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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 14:34:13

Titel: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 14:34:13
Guten Tag Zusammen,

ich stelle mal meine erste Frage in diesem Forum, ich hoffe sie ist ander richtigen Stelle.

Ich wollte heute morgen meine Mutter zu einem Termin bei unserem lokalen Jobcenter (In Kaiserslautern) begleiten, wurde aber als Begleitperson, mit dem Verweis auf eine durch Corona angepasste Hausordnung, abgewiesen (und dann unschön von dem Sicherheitsmann bedrängt weil die Dame am Empfang es nicht genauer erklären wollte). Auf der Website selbst kann ich eien Regelung die Begleitpersonen ausschließt auch nicht finden https://www.jobcenterkaiserslautern.de/aktuelle-hinweise-covid-19/

Durch eine Internetsuche habe einen Beitrag vom 12.06.2020 gefunden. https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-verweigern-in-der-corona-krise-beistaende

Leider kann ich nicht finden ob sich daran etwas geändert hat. Es ist doch hoffentlich immer noch gesetzwidrig eine Begleitperson abzuweisen, oder nicht? Und wenn nichtssagegenspricht, was tue ich am 22.2 wenn sie für den nächsten Termin vorbeikommen soll? Bleibt nur ein Gang zum Anwalt?

Ich freue mich auf Antworten
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2022, 14:39:11
Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 14:34:13
Leider kann ich nicht finden ob sich daran etwas geändert hat. Es ist doch hoffentlich immer noch gesetzwidrig eine Begleitperson abzuweisen, oder nicht?
Ist es und selbst der Datenschutz sieht eine Verweigerung als rechtlich falsch an.
Link oder ähnliches habe ich noch keinen gespeichert aber das wird sicherlich nachgereicht! Siehe Anhang

Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 14:34:13Und wenn nichtssagegenspricht, was tue ich am 22.2 wenn sie für den nächsten Termin vorbeikommen soll? Bleibt nur ein Gang zum Anwalt?
Der RA hilft da wenig bei einem Termin. Um was geht es bei dem Termin?

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 14:53:08
ZitatSiehe Anhang

Vielen Dank. Dies habe ich auch bereits gesehen. Allerdings ist November 2020 auch schon etwas zurück. Aber ich hoffe mal dass sich da nichts geändert hat.

ZitatDer RA hilft da wenig bei einem Termin.

Naja, aber was mache ich denn wenn ich nicht zu dem Termin reingelassen werde? Ist zwar schön dass ich ein Recht darauf habe als Begleitperson mitzukommen, aber heute morgen hat es wie gesagt nichts gebracht.

ZitatUm was geht es bei dem Termin?

Um es kurz zu fassen: Das jobcenter sollte eigentlich Ihre Miete zahlen. Im November hatte Sie einen Weitebewilligungsantrag gestellt, bei diesem fehlen immer noch irgendwelche Nachweise. Seit November hat Sie also gar kein Geld mehr bekommen, und - möglicherweise hääte man damit rechnen sollen. Ich selbst hatte aber leider keinen Überblick darüber - wurde auch keine Miete mehr bezahlt. Dies hat sie aber erst vor zwei Wochen erfahren als eine fristlose Kündigung eingetruddelt ist. Der Vermieter hat sie auch schon letzte Woche besucht und eine Räumungsklage angedroht.
Heute hat sie dann Dinge abgegeben die angeblich noch gefehlt haben (zum Beispiel einen "Grund über die Mietrückstände von der ----straße xx", was natürlich sehr ironisch ist, da das Jobcenter ja selbst aufgehört hat die Miete zu bezahlen).

Ich würde deshlab mal gerne bei dem nächsten Termin dabei sein dass wirklich alle abzugebenen Dinge da sind.
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Heinz-Otto am 15. Februar 2022, 15:05:06
Es ist unbillig, für Begleitpersonen 2 G vorzuschreiben, wenn für Kunden 3 G gilt.
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 15:10:56
Zitat
ZitatEs ist unbillig, für Begleitpersonen 2 G vorzuschreiben, wenn für Kunden 3 G gilt.

ZitatWir begrüßen Sie gerne persönlich in unserem Haus, möchten jedoch aufgrund des Infektionsschutzgesetzes darauf hinweisen, dass wir Sie nur persönlich beraten können, wenn Sie nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind. Aus dem Testnachweis einer zugelassenen Teststelle muss das Datum und die Uhrzeit der Testung, der Name des Ausstellers, der Name der/s Getesteten sowie dessen/deren Geburtsdatum hervorgehen. Dies gilt ebenso für die zwingend erforderliche Begleitpersonen.
Gefunden auf https://www.jobcenterkaiserslautern.de/aktuelle-hinweise-covid-19/

Ich erinnere mich nciht mehr ob was anderes am Eingang stand, glaube aber dass 3G akzeptiert wird. Mein Impfnachweis wurde überprüft, daran soll es nicht liegen.
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: justine1992 am 15. Februar 2022, 15:12:18
Hast Du das Wort "Beistand" benutzt?
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 15:18:48
Zitat von: justine1992 am 15. Februar 2022, 15:12:18
Hast Du das Wort "Beistand" benutzt?

Ich habe glaube ich immer "Begleitperson" gesagt. Ich hatte vorher online geschaut und auch "Beistand" gesehen. Für mich sind aber beide Wörte in diesem Zusammenhang synonym. Oder gibt es rechtliche Unterschiede?
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Heinz-Otto am 15. Februar 2022, 15:21:16
Ja genau. Auf den Link, den du schon im EP gepostet hast, beziehe ich mich.

1. Diese widersprüchliche Erläuterung
Zitatdass wir Sie nur persönlich beraten können, wenn Sie nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind.
Dies gilt ebenso für die zwingend erforderliche Begleitpersonen.....Sollten Sie oder Ihre Begleitperson nicht geimpft oder genesen sein oder keine Auskunft zu ihrem Status geben wollen,
2. Beschränkung auf zwingend erforderliche Begleitperson. Die wollen also Beistände nicht rein lassen, sondern nur medzin. erforderliche Begleitpersonen. Z. B. wenn das im GDB Auweis drin steht.

Willkür mal wieder.

Wenn das JC wegen der Miete nicht in die Pötte kommt, ist ein Eilantrag beim Sozialgericht eh schon überfällig.
Spätestens mit Einreichen der Räumungsklage erfährt das Gericht und auch das JC davon.
§ 22
Zitat(9) 1Geht bei einem Gericht eine Klage auf Räumung von Wohnraum im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses nach § 543 Absatz 1, 2 Satz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 569 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein, teilt das Gericht dem örtlich zuständigen Träger nach diesem Buch oder der von diesem beauftragten Stelle zur Wahrnehmung der in Absatz 8 bestimmten Aufgaben unverzüglich Folgendes mit:
Die dürfen keine Wohnungslosigkeit riskieren. Im Zweifel haben sie vorläufig nach § 41a  zu bescheiden.
Extrem grob rechtswidrig, was die da treiben.

Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2022, 15:26:04
Lautern98

Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 15:18:48Für mich sind aber beide Wörte in diesem Zusammenhang synonym. Oder gibt es rechtliche Unterschiede?
Ja ein Beistand darf nicht abgelehnt werden! Alles andere heisst ja nicht Beistand.

Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 14:53:08
Um es kurz zu fassen:
Ohweh........
und da reagiert man erst jetzt? Da hätte man umgehend reagieren müssen!

Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 14:53:08die angeblich noch gefehlt haben (zum Beispiel einen "Grund über die Mietrückstände von der ----straße xx", was natürlich sehr ironisch ist, da das Jobcenter ja selbst aufgehört hat die Miete zu bezahlen).
allein der Satz lässt darauf schließen das ein Umzug vorgenommen wurde.
oder
das vorher schon Mietschulden aufgelaufen sind und das JC die Überweisung deswegen direkt an den VM vvornahm und dann kann eigentl. nur noch eine Leistungseinstellung dafür gesortgt haben dass das JC die Zahlung nicht mehr machte.
ODER das JC hat ganz groben Mist gebaut.

Wenn da Unterstützung brauchst musst du wie beim JC ins Detail gehen und alles was vorliegt "auf den Tisch" legen.
Sprich
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder abtippen.

MfG FN
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: justine1992 am 15. Februar 2022, 15:26:25
Zitat von: Heinz-Otto am 15. Februar 2022, 15:21:16
Ja genau. Auf den Link, den du schon im EP gepostet hast, beziehe ich mich.

1. Diese widersprüchliche Erläuterung
Zitatdass wir Sie nur persönlich beraten können, wenn Sie nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind.
Dies gilt ebenso für die zwingend erforderliche Begleitpersonen.....Sollten Sie oder Ihre Begleitperson nicht geimpft oder genesen sein oder keine Auskunft zu ihrem Status geben wollen,
2. Beschränkung auf zwingend erforderliche Begleitperson. Die wollen also Beistände nicht rein lassen, sondern nur medzin. erforderliche Begleitpersonen. Z. B. wenn das im GDB Auweis drin steht.

Willkür mal wieder.
Im Gegenteil. Über Beistände wird gar nichts gesagt. Die sind selbstverständlich auch weiterhin nicht ausgeschlossen.
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 15:29:44
Zitat von: Heinz-Otto am 15. Februar 2022, 15:21:16

Wenn das JC wegen der Miete nicht in die Pötte kommt, ist ein Eilantrag beim Sozialgericht eh schon überfällig.
Spätestens mit Einreichen der Räumungsklage erfährt das Gericht und auch das JC davon.


Vielen Dank. Das ist viel Input. Wegen Sozialgericht informiere ich mich.

Zum zweiten Punkt: Wie läuft das denn ab. Also falls wirklich eine Räumungsklage erhoben wird, muss das JC dann was machen?
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2022, 15:35:10
Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 15:29:44Also falls wirklich eine Räumungsklage erhoben wird, muss das JC dann was machen?
Was soll denn ein JC da machen? Deine Mutter ist dafür selber verantwortlich da sie einen Vertrag mit Ihrem VM hat.
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Heinz-Otto am 15. Februar 2022, 15:39:54
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2022, 15:35:10
Was soll denn ein JC da machen? Deine Mutter ist dafür selber verantwortlich da sie einen Vertrag mit Ihrem VM hat.

So klingt mir das aber nicht, wenn das JC einen WBA seit Nov. nicht bearbeitet, bzw. womöglich die Mitwirkungspflichten mal wieder übertreibt.
ZitatDas jobcenter sollte eigentlich Ihre Miete zahlen. Im November hatte Sie einen Weitebewilligungsantrag gestellt, bei diesem fehlen immer noch irgendwelche Nachweise. Seit November hat Sie also gar kein Geld mehr bekommen,

Dazu muss man - wie du schon gesagt hat - genaueres wissen.
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 16:18:28
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2022, 15:26:04
Lautern98

Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 15:18:48Für mich sind aber beide Wörte in diesem Zusammenhang synonym. Oder gibt es rechtliche Unterschiede?
Ja ein Beistand darf nicht abgelehnt werden! Alles andere heisst ja nicht Beistand.


Vielen Dank. Ich wusste nicht dass die beiden Wörter etwas unterscheidliches bedeuten. Ich meine, dass ich dann auch durch eine Seite wie diese: https://www.hartziv.org/news/20200818-jobcenter-verweigern-beistand.html verwirrt wurde.
Trotzdem hat sich das heute nicht so angefühlt als wenn ich durchgelassen worden wäre falls ich "Beistand" statt "Begleitperson" benutzt hätte. Das ist ja kein Zauberwort. Die Dame am Empfang hat direkt jedes wenn und aber abgeblockt was irgendwie in die Richtung ginge, dass ich meine Mutter gerne begleiten möchte. Also was kann ich tun wenn ich am 22.2 wieder nicht reingelassen werden?

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2022, 15:26:04
Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 14:53:08
Um es kurz zu fassen:
Ohweh........
und da reagiert man erst jetzt? Da hätte man umgehend reagieren müssen!

Glaube mir. Hätte ich vorher Bescheid gewusst hätten wir auch deutlich mehr gemacht. Leider dauert es immer viel zu lange bis sich meine Mutter mir oder meiner Schwester anvertraut wenn sie Probleme mit dem Jobcenter hat. Ich befürchte es ist ihr immer noch peinlich, und sie hält alles immer für ihre Schuld. Auch wenn die Vergangenheit gezeigt hat dass der Fehler oft wo anders lag.
Ich selbst weiß seit Sonntag Bescheid dass sie seit November kein Geld mehr bekommt. Sie hatte das zu Weihnachten uns noch verschwiegen, die Geldreserven (waren im November 800 Euro) sind aber mittlerweile aufgebraucht. Über die fristlose Kündigung weiß ich auch erst seit Sonntag....

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2022, 15:26:04

Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 14:53:08die angeblich noch gefehlt haben (zum Beispiel einen "Grund über die Mietrückstände von der ----straße xx", was natürlich sehr ironisch ist, da das Jobcenter ja selbst aufgehört hat die Miete zu bezahlen).
allein der Satz lässt darauf schließen das ein Umzug vorgenommen wurde.
oder
das vorher schon Mietschulden aufgelaufen sind und das JC die Überweisung deswegen direkt an den VM vvornahm und dann kann eigentl. nur noch eine Leistungseinstellung dafür gesortgt haben dass das JC die Zahlung nicht mehr machte.
ODER das JC hat ganz groben Mist gebaut.


Sie ist in ihre jetzige Wohnung Ende 2020 gezogen. Direkt am Anfang kam sie mit der Miete und Kaution in Verzug. 1. Problem: Sie hatte zwei Wochen noch ihre alte Wohnung, deshalb hat das Geld für die neue Miete nicht gereicht. 2. Problem: Das JC hatte ihr damals nicht die Kaution vorgestreckt; sie hatte keine Reserven diese selbst zu tragen. Ein paar Monate lang (bis Anfang 2021) konnte sie also immer nur die Miete des Vormonates begleichen bis das Jobcenter endlich eingesprungen ist. Seit dem wird die Miete direkt vom Jobcenter getätigt. (Also bis November 2021 natürlich)

Sonst liegen meines Wissens nach keine Mietrückstände vor, die fristlose Kündigung listet auch keine weiteren Rückstände auf.

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2022, 15:26:04

Wenn da Unterstützung brauchst musst du wie beim JC ins Detail gehen und alles was vorliegt "auf den Tisch" legen.
Sprich
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder abtippen.

MfG FN

Es gibt verschiedene Schreiben. Ich habe von ein paar Bilder gemacht. Meine Schwester hat mehr. Ich habe hoffentlich heute Abend Zeit mehr rauszusuchen wenn du (oder andere) dies als hilfreich ansehen.

Ich hoffe dieser anonymisiertre Brief ist erstmal genug.

Anmerkung: Soweit sie mir die Wahrheit gesagt hat (und ich das mit anderen Briefen die ich vom Jobcenter gesehen habe abgeglichen habe) lief es forgender maßen ab:

-Bis Oktober hatte sie eine Stelle in einer Schule und als Haushaltshilfe; Dadurch bekam sie weniger Geld (keine Ahnung wie viel), die Miete wurde aber noch bezahlt.
-Für November stellte sie einen Weiterbewilligungsantrag; die Haushaltshilfenstelle ging noch zwei Wochen in den Novemebr hinein
-Im Dezember bekommt Sie Post dass noch etwas fehlt und reicht fehlende Belege nach (Irgendwann hat sie den Weiterbewilligungsantrag zuammen mit der Sachbearbeiterin ausgefüllt, da sollte eigentlich nicht sciefgelaufen sein). Für den Haushaltshilfenjob fehlt aber noch irgendein Nachweis. Heute hatte Sie den Familienvater von damals nochmal besucht. Ich verstehe nicht was genau sie bracht. Hat irgendwas mit der Krankenversicherung zu tun, welche die Haushaltshilfenstelle bezahlt hat
-Im Januar kommt wohl wieder ein Biref dass was fehlt und sie wird zu einem Termin am 3.2 eingeladen. Nun kommt auch die fristlose Kündigung. Beim Termin am 3.2 hatte sie bereits den Brief der fristlosen Kündigung der Sachbearbeiterin zum Kopieren vorbeigebracht. Diese wusste auch nicht wieso die Miete nicht mehr gezahlt wurde.
-Im Februar kommt nun der im Anhang befindliche Brief. Die "markierte Stelle" ist genau dieser Nachweis über die Haushaltshilfenstelle (verstehe auch nicht wieso da so ein Tara gemacht wird. Da kamen im November 200 Euro oder so an, das ist auch in den Kontoauszügenzu sehen, aber das reicht ja wohl nicht). "Nachweis über die Kosten der Unterkunft" liegen dem Amt doch auch schon seit Ende 2020 vor. Der Mietvertrag hat sich nicht geändert. Sie hat aber heute nochmal eine Kopie abgegeben. "Grund über die Mietrückstände" ist eben das JC selbst (das wissen die doch auch). "Sachstand zur Wohnungskündigung..." hier hat sie heute nochmal alle Kopien der Briefe vom Vermieter abgegeben (obwohl es schon am 3.2 gemacht wurde)

Ich selbst habe von alle dem wie gesagt am 13.2 erfahren. Bin selbst erst dabei mich durchzuwühlen und zu verstehen wie alles funktioniert. Der Tag arbeit gestern und heute sind schonmal futsch...mama

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: justine1992 am 15. Februar 2022, 17:06:15
Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 16:18:28Trotzdem hat sich das heute nicht so angefühlt als wenn ich durchgelassen worden wäre falls ich "Beistand" statt "Begleitperson" benutzt hätte. Das ist ja kein Zauberwort. Die Dame am Empfang hat direkt jedes wenn und aber abgeblockt was irgendwie in die Richtung ginge, dass ich meine Mutter gerne begleiten möchte. Also was kann ich tun wenn ich am 22.2 wieder nicht reingelassen werden?
Am besten gar nichts. Aber Deine Mutter: Mein Beistand und ich gehen jetzt da rein. Das ist mein Beistand, der kommt mit. Holen Sie umgehend meine SB, ich habe jetzt einen Termin, den möchte ich jetzt mit meinem Beistand wahr nehmen. Nicht fragen, nicht bitten. Deine Mutter ist die Kundin, Du bist einfach nur irgend jemand.
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Xellos am 15. Februar 2022, 17:32:02
Wenn die deine dir zustehende Begleitperson nicht mitlassen, dann verlange das schriftlich und der Termin ist rechtlich seitens der ARGE abgesagt. Corona oder nicht Corona, das ist NICHT die Frage. Sondern ob die ARGE ihrer Arbeit nachkommt. Tut sie aber in so einem Fall nicht.
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: CCR am 15. Februar 2022, 17:51:58
Es wird ja immer mit dem Hausrecht begründet, warum das nicht sein darf.

Hausordnung
Ausübung des Hausrechts
Das Dienstleistungsangebot steht dem betroffenen Kunden nur nach tel. Vereinbarung oder
bei einer schriftlichen Einladung zur Verfügung.
Sollte der Kunde außerhalb vereinbarter Termine die Diensträume betreten, so ist die Polizei
zu rufen und das Büro der GF zu informieren, damit Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs
gestellt werden kann




[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Heinz-Otto am 15. Februar 2022, 18:09:36
Ich empfehle einen Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht zu stellen. Anwalt suchen, 15 € Eigentanteil zahlen und den die Bescheide des letzten Jahres überprüfen lassen.

Wegen Wohnungskündigung muss man auch unbedingt aktiv werden! Wenn Miete regelmäßig und dauerhaft zu spät kommt ist das auch ein Kündigungsgrund. Und wenn das Amt 2 Monate nicht zahlte, sowieso.
Leider verhindert ein Verschulden des Amtes nicht die Wirksamkeit der Wohnungskündigung. Das JC kann man dafür auch nicht haftbar machen.
Die Ämter sind immer fein raus, wenn sie Fehler machen.
Aber lasse unsereins mal einen kleinen Fehler machen, dann raucht es im Karton und es werden alle Register gezogen und mit Elefanten auf Mücken geschossen.
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Xellos am 15. Februar 2022, 20:51:26
Zitat von: CCR am 15. Februar 2022, 17:51:58
Es wird ja immer mit dem Hausrecht begründet, warum das nicht sein darf.

Hausordnung
Ausübung des Hausrechts
Das Dienstleistungsangebot steht dem betroffenen Kunden nur nach tel. Vereinbarung oder
bei einer schriftlichen Einladung zur Verfügung.
Sollte der Kunde außerhalb vereinbarter Termine die Diensträume betreten, so ist die Polizei
zu rufen und das Büro der GF zu informieren, damit Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs
gestellt werden kann


Hausrecht hin oder her, da man das Recht hat eine Person mitzubringen, dürfte dass das Hausrecht schlagen.

Gesetz schlägt AGB - IMMER!
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Simone- am 15. Februar 2022, 21:30:02
Das Gesetz nennt es "Beistand"

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__13.html
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
§ 13 Bevollmächtigte und Beistände
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Deshalb würde ich auch genau diese Bezeichnung verwenden. Beistand - nicht Begleitperson sonst wie.
Am Besten die Seite ausgedruckt mitbringen.

Ich würde auch darauf bestehen, eingelassen zu werden - wenn nicht, kann der Termin nicht stattfinden. Hausrecht hin oder her, das ist eine Behörde und die hat sich an Gesetze zu halten. Auch während der Pandemie.

Ein Beratungshilfeschein wird es vermutlich wegen so einer Sache allein nicht geben. Erst wenn eine Sanktion kommt, weil der Termin ohne Begleitperson nicht stattgefunden hat.

Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Meph1977 am 16. Februar 2022, 00:24:26
Warum sollte es da keinen Beratungshilfeschein geben. Selbst wenn ich mich beraten lassen will ob es sich lohnt meinen Nachbarn zu verklagen würde mir eine zustehen wenn ich noch im ALG2 bezug wäre. Entscheidend ist alleine ob ein zu klärende Rechtsfrage vorliegt.
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Bundspecht am 16. Februar 2022, 08:43:11
 :offtopic:
Zitat von: Xellos am 15. Februar 2022, 17:32:02der ARGE

Die heißen schon eine Ewigkeit nicht mehr ARGE, sondern Jobcenter  :bye:
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Simone- am 16. Februar 2022, 08:49:49
Zitat von: Meph1977 am 16. Februar 2022, 00:24:26
Warum sollte es da keinen Beratungshilfeschein geben. Selbst wenn ich mich beraten lassen will ob es sich lohnt meinen Nachbarn zu verklagen würde mir eine zustehen wenn ich noch im ALG2 bezug wäre. Entscheidend ist alleine ob ein zu klärende Rechtsfrage vorliegt.
Ok du hast recht.

Aber ich kann nur aus meiner Erfahrung berichten: Bei uns muss man Unterlagen vorlegen, die aussagen, dass man wirklich "beschwert" ist durch die Handlungen des JC. Also Sanktion, oder irgendwas wird nicht voll bezahlt, etc. Hier scheint es keinen Termin mit RFB zu geben. Wie sich das für mich liest, gibt es eine Aufforderung zur Mitwirkung und um das zu klären, möchte die TE mit ihrer Mutter ins JC und wenn sie nicht reinkommt, wäre der JC Besuch aber auf eigenem Wunsch, ohne sanktionsbewehrten Termin. Dafür würde ich bei uns vermutlich keinen Beratungshilfeschein bekommen.

Wobei die Mutter aber scheinbar seit Monaten kein Geld mehr bekommt und we es aussieht, die Wohnungskündigung schon vorliegt. Wenn sie zum Amtsgericht wegen Beratungshilfe geht, müsste sie hierfür alle Unterlagen mitbringen - Kontoauszüge, Schreiben, usw. dann könnte es klappten.

Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: madinksa am 16. Februar 2022, 11:57:44
Sie muss einfach nur ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen.
Das Gericht kann da auch nicht helfen.
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Lautern98 am 16. Februar 2022, 16:28:42
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Februar 2022, 15:35:10
Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 15:29:44Also falls wirklich eine Räumungsklage erhoben wird, muss das JC dann was machen?
Was soll denn ein JC da machen? Deine Mutter ist dafür selber verantwortlich da sie einen Vertrag mit Ihrem VM hat.

Ich denke ich habe mich nicht genau genug ausgedrückt.

Du meintest dass das JC auch informeirt wird, falls Räumungsklage eingereicht wird. Aber bringt uns das irgendwas?
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. Februar 2022, 16:44:53
Lautern98

Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 16:18:28Leider dauert es immer viel zu lange bis sich meine Mutter mir oder meiner Schwester anvertraut wenn sie Probleme mit dem Jobcenter hat
Ja das ist immer ein Problem, Eltern können anstrengend sein. Besonders bei so etwas.

Nach dem lesen deines Beitrages sehe ich es so wie:
Zitat von: Heinz-Otto am 15. Februar 2022, 18:09:36Ich empfehle einen Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht zu stellen. Anwalt suchen, 15 € Eigentanteil zahlen und den die Bescheide des letzten Jahres überprüfen lassen.
alles andere dauert viel zu lange und aufgrund der momentanen Situation sollte man sofort das SG einschalten.
Ratgeber Klage vor dem Sozialgericht (http://hartz.info/index.php?topic=18.msg20#msg20)
Absolut wichtig ist einen SGB 2 tauglichen RA zu finden denn nur die Aussage das man sich damit auskennt stimmt leider all zu oft nicht.
Suche nach Rechtsanwälten und Beratungsstellen (http://hartz.info/index.php?topic=62514.0)

Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 16:18:281. Problem: Sie hatte zwei Wochen noch ihre alte Wohnung, deshalb hat das Geld für die neue Miete nicht gereicht. 2. Problem: Das JC hatte ihr damals nicht die Kaution vorgestreckt; sie hatte keine Reserven diese selbst zu tragen. Ein paar Monate lang (bis Anfang 2021) konnte sie also immer nur die Miete des Vormonates begleichen bis das Jobcenter endlich eingesprungen ist. Seit dem wird die Miete direkt vom Jobcenter getätigt. (Also bis November 2021 natürlich)
War sie damals schon im Bezug hätte das JC auf Antrag auch die doppelte Miete bezahlen müssen.
ZitatMit freundlicher Genehmigung von Route 66
Die 25. Kammer des Sozialgerichts Schleswig hat sich in seiner Entscheidung vom 26.08.2010 – S 25 AS 185/08 – mit der Frage der Übernahmefähigkeit von Doppelmieten sehr ausführlich auseinander gesetzt.
Zitat :
Das Tatbestandsmerkmal der Wohnungsbeschaffungskosten ist nach Auffassung der Kammer weit auszulegen, so dass nicht nur die eigentlichen Kosten des Umzugs, wie Transportkosten, Kosten für eine Hilfskraft, die erforderlichen Versicherungen, Benzinkosten und Verpackungsmaterial erfasst sind, sondern auch alle sonstigen notwendigen angemessenen Aufwendungen, die mit einem Unterkunftswechsel verbunden sind. Damit fällt auch die hier geltend gemachte doppelte Mietzinszahlungen für die alte Wohnung für den Monat April un­ter das Merkmal der Wohnungsbeschaffungskosten, soweit sie angemessen ist (vgl. auch Lang/Link in Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB II, 2. Aufl. 2008, § 22 Rn. 83; Berlit in LPK-SGB II, 3. Aufl. 2009, § 22 Rn. 109, 114; BSG, Urteil vom 16.12.2008, B 4 AS 49/07 R; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.01 .2007, L 5 B 1221/06 AS ER, L 5 B 1222/06 AS PKH; SG Frankfurt, Beschluss vom 19.01 .2006, S 48 AS 21/06 ER, jeweils zitiert nach juris).

Quelle und weiterlesen >>>  http://sozialberatung-kiel.de/2011/07/07/doppelmieten-bei-umzug-in-der-regel-vom-jobcenter-zu-ubernehmen-2/

zum 2 Problem
bei Umzug, der zugesichert wurde, was man nicht weiß, hätte auch die Kaution als Darlehen bezahlt werden müssen.

auch hier warum hat das JC das plötzlich gemacht und warum wurde das eingestellt. Der WBA war ja ab Nov. und dann wurde gefordert und nochmal gefordert. Ob das alles rechtens war und ob das JC nicht trotzdem leisten müssen ist alles ......
schwer und sehr aufwendig herauszufinden. Ganz besonders wenn es noch über Dritte (nichts gegen dich) also dich läuft!
und das ist nur eine kleine Auflistung von dem was dann wirklich alles gebraucht wird.

Dann noch
Zitat von: madinksa am 16. Februar 2022, 11:57:44Sie muss einfach nur ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen.
Das Gericht kann da auch nicht helfen.
Doch ist sie und ob die Mitwirkungsforderungen passen kann man so nicht sagen. Laut TE ist man dem aber wiederholt nachgekommen. und das Gericht kann da durchaus etwas unternehmen.
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
ZitatGemäß § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen.
Der so verpflichtete Leistungsträger darf also, wenn er (z.B. nach § 2 Abs. 3 ALG II-V) Einkommen anrechnet, dessen genaue Höhe er nicht kennt, nur einen Betrag anrechnen, der nicht gegen seine gesetzlich verankerten Pflichten zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums verstößt. Das bedeutet in der Praxis, dass der Leistungsträger die Höhe des Anrechnungsbetrages so wählen muss, dass es nicht zu einer Bedarfsunterdeckung und Nachzahlung von ALG II  im Anrechnungsmonat kommt.
Bei Überzahlung hat der Leistungsträger die sich aus den §§ 45 und 50 SGB X ergebenden Rechte der Rückforderung und kann diese nach § 43 SGB II mit laufenden Leistungen aufrechnen.
Zitat
Ist zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.

Zitat von: justine1992 am 15. Februar 2022, 17:06:15Am besten gar nichts. Aber Deine Mutter: Mein Beistand und ich gehen jetzt da rein. Das ist mein Beistand, der kommt mit. Holen Sie umgehend meine SB, ich habe jetzt einen Termin, den möchte ich jetzt mit meinem Beistand wahr nehmen. Nicht fragen, nicht bitten. Deine Mutter ist die Kundin, Du bist einfach nur irgend jemand.
Genau so nur mit einem Unterschied > Du bist mehr, denn alles was von DIR vorgetragen wird ist so als ob deine Mutter es sagen würde also "verbindlich" ausser deine Mutter widerspricht dem umgehend und natürlich gegenüber der SB oder ähnlicher Personen.

So und zum neuen Beitrag:
Zitat von: Lautern98 am 16. Februar 2022, 16:28:42Ich denke ich habe mich nicht genau genug ausgedrückt.

Du meintest dass das JC auch informeirt wird, falls Räumungsklage eingereicht wird. Aber bringt uns das irgendwas?
Nein ich meinte das sich das JC einen Schei....dk dafür interessiert ob deine Mutter obdachlos wird und etwas dagegen unternimmt.
Für mich hat es sogar dafür gesorgt durch das ganze Vorgehen. Obdachlosigkeit ist zu vermeiden gehört eigt. zu den Grundsätzen.
Teilweise ist deine Mutter mit Schuld aber das JC genauso.....

MfG FN
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Lautern98 am 16. Februar 2022, 16:52:22
Zitat von: justine1992 am 15. Februar 2022, 17:06:15
Zitat von: Lautern98 am 15. Februar 2022, 16:18:28Trotzdem hat sich das heute nicht so angefühlt als wenn ich durchgelassen worden wäre falls ich "Beistand" statt "Begleitperson" benutzt hätte. Das ist ja kein Zauberwort. Die Dame am Empfang hat direkt jedes wenn und aber abgeblockt was irgendwie in die Richtung ginge, dass ich meine Mutter gerne begleiten möchte. Also was kann ich tun wenn ich am 22.2 wieder nicht reingelassen werden?
Am besten gar nichts. Aber Deine Mutter: Mein Beistand und ich gehen jetzt da rein. Das ist mein Beistand, der kommt mit. Holen Sie umgehend meine SB, ich habe jetzt einen Termin, den möchte ich jetzt mit meinem Beistand wahr nehmen. Nicht fragen, nicht bitten. Deine Mutter ist die Kundin, Du bist einfach nur irgend jemand.

Gut. Ich hoffe dass es reicht dies nächsten Dienstag so zu machen. Ich hatte aber nicht den Eindruck dass die überhaupt jemand mitgelassen hätten. Denn wenn ich "Begelitperson" sage, die aber nur einen "Beistand" erlauben könnten die mir das doch mitteilen...

Zitat von: Xellos am 15. Februar 2022, 17:32:02
Wenn die deine dir zustehende Begleitperson nicht mitlassen, dann verlange das schriftlich und der Termin ist rechtlich seitens der ARGE abgesagt. Corona oder nicht Corona, das ist NICHT die Frage. Sondern ob die ARGE ihrer Arbeit nachkommt. Tut sie aber in so einem Fall nicht.

Denkst du wirklich dass die mir ne schirftliche Bestätigung geben dass sie mich nciht reinlassen? Gestern hat der Sicherheitstyp den Eindruck gemacht als wird er gleich handgreiflich.
Ein Intersse den Termin nicht wahrzunehmen haben wir nicht. Sie bekommt wie gesagt seit November gar kein Geld mehr (also wirklich 0 Euro), da immer noch irgendwas beim Weiterbewilligungsantrag fehlt. Ich befürchte dass wenn ich nicht dabei bin, wieder irgendwas unklar zurückbleibt...

Zitat von: Xellos am 15. Februar 2022, 20:51:26


Hausrecht hin oder her, da man das Recht hat eine Person mitzubringen, dürfte dass das Hausrecht schlagen.

Gesetz schlägt AGB - IMMER!

Recht haben und Recht bekommen sind wie gesagt zwei unterscheidliche Dinge. Was hälts du davon dass ich mal auf eigene Kosten zum Anwalt gehe? Wie viel wird es denn zB kosten dass er zum Termin auch mitkommt, also jedenfalls solange bis wir reingelassen werden?

Zitat von: CCR am 15. Februar 2022, 17:51:58
Es wird ja immer mit dem Hausrecht begründet, warum das nicht sein darf.



Du verlinkst ein Hausrecht von 2013 aus einer anderen Stadt. Hast du auch irgendein Jobcenter Hausrecht bezüglich Coronaregeln gefunden?

Zitat von: Simone- am 15. Februar 2022, 21:30:02

Deshalb würde ich auch genau diese Bezeichnung verwenden. Beistand - nicht Begleitperson sonst wie.
Am Besten die Seite ausgedruckt mitbringen.


Bei der Einstellung die ich gestern erlebt vermute ich dass jeder Gesetzestext den ich mitbringe am Empfang nur ausgelacht wird. Und wie geagt haben wir ein Interesse daran endlich mal alle Infos zu bekommen.

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Februar 2022, 18:09:36
Ich empfehle einen Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht zu stellen. Anwalt suchen, 15 € Eigentanteil zahlen und den die Bescheide des letzten Jahres überprüfen lassen.



Danke für den Beratungshilfeschein-Tipp. Dies haben wir tatsächlich schon gestern nach dem Jobcenter gemacht. Leider sagte man uns am Amtsgericht dass es bis zu 7 Tage dauert bis der Schein da ist. Der nächste Termin im Jobcenter ist wie gesagt am Dienstag; bis dahin ist es unwahrscheinlioch dass wir wegen dem Mietproblem schon mit einem Anwalt gesprochen haben.

Und ja ich weiß, 3 mal keine (oder sogar zu wenig) Miete zahlen ist ein Grund für fristlose Kündigung. Der Vermieter muss sogar nicht mal nach einem Monat darauf hinweisen dass nichts überwiesen wurde.
Ich vermute dass die fristlose Kündigung selbst aber wegen Formdingen unwirksam ist (Sie ist auf den 16.2 datiert und wurde ohne Umschlag in den Briefkasten geworfen). Er hat aber auch zusätzlich für Ende April gekündigt. Ich erwarte natürlich dass das JC bei der Suche einer neuen Wohnung hilft und für Umzugskosten aufkommt; so wenig wie aber in den letzten Monaten passiert ist befürchte ich dass ohne Anwalt nichts passiert.

Zitat von: Simone- am 16. Februar 2022, 08:49:49
Wie sich das für mich liest, gibt es eine Aufforderung zur Mitwirkung und um das zu klären, möchte die TE mit ihrer Mutter ins JC und wenn sie nicht reinkommt, wäre der JC Besuch aber auf eigenem Wunsch, ohne sanktionsbewehrten Termin. Dafür würde ich bei uns vermutlich keinen Beratungshilfeschein bekommen.



Den Beratungshilfeschein haben wir jetzt mal wegen der fristlosen Kündigung beantragt. Keine Ahnung ob der Anwalt erstmal hilft diese aufzuschieben, oder das JC dazu bringen kann in die Pötte zu kommen, werden wir sehen wenn der Schein da ist. Online habe ich gefunden dass man zusätzlich zum Formular noch Kopien von "Ausweis", "Einkommensnachweis", "Kontoauszüge ltzte 3 Monate", "Mietvertrag", "Dokumente über bestehende Rechtsstreitigkeit" braucht. Dies haben wir alles dazu gelegt, hoffentlich ist es richtig. (Komischerweise stand auf dem Antragbogen selbst nichts mehr davon...) Einzig der Nachkommensnachweis ist schwierig. Wie gesagt bekommt sie seit November kein Geld mehr vom JC und der letzte Job ist ebenso im November ausgelaufen. Wir haben also einen DinA4 beschrieben mit Inhalt: "Aktuell liegt kein Einkommen vor,...(Erklärung was mit JC los ist)+(Verweis auf fehlende Eingänge auf dem Konto)". Ich hoffe dies ist wenigstens für das Amtsgericht ausreichend.

Zitat von: madinksa am 16. Februar 2022, 11:57:44
Sie muss einfach nur ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen.
Das Gericht kann da auch nicht helfen.

Der Beitrag selbst drehe sich am Anfang darum dass ich nicht zum Termin mitkommen kann. Du hilfst mir leider nicht. Soweit ich die Briefe die sie bekommen hat richtig verstehe fehlte irgendein Nachweis von der letzten Arbeitsstelle. Sie hat im Haushalt einer Familie mitgeholfen. Diese Stelle hat die Familie von der Krankenkasse bezuschusst bekommen. Anscheinend wird von ihr erwartet dass sie irgendeinen Nachweis darüber erbringt; sie war aber alleine diese und letzte Woche zweimal bei dem Familienvater der ihr selbst aber keine Dokumente dafür geben kann. Die Kontoauszüge selbst reichen dem JC angeblich nicht.

Ich verstehe dass so, dass sie sehr wohl alles in Ihrer Macht stehende tut um die Nachweise zu erbringen, es liegt aktuell nicht an ihr.

Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. Februar 2022, 17:57:46
Lautern98

Zitat von: Lautern98 am 16. Februar 2022, 16:52:22Gestern hat der Sicherheitstyp den Eindruck gemacht als wird er gleich handgreiflich.
In dem Augenblick rufst du die Polizei! Verweigerung deines Rechtes und Angriff oder Übergrifflichkeit.....

Zitat von: Lautern98 am 16. Februar 2022, 16:52:22
Du verlinkst ein Hausrecht von 2013 aus einer anderen Stadt. Hast du auch irgendein Jobcenter Hausrecht bezüglich Coronaregeln gefunden?
Das ist uninteressant. Ein Beistand darf deswegen nicht abgelehnt werden!
Selbst wenn es in der Hausregel von Kaiserslautern steht!

Zitat von: Lautern98 am 16. Februar 2022, 16:52:22
Bei der Einstellung die ich gestern erlebt vermute ich dass jeder Gesetzestext den ich mitbringe am Empfang nur ausgelacht wird. Und wie geagt haben wir ein Interesse daran endlich mal alle Infos zu bekommen.
Geht auch in HÄRTER zu verklickern:
ZitatDiesbezüglich behalte ich mir Strafanzeige und -antrag gegen sie wegen xxx, sowie im Weiteren wegen Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) ausdrücklich vor.
Gegen den verantwortlichen Entscheidungsträger behalte ich mir Strafanzeige und -antrag wegen Rechtsbeugung und Körperverletzung im Amt vor.

Zitat von: Lautern98 am 16. Februar 2022, 16:52:22Ich erwarte natürlich dass das JC bei der Suche einer neuen Wohnung hilft und für Umzugskosten aufkommt;
Ersteres macht es mit Sicherheit nicht und zweites nur wenn Ihr vor dem SG gewinnt und das auch in der Klageschrift mit enthalten ist!

Zitat von: Lautern98 am 16. Februar 2022, 16:52:22Die Kontoauszüge selbst reichen dem JC angeblich nicht.

Ich verstehe dass so, dass sie sehr wohl alles in Ihrer Macht stehende tut um die Nachweise zu erbringen, es liegt aktuell nicht an ihr.
Erstens ist die Fordeung nicht leistungsrelebvant also kein Grund einen WBA nicht zu bearbeiten und zweitens kann deine Mutter nicht beibringen was sie nicht bekommt und dann ist das JC in der Amtsermittlungspflicht und muss sich die Unterlagen selber besorgen. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__65.html


Boah so JC regen mich soooo auf!
ALG2-FAQ (http://hartz.info/index.php?topic=7.msg7#msg7)
ZitatMir ist durch einen falschen Bescheid ein Schaden entstanden
Hier gilt das Schadensersatzrecht des BGB. Danach ist derjenige, der den Schaden verursacht hat, hier ein Amt durch einen falschen oder nicht erfolgten Verwaltungsakt, verpflichtet, den Zustand herzustellen, der bei einem korrekten Verwaltungsakt bestehen würde.
D.h. also, dem Geschädigten alle Kosten zu erstatten, die ihm Aufgrund des falschen oder fehlenden Verwaltungsaktes entstanden sind. Das können z.B. sein: Zinsen, Mahngebühren Dritter, Portokosten, Kopierkosten, ja sogar Kosten, welche durch Wohnungsverlust entstanden sind, wenn  dieser durch Mietschulden Aufgrund eines fehlenden oder falschen Verwaltungsaktes entstanden ist. Ob das Amt den Fehler hier grob fahrlässig verursacht hat oder nicht, ist dabei vollkommen unrelevant, wobei bei einer staatlichen Behörde ohnehin eine besondere Sorgfaltspflicht gefordert ist. Es zählt hier einzig, ob ein Schaden entstanden ist.
Dieser Schadensersatz muss, falls erforderlich, beim Landgericht (Anwaltszwang) eingeklagt werden (Amtshaftung, Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB).
Nur wenn der Schaden in Zusammenhang mit dem Gegenstand einer Klage beim Sozialgericht steht, kann man in diesem Klageverfahren auch Schadensersatz mit beantragen.

MfG FN
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: justine1992 am 16. Februar 2022, 18:09:02
Zitat von: Lautern98 am 16. Februar 2022, 16:52:22Soweit ich die Briefe die sie bekommen hat richtig verstehe fehlte irgendein Nachweis von der letzten Arbeitsstelle.
Was fehlt dem JC? Hat sie die Berufstätigkeit gemeldet? Hat sie die Einkommen gemeldet? Hat sie die Lohnabrechnungen eingereicht?

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Februar 2022, 17:57:46Erstens ist die Fordeung nicht leistungsrelebvant
Erwerbseinkommen (und dessen Nachweis) ist leistungsrelevant.
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. Februar 2022, 18:33:17
Zitat von: justine1992 am 16. Februar 2022, 18:09:02Erwerbseinkommen (und dessen Nachweis) ist leistungsrelevant.
Stimmt aber das JC fordert ja etwas anderes zusätzlich!
Zitat von: Lautern98 am 16. Februar 2022, 16:52:22Soweit ich die Briefe die sie bekommen hat richtig verstehe fehlte irgendein Nachweis von der letzten Arbeitsstelle. Sie hat im Haushalt einer Familie mitgeholfen. Diese Stelle hat die Familie von der Krankenkasse bezuschusst bekommen. Anscheinend wird von ihr erwartet dass sie irgendeinen Nachweis darüber erbringt; sie war aber alleine diese und letzte Woche zweimal bei dem Familienvater der ihr selbst aber keine Dokumente dafür geben kann. Die Kontoauszüge selbst reichen dem JC angeblich nicht.

MfG FN
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: CCR am 16. Februar 2022, 19:38:40
Zitat von: Lautern98 am 16. Februar 2022, 16:52:22Gut. Ich hoffe dass es reicht dies nächsten Dienstag so zu machen. Ich hatte aber nicht den Eindruck dass die überhaupt jemand mitgelassen hätten. Denn wenn ich "Begelitperson" sage, die aber nur einen "Beistand" erlauben könnten die mir das doch mitteilen...
am besten immer alles schriftlich per Fax machen, mit dem Beistand meine ich so hat man was auf der Hand. Hinterher ist man immer schlauer, ich weiß.
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Jan Mustermann am 17. Februar 2022, 11:38:01
Wie wäre es mit einem Beistand per Videoschalte oder per Telefonschalte ?
Ich habe das schon des öfteren gemacht mit Leuten wo der Außendienst einen Hausbesuch gemacht hat. Funktioniert ganz gut.
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Lautern98 am 20. Februar 2022, 00:41:16
Zitat von: Jan Mustermann am 17. Februar 2022, 11:38:01
Wie wäre es mit einem Beistand per Videoschalte oder per Telefonschalte ?
Ich habe das schon des öfteren gemacht mit Leuten wo der Außendienst einen Hausbesuch gemacht hat. Funktioniert ganz gut.

Hallo. Das wäre natürlich eine Idee. Aber wenn ich zuhause am PC warte kann ich leider nicht zeitgleichbeim Jobcenter sein und kontrollieren dass sie auch wirklcih den Videoanruf starten.

Trotzdem danke.

Es gab gestern noch ein Update. Man hat mir geantwortet was die aktuellen Corona Regeln sind. Ihr Sachbearbeiterin meint wohl dass aktuell Beistände vorher angemeldet werden müssen. (Komisch dass die Dame am Empfang das nicht wusste). naja, wir haben ihr mal eine Email geschickt, meine Mutter ruft auch Montag nochmal direktbei ihr an. Ich hoffe dass das reicht. (bzw: wie ihr dem Brief entnehmen können steht nicht drin wie diese Anmeldung auszusehen hat, lediglich dass sie sie bekommen muss). Ich sehe aber jetzt keine Regel mehr die dagegen spricht dass ich mitkommen kann.

Alle anderen Kommentare werde ich hoffentlich morgen abarbeiten können. Ich bin heute 5 Stunden alle Briefe, Abrechnungen und Kontoauszüge durchgegangen. Blicke noch nicht ganz durch.

Soweit ich es bisher sehe hat das Jobcenter zwischen 200 und 600 weniger in 2021 überwiesen als meine Mutter laut den Bescheiden hätte bekommen sollen.
Außerdem hat der Vermieter auch 200 - 600 Euro zu viel überwiesen bekommen (Also bis November hat er soviel mehr bekommen als er in der fristlosen Kündigung bemängelt. Seit Dezember kam gar nichts mehr...). Die 400 Euro unterschied kommen daher dass einmal meine Mutter die Miete direkt überwiesen hat nachdem der Vermieter gemeint hat dass nichts kam; jetzt muss ich herausfinden wer lügt: 1) Das Jobcenter, weil es in einem anderen Brief behauptet dass zwischen Januar und November die Miete von Ihnen gezahlt wurde oder 2) Der vermieter der für Juli evetuell doppelt abkassiert hat, und sie jetzt aber doch gekündigt hat.

tl;dr: Es wurden auf allen Seiten Fehler gemacht; natürlich bleibt aber alles bei ihr hängen.

Wenn ihr noch was zum schmunzeln wollt: Hier ist die Nebenkostenabrechnung von 2020 die er wieder eingefordert hat. Ihr solltet wissen dass meine Mutter in ihrer aktuellen Wohnung erst am 14. November 2020(//) eingezogen ist. Jetzt lasse ich euch mal suchen wer de meisten Fehler in der Nebenkostenabrechnung findet...

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Yavanna am 20. Februar 2022, 05:08:23
Hmm, kann da auf den 1. Blick nicht viel erkennen.
Er weißt die Gesamtsumme aus, dann den Verteilerschlüssel (qm oder Wohneinheiten) und dann den Jahresanteil für deine Mutter.
Das wird runter addiert und unten auf die 1,5 Monate reduziert, die sie tatsächlich dort gewohnt hat. Der Vormieter hat wahrscheinlich die anderen 10,5 Monate berechnet bekommen.
Deine Mutter hat keine Vorauszahlung in 2020 geleistet, daher ist der fällige Betrag 93,53 noch offen.

Was ich bemängeln würde:
Wasser sollte nach Köpfen und nich qm abgerechnet werden
Wenn die Bk Vorauszahlung nachgezahlt wurde, sollte sie auch in der Abrechnung auftauchen. Ich vermute nicht, dass sie 1,5 Monate keine Vorauszahlung leisten musste.
Warum bei Müll 100% als Schlüssel? Gibt es für jede Wohnung separate Müllabrechnungen?
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: mousekiller am 20. Februar 2022, 08:29:12
@Lautern: Was bedeutet "nicht ausgeführte Wartung"? Heißt das der hat die Wartung nicht gemacht und knallt jetzt genau was auf die Abrechnung Deiner Mom drauf?

Ich vermisse einen Heizkostenschlüssel oder eine Berechnungsformel.

Wir haben hier im Forum ein paar Kenner der Materie. Ich bin nur ein blutiger Laie.
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Lautern98 am 20. Februar 2022, 12:52:06
Okay auflösung:

1. Das Datum ist Februar 2020. Wie kann er denn die Nebenkostenabrechnung schon ausgestellt haben bevor das Jahr rum ist?

Zitat von: mousekiller am 20. Februar 2022, 08:29:12
@Lautern: Was bedeutet "nicht ausgeführte Wartung"? Heißt das der hat die Wartung nicht gemacht und knallt jetzt genau was auf die Abrechnung Deiner Mom drauf?

Ich vermisse einen Heizkostenschlüssel oder eine Berechnungsformel.

Wir haben hier im Forum ein paar Kenner der Materie. Ich bin nur ein blutiger Laie.

2. Guter Punkt. Ich hatte das so gelesen dass der Vormieter einen Termin nciht wahrgenommen hat und deshalb höhere Kosten entstanden sind. So wie ich beispielsweise auch draufzahlen müsste wenn ich den Rauchmeldertermin nicht wahrnehme.
Ich hatte ihm gestern diesbezüglich geschrieben, er ist nicht explizit auf den Punkt eingegangen, sondern hat nur allgemein gesagt dass alle Wartungskosten der Heizung auf den Mieter abgewälzt werde können.

und 3. Fehler: Anfang 2021 gingen dann die fehlenden Nebenkosten von 2020 ein, diese hat er auch auf der Nebenkostenabrechnung von 2021 noch nciht verrechnet.
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Februar 2022, 14:40:12
Lautern98

Für den Fall dass die dich wieder abweisen wollen würde ich sehr nachdrücklich darauf bestehen dass dir der geänderte Gesetzestext vorgelegt wird! unten im § steht dass du wenn zurückgewiesen wirst
a ) ein Grund (den es bei dir nicht gibt weil eigtl. nur zwei Fälle zutreffen um abgewiesen werden zu können deiner nicht! ) angegeben werden muss und
b) Dir das SCHRIFTLICH gegeben werden muss! (Druck dir den § auch noch aus um es deinem evtl. widerspenstigen JC vorzulegen, evtl. mit den Kopien wegen Anzeige..hab ich glaube ich schon relativ am Anfang eingestellt.)
Den gibt es nämlich nicht, also den Grund für das JC.

Und eine Anmeldung ...... lächerlicher geht es wohl nicht. Wenn die wissen wollen wer der Beistand ist können sie dankbar sein wenn du deinen Namen angibst. Streng genommen dürfen die nämlich nicht mal danach fragen. Du bist Beistand und fertig!

Und obendrauf braucht es eine Vollmacht für dich nur wenn du als Vertretung für deine Mutter hingehst und nicht wenn du nur als Beistand dabei bist.
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/13.html

Zitat von: Lautern98 am 20. Februar 2022, 00:41:16Ich sehe aber jetzt keine Regel mehr die dagegen spricht dass ich mitkommen kann.
Wenn`s nach denen geht schon dann ist deine Anmeldung einfach nicht angekommen ist.....

MfG FN
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: ErnestoDisput am 20. Februar 2022, 19:59:23
Solange sich nichts durch das Infektionsschutzgesetz oder diesbezügliche Vorschriften geändert hat, gilt IMHO immer noch das hier:
Zitat§ 13 SGB X "Bevollmächtigte und Beistände"

(1) 1Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. 2Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. 3Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen. 4Ein Widerruf der Vollmacht wird der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht.
...
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

(5) Bevollmächtigte und Beistände sind zurückzuweisen, wenn sie entgegen § 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes Rechtsdienstleistungen erbringen.
"Was kann man tun wenn man trotzdem nicht reingelassen wird?" Ich denke auf Grund des Rechtsbruchs die Polizei holen und gegen den Sicherheitsbeamten*in Anzeige (evtl. Freiheitsberaubung?) stellen.
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: a_good_heart am 21. Februar 2022, 07:07:46
Zitat von: ErnestoDisput am 20. Februar 2022, 19:59:23"Was kann man tun wenn man trotzdem nicht reingelassen wird?" Ich denke auf Grund des Rechtsbruchs die Polizei holen und gegen den Sicherheitsbeamten*in Anzeige (evtl. Freiheitsberaubung?) stellen.

Na ja,
wenn du nicht rein kommst und draußen bleiben musst, kannst du logischerweise nicht deiner Freiheit beraubt worden sein.
Es hindert dich doch keiner daran den Laden zu verlassen... :scratch:
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: justine1992 am 21. Februar 2022, 07:12:02
Naja,

wiki zu Rechtsbruch: "Als Rechtsbruch bezeichnet man im deutschen Lauterkeitsrecht die Zuwiderhandlung gegen eine gesetzliche Vorschrift, die das Marktverhalten regelt, durch einen Unternehmer."

Und verbeamtet sind evtl. auch nicht alle der Mindestlohn-Minijobber bei den Sicherheitsfirmen.

Und wenn wir jetzt noch kleinkariert sein wollen: "holen" heißt hin gehen und mitbringen - auch nicht wahnsinnig sinnvoll in dem Zusammenhang

Aber ansonsten finde ich @Ernestos Einwand prima.
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: ErnestoDisput am 22. Februar 2022, 23:15:45
Zitat von: a_good_heart am 21. Februar 2022, 07:07:46
Zitat von: ErnestoDisput am 20. Februar 2022, 19:59:23"Was kann man tun wenn man trotzdem nicht reingelassen wird?" Ich denke auf Grund des Rechtsbruchs die Polizei holen und gegen den Sicherheitsbeamten*in Anzeige (evtl. Freiheitsberaubung?) stellen.

Na ja,
wenn du nicht rein kommst und draußen bleiben musst, kannst du logischerweise nicht deiner Freiheit beraubt worden sein.
Es hindert dich doch keiner daran den Laden zu verlassen... :scratch:
Doch: https://www.anwalt.de/rechtstipps/freiheitsberaubung (https://www.anwalt.de/rechtstipps/freiheitsberaubung)
..."Jeder Mensch hat das Recht, sich frei und nach eigenem Willen fortzubewegen – wer in dieses Recht eingreift, macht sich der Freiheitsberaubung schuldig."....u.v.m. dort
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: a_good_heart am 23. Februar 2022, 07:18:12
Ach, Ernesto... :nea:

Zitat"Eine Freiheitsberaubung liegt vor, wenn der Täter das Opfer einsperrt und er es am Wegbewegen hindert. Das können z. B. das Verschließen der Türe oder psychische Hürden sein."
Titel: Re: Begleitperson zu Termin wegen Corona abgewiesen
Beitrag von: justine1992 am 23. Februar 2022, 08:46:03
Zitat von: ErnestoDisput am 22. Februar 2022, 23:15:45

..."Jeder Mensch hat das Recht, sich frei und nach eigenem Willen fortzubewegen – wer in dieses Recht eingreift, macht sich der Freiheitsberaubung schuldig."....u.v.m. dort
Lol, auch damit lasse ich Dich nicht in meine Wohnung.