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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Benutzername am 16. Februar 2022, 12:31:04

Titel: Darf Verm. Überschuss an NBK behalten, wenn mehr als verlangt überwiesen wurde?
Beitrag von: Benutzername am 16. Februar 2022, 12:31:04
Folgendes Beispiel:

Wenn der Vermieter für z.B das Jahr 2020 monatlich einen Betrag von 100 Euro für die Nebenkosten verlangt hatte(Abschlag laut NKA), die Mieter aber vergessen haben das Jobcenter darüber zu informieren dass die Kosten gesunken sind und das Jobcenter weiterhin für das Jahr 120€ monatlich überweisen darf der Vermieter dieses Geld dann einfach "einstecken" bzw. muss er den Überschuss nicht mitberechnen bei der neuen NKA?

Also als Beispiel-

Vermieter hat für das Jahr 2020 insgesamt 1440€ bekommen

Die Ausgaben der NBK für das Jahr 2020 lagen bei 1200€

Der Vermieter sagt nun Vorauszahlung für das Jahr 2020 lagen bei 1000 €(der eigentliche Abschlag von 100x12), zahlen sie 200 € nach.

Muss der Vermieter bei der neuen Berechnung ehrlich angeben was er wirklich überwiesen bekommen hat, oder muss er nur berechnen was er eigentlich bekommen hätte? Darf er den Überschuss einfach behalten nach dem Motto "Ich wollte nur 100, selber Schuld wenn ihr 120€ überweißt!"?

((In diesem Beispiel geht es nicht darum dass die Mieter heimlich die Rückzahlung von Jahr 2019 "eingesteckt" haben, in diesem Beispiel hätten die Mieter eben Jobcenter nicht bescheid gegeben, aber sich auch nicht die Nachzahlung eingesteck, sondern einfach alles "so weiterlaufen lassen"! In diesem Beispiel verlangte das Jobcenter ZUVOR auch nie eine Nebenkostenabrechnung!))

Bitte in erster Linie auf meine Frage konzentrieren, also wie das nun ist mit dem Überschuss welchen er bekommen hat, und nicht/weniger auf den Teil in der Doppelklammer konzentrieren, der Teil soll nur eine kurze Ergänzung sein!
Titel: Re: Darf Verm. Überschuss an NBK behalten, wenn mehr als verlangt überwiesen wurde?
Beitrag von: justine1992 am 16. Februar 2022, 12:36:28
Zitat von: Benutzername am 16. Februar 2022, 12:31:04Muss der Vermieter bei der neuen Berechnung ehrlich angeben was er wirklich überwiesen bekommen hat, oder muss er nur berechnen was er eigentlich bekommen hätte? Darf er den Überschuss einfach behalten nach dem Motto "Ich wollte nur 100, selber Schuld wenn ihr 120€ überweißt!"?
Ja.
Ja.
Nein.
Titel: Re: Darf Verm. Überschuss an NBK behalten, wenn mehr als verlangt überwiesen wurde?
Beitrag von: Benutzername am 16. Februar 2022, 13:46:59
Zitat von: justine1992 am 16. Februar 2022, 12:36:28
Zitat von: Benutzername am 16. Februar 2022, 12:31:04Muss der Vermieter bei der neuen Berechnung ehrlich angeben was er wirklich überwiesen bekommen hat, oder muss er nur berechnen was er eigentlich bekommen hätte?
Darf er den Überschuss einfach behalten nach dem Motto "Ich wollte nur 100, selber Schuld wenn ihr 120€ überweißt!"?
Ja.
Ja.
Nein.

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Muss der Vermieter bei der neuen Berechnung ehrlich angeben was er wirklich überwiesen bekommen hat,
-Ja

oder muss er nur berechnen was er eigentlich bekommen hätte?
-Ja

Darf er den Überschuss einfach behalten nach dem Motto "Ich wollte nur 100, selber Schuld wenn ihr 120€ überweißt!"?
-Nein

Meinst du das so?

Also müsste er ehrlich angeben was er bekommen hat (1440€)

Berechnen was er eigentlich wollte (auf der selben Abrechnung) also 1000€

Und er darf den Überschuss von den 1440€ nicht behalten von wegen "selber Schuld", sondern muss (in diesem Beispiel) 220€ "rausgeben"?

Richtig verstanden, oder gab es da ein Missverständnis?


Titel: Re: Darf Verm. Überschuss an NBK behalten, wenn mehr als verlangt überwiesen wurde?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. Februar 2022, 14:27:44
Der VM darf gar nichts Behalten, er muss das in der BK Abrechnung alles Auflisten was er an Zahlungen bekommen hat.

Wie das mit dem JC dann läuft, ist eine andere Geschichte.

Titel: Re: Darf Verm. Überschuss an NBK behalten, wenn mehr als verlangt überwiesen wurde?
Beitrag von: Benutzername am 18. Februar 2022, 06:25:27
Zitat von: vanessa am 16. Februar 2022, 14:27:44
Der VM darf gar nichts Behalten, er muss das in der BK Abrechnung alles Auflisten was er an Zahlungen bekommen hat.

Wie das mit dem JC dann läuft, ist eine andere Geschichte.



Okay! Vielen Dank, hab ich schon stark vermutet, aber wollte Mal auf Nummer sicher gehen, weil man denkt -klar er hat Betrag XY bekommen, dann muss er das auch angeben, allerdings kann ich nicht wissen, wenn ich etwas nicht weiß...

"Irrtum zu Gunsten des Vermieters" 🤷‍♀️ oder man kann hinterher nicht sagen "ich hab zuviel gezahlt", sondern muss eben schauen dass man nicht mehr zahlt PUNKT 

Außerdem sagte "jemand" zu mir -wenn ich der Vermieter in diesem Beispiel WÄRE 😉 würde ich sagen "das ist Ihr Problem, das müssen sie mit dem Jobcenter klären" und eine so dreiste/selbstsichere Aussage ist schon etwas irritierend!
Titel: Re: Darf Verm. Überschuss an NBK behalten, wenn mehr als verlangt überwiesen wurde?
Beitrag von: Birgit63 am 18. Februar 2022, 07:32:28
Ich selbst überweise mehr Nebenkosten an meine Wohnungsbaugesellschaft, da meine Heizkosten in den Nebenkosten mit drin sind. Ich bekomme immer Geld zurück und die Wohnungsbaugesellschaft kürzt dann immer meine Nebenkosten. Ich rufe dann an und lasse mich wieder hochsetzen, damit ich möglichst keine Nachzahlung leisten muss. Der Vermieter muss ganz genau abrechnen und was zu viel bezahlt wurde, wieder zurückzahlen.
Titel: Re: Darf Verm. Überschuss an NBK behalten, wenn mehr als verlangt überwiesen wurde?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 18. Februar 2022, 17:01:03
Zitat von: Benutzername am 18. Februar 2022, 06:25:27Irrtum zu Gunsten des Vermieters
Nein das gilt hier nicht.
Die einzelnen Zahlungen werden ja alle Nachzuweisen sein.

Man sollte bei der BK Abrechnung dann darauf achten, dass die Zahlungen auch korrekt mit erfasst wurden.
Titel: Re: Darf Verm. Überschuss an NBK behalten, wenn mehr als verlangt überwiesen wurde?
Beitrag von: justine1992 am 18. Februar 2022, 17:49:50
Zitat von: Birgit63 am 18. Februar 2022, 07:32:28
Ich selbst überweise mehr Nebenkosten an meine Wohnungsbaugesellschaft, da meine Heizkosten in den Nebenkosten mit drin sind. Ich bekomme immer Geld zurück und die Wohnungsbaugesellschaft kürzt dann immer meine Nebenkosten. Ich rufe dann an und lasse mich wieder hochsetzen, damit ich möglichst keine Nachzahlung leisten muss. Der Vermieter muss ganz genau abrechnen und was zu viel bezahlt wurde, wieder zurückzahlen.
Das ist auch beim TE so. Aber das JC zahlt nur das, was fällig/schriftlich gefordert ist.
Titel: Re: Darf Verm. Überschuss an NBK behalten, wenn mehr als verlangt überwiesen wurde?
Beitrag von: Heinz-Otto am 18. Februar 2022, 17:58:11
Das JC zahlt aber mehr, als gefordert.
Darum ist das GH aus NKA auch höher und das steht dann dem JC zu.

Bezahlt 120*12=1440. Nachforderung aus NKA 200, weil nur 1000 als bezahlt angesetzt wurde. Ergo NK 1200 €.
Statt 200 Nachzahlung ergibt das 1440-1200= 240 GH, statt 200 Nachzahlung.
JC erhält 240 € aus NKA.
Titel: Re: Darf Verm. Überschuss an NBK behalten, wenn mehr als verlangt überwiesen wurde?
Beitrag von: justine1992 am 18. Februar 2022, 18:09:37
Zitat von: Heinz-Otto am 18. Februar 2022, 17:58:11
Das JC zahlt aber mehr, als gefordert.
Nein, JC zahlt genau das Geforderte. TE zahlt mehr als gefordert/gezahlt vom JC.
Titel: Re: Darf Verm. Überschuss an NBK behalten, wenn mehr als verlangt überwiesen wurde?
Beitrag von: Heinz-Otto am 18. Februar 2022, 18:15:24
Zitat von: justine1992 am 18. Februar 2022, 18:09:37
Zitat von: Heinz-Otto am 18. Februar 2022, 17:58:11
Das JC zahlt aber mehr, als gefordert.
Nein, JC zahlt genau das Geforderte. TE zahlt mehr als gefordert/gezahlt vom JC.

Dann verstehe ich das anscheinend falsch. Ich fette mal.

Zitat von: Benutzername am 16. Februar 2022, 12:31:04
Wenn der Vermieter für z.B das Jahr 2020 monatlich einen Betrag von 100 Euro für die Nebenkosten verlangt hatte(Abschlag laut NKA), die Mieter aber vergessen haben das Jobcenter darüber zu informieren dass die Kosten gesunken sind und das Jobcenter weiterhin für das Jahr 120€ monatlich überweisen
Titel: Re: Darf Verm. Überschuss an NBK behalten, wenn mehr als verlangt überwiesen wurde?
Beitrag von: justine1992 am 18. Februar 2022, 18:34:05
alles verwechselt
Entschuldigung
Titel: Re: Darf Verm. Überschuss an NBK behalten, wenn mehr als verlangt überwiesen wurde?
Beitrag von: Flip am 18. Februar 2022, 18:46:09
Naja. Stellt sich die Frage, ob das Jobcenter auch weiterhin 120 Euro Bedarf berücksichtigt hat, z. B., weil es nicht wusste, dass die monatlichen Vorauszahlungen (nach dem letzten BK Guthaben, was dann auch nicht gemeldet wurde?) gesunken sind. Oder, ob es nur die 100 Euro pro Monat in den Bedarf eingestellt hat, aber versehentlich weiter 120 Euro im Monat überwiesen hat.

Titel: Re: Darf Verm. Überschuss an NBK behalten, wenn mehr als verlangt überwiesen wurde?
Beitrag von: Heinz-Otto am 18. Februar 2022, 19:11:24
Zitat von: Flip am 18. Februar 2022, 18:46:09
Naja. Stellt sich die Frage, ob das Jobcenter auch weiterhin 120 Euro Bedarf berücksichtigt hat, z. B., weil es nicht wusste, dass die monatlichen Vorauszahlungen (nach dem letzten BK Guthaben, was dann auch nicht gemeldet wurde?) gesunken sind. Oder, ob es nur die 100 Euro pro Monat in den Bedarf eingestellt hat, aber versehentlich weiter 120 Euro im Monat überwiesen hat.

Dürfte im Endergebnis gleich bleiben. So lange das JC das bekommt was ihm zusteht, ist doch alles im Lot.
Titel: Re: Darf Verm. Überschuss an NBK behalten, wenn mehr als verlangt überwiesen wurde?
Beitrag von: Flip am 18. Februar 2022, 20:19:28
Da die KdU nach Fälligkeit berücksichtigt werden, gibt es in dem Fall, dass die Änderung der Vorauszahlung (und ggf. ein BK Guthaben) nicht mitgeteilt wurden durchaus Probleme.
Titel: Re: Darf Verm. Überschuss an NBK behalten, wenn mehr als verlangt überwiesen wurde?
Beitrag von: Benutzername am 19. Februar 2022, 02:05:39
Ja, in diesem Fall geht es darum dass das JC zu viel zahlt, weil Mieter vergessen haben zu melden dass es weniger ist. In dem Fall wäre es auch so dass JC mitbekommen hat dass etwas nicht passt, und die Mieter erst dadurch gemerkt haben das etwas nicht stimmt! 😅

Wie gesagt, ging aber in erster Linie darum ob der Vermieter das eben ordentlich angeben muss, und weniger darum was in diesem Fall nun wegen dem JC passieren würde!

Ich Dank euch für die zahlreichen Antworten! 🙂 Meine Hauptfrage wurde ja beantwortet (der Vermieter müsste es ordentlich berechnen, und durfte nicht sagen "juckt mich nicht, macht das mit dem JC aus")! 👍
Titel: Re: Darf Verm. Überschuss an NBK behalten, wenn mehr als verlangt überwiesen wurde?
Beitrag von: Yavanna am 19. Februar 2022, 05:47:34
Könnte, wenn du ein bissiges JC hast, noch ein Owig Verfahren nach sich ziehen
Titel: Re: Darf Verm. Überschuss an NBK behalten, wenn mehr als verlangt überwiesen wurde?
Beitrag von: Flip am 19. Februar 2022, 09:33:12
Und natürlich die Frage nach einem Guthaben, das Anlass für die Minderung der Vorauszahlung war.
Titel: Re: Darf Verm. Überschuss an NBK behalten, wenn mehr als verlangt überwiesen wurde?
Beitrag von: Heinz-Otto am 19. Februar 2022, 12:16:55
Klar, gehässige JC erlassen evtl. ein Bußgeld nach § 63 Abs. 1 Nr. 6.
Zumindest, sofern die NKA aus der der neue Abschlag hervorgeht, nicht vorgelegt wurde.
Das müssen sie aber nicht. Sie können auch davon absehen, weil kein finanzieller Nachteil entsteht und das Guthaben dem JC wieder zukommt.
Titel: Re: Darf Verm. Überschuss an NBK behalten, wenn mehr als verlangt überwiesen wurde?
Beitrag von: Flip am 19. Februar 2022, 15:34:08
Zitat von: Heinz-Otto am 19. Februar 2022, 12:16:55Klar, gehässige JC erlassen evtl. ein Bußgeld nach § 63 Abs. 1 Nr. 6.

Was ist daran gehässig, dass eine Ordnungswidrigkeit verfolgt wird?

Zitat von: Heinz-Otto am 19. Februar 2022, 12:16:55Sie können auch davon absehen, weil kein finanzieller Nachteil entsteht und das Guthaben dem JC wieder zukommt.

Der Schaden ist schon längst entstanden und ob das Geld tatsächlich zurück gezahlt wird, ist noch unbekannt.
Titel: Re: Darf Verm. Überschuss an NBK behalten, wenn mehr als verlangt überwiesen wurde?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 19. Februar 2022, 16:32:55
Zitat von: Heinz-Otto am 19. Februar 2022, 12:16:55Klar, gehässige JC erlassen evtl. ein Bußgeld
Sehe ich hier anders, es kann hier durchaus auch Absicht unterstellt werden.

Wenn man darauf Abzielt bei der nächsten BK Abrechnung einen Job zu haben und das "fette" Guthaben zu Kassieren.

Jeder dürfte klar wissen, Änderungen bei den KdU sind sofort zu Melden.
Mit habe ich "Vergessen" kann es beim JC schwierig werden.