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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Fred am 19. Februar 2022, 16:34:41

Titel: Strafbefehl mit Hartz IV wer kennt sich aus
Beitrag von: Fred am 19. Februar 2022, 16:34:41
Liebe Forengemeinde, ein bekannter von mir ebenfalls Hartz IV hat einen Strafbefehl verschwitzt. Hier wird ihm vorgeworfen, dass in einer Gerichtsverhandlung etwas zu einem Vorteil gesagt hätte. Angezeigt hat ihn seine Ex. Wo ein Kläger, da auch ein Richter.

Er soll 900 Euro zahlen, deutlich unter 90 Tagessätze.

Welche Möglichkeiten hat er außer Ratenzahlung? Arbeiten statt Schwitzen kennt er schon, hier hat er keine Stelle gefunden. Er hat angeboten 20 Euro Rate zu zahlen, was abgelehnt wurde.

Mal angenommen, wenn er nicht zahlt, wird sowas wirklich mit Freiheitsstrafe vollstreckt? Ich mein das kommt den Staat doch viel teurer.
Titel: Re: Strafbefehl mit Hartz IV wer kennt sich aus
Beitrag von: Kopfbahnhof am 19. Februar 2022, 16:47:31
Zitat von: Fred am 19. Februar 2022, 16:34:41Ich mein das kommt den Staat doch viel teurer.
Da gibt es genug Beispiele, wo genau so was dem Staat völlig egal ist.

Er wird das nur mit dem Gericht klären können, eigentlich lassen die sich immer auf Ratenzahlung ein.
Außer hier gab es schon mehrere Versuche die dein Bekannter Ignoriert hat.

Da kommt tatsächlich irgendwann mal der Knast, als letzte Option.
Titel: Re: Strafbefehl mit Hartz IV wer kennt sich aus
Beitrag von: a_good_heart am 19. Februar 2022, 16:58:36
Absitzen ist doch schön.
Da hat man mal so richtig seine Ruhe und kriegt auch noch 3x am Tag was zu essen... :blum:
Titel: Re: Strafbefehl mit Hartz IV wer kennt sich aus
Beitrag von: Reiner1970 am 19. Februar 2022, 18:28:58
"Mal angenommen, wenn er nicht zahlt, wird sowas wirklich mit Freiheitsstrafe vollstreckt"

Natürlich wird es das. Nennt sich Ersatzfreiheitsstrafe. Bei ALG2 Bezug lassen die sich eigentlich immer auf eine Ratenzahlung ein. Muss man dem Gericht natürlich schriftlich mitteilen
Titel: Re: Strafbefehl mit Hartz IV wer kennt sich aus
Beitrag von: mousekiller am 19. Februar 2022, 19:25:04
Ratenzahlung ist immer möglich. Er soll aber bei dem Antrag seinen ALG-ll-Bescheid vorlegen. Anderenfalls lassen die sich nie drauf ein.
Titel: Re: Strafbefehl mit Hartz IV wer kennt sich aus
Beitrag von: Hary am 20. Februar 2022, 02:54:42
Sehe ich genau so. Bescheid kopieren, mitteilen das nur kleinstraten möglich sind. In der Regel ist es ja nicht im Sinne der Justiz jemanden zu inhaftierten wegen ein paar Euro.

Vielleicht wäre der Person auch mit einem Anwalt gut geraten. Der wäre eigentlich schon früher sinnvoll gewesen, dann wäre es vielleicht nicht dazu gekommen.
Titel: Re: Strafbefehl mit Hartz IV wer kennt sich aus
Beitrag von: egon6 am 20. Februar 2022, 14:52:53
Absitzen ist doch schön.
Da hat man mal so richtig seine Ruhe und kriegt auch noch 3x am Tag was zu essen

Ja und wenn man wieder raus kommt aus dem Knast hat man eine Menge H4 auf Konto weil man hat ja keine Ausgaben. :grins:
Titel: Re: Strafbefehl mit Hartz IV wer kennt sich aus
Beitrag von: Flip am 20. Februar 2022, 14:56:44
Während der Inhaftierung hat man keinen Anspruch auf ALG2. Wenn man rauskommt, hat man also erstmal nix und ggf. Mietschulden.
Titel: Re: Strafbefehl mit Hartz IV wer kennt sich aus
Beitrag von: Reiner1970 am 20. Februar 2022, 18:04:00
"Wenn man rauskommt, hat man also erstmal nix und ggf. Mietschulden"

Nö, das Sozialamt übernimmt bis zu sechs Monate die Miete
Titel: Re: Strafbefehl mit Hartz IV wer kennt sich aus
Beitrag von: Flip am 20. Februar 2022, 18:22:06
Nur, wenn Wohnungslosigkeit droht. Eine Ersatzfreiheitsstrafe dauert meist nicht so lange.

Titel: Re: Strafbefehl mit Hartz IV wer kennt sich aus
Beitrag von: jens123 am 20. Februar 2022, 20:15:31
Hartz4 hat auf die Sache im Grunde keinen Einfluss. Da wird man genauso verknackt. Andererseits liegt damit natürlich die Höhe des niedrigen Einkommens auf der Hand.

Letztendlich kann man die Strafe nur bezahlen oder die Tagessätze a 6 Stunden "abschwitzen" oder absitzen. Auf Ratenzahlung müssen die nicht eingehen, werden es aber i. d. R. machen. Wichtig ist, dass die Gesamtschuld innerhalb 48 Monaten getilgt sein muss.

Ich würde mir stark überlegen, das Risiko eines Knastaufenthaltes zu riskieren. Es wird bei Untätigkeit dazu kommen.

Dem unterzeichnenden Richter/Staatsanwalt oder Rechtspfleger sollte man nochmal freundlich die Situation, inkl. Nachweis des H4-Bescheides und einen erneuten Antrag auf Ratenzahlung übermitteln und zumindest 30 Euro/monatlich anbieten. Wie gesagt, es droht Knast!

Die Ratenzahlung muss dann eisern eingehalten werden; sobald man eine Rate in Verzug ist, wird der Restbetrag in einer Zahlung fällig. Oder eben reingehen, für die verbliebenen Tagessätze, ist angesagt.