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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: ba6b266a959 am 20. Februar 2022, 19:32:49

Titel: Rücknahme meines Antrages auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: ba6b266a959 am 20. Februar 2022, 19:32:49
Hallo,
ich bräuchte bitte Hilfe und wäre sehr dankbar dafür ich habe sonst niemanden zu mir ich bin Obdachlos und beziehe momentan H4 kurz und knapp ich halte mich nicht für besonderns schlau und durch meine Intelligenzminderung verstehe ich diesen Brief nicht und welche Folgen auf mich zukommen falls ich das unterschreibe man hat mich sozusagen dazu telefonisch aufgefordert wieso möchte man das von mir?
Lieben Dank

wie telefonisch besprochen sende ich Ihnen Ihre erklärte Reha-Rücknahme. Da aktuell eine weitere Führung in der Reha-Beratung aufgrund Ihrer Lebenssituation nicht zielführend ist, füllen Sie bitte die angehängte Erklärung zur Rücknahme des Antrages auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus, wenn Sie vorerst keine weitere Reha-Beratung wünschen. Schicken Sie die dieser Email beigefügte Reha-Rücknahmeerklärung bitte unterschrieben an mich gerne per Email.

Sie können nach der Rücknahme Ihres Antrags bei Bedarf jederzeit einen erneuten Antrag stellen.

Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrer Reha-Rücknahme haben, sprechen Sie mich gerne an. Die besprochene Vorgehensweise habe ich vorab mit ... (Ihrer Ansprechpartnerin im Jobcenter abgestimmt.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Rücknahme meines Antrages auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. Februar 2022, 14:22:53
und wie sind deine Informationen bezüglich der geschriebenen Auswirkungen zu den ALG / ALG 2 Leistungen?

ansonsten wenn es keine zu erwartenden Probleme gibt und du wirklich die Reha nicht machen willst brauchst du den Verzicht nur unterschreiben.

MfG FN