Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: cardi33 am 23. Februar 2022, 12:28:23

Titel: Tipps für Gespräch mit Fallmanagerin
Beitrag von: cardi33 am 23. Februar 2022, 12:28:23
Hallo liebes Forum,

Ich hab am Montag den 28.02.22 seit Corona wieder ein persönliches Gespräch im Jobcenter. Den Termin habe ich bei meiner neuen Fallmanagerin Die mir in der Corona Zeit zugeteilt wurde.
Diese Dame hat mich in den letzten Telefonaten immer wieder versucht in einen Job zu bringen was ich auch sehr gerne tun würde aber in den letzten 3 Jahren habe ich immer mehr körperliche Probleme bekommen.
Ich habe mittlerweile in beiden Knien Arthrose und auch einen leichten Bandscheiben Vorfall der des öfteren sehr schmerzt bei bestimmten Bewegungen gegen das alles habe ich Rehasport verschrieben bekommen aber es hat nicht sehr viel geholfen. Und seit November habe ich die Diagnose Hüftarthrose die mich tagtäglich in meinem Leben sehr einschränkt da stehen die Termine für den Rehasport noch aus.
Da die Hüftarthrose nie wieder weg gehen wird aber durch den Rehasport soll mir wenigstens der Alltag wieder erleichtert werden hat der Orthopäde gesagt.
Da ich hier im Forum gelernt habe das meine ganzen Krankheiten meine Fallmanagerin nichts angehen und ich Ihr die nicht genau sagen möchte sondern nur sagen möchte das ich in meinen unteren Extremitäten Arthrose habe weiß ich nicht wie ich weiter reagieren soll wenn Sie mich wieder versucht in einen Job zu bringen.
Vielleicht kann mir jemand Tipps für das Gespräch geben

Vielen Dank im vor raus.

Cardi33



Titel: Re: Tipps für Gespräch mit Fallmanagerin
Beitrag von: T89 am 23. Februar 2022, 12:30:39
ZitatDiese Dame hat mich in den letzten Telefonaten immer wieder versucht in einen Job zu bringen was ich auch sehr gerne tun würde aber in den letzten 3 Jahren habe ich immer mehr körperliche Probleme bekommen.


Nur kurz dazu: über das Telefon musst du nicht erreichbar sein und das Jobcenter benötigt auch keine Telefonnummer / E-Mail Adresse von dir, da man nur via Briefpost erreichbar sein muss. Du hast das Recht deine Telefonnummer löschen zu lassen - würde ich auch immer wieder empfehlen. Es sein denn, du bevorzugst Telefonate mit dem Jobcenter, dann ignoriere meine Nachricht.
Titel: Re: Tipps für Gespräch mit Fallmanagerin
Beitrag von: Kopfbahnhof am 23. Februar 2022, 15:56:30
Mit einem Tipp hier, dürfte es schwierig werden.

Du kannst ihr die Einschränkung schon Mitteilen, aber ob es sie Interessiert ist fraglich.
Den meisten ist das völlig Egal, wenn es um Stelleangebote geht.

Einzige Möglichkeit sehe ich hier in einem Ärztlichem Gutachten, da deine Einschränkungen offenbar Dauerhaft sein werden.
Entweder über das JC selbst oder evtl. deiner RV, falls du über eine EM Rente Nachdenken solltest.
Titel: Re: Tipps für Gespräch mit Fallmanagerin
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. Februar 2022, 16:17:27
cardi33

Zitat von: cardi33 am 23. Februar 2022, 12:28:23
Da ich hier im Forum gelernt habe das meine ganzen Krankheiten meine Fallmanagerin nichts angehen und ich Ihr die nicht genau sagen möchte sondern nur sagen möchte das ich in meinen unteren Extremitäten Arthrose habe weiß ich nicht wie ich weiter reagieren soll wenn Sie mich wieder versucht in einen Job zu bringen.
Beim Termin erklärst du das in den letzten Jahren ein paar Erkrankungen dazu gekommen sind und du nicht weißt in wie weit du dem Arbeitsmarkt in zeitlicher und körperlicher Form zur Verfügung stehen kannst.
Dann bestehst du auf eine Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit (http://hartz.info/index.php?topic=9636.0) und das war es eigentlich.

Bei Nachfragen was für Erkrankungen sagst du halt freundlich das sie das nichts angeht. Wenn sie nachhakt fragst du sie b sie sich eine Beschwerde einfangen will sie hat keine rechtliche Grundlage für so persönliche Angelegenheiten.

Und sobald dieser Antrag gestellt ist hat das JC dich in Ruhe zu lassen, keine Tätigkeit mehr vom JC ausser das eine bestehende EinV aufgehoben gehört!
Eingliederungsvereinbarung (EinV) ändern, aufheben, anpassen, ersetzen (http://hartz.info/index.php?topic=52746.msg491553#msg491553)

MfG FN
Titel: Re: Tipps für Gespräch mit Fallmanagerin
Beitrag von: cardi33 am 23. Februar 2022, 18:06:26
@vanessa und @Fettnäpfchen

Vielen Dank für Eure Tipps, ich will sowieso mir ein Attest vom Arzt holen bloß jetzt in der Corona Zeit muss man meistens mehrere Wochen auf einen Termin warten, zumindest ist es bei meinem Orthopäden so.
Ist die Erwerbsminderungsrente den auch für Hartz 4 Empfänger?? Bin nämlich leider Langzeitarbeitslos, ich hatte mal gelesen man muss in den letzten 5 Jahren, 3 Jahre eingezahlt haben was bei mir nicht so ist.

LG Cardi33
Titel: Re: Tipps für Gespräch mit Fallmanagerin
Beitrag von: Kopfbahnhof am 23. Februar 2022, 18:32:05
Zitat von: cardi33 am 23. Februar 2022, 18:06:26Ist die Erwerbsminderungsrente den auch für Hartz 4 Empfänger??
Wenn du genug Jahre zusammen hast ja.
Am besten du fragst dazu mal bei deiner RV an, die können das genau sagen.
Titel: Re: Tipps für Gespräch mit Fallmanagerin
Beitrag von: CaryVittl am 23. Februar 2022, 19:09:26
@vanessa

Ok. dann frag ich mal bei der RV nach die müssten es ja wissen.

Cardi33
Titel: Re: Tipps für Gespräch mit Fallmanagerin
Beitrag von: 180 am 27. Februar 2022, 07:28:11
Falls möglich, nimm einen Beistand mit. Das kann jede beliebige Person sein - egal ob Verwandt, Bekannt oder Unbekannt. Die Person darf lediglich kein Hausverbot im JC haben und muss ggf. die 3G Regeln erfüllen.
Wichtig ist, dass du die Person immer als "Beistand" gegenüber dem JC bezeichnest. Nur Beistände müssen immer uneingeschränkt zugelassen werden (Wenn du hingegen von Zeuge/Freund/Begleiter/.... sprichst, kann der Person der Zutritt verweigert werden).

Falls das Sicherheitspersonal am Eingang Theater macht: Freundlich aber bestimmt bleiben. Ruhig auffordern, dass der dann die Geschäftsführung vom JC mal nach der Rechtsgrundlage fragen soll, wenn er euch nicht reinlassen will. Wird euch bzw. dem Beistand trotzdem der Zutritt verweigert, könnt ihr wieder gehen. Der Beistand kann hinterher bezeugen, dass der Zutritt verweigert wurde - folglich kann es keine Sanktion geben.