Hallo.
Kann die monatliche Rückzahlung eines Darlehens, bspw. für eine Mietkaution, für einen oder zwei Monate ausgesetzt werden?
Hat das Jobcenter da einen Handlungsspielraum und wenn ja, wie müsste ich eine Aussetzung der Tilgung beantragen/vorbringen?
Vielen Dank!
Nein, das Jobcenter hat kein Erschließungsermessen. Die Rückzahlung ist nur dann auszusetzen, wenn gleichzeitig eine Sanktion von mind. 30% eingetreten ist (§ 42a Abs. 2 Satz 2 SGB II i. V. m. § 43 Abs. 3 SGB II).
Zitat von: Flip am 15. Februar 2022, 14:09:58
Nein, das Jobcenter hat kein Erschließungsermessen. Die Rückzahlung ist nur dann auszusetzen, wenn gleichzeitig eine Sanktion von mind. 30% eingetreten ist (§ 42a Abs. 2 Satz 2 SGB II i. V. m. § 43 Abs. 3 SGB II).
Verbindlichsten Dank!