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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: HE-MAN am 14. Februar 2022, 17:10:07

Titel: Ablehnung Widerspruchsbescheid und Neuberechnung
Beitrag von: HE-MAN am 14. Februar 2022, 17:10:07
Hallo!
Ich habe im Juli 2021 eine Mietnebenkostenabrechnung mit Guthaben bekommen.
Es erfolgte am 01.08.2021 eine Mitteilung an die Arge die jedoch nicht reagierte.
Beim Geldeingang Oktober 2021 stellte Ich fest das die Berechnung noch nicht erfolgt ist und die alte Miete überwiesen wurde.
Dies teilte Ich im Oktober mit worauf eine Anrechnung stattfand der Ich aber widersprochen habe.
Die Entscheidung wurde mir Ende JAnuar 2022 als Ablehnung per Post zugestellt.
In einem Bescheid vom 09.02.2022 wurde mir bezüglich Mietnebenkosten eine Neuberechnung / Aufrechnung für den Widerspruch zugesandt.
In dem möchte die Behörde zuvielgezahltes Geld aus September 2021 ab dem 01.04.2022 mit 44,90 Euro aufrechnen.
Bei der Ablehnung des Widerspruchs wurde direkt an das Sozialgericht verwiesen bei dem neuen / alten Bescheid von 02/2022 wurde ein Rechtsbehelf genannt.
Weiter wurde in dem Widerspruchsverfahren von Oktober 2021 eine Mieterhöhung für Januar 2022 einebzogen die garnicht Teil des Widerspruchs war.
Kurze Empfehlung bitte.

Vielen vielen Dank
Titel: Re: Ablehnung Widerspruchsbescheid und Neuberechnung
Beitrag von: Flip am 14. Februar 2022, 18:13:37
Weshalb warst du denn in Widerspruch gegangen? Vielleicht wäre es einfachee, wenn man den Widerspruchsbescheid mal lesen könnte.
Titel: Re: Ablehnung Widerspruchsbescheid und Neuberechnung
Beitrag von: CCR am 14. Februar 2022, 19:30:38
Zitat von: HE-MAN am 14. Februar 2022, 17:10:07Weiter wurde in dem Widerspruchsverfahren von Oktober 2021 eine Mieterhöhung für Januar 2022 einebzogen die garnicht Teil des Widerspruchs war.
Kurze Empfehlung bitte.
Der Widerspruch wurde abgelehnt und gleichzeitig ein neuer Bescheid erlassen, eine Änderung. Am besten das ganze Anonym geschwärzt hier einstellen.
Titel: Re: Ablehnung Widerspruchsbescheid und Neuberechnung
Beitrag von: HE-MAN am 23. Februar 2022, 15:59:07
Guten Tag!
Ich habe die Sachen an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht weiter gegeben, da nach dem Ablehnungsbescheid mit Verweis auf Klage eine Änderungsbescheid mit Aufhebungsbescheid , Anrechnungsbescheid und noch etwas ergangen ist, Sorry Die haheben in der gleichen Sache gleich 4 verschiedene Rechtsformen genutzt.
Der Rechtsanwalt hat schon gesagt das dass falsch mitgeteilt wurde.
Ich halte euch auf dem laufenden.
Es ist sehr kompliziert! :wand: