicherlich erkannt, dass sich der Satz auf deine Aussage zur Werbemaßnahme für die Politik bezogen hat.
Und im unten angefügten Satz bezog ich mich ausschließlich auf die Situation des TE, nämlich das er sich bei einer Förderdauer von 5 Jahren keine Sorgen mehr um Arbeitslosigkeit machen braucht, da er schon 61 Jahre alt ist.

Wenn du dich also aufgrund des von dir selektiert betrachteten Ausschnitts von der Seite angemacht fühlst, dann geht das ganz allein mit dir nach Hause. :bye:
Titel: Re: Arbeitgeberbezuschussung seitens des JC
Beitrag von: BigMama am 14. Februar 2022, 18:59:52
Zitat von: BigMama am 14. Februar 2022, 18:37:51
Du nimmst dir nur den Ausschnitt aus meinem Beitrag der dir passt und reißt ihn aus dem Zusammenhang.
Das hier hatte ich gepostet:
Zitat von: Heinz-Otto am 14. Februar 2022, 16:44:10Und danach landet man wieder in H4. Wenn man schon 61 ist, mag das egal sein.
Aber für jüngere nicht.

Mal wieder eine gute Werbemaßnahme für die Politik, wie toll doch gefördert wird.
Zitat von: BigMama am 14. Februar 2022, 18:06:36Bevor du in die Tasten haust empfehle ich (nicht nur dir) die Auseinandersetzung mit der Thematik soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt. Infos hierzu finden sich unter anderem hier:
Grundlagenwissen zu § 16 i SGB II

Eine Förderung ist bis zu 5 Jahre möglich, was für den TE bedeutet, dass er keine Sorge mehr vor Arbeitslosigkeit haben muss. Den Arbeitgeber kann sich der TE selbst aussuchen.

Erkennst du den Unterschied zu dem Teilausschnitt, den du gepostet hast? Dann hast du auch sicherlich erkannt, dass sich der Satz auf deine Aussage zur Werbemaßnahme für die Politik bezogen hat.
Und im unten angefügten Satz bezog ich mich ausschließlich auf die Situation des TE, nämlich das er sich bei einer Förderdauer von 5 Jahren keine Sorgen mehr um Arbeitslosigkeit machen braucht, da er schon 61 Jahre alt ist.

Wenn du dich also aufgrund des von dir selektiert betrachteten Ausschnitts von der Seite angemacht fühlst, dann geht das ganz allein mit dir nach Hause. :bye:
Zitat von: Heinz-Otto am 14. Februar 2022, 18:26:09Er sprach von Niedriglohn.
Sowohl eine Bezahlung nach Mindestlohn noch im Niedriglohnsektor sind hier erstmal spekulativ.
Titel: Re: Arbeitgeberbezuschussung seitens des JC
Beitrag von: Heinz-Otto am 14. Februar 2022, 19:10:42
BigMama,
Dann zitiere halt richtig und lass den Teil auf den du dich nicht beziehst weg!
Bzw. zitiere nur, worauf du dich beziehst.
Wie man korrekt zitiert sollte dir sicher bekannt sein.
Wenn du ein Vollzitat machst und mir dann vorwirfst, ich reiße etwas aus dem Zusammenhang, ist das gaaaanz schlechter Stil ;)
Und dass man sich bei deiner Wortwahl angemacht fühlen kann, musst du dich nicht wundern.
Titel: Re: Arbeitgeberbezuschussung seitens des JC
Beitrag von: CCR am 14. Februar 2022, 19:18:21
Die Fakten sprechen für sich.
Zitat von: nimra am 14. Februar 2022, 10:46:07Der Fallmanager vom JC hat mir mitgeteilt, dass ich eine Intensivbetreuung bekomme
Zitat von: nimra am 14. Februar 2022, 10:46:07Kann ich mich gegen eine solche Maßnahme wehren, die auf Niedriglohn ausgelegt ist, ich bin 61 Jahre und habe eine kaufmännische Ausbildung.
Titel: Re: Arbeitgeberbezuschussung seitens des JC
Beitrag von: hotwert am 15. Februar 2022, 07:56:35
Selten das man in dem Alter noch etwas "gutes" findet. In der Regel schon Niedriglohnsektor und einfache Hilfsarbeiterjobs.
Aber wie schon geschrieben wurde, was will man denn erwarten? Die fetten Jobs mit 20€ Stundenlohn und mehr gibts sicherlich eher für die jüngere Generation, wo man auch weis das sie nicht demnächst in Rente gehen.
Die Arbeitgeber die solche Leute vom JC nehmen, und womöglich 100% Förderung bekommen, sind sicherlich auch eher an einer billigen Arbeitskraft interessiert wie an ernsthafter Integration.
Aber gut, sind ja alles Mutmaßungen, in 1 von 100 Fällen ist der Arbeitgeber bestimmt an einer ernsthaften Integration interessiert anstatt einfach nur an einer billigen Arbeitskraft. :lachen:

Soweit ich weis kann man sich gegen eine Intensivbetreuung bei der man zweiwöchentlich ins JC muss, oder sogar öfters nicht wehren. Da hilft nur jedesmal schriftlich Fahrtkosten zu beantragen usw.

Ansonsten bleibt nur abzuwarten was genau in der EGV steht, sobald du die geschwärzt hochlädst wird man bestimmt mehr sagen können.
Titel: Re: Arbeitgeberbezuschussung seitens des JC
Beitrag von: BigMama am 15. Februar 2022, 11:44:22
Zitat von: hotwert am 15. Februar 2022, 07:56:35Soweit ich weis kann man sich gegen eine Intensivbetreuung bei der man zweiwöchentlich ins JC muss, oder sogar öfters nicht wehren. Da hilft nur jedesmal schriftlich Fahrtkosten zu beantragen usw.
Die Betreuung muss nicht in den Räumlichkeiten des JC stattfinden. Es ist auch ein Gespräch im Betrieb in einem separaten Raum möglich, ein Hausbesuch oder walk&Talk möglich, je nach Wunsch des Kunden.
Titel: Re: Arbeitgeberbezuschussung seitens des JC
Beitrag von: nimra am 22. Februar 2022, 12:25:34
die beigefügte EGV wurde mir per Post zugestellt. Die Intensivbetreuung seitens des Jobcenters wird hier nicht angesprochen. Mit heutiger Post wurde mir eine Einladung zu einem Gespräch über meine berufliche Situation zugestellt, mit einem mir nicht bekannten JC Mitarbeiter, der für Intensivbetreuungen zuständig ist. Wie verhalte ich mich, da ich nicht in einem Niedriglohnsektor hineingezwängt werden will.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Arbeitgeberbezuschussung seitens des JC
Beitrag von: Quinky am 22. Februar 2022, 13:24:39
FALLS nach 16 i eine Förderung durchgeführt werden soll, kann man diese nach meiner Meinung ablehnen, DENN
In der EGV ist es praktisch VERBOTEN worden, eine solche Arbeitsstelle anzunehmen.
In der EGV wurde VORGESCHRIEBEN, lediglich SV-pflichtige Arbeitsstellen MIT Arbeitslosenversicherung einzugehen (siehe Bewerbungsbemühungen in der EGV).
Da bei 16 i keine AV-Versicherung möglich ist(weder automatisch noch in Eigenregie), kann auch keine Arbeitsstelle angenommen werden.

Gruß
Ernie
Titel: Re: Arbeitgeberbezuschussung seitens des JC
Beitrag von: Sheherazade am 22. Februar 2022, 13:44:34
Zitat von: Quinky am 22. Februar 2022, 13:24:39
In der EGV wurde VORGESCHRIEBEN, lediglich SV-pflichtige Arbeitsstellen MIT Arbeitslosenversicherung einzugehen

Dieser Teil bezieht sich ausschließlich auf die Bewerbungskostenerstattung.
Titel: Re: Arbeitgeberbezuschussung seitens des JC
Beitrag von: nimra am 24. Februar 2022, 16:11:35
ich habe folgende Frage in meiner Eingliederungsvereinbarung wurde keine Intensivbetreuung seitens des JC angegeben. Ich wurde in einem separaten Schreiben zu einem Termin eingeladen, wo diese Thematik besprochen werden soll. Bin ich verpflichtet, einer Intensivbetreuung nachzukommen, wenn diese in der EGV fehlt. Wer kann das Einschätzen besten Dank im Voraus!