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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: TomH1985 am 20. Februar 2022, 04:31:56

Titel: Vollzeit arbeiten über 30 und zu Mutter zurückziehen. Mutter bezieht Hartz IV
Beitrag von: TomH1985 am 20. Februar 2022, 04:31:56
Hallo,

ich verdiene über 2000 Euro Netto und möchte zurück zu meiner Mutter ziehen. Bin über 30. Mutter bezieht Hartz IV und ist Rentnerin (850 Euro insgesamt)
Muss ich ihre Miete übernehmen, Teil übernehmen?
Falls ja, wie viel ungefähr?
Wird mein Lohn angerechnet?
Falls ja, wie viel? Eine ungefähre Summe zu wissen, falls ich zahlen muss, wäre gut, so kann ich mir weiter Gedanken machen, ob sich ein Umzug lohnt.
Was muss beim Antrag stellen verändert werden?

Über Infos würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Titel: Re: Vollzeit arbeiten über 30 und zu Mutter zurückziehen. Mutter bezieht Hartz IV
Beitrag von: Yavanna am 20. Februar 2022, 05:14:10
Wohnt ihr dann zu zweit? Dann die Hälfte der Miete. Aufkommen musst du für deine Mutter nicht, auch keine Angaben zu Einkommen und Vermögen machen, wenn nich über 500.000 im Jahr.
Sicher, dass sie Leistungen vom Jobcenter bekommt und nicht vom Sozialamt? Was für eine Rente erhält sie?
Titel: Re: Vollzeit arbeiten über 30 und zu Mutter zurückziehen. Mutter bezieht Hartz IV
Beitrag von: justine1992 am 20. Februar 2022, 11:00:33
Zitat von: TomH1985 am 20. Februar 2022, 04:31:56Über Infos würde ich mich freuen.
Wir freuen uns über Feedback. Ob und was Du umgesetzt hast. Und ob es "geholfen" hat. Oder einfach als kleine Dankeschön.
Titel: Re: Vollzeit arbeiten über 30 und zu Mutter zurückziehen. Mutter bezieht Hartz IV
Beitrag von: TomH1985 am 20. Februar 2022, 11:39:51
Wir würden dann zu zweit wohnen. Mutter bezieht Witwenrente und Arbeitslosengeld 2.
Die Hälfte der Miete: sie würde dann also insgesamt weniger vom Jobcenter oder weniger Rente bekommen??
Wie gliedert sich das explizit?

Danke und viele Grüße
Titel: Re: Vollzeit arbeiten über 30 und zu Mutter zurückziehen. Mutter bezieht Hartz IV
Beitrag von: Yavanna am 20. Februar 2022, 11:53:39
Da wir nicht wissen, was genau sie bekommt, kann man dir auch nicht präzise antworten. Bei der Bedarfsberechnung wird nur noch die halbe Miete berücksichtigt.
Die Höhe der Rente  bleibt gleich
Titel: Re: Vollzeit arbeiten über 30 und zu Mutter zurückziehen. Mutter bezieht Hartz IV
Beitrag von: TomH1985 am 20. Februar 2022, 12:07:32
Sie bekommt:
Rentenservice: 461,43
Jobcenter: 455,79

Insgesamt: 917,22 Euro
Miete: 374
Titel: Re: Vollzeit arbeiten über 30 und zu Mutter zurückziehen. Mutter bezieht Hartz IV
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Februar 2022, 15:19:11
TomH1985

Wenn es soweit ist das du einziehst machst du mit deiner Mutter eine KbV > Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt (http://hartz.info/index.php?topic=64069.msg611454#msg611454) und damit ist es für dich erledigt.

Deine Mutter schickt eine VÄM (http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk2/~edisp/l6019022dstbai381595.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI381598) an das JC erklärt das du zugezogen bist und hängt eine Kopie der KbV an und
Zitat von: TomH1985 am 20. Februar 2022, 11:39:51e würde dann also insgesamt weniger vom Jobcenter
klar bekommt sie dann weniger vom JC und zwar die Summe die du zu zahlen hast,
oder wenn ihr Anspruch geringer ist nichts mehr.

MfG FN