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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Marcus1 am 21. Februar 2022, 12:02:02

Titel: Ausgaben für Gutachter - Klage vor dem Sozialgericht
Beitrag von: Marcus1 am 21. Februar 2022, 12:02:02
Hallo,

Aufgrund von Unfallverletzungen bin ich arbeitsunfähig und beziehe ALG II.
Es läuft ein Gerichtsverfahren gegen eine Unfallkasse vor dem Sozialgericht.
Ich bin im VDK (Sozialverband) und somit habe ich eine Anwältin
die mich "kostenlos" vertritt. Auch Gerichtskosten fallen keine an.

Es wurde nun ein Gutachter vom Gericht in Auftrag gegeben, welches sehr fehlerhaft ist.
Die einzige Möglichkeit dagegen vorzugehen ist ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben.
Bzw. ein Gutachter zu nennen, das Gericht gibt dann den Auftrag an den Gutachter, usw.

Die Kosten betragen ca. 1500-5000 Euro. Diese muss ICH zahlen (vorlegen). Sollte ich verlieren trage ich die Kosten.
Meine Anwältin rät mir dennoch, diesen Schritt zu gehen.

Meine Frage: Es kann gut sein, dass ich zwischen Januar und Juli ca. 2000-3000 Euro verdienen werde.
Ich würde von diesem Geld gerne den Gutachter bezahlen und das als "notwendige Ausgaben" gegenrechnen.
Einnahme über 600,- Euro (100,- Euro pro Monat) werden mir ja zu 90% abgezogen.
Von 3000 Euro bleiben 600 Euro (und 10% von dem Rest. Also 2400 .. 10% =) 240 Euro.
Sollte das Jobcenter halt "alles" darüber abziehen reicht das Geld nicht, um den Gutachter zu bezahlen.


Bei einem Gutachter handelt sich ja aber nicht um betriebliche Ausgaben.
Es sind aber auch keine rein "privaten Ausgaben" wie Luxusgüter.
Finde auch keine Informationen zu wie so etwas geregelt ist.

Titel: Re: Ausgaben für Gutachter - Klage vor dem Sozialgericht
Beitrag von: Quinky am 21. Februar 2022, 12:24:26
Nur so am Rande, ergibt keine Antwort auf die grundsätzliche Frage!

90% vom Überschuss abziehen ist nicht richtig, es sind 80%, daher nicht 240€ sondern 480€ (siehe § 11 SGBII).
Falls Du arbeitsabhängige Kosten hast plus eventuelle KFZ-Haftpflicht für 6 Monate und 180€ allgemeine Versicherungspauschale für 6 Monate, die in der Summe 600€ überschreiten, so ist der überschreitende Betrag ebenfalls nicht anrechnungsfähig!

Gruß
Ernie
Titel: Re: Ausgaben für Gutachter - Klage vor dem Sozialgericht
Beitrag von: Flip am 21. Februar 2022, 14:49:48
Zitat von: Marcus1 am 21. Februar 2022, 12:02:02Ich würde von diesem Geld gerne den Gutachter bezahlen und das als "notwendige Ausgaben" gegenrechnen.

Das funktioniert nicht. Das ist keine für die Erzielung der Einnahme notwendige Ausgabe. Nur dann wäre es absetzbar.