Hallo,
ich habe letztens dem JC eine Mail geschrieben und darin die Übernahme von meiner Privathaftpflichtversicherug und der Hausratversicherung beantragt. Ich hatte im Netz gelesen, das die Arge die Kosten wohl übernimmt.
In dem Schreiben vom JC stand dann ich könne die Versicherungen von der Steuer absetzten, würde ein Einkommen haben. Also ne recht Merkwürdige Begründung.
Was kann ich tun?
Grüße
Fineline
Als Hartz 4-Empfänger hat man Anspruch auf eine Pauschale für Versicherungen. Voraussetzung ist, dass diese Versicherung als angemessen anerkannt wird. Zu den privaten Versicherungen, die als angemessen anerkannt sind, gehören zum Beispiel die private Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung. Was als angemessen gilt, geht aus einem Urteil vom 24. August 2008 des Sozialgerichts Düsseldorf – Az. S29 SO 49/06-1/08 – hervor. Haftpflicht- und Hausratversicherung sind angemessen, weil sie in einem ähnlichen Maße wie die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen notwendig sind und weil sie von nahezu allen Bundesbürgern mit eigenem Einkommen und eigenem Haushalt abgeschlossen werden.
Zitat von: fineline am 16. Februar 2022, 15:23:11die Übernahme von meiner Privathaftpflichtversicherug und der Hausratversicherung beantragt.
Das wird nichts werden, weil reines Privatvergnügen.
In ganz seltenen Einzelfällen wurde mal die Haftpflicht vom JC Übernommen wenn ein VM das zur Bedingung gemacht hatte.
Bei Neuanmietung einer Wohnung und auch erst, nach einer Klage vor Gericht.
@kämpfer
danke für deine schnelle Antwort und die Ausführliche Erklärung 👍
meine Privathaftpflicht Versicherung beträgt im Jahr in etwa 50€. Ich denke schon, dass das angemessen ist. Die Hausratversicherung beträgt 108€. Beide Versicherungen habe ich seit mehr als 10 Jahren.
Gut, dann werde ich beide nochmal beantragen und die Begründung mit angeben.
Ist das ok?
Gruß
Fineline
Die Beiträge die Du hier angegeben hast, sind auf jeden Fall angemessen nach meinen Erfahrungen.
Beantrage das ganze nochmal mit entsprechender Begründung. Gebe bitte Bescheid wie es ausgegangen ist. Ich bin hier sehr optimistisch. :zwinker:
Zitat von: kämpfer am 16. Februar 2022, 15:26:07Als Hartz 4-Empfänger hat man Anspruch auf eine Pauschale für Versicherungen.
Zitat von: fineline am 16. Februar 2022, 15:41:19@kämpfer
danke für deine schnelle Antwort und die Ausführliche Erklärung
Die andere, Dir nicht genehme Antwort, ignorierst Du also? Du könntest auch @kämpfer fragen, wie er auf die Idee kommt (bzw. auf welche Rechtsgrundlage sich diese seine Ansicht stützt).
Zitat von: kämpfer am 16. Februar 2022, 16:58:15Ich bin hier sehr optimistisch
Wie kommt man auf so etwas?
Hier gibt es auch nicht mal etwas für die Privathaftpflicht vom JC dazu.
Hausrat sowieso nicht und egal was als Begründung geliefert wird. (für beide)
Wenn Einkommen vorhanden ist,gibt es die 30,00 Versicherungspauschale, bei Erwerbseinkommen 100,00 +x.
Es werden bei Erwerbseinkommen gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen zusätzlich berücksichtigt, wie KFZ Haftpflichtversicherung.
Privathaftpflicht und Hausrat sind dein Privatvergnügen und müssen aus den 30,00 oder, wenn gar kein EK, aus dem Regelsatz bestritten werden. Gibt nix extra oben drauf.
Zitat von: kämpfer am 16. Februar 2022, 15:26:07Als Hartz 4-Empfänger hat man Anspruch auf eine Pauschale für Versicherungen.
Ja. Als Absetzung vom Einkommen. Ohne Einkommen keine Pauschale.
Das solltest du vielleicht nicht verschweigen.
Zitat von: justine1992 am 16. Februar 2022, 16:59:23
Zitat von: kämpfer am 16. Februar 2022, 15:26:07Als Hartz 4-Empfänger hat man Anspruch auf eine Pauschale für Versicherungen.
Zitat von: fineline am 16. Februar 2022, 15:41:19@kämpfer
danke für deine schnelle Antwort und die Ausführliche Erklärung
Die andere, Dir nicht genehme Antwort, ignorierst Du also? Du könntest auch @kämpfer fragen, wie er auf die Idee kommt (bzw. auf welche Rechtsgrundlage sich diese seine Ansicht stützt).
... so gehört sich das. Man bedankt sich für eine Antwort, oder wie siehst du das?
Justine man sollte dazu in der Lage Beiträge richtig zu interpretieren und Urteile verstehen.
Auch gesetzliche vorgeschriebene Versicherungen werden nicht übernommen, z.b. Hundehaftpflicht.
Zitat von: fineline am 16. Februar 2022, 15:23:11
Hallo,
ich habe letztens dem JC eine Mail geschrieben und darin die Übernahme von meiner Privathaftpflichtversicherug und der Hausratversicherung beantragt. Ich hatte im Netz gelesen, das die Arge die Kosten wohl übernimmt.
Nur, wenn diese Versicherungen im MV verlangt werden. Dazu gibt es ein recht neues Urteil.
Ansonsten nur Absetzung vom Einkommen im Rahmen des erhöhten Grundfreibetrages.
Zitat von: CCR am 16. Februar 2022, 19:59:06
Auch gesetzliche vorgeschriebene Versicherungen werden nicht übernommen, z.b. Hundehaftpflicht.
Von eine Hundehaftpflicht hat hier keiner gesprochen, war auch nicht die Frage des TE.
Aber hier hast du eine Antwort darauf.
Sie kann unter bestimmten Vorraussetzungen angerechnet werden.
https://www.hartziv.org/news/20150525-urteil-hundehaftpflicht-bei-hartz-iv-anrechenbar.html
Zitat von: kämpfer am 16. Februar 2022, 20:21:40Aber hier hast du eine Antwort darauf.
Sie kann unter bestimmten Vorraussetzungen angerechnet werden.
Und wieder falsch. Auf die Idee, dass sich seit 2015 auch was ändert, kommst du nicht von alleine, oder?
https://lexetius.com/2017,1327
Zitat[13] 4. Zutreffend sind die Beklagte und das LSG hierbei davon ausgegangen, dass die Hundehaftpflichtversicherung keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung iS von § 11b Abs 1 Satz 1 Nr 3 Halbsatz 1 Alt 1 SGB II darstellt und deshalb das Einkommen der Klägerin insoweit keiner weitergehenden Bereinigung unterliegt;
Das Update vom 07.12.2020 in dem Zusammenhang stand in der Quelle was ich verlinkt habe mit drin.
Letztendlich hatte das nichts mit der Anfrage des TE zu tun, oder?
Zitat von: kämpfer am 16. Februar 2022, 22:21:54Das Update vom 07.12.2020 in dem Zusammenhang stand in der Quelle was ich verlinkt habe mit drin.
Aha. Was dich trotz des Updates zu der Aussage
Zitat von: kämpfer am 16. Februar 2022, 20:21:40Sie kann unter bestimmten Vorraussetzungen angerechnet werden.
verleitet hat? Dann ist es ja noch nicht mal ein Irrtum, sondern eine wissentliche Falschinformation.
Zitat von: kämpfer am 16. Februar 2022, 22:21:54Letztendlich hatte das nichts mit der Anfrage des TE zu tun, oder?
Nö. Aber eben genau so falsch, wie deine Behauptung, daß Jobcenter würde eine Pauschale für Hausrat- und Haftpflichtversicherung zahlen.
Ein roter Faden sozusagen.
Du unterstellst mir dass das Urteil vom 24. August 2008 des Sozialgerichts Düsseldorf – Az. S29 SO 49/06-1/08 Sozialgericht Düsseldorf ein Fake war :weisnich:, Sorry das geht garnicht.
Zitat von: kämpfer am 17. Februar 2022, 08:53:42
Du unterstellst mir dass das Urteil vom 24. August 2008 des Sozialgerichts Düsseldorf – Az. S29 SO 49/06-1/08 Sozialgericht Düsseldorf ein Fake war :weisnich:, Sorry das geht garnicht.
Was hat bitte ein Urteil zum SGB XII mit dem SGB II zu tun?! Die Rechtskreise kannst du aber schon unterscheiden?!
Soweit also deine Antwort
Zitat von: kämpfer am 16. Februar 2022, 15:26:07Als Hartz 4-Empfänger hat man Anspruch auf eine Pauschale für Versicherungen.
auf dieser Entscheidung beruht, dann wäre es dasselbe, wie wenn du einer frisch getrennten Ehegattin, die nach dem Selbstbehalt für Trennungsunterhalt fragt, den Selbstbehalt für Kindesunterhalt mitteilst.
Also gerne nochmal: deine Aussage ist falsch. Und das geht gar nicht.
.... na dann überlege mal.
Nein, tut er nicht. Das Urteil hat nur rein gar nichts mit dem Thread hier zu tun, bei dem Urteil geht es um Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
Verstehst DU das?
Die richtige Antwort auf die Frage der TE steht bereits hier
Zitat von: Flip am 16. Februar 2022, 18:10:33Als Absetzung vom Einkommen. Ohne Einkommen keine Pauschale.
Edit: Auch nett, nach meinem Beitrag den eigenen Beitrag ändern, so dass was völlig anderes da steht.
bei meinem Sohn wird die Private Haftpflichtversicherung vom JC übernommen. Anfangsbeitrag lag bei 30,00€. Inzwischen liegt der Beitrag bei knapp 40,00€. Auch das wird vom Amt übernommen. Bei der Hausratversicherung waren wir uns nicht sicher. Ergo, hat er keine Hausratversicherung.
Zitat von: cherrylady18 am 17. Februar 2022, 16:04:38
Inzwischen liegt der Beitrag bei knapp 40,00€.
Im Monat?
Zitat von: cherrylady18 am 17. Februar 2022, 16:04:38Auch das wird vom Amt übernommen.
Also hat er auch Einkommen.
Zitat von: cherrylady18 am 17. Februar 2022, 16:04:38
bei meinem Sohn wird die Private Haftpflichtversicherung vom JC übernommen. Anfangsbeitrag lag bei 30,00€. Inzwischen liegt der Beitrag bei knapp 40,00€. Auch das wird vom Amt übernommen. Bei der Hausratversicherung waren wir uns nicht sicher. Ergo, hat er keine Hausratversicherung.
Auch ohne, das er Einkommen hat?
Und wie habt ihr das begründet, dass das übernommen wird.
Oder anders gefragt, was steht auf dem Bescheid (§) wonach das bewilligt wurde?
Zitat von: Sheherazade am 17. Februar 2022, 16:15:18
Zitat von: cherrylady18 am 17. Februar 2022, 16:04:38
Inzwischen liegt der Beitrag bei knapp 40,00€.
Im Monat?
Zitat von: cherrylady18 am 17. Februar 2022, 16:04:38Auch das wird vom Amt übernommen.
Also hat er auch Einkommen.
Zeige mir eine Privathaftpflicht für eine Person die 40,00 Euro im Monat kostet! Die Frage hättest du dir echt ersparen können. Die Kosten für eine gute Privat-Haftpflicht liegen für einen Single bei 40 bis 75 Euro im Jahr.
Zitat von: kämpfer am 17. Februar 2022, 16:27:18liegen für einen Single bei 40 bis 75 Euro im Jahr.
Meine kostet 21 € pro Jahr.
Es bleibt dabei Privathaftpflicht wird in sehr seltenen Fällen vom JC übernommen. (kommt auf den Fall an)
Wenn der VM die zur Bedingung macht, was er eigentlich nicht darf, bei Hausrat sowieso nicht.
Hausrat absolut gar nicht max. bei der Steuerklärung kann die Absetzen.
Zitat von: vanessa am 17. Februar 2022, 16:46:02
Wenn der VM die zur Bedingung macht, was er eigentlich nicht darf, bei Hausrat sowieso nicht.
Darum wundert mich das BSG Urteil. Die müssten doch auch von Zivilrecht Ahnung haben und das OLG (?) Urteil dazu kennen.
Mir soll es recht sein, mein VM hat das in den Vertrag geschrieben, obwohl ich ihm sagte, dass er das lt. aktueller Rechsprechung nicht verlangen darf.
Da ich zur Miete zuzahlen muss, werde ich die 35 € auch beim JC beantragen.
Zitat von: Heinz-Otto am 17. Februar 2022, 17:00:37mein VM hat das in den Vertrag geschrieben
Kann er ja gern tun.
Ich kann allerdings den Versicherungsvertrag jederzeit wieder Kündigen.
Der VM hat eh kein Recht dazu, es zu Überprüfen.
Davon abgesehen, finde ich die Versicherung schon sehr nützlich, besser man hat die für den Notfall.
Die 20 € im Jahr tun mir jetzt nicht so weh, im Gegensatz zu einem möglichen Schaden.
Kommt auf den Leistungsumfang an.
Aber mtl. 40 Euro, sorry m.E. unmöglich. Deswegen eine Frage die man sich hätte ersparen können.
Der TE hat Einkommen, man sollte hier beim JC auf jeden Fall nachhaken. Abwarten was der TE später uns berichtet. Bis dahin kann man nur spekulieren und das bringt keinen was.
Meine Gebäudeversicherung inkl. Hausrat und Haftpflicht wurden damals übernommen.
Nur mal so am Rande. Möglich ist somit grundsätzlich alles.
@ vanessa
Auf welcher Grundlage beruht diese Aussage?
"Ich kann allerdings den Versicherungsvertrag jederzeit wieder Kündigen."
Aber in dem Punkt das man eine PH haben sollte, hier stimme ich dir zu 100% zwingend zu.
Zitat von: kämpfer am 17. Februar 2022, 17:06:54Kommt auf den Leistungsumfang an.
Finde ich völlig in Ordnung, dazu klare Bedingungen.
Wie gut eine Versicherung wirklich ist, merkt man eh erst im Schadensfall.
Hier zur Info: https://www.adam-riese.de/
Zitat von: kämpfer am 17. Februar 2022, 17:06:54Aber mtl. 40 Euro
Mir war von Anfang an klar, hier ist der Jahresbetrag gemeint gewesen.
Zitat von: kämpfer am 17. Februar 2022, 17:06:54Auf welcher Grundlage beruht diese Aussage?
Auf Vertragsrecht z.B. und meiner freien Entscheidung dazu.
Zitat von: kämpfer am 17. Februar 2022, 17:06:54Der TE hat Einkommen
Steht jetzt wo?
Auch wenn, dafür gibt es Pauschale von 30€ im Monat.
Mir war von Anfang an klar, hier ist der Jahresbetrag gemeint gewesen.
Dir ja,@ Sheherazande aber nicht.
Meine Versicherungen haben eine Mindestlaufzeit. Deswegen meine Nachfrage.
Der TE schrieb:
In dem Schreiben vom JC stand dann ich könne die Versicherungen von der Steuer absetzten, würde ein Einkommen haben
Meine Interpretation das der TE ein Einkommen hat. Der JC schreibt dies ja nicht grundlos.
Zitat von: kämpfer am 17. Februar 2022, 16:27:18Zeige mir eine Privathaftpflicht für eine Person die 40,00 Euro im Monat kostet! Die Frage hättest du dir echt ersparen können.
Zitat von: kämpfer am 17. Februar 2022, 17:06:54Aber mtl. 40 Euro, sorry m.E. unmöglich. Deswegen eine Frage die man sich hätte ersparen können.
Zitat von: kämpfer am 17. Februar 2022, 17:46:02Mir war von Anfang an klar, hier ist der Jahresbetrag gemeint gewesen.
Dir ja,@ Sheherazande aber nicht.
Jetzt wissen auch wirklich alle hier im Faden das der Jahresbeitrag gemeint war, du das sofort erkannt hast und Sheherazade sich diese Frage hätten schenken können, genau so wie du dir den dritten Kommentar hierzu hättest schenken können.
Danke für die nette Zusammenfassung BigMama. Wie ist das Wetter bei Euch? :zwinker:
Zitat von: kämpfer am 17. Februar 2022, 17:56:39Wie ist das Wetter bei Euch?
Stürmisch und regnerisch und bei dir? :zwinker:
Zitat von: vanessa am 17. Februar 2022, 17:28:11
Finde ich völlig in Ordnung, dazu klare Bedingungen.
Wie gut eine Versicherung wirklich ist, merkt man eh erst im Schadensfall.
Hier zur Info: https://www.adam-riese.de/
Ich bin seit 1-2 J. auch bei Adam Riese. Ist die Versicherung gut? Ich hatte noch nie einen Haftpflichtschaden.
Die AGB finde ich sehr überschaubar und gut formuliert.
Wie schon geschrieben, wie gut eine Versicherung wirklich ist, merkt man ja erst im Schadensfall.
Zumindest die AGB sind es hier schon mal ja.
Klar und Übersichtlich, einfacher Abschluss und tägliche Kündigung. (braucht es bei der Haftpflicht eigentlich gar nicht)
Kann jetzt nichts negatives zu dieser Firma sagen.
Zitat von: Heinz-Otto am 17. Februar 2022, 18:00:45
Zitat von: vanessa am 17. Februar 2022, 17:28:11
Finde ich völlig in Ordnung, dazu klare Bedingungen.
Wie gut eine Versicherung wirklich ist, merkt man eh erst im Schadensfall.
Hier zur Info: https://www.adam-riese.de/
Ich bin seit 1-2 J. auch bei Adam Riese. Ist die Versicherung gut? Ich hatte noch nie einen Haftpflichtschaden.
Die AGB finde ich sehr überschaubar und gut formuliert.
Die Frage sollte sich nicht auf gut oder schlecht beziehen. Sondern wie sind die Versicherungsbedingungen? Was ist versichert? Wie läuft ggf. eine Schadensregulierung ab.
Persönlich habe ich sehr gute Erfahrungen mit der SPK Versicherung gemacht.
Tipp:
Günstiger Beitrag muss nicht immer von Vorteil sein. Aber immer noch besser als keine PH zu haben.
Zitat von: kämpfer am 17. Februar 2022, 18:15:46Sondern wie sind die Versicherungsbedingungen? Was ist versichert?
Steht alles dazu in dem Link :mail:
Zitat von: kämpfer am 17. Februar 2022, 18:15:46mit der SPK Versicherung
War ich mal, mittlerweile sind die mir zu Teuer geworden, ständige Preiserhöhungen, genau wie beim Konto.
.
Was die VB meinte ich nicht deine HP, sondern allgemein.
Mit den ständigen Preiserhöhungen kann ich bei der SV nicht nachvollziehen, ein Konto habe ich dort nicht. Aber die Gebühren sind sehr hoch wurde mir von Freunden berichtet.
Es handelt sich um einen Jahresbeitrag. Begründen musste er das nicht. Der Beitrag wird durch 12 geteilt. Somit zahlt des Amt monatlich einen kleinen Betrag.
Zitat von: cherrylady18 am 17. Februar 2022, 20:33:54Somit zahlt des Amt monatlich einen kleinen Betrag.
Welches Amt? Das Sozialamt, da dein Sohn erwerbsgemindert ist und in eine WfbM geht.
In dem Thread geht es aber um die Leistungen vom Jobcenter. Nicht Sozialamt.
Zitat von: Flip am 17. Februar 2022, 23:11:30
Zitat von: cherrylady18 am 17. Februar 2022, 20:33:54Somit zahlt des Amt monatlich einen kleinen Betrag.
Welches Amt? Das Sozialamt, da dein Sohn erwerbsgemindert ist und in eine WfbM geht.
In dem Thread geht es aber um die Leistungen vom Jobcenter. Nicht Sozialamt.
Im Titel des Threads steht etwas anderes!
Haftpflicht und Hausratversicherungen
Du solltest m.E. schon den Titel des Thread akzeptieren. Von einem Unterschied kann ich hier nichts lesen.
Dazu sehe ich hier keinen Verstoß auch mal zu beiden SGBs (SGBXII und SGBII) in diesem Kontext zu schreiben. Im Gegenteil auch diese Informationen können für den einen oder anderen sehr hilfreich sein.
Man muss ja nicht immer zwingend gleich eines neues Thema eröffnen.
Danke für deine Aufmerksamkeit.
Zitat von: kämpfer am 18. Februar 2022, 07:55:20Du solltest m.E. schon den Titel des Thread akzeptieren.
Langsam wird es echt lächerlich. Du solltest vielleicht mal schauen, in welchem Unterforum wir sind, nämlich "Fragen und Antworten zu Hartz IV /ALG II". Und auch die Sachverhaltsschilderung der TE:
Zitat von: fineline am 16. Februar 2022, 15:23:11
In dem Schreiben vom JC stand dann ich könne die Versicherungen von der Steuer absetzten, würde ein Einkommen haben. Also ne recht Merkwürdige Begründung.
Zitat von: kämpfer am 18. Februar 2022, 07:55:20Dazu sehe ich hier keinen Verstoß auch mal zu beiden SGBs (SGBXII und SGBII) in diesem Kontext zu schreiben.
Der Verstoß liegt darin, als dass das SGB II und SGB XII sich unterscheiden. Im SGB XII kann man den Regelsatz erhöhen, deshalb können nämlich die Versicherungen auch ohne Einkommen übernommen werden. Im SGB II geht das aber nicht.
Im Übrigen, Mr. Oberschlau besagt die von dir genannte Entscheidung des SG Düsseldorf auch nur, dass die Beiträge vom Einkommen abgesetzt werden:
ZitatDer Beitrag zu der Privat-Haftpflichtversicherung ist vom Renteneinkommen bei der Bewilligung von Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII gemäß § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII abzusetzen, jedoch nur bis zu einem Betrag von 55 EUR jährlich (entspricht 4,58 EUR monatlich).
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/74948?modul=esgb&id=74948
Noch nichtmal Datum und Aktenzeichen kannst du richtig angeben.
Zitat von: kämpfer am 18. Februar 2022, 07:55:20Im Gegenteil auch diese Informationen können für den einen oder anderen sehr hilfreich sein.
Du hast nicht im Kontext SGB XII geantwortet. Ich helfe dir da gern auf die Sprünge, dein Gedächtnis ist wohl nicht das Beste:
Zitat von: kämpfer am 16. Februar 2022, 15:26:07
Als Hartz 4-Empfänger hat man Anspruch auf eine Pauschale für Versicherungen.
Und das war falsch, ist falsch und bleibt falsch. Man hat keinen generellen Anspruch. Ohne Einkommen oder Klausel im Mietvertrag hat man eben keinen Anspruch.
Höre mit deiner arroganten Art hier auf, dass versteht man z.b. nicht unter einer gepflegten Forenkultur.
Meine Beiträge für PH und Hausrat wurden damals beim JC übernommen. Warum wohl?
"Du hast nicht im Kontext SGB XII geantwortet. Ich helfe dir da gern auf die Sprünge, dein Gedächtnis ist wohl nicht das Beste:"
Auch hat das wiederum nichts mit meiner Aussage im letzten Beitrag zu tun, ich verbitte mir deine absurde Beleidigung.
Auch im SGBII habe ich in wenigen Fällen die Möglichkeit den Regelbedarf mit einen Mehrbedarf auf max. die höhe des Regelbedarfs zu erhöhen.
Zitat von: kämpfer am 18. Februar 2022, 09:55:17
Meine Beiträge für PH und Hausrat wurden damals beim JC übernommen. Warum wohl?
Weil du Einkommen hattest und dir demnach die Versicherungspauschale zustand. Das war immer schon so.
Zitat von: Sheherazade am 18. Februar 2022, 10:07:07
Zitat von: kämpfer am 18. Februar 2022, 09:55:17
Meine Beiträge für PH und Hausrat wurden damals beim JC übernommen. Warum wohl?
Weil du Einkommen hattest und dir demnach die Versicherungspauschale zustand. Das war immer schon so.
Ich hatte kein Einkommen. Ich befand mich "nur" auf den Weg ins SGBXII. Aber mir wurden damals Leistungen nach SGB II bewilligt.
Dann mal her mit dem Bescheid/Berechnungsbogen, in dem es die Versicherungen zusätzlich zu Regelsatz und Miete gab. Das geht nämlich nicht.
Zitat von: kämpfer am 18. Februar 2022, 09:55:17
Höre mit deiner arroganten Art hier auf, dass versteht man z.b. nicht unter einer gepflegten Forenkultur.
Es wäre besser, du würdest aufhören mit deinen Falschberatungen. Und zur Forenkultur: lern mal richtiges zitieren.
Zitat von: kämpfer am 18. Februar 2022, 09:55:17Auch hat das wiederum nichts mit meiner Aussage im letzten Beitrag zu tun, ich verbitte mir deine absurde Beleidigung.
Deine gesamten Aussagen in diesem Thread kann man vergessen. Vollkommene Fehlinterpretationen der Rechtlage.
Zitat von: kämpfer am 18. Februar 2022, 09:55:17Auch im SGBII habe ich in wenigen Fällen die Möglichkeit den Regelbedarf mit einen Mehrbedarf auf max. die höhe des Regelbedarfs zu erhöhen.
Ein gesetzlich vorgeschriebener Mehrbedarf ist ein Mehrbedarf und keine Regelsatzerhöhung. Versuche dich doch nicht schon wieder mit fadenscheinigen Begründungen rauszuwinden. Das SGB II hat keine Rechtsnorm, die analog zu § 27a Absatz 4 SGB XII ist:
Zitat(4) Im Einzelfall wird der Regelsatz abweichend von der maßgebenden Regelbedarfsstufe festgesetzt (abweichende Regelsatzfestsetzung),
Aber du darfst gern die entsprechende Norm im SGB II zitieren, wenn du sie findest.
Unbegründete Aussagen kommen von dir. Schaue auch mal über den Tellerrand was grundsätzlich möglich sein kann.
Für mich die die Konversation mir dir hier beendet. Kleine Tipp: Demenz ist eine tödlich verlaufende Erkrankung. Du bewegst dich auf verdammt dünnen Eis solche Behauptungen aufzustellen. Diese Erkrankung wünscht man keinen Menschen.
Und wieder nur Geschwurbel, um davon abzulenken, dass deine Behauptung, daß Jobcenter zahlt eine Versicherungspauschale falsch ist. Es berücksichtigt eine Pauschale als Absetzung vom Einkommen oder die tatsächlichen Kosten, wenn sie aufgrund Mietvertragsregelung zu den Kosten der Unterkunft gehören.
So und nicht anders.
Kleiner Tipp: Das Leben endet immer tödlich.
Aber lassen wir jetzt mal ein paar Richter begründen, was hinlänglich bekannt ist. Außer dem User kämpfer.
ZitatEs ist nicht als willkürlich anzusehen, dass der Gesetzgeber die Anrechnung von Versicherungspauschalen an die Erzielung von Einkommen geknüpft hat. Welches Differenzierungskriterium der Gesetzgeber heranzieht, um Leistungsansprüche zu gewähren, ist entsprechend dem Gestaltungsspielraum zunächst seine Entscheidung. Ihm obliegt die Feststellung, welche Sachverhaltselemente so wesentlich sind, dass eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist. Gerade im Sozialleistungsrecht dürfen zur Ordnung von Massenerscheinungen typisierende und pauschalierende Regelungen getroffen werden. Das gilt auch für Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Von den Gerichten nicht zu prüfen ist, ob der Gesetzgeber mit der von ihm getroffenen Regelung die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat. Ebenso wenig kommt es darauf an, was aus Sicht desjenigen, der Unterstützungsbedarf hat, wünschenswert oder unerlässlich erscheint.
ZitatDie von der Klägerin begehrte Anrechnung der Versicherungspauschale gem. § 3 Nr. 1 Alg II-V a. F. findet nach dem ausdrücklichen und nicht weiter auslegungsfähigen Wortlaut der Vorschrift sowie der dieser zugrunde liegenden Ermächtigungsgrundlage des § 13 Abs. 1 Nr. 3 SGB II nur dann Anwendung, wenn Einkommen erzielt wird.
https://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/L_6_AS_413.10.htm
Zitat von: fineline am 16. Februar 2022, 15:41:19
meine Privathaftpflicht Versicherung beträgt im Jahr in etwa 50€. Ich denke schon, dass das angemessen ist. Die Hausratversicherung beträgt 108€. Beide Versicherungen habe ich seit mehr als 10 Jahren.
Ich zahle weniger als die Hälfte, du solltest mal dringend über einen Wechsel nachdenken.
Insbesondere 108€ für eine Hausratversicherung ist für einen normalen Hausrat exorbitant teuer.
Was die eigentliche Frage betrifft, gibt es für die Übernahme der Beiträge für Privathaftpflicht- und/oder Hausratversicherung i.S. eines Mehrbedarfes oder höheren Regelleistung
keine rechtliche Grundlage, weder im SGB II noch im SGB XII.
Sollte bei dem Einen oder der Anderen ein JC tatsächlich mal Beiträge zu Versicherungen bedarfserhöhend anerkannt haben, dann entgegen den gesetzlichen Regelungen.
Fakt ist, dass Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen sowohl im SGB II als auch SGB XII ausschließlich in Form der Absetzung von Einkommen berücksichtigt werden (§ 11b ABs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II, § 82 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB XII).
Sofern hier auf § 27a Abs. 4 S. 1 SGB XII verwiesen wurde, geht es darin um ungedeckte wiederkehrende Regelbedarfe, die höher sind als der Regelsatz, also deutlich erkennbar nicht um Beiträge zu Versicherungen, sondern Kosten zur existenziellen Lebenshaltung. Dies erlaubt z.B. dem Sozialleistungsträger in München, höhere Regelsätze in Anpassung an die dortigen höheren Kosten zur existenziellen Lebenshaltung festzulegen.
Danke erstmal für die tollen Erklärungen 👍👍 Dann weiß ich jetzt Bescheid ☺️
@Ottocar: Wir wohnen zu zweit (WG), in einer größeren Wohnung. Deswegen ist die Hausratversicherung auch teurer. Die Versicherung wird aber etwas günstiger, weil ich diese schon gekündigt habe.
Viele Grüße
Fineline
Noch mal Frage hier was denn nun stimmt. Im Internet steht überall was anderes. Mal es wird NICHT bezahlt, mal es wird bezahlt:
Wird bezahlt:
https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-haftpflicht-und-hausratversicherung
Wird nicht bezahlt:
https://www.verivox.de/hausratversicherung/ratgeber/wer-zahlt-die-hausratversicherung-bei-hartz-iv-1119426/
Wie ich das verstehe sind Vesicherungen nich anrechnungsfähig auf Einkommen, aber wenn man gar kein Einkommen bezieht und nur den Hartz 4 Satz bekommt man nichts zusätzlich?
Aber der obige Link mit "geht" von gegen hartz 4 sagt dazu nichts und nur "Das heißt, dass die Sozialhilfeleistung um bis zu 6,67 EUR monatlich erhöht wird, wenn die betroffene Person über eine Hausratsversicherung verfügt. ".
Die Arge hat eine pauschale von 30,00€ für die Versicherung.Ich zahle für meine bei Cosmos Direckt 31,13€ im Jahr für ein Singel.Und in der Haftpflicht ist keine Selbstbeteiligung drinne. :mail: Die Zahlen nicht die extra sondern wird pro Monat gerechnet so weit ich das noch weiss.Die werden nicht angerechnet.
Das beantwortet nichts, gar nichts. Gibt es nun eine Zuzahlung / Erstattung für Haft und Hausrat oder nicht. Man bezieht nur Hartz4/Grusi, kein Einkommen, bekommt man einen Zuschlag ja nein vielleicht, wenn nein wieso, wenn ja, wieso. Was heißt hier "angerechnet"!?
Gibt es nicht. Nur bei Einkommen, können Versicherungen abgesetzt werden. Diese beiden würden aber nur in die 30 Eiro Pauschale fallen.
Zitat von: hanskanns am 18. September 2022, 18:52:57Wird bezahlt:
https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-haftpflicht-und-hausratversicherung
Das steht da gerade nicht.
In dem Urteil geht es darum, dass die Versicherungsbeträge vom Einkommen abzusetzen sind.
Dafür gibt es ja die Pauschale. Zusätzlich sind gesetzlich vorgeschriebene wie z.b. KFZ Haftpflicht.
Aber es gibt kein Extra-Geld für Hausrat oder Haftpflichtversicherung im SGB II
Zitat von: hanskanns am 19. September 2022, 08:31:27bekommt man einen Zuschlag ja nein vielleicht
Nein und ganz selten Antwort 2
Die Pauschale von 30€ gilt für alles, auch wenn man gar keine dieser Versicherungen hat.
Die greift zudem nur, wenn man auch Einkommen hat, bei nur Hartz IV kann man auch nichts davon Absetzen.