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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: eby am 16. Februar 2022, 10:16:35

Titel: Übernahme Reparaturkosten SGBXII
Beitrag von: eby am 16. Februar 2022, 10:16:35
An die Gemeinde hier habe ich eine Anfrage, unsere Balkontür am Eigenheim ist kaputt. Sprich ich kann diese nicht  mehr zu 100%  öffnen. Man kann Sie nur kippen.
Da in dem Raum ein Kamin steht, muß regelmäßig in der Heizperiode richtig gelüftet werden.
Die Balkontür ist ca. 30 Jahre alt, man kann die Mechanik  wechseln

Werden diese Reparaturkosten durch das Amt übernommen?

Danke im Vorfeld für eine Antwort.

Titel: Re: Übernahme Reparaturkosten SGBXII
Beitrag von: eder am 16. Februar 2022, 10:48:52
Ob nun Reparatur oder Tausch kann wohl nur eine Fachfirma sagen . Im welchem Rahmen die Kosten vom Leistungsträger übernommen werden ist mehr eine Frage ,wie viel KDU jetzt schon gezahlt wird. Als Vergleich gilt die maximale mögliche KDU einer Mietwohnung.

Bsp

Jahres KDU angemessene Mietwohnung =x
Subtrahiert mit der Jahres KDU für dein Eigenheim

Soviel sollten ohne Probleme für Reparaturen innerhalb eines Jahres möglich sein


Titel: Re: Übernahme Reparaturkosten SGBXII
Beitrag von: eby am 16. Februar 2022, 12:17:45
Die Firmen waren schon da, glücklicherweise habe ich 2 gefunden die noch Ersatzteile haben. Eine neue Tür kostet mit Einbau locker mal 2500 Euro. ( ca. 2 x 2m )

Na dann werde ich mal ein Antrag stellen und die 2 KV dazu legen.


Eine andere Frage wie sieht es mit Renovierungsarbeiten (Malern) aus?
Titel: Re: Übernahme Reparaturkosten SGBXII
Beitrag von: eder am 16. Februar 2022, 12:25:11
Zitat von: eby am 16. Februar 2022, 12:17:45Eine andere Frage wie sieht es mit Renovierungsarbeiten (Malern) aus?

Ganz schlecht , wenn nicht gerade der Putz in Brocken herunter fällt handelt es sich nicht um eine notwendige  Reparatur .
Titel: Re: Übernahme Reparaturkosten SGBXII
Beitrag von: cherrylady18 am 16. Februar 2022, 12:32:48
Es gibt ein Formular da kannst Du schauen was für Renovierung vom Amt bezahlt wird. Du musst alles was für eine Renovierung benötigt wird ankreuzen. Wände streichen, Bodenbeläge, Heizkörper streichen, Türen streichen etc.
Weiß nicht mehr wo ich dieses Formular gefunden habe. Einfach mal googlen. Antrag formlos stellen und das Formular mitschicken und abwarten. Das Amt wird auf jeden Fall antworten. Evtl. noch mitteilen seit wann keine Renovierung erfolgt ist.
Hat bei meinem Sohn bestens geklappt.
Titel: Re: Übernahme Reparaturkosten SGBXII
Beitrag von: eby am 16. Februar 2022, 13:05:52
Danke für die Rückmeldung, ich werde mal versuchen das Formular zu finden.

Rückmeldung:


Gerade gefunden
Hier Punkt 1.7.6.
http://www.widerspruch-sozialberatung.de/PDF/Baustelle/KdU_Richtlinien_SGB-XII_Bi_1-1-2019.pdf

Formular für den Antrag
https://www.efa-sk.de/web3/images/efa_dateien/antraege_merkblaetter/einmaligeleistungen/Antrag_Renovierungskosten_06_2018_p.pdf