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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: cbbrsk85 am 18. Februar 2022, 01:11:22

Titel: Kann ich den "Telefontermin" ohne Probleme verschieben oder droht eine Sanktion?
Beitrag von: cbbrsk85 am 18. Februar 2022, 01:11:22
Hallo an Alle  :flag:

Ich habe vor wenigen Tagen ALG2 beantragt und nun 2 Briefe vom Jobcenter bekommen. Einmal von der Leistungsabteilung mit Dingen die ich noch nachreichen muss, welche ich heute nachgereicht habe und einen Brief in dem ich einen Termin für ein Telefongespräch erhalten habe in dem steht, dass die Sachbearbeiterin über meine Berufliche Situation sprechen möchte.

Dieser Termin wäre am 23.02. und ich soll entweder vorher meine Telefonnummer bereitstellen oder ich soll mich zu dem Termin telefonisch melden. Außerdem steht dort, dass ich wenn ich an dem Tag verhindert sei, dies  bitte mitteilen.

Durch Corona ist mir bewusst, dass dies an sich der einfachste Weg ist und ich bin jetzt auch nicht aus Prinzip dagegen das so zu lösen. Allerdings wird mein Telefonanschluss frühestens am 25.2. und spätestens am  03.03. geschaltet und dann erhalte ich auch meine Handynummer... Bedeutet ich müsste den Termin verschieben.

Jetzt habe ich mal etwas recherchiert und gefunden, dass Telefontermine nicht bindend sind und man nur per Post erreichbar sein muss und Termine die Persönlich wären bei Nichteinhaltung sanktioniert werden könnten. Diese Infos sind aber alle von 2020 oder 2021. Ist das noch Aktuell oder hat sich da was getan ?

Ich würde jetzt einfach schriftlich mitteilen, dass ich erst zu den oben genannten Terminen in der Lage bin zu telefonieren und/oder wenn die Sachbearbeiterin es früher erledigen möchte bereit wäre den Termin vor Ort wahrzunehmen. Kann ich das so machen oder kann es da zu Problemen kommen ?

Vielen Dank für jegliche Hilfe.

Grüße
Titel: Re: Kann ich den "Telefontermin" ohne Probleme verschieben oder droht eine Sanktion?
Beitrag von: Gast32644 am 18. Februar 2022, 08:27:06
Mach das so und alles ist gut. Das Jobcenter kann schließlich nicht von Dir verlangen, dass du einen Bekannten oder Nachbarn bittest, dir kurz zu helfen, damit du mit einem fremden Telefon anrufst.
Titel: Re: Kann ich den "Telefontermin" ohne Probleme verschieben oder droht eine Sanktion?
Beitrag von: cbbrsk85 am 18. Februar 2022, 09:35:02
Daran habe ich auch gedacht... Theoretisch würde ich das auch machen aber ich möchte auch nicht, dass die dann dauernd da anrufen obwohl ich sage, dass ich nicht von meinem Telefon anrufe. Eine Rechtsfolgebelehrung ist ja z.B. auch nicht bei der "Einladung" dabei.
Titel: Re: Kann ich den "Telefontermin" ohne Probleme verschieben oder droht eine Sanktion?
Beitrag von: Gast32644 am 18. Februar 2022, 10:14:38
Vermutlich wirst du dann in einigen Tagen wieder Post bekommen, mit einem neuen Terminvorschlag. Da sollte dann aber sicher sein, dass das klappt.
Titel: Re: Kann ich den "Telefontermin" ohne Probleme verschieben oder droht eine Sanktion?
Beitrag von: cbbrsk85 am 18. Februar 2022, 11:42:31
Klar, wenn ich jedes mal sage, dass es noch nicht geht, dann würde ich mir in der Rolle der Sachbearbeiterin auch verarscht vorkommen.
Titel: Re: Kann ich den "Telefontermin" ohne Probleme verschieben oder droht eine Sanktion?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. Februar 2022, 15:04:50
cbbrsk85

Das Hauptproblem bei Telefongesprächen ist das absolut nichts nachweisbares vorhanden ist und die SB das "blaue vom Himmel" behaupten können und du bist machtlos.
Zig Bewerbungsbemühungen eine Einv mit der du einverstanden wärst sind nur zwei Beispiele.
Persönlich ist in Ordnung aber nur wenn du einen Beistand mit nimmst und ansonsten könntest du noch den Briefweg vorschlagen was manche nicht machen,  andere (meine SB z.B.) schon.

Lies dir die Ratgeber durch vor allem das mit dem Tel. und Beistand!
Und wenn du wissen willst wie dein SB gestrickt ist vergleichst du mal was zusätzlich angefordert wurde und was im  ersten Ratgeber steht!

Ratgeber (nicht nur) für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger (http://hartz.info/index.php?topic=11507.msg99323#msg99323)
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Nicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.0)

MfG FN
Titel: Re: Kann ich den "Telefontermin" ohne Probleme verschieben oder droht eine Sanktion?
Beitrag von: Hary am 18. Februar 2022, 21:26:35
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Februar 2022, 15:04:50
Das Hauptproblem bei Telefongesprächen ist das absolut nichts nachweisbares vorhanden ist und die SB das "blaue vom Himmel" behaupten können und du bist machtlos.

Naja wie viel mehr "Macht" hätte man denn nun im Büro des Sachbearbeiters? Im Grunde, so lange nicht beide ein Gesprächsprotokoll unterschrieben haben, könnte im Zweifel keiner der beiden Seiten irgendwas rechtssicher belegen was im Telefonat und oder persönlich von wem besprochen wurde. Also ein Problem was allgemein vorhanden ist. Zuhause am Telefon ist man im Gegensatz zu einem persönlichen Termin in seiner Umgebung und das nimmt eher Druck raus.
Titel: Re: Kann ich den "Telefontermin" ohne Probleme verschieben oder droht eine Sanktion?
Beitrag von: Ottokar am 19. Februar 2022, 11:12:59
Es gibt keine Mitwirkungspflicht bei einem Telefontermin und es gibt keine Rechtsgrundlage für die Datenerhebung der Telefonnummer.
Titel: Re: Kann ich den "Telefontermin" ohne Probleme verschieben oder droht eine Sanktion?
Beitrag von: a_good_heart am 19. Februar 2022, 11:26:23
Zitat von: Hary am 18. Februar 2022, 21:26:35
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Februar 2022, 15:04:50
Das Hauptproblem bei Telefongesprächen ist das absolut nichts nachweisbares vorhanden ist und die SB das "blaue vom Himmel" behaupten können und du bist machtlos.

Naja wie viel mehr "Macht" hätte man denn nun im Büro des Sachbearbeiters? Im Grunde, so lange nicht beide ein Gesprächsprotokoll unterschrieben haben, könnte im Zweifel keiner der beiden Seiten irgendwas rechtssicher belegen was im Telefonat und oder persönlich von wem besprochen wurde.

Deshalb geht man immer in Begleitung eines Beistands zum Termin. Der unterschreibt dann auch das Gesprächs-/Gedächtnisprotokoll  :zwinker:

Generell ist eine Kontaktaufnahme mit Behörden per Telefon, insbesondere bei solch einer in weiten Teilen intelligenzbefreiten Organisation wie dem Jobcenter, weder anzuraten noch hilfreich... :blum:
Titel: Re: Kann ich den "Telefontermin" ohne Probleme verschieben oder droht eine Sanktion?
Beitrag von: Hary am 19. Februar 2022, 20:07:22
Zitat von: a_good_heart am 19. Februar 2022, 11:26:23
Deshalb geht man immer in Begleitung eines Beistands zum Termin. Der unterschreibt dann auch das Gesprächs-/Gedächtnisprotokoll  :zwinker:
Man sollte nur aufpassen wen man als Beistand mitnimmt und der Beistand sollte im Gespräch selber nichts beitragen, da rechtlich betrachtet die Beiträge des Beistandes dem angerechnet werden der diesen mitnimmt. Da gab es ja schon einige Urteile wo ein dämlicher Beistand für Probleme sorgte durch eigene Beiträge...

Davon abgesehen muss man auch schauen wer sich eignet. Ein gute Bekannter z.B würde bei einem Streit als Voreingenommen vermutlich zählen. Es müsste also eine Dritte Person ohne Bezug zu einem sein. In einigen Städte gibt es dazu ja Vereine die solche Beistände vermitteln die man nicht kennt und daher unparteiisch sind.

@Ottokar Natürlich gibt es keine Pflicht, aber das Ergebnis wird sein, dass bei fehlender Teilnahme dann eine Einladung zum persönlichen Erscheinen kommt. Da muss man schauen ob es einem lieber ist zu telefonieren was man nicht muss, oder lieber einen Vormittag auf dem Weg zum Jobcenter und im Jobcenter verbringen möchte.
Titel: Re: Kann ich den "Telefontermin" ohne Probleme verschieben oder droht eine Sanktion?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Februar 2022, 14:02:08
Zitat von: Hary am 19. Februar 2022, 20:07:22Man sollte nur aufpassen wen man als Beistand mitnimmt und der Beistand sollte im Gespräch selber nichts beitragen, da rechtlich betrachtet die Beiträge des Beistandes dem angerechnet werden der diesen mitnimmt. Da gab es ja schon einige Urteile wo ein dämlicher Beistand für Probleme sorgte durch eigene Beiträge...
Da ist man dann selber Schuld denn wenn man dem vom Beistand vorgetragenen gleich widerspricht dann gilt es eben nicht.
Zitat von: Hary am 19. Februar 2022, 20:07:22Ein gute Bekannter z.B würde bei einem Streit als Voreingenommen vermutlich zählen. Es müsste also eine Dritte Person ohne Bezug zu einem sein.
Nein und nein

Zitat von: Hary am 19. Februar 2022, 20:07:22Da muss man schauen ob es einem lieber ist zu telefonieren was man nicht muss, oder lieber einen Vormittag auf dem Weg zum Jobcenter und im Jobcenter verbringen möchte.
endlich etwas passendes

MfG FN