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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Student am 22. Februar 2022, 20:28:41

Titel: Aktienverkauf und Bausparplan
Beitrag von: Student am 22. Februar 2022, 20:28:41
Hallo zusammen!

Ich bin Student, habe mich aber aus gesundheitlichen Gründen für dieses Semester beurlauben lassen und möchte solange ALG II beziehen.
Den Antrag habe ich schon im letzten Jahr gestellt, die Unterlagen aber noch nicht alle eingereicht, weil ich auch ein Attest brauchte und das dauerte und so weiter. Jetzt bin ich aber beurlaubt und kann das mit den anderen Unterlagen einreichen.
Ich habe aber mehrere Probleme.
Ich habe ein paar Aktien mit Gewinn verkauft. Im Nachhinein hätte ich das nicht mehr gemacht. Ich weiß nicht, ob ich das angeben soll als Geldeingang, weil mein Depotkonto hat sich ja dadurch nicht geändert, nur hatte ich das Geld vorher in Aktien und danach halt auf dem Konto. Es würde mich sehr ärgern, wenn ich dadurch weniger ALG II kriegen würde.
Es läuft aber bald auch mein Bausparvertrag aus, da erhalte ich dann Zinsen gutgeschrieben, diese würde ich dann angeben. Das ist meines Ansicht ja etwas anderes, da ich dann durch die Zinsen mehr Geld habe.
Ich soll ja auch meine Kontoauszüge einreichen. Ich habe öfters für meine Eltern was im Internet gekauft und sie haben mir dann das Geld überwiesen. Das sollte ich, denke ich, in Ordnung sein.
Ich habe aber auch drei mal etwas für einen Freund gekauft und er hat mir dann das Geld mit irgendwelchen "lustigen" Betreffs überwiesen.
Das macht mir Sorgen.

Es würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet!

Vielen Dank, liebe Grüße und eine gute Zeit!
Titel: Re: Aktienverkauf und Bausparplan
Beitrag von: Heinz-Otto am 23. Februar 2022, 13:25:19
Aktuell findet keine Vermögensprüfung statt.

Alles was du vor dem Antrag hattest ist Vermögen.
Es interessieren nur Transaktionen während des Bezugs von Alg2. Davor spielt keine Rolle.
Wenn man für andere über das Konto Käufe tätigt und diese dann erstattet werden, sollte das nachweisbar sein.
Es wird sonst unterstellt, dass es eine "Scheingeschäft" ist.
Hilfreich könnte sein wenn man eine abweichende Lieferanschrift angibt.
Aber auch dann neigen die JC dazu zu unterstellen, man hätte von anderen die bestellten Waren geschenkt bekommen und wertet es als Einkommen.
Also derlei Aktionen am besten lassen und nur Sachen für sich selbst bestellen, oder die Erstattungen bar abwickeln.
Titel: Re: Aktienverkauf und Bausparplan
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. Februar 2022, 16:25:39
Student

Zitat von: Student am 22. Februar 2022, 20:28:41Es läuft aber bald auch mein Bausparvertrag aus, da erhalte ich dann Zinsen gutgeschrieben, diese würde ich dann angeben.
Nur wenn es während deines Bewilligungszeitraumes zufliesst und dann über eine VÄM (http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk2/~edisp/l6019022dstbai381595.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI381598)

Zitat von: Student am 22. Februar 2022, 20:28:41Ich habe öfters für meine Eltern was im Internet gekauft und sie haben mir dann das Geld überwiesen. Das sollte ich, denke ich, in Ordnung sein.
Nur wenn es eindeutig ersichtlich ist das es ausgelegt bzw erstattet wurde ansonsten versuchen die in der Regel eine HG aus euch zu machen.
Beim Freund das selbe, nur ohne HG.

MfG FN