Guten Tag,
meine Frage ist wie geht man am besten im folgenden Fall vor um nichts falsch zu machen:
- Person A ist 31 Jahre alt.
- Person A bezieht ALG II.
- Person A hat etwa 6000€ Schulden.
- Es besteht die Möglichkeit, dass Person A etwa 4500€ von Firma B als Gewinnbeteiligung erhalten kann (es besteht keinArbeitsverhältnis zwischen Person A und Firma B).
- Person A hat im Moment keinen direkten Zugriff auf dieses Geld, ist weder auf Bankkonten von Person A noch in bar vorhanden.
- Der Betrag exisitiert bisher nur elektronisch als "Credits" (keine Echtgeldwährung) auf dem Kundenkonto von Person A bei Firma B, würde bei Ausschütung in US-Dollar umgerechnet (und dann bei Zahlungseingang von PayPal in Euro).
- Das Geld und Höhe des Betrags wird nur umgerechnet und gezahlt wenn Person A eine Ausschüttung beantragt wird, also keine automatische Ausschüttung.
- Person A will das gesamte Geld daraus zur Schuldentilgung verwenden.
Wie muss Person A vorgehen in diesem Fall?
Was muss dem Jobcenter wie gemeldet werden.
IchHabDaMalNeFrage
Zitat von: IchHabDaMalNeFrage am 23. Februar 2022, 12:30:50Was muss dem Jobcenter wie gemeldet werden.
Wenn Geld zufließt wird das beim JC gemeldet und wird dann als Einkommen betrachtet und nach den Richtlinien verrechnet. Damit hat sich die Schuldentilgung erledigt und der ALG 2 Betrag neu berechnet.
Ratgeber Einkommensanrechnung (http://hartz.info/index.php?topic=17.0)
MfG FN
Diese Credits gehören ihm aber? Wurden sie als Vermögen angegeben (beim Erstantrag und bei jedem WBA)?
Würden die Credits als Vermögen angegeben?
Nein wurde nicht angegeben, Person A hatte den Antrag auf ALG II gestellt als schon die Regelung des vereinfachten Antrages während der Corona Pandemie galt und nur nach erheblichem Vermögen über 60.000€ gefragt wurde.
Na, dann musste das beim WBA spätestens angeben.
Da sollte dann auch die Vermögenprüfung durchgeführt werden.
Wenn das Vermögen also nicht verschwiegen wurde, ist diese Ausschüttung eine Vermögensumwandlung. Und A kann mit dem Geld machen, was es will. Ohne es für den Lebensunterhalt einsetzen zu müssen.
Eine Idee wäre das die betreffende Person den Anspruch an dem Betrag an den Gläubiger überträgt. Wie das rechtlich aussieht weißt ich nicht.
Du weißt nicht, wie Geld verschenken sich auswirkt?
Zitat von: justine1992 am 25. Februar 2022, 07:00:09
Du weißt nicht, wie Geld verschenken sich auswirkt?
Er verschenkt es ja nicht wenn er damit offene Verpflichtungen begleicht, sondern kommt diesen nach. Im Grunde sollte es einem Jobcenter ja nur Recht sein wenn jemand seine Schulden bezahlt, da eine Lohnpfändung die Vermittlungschancen massiv senkt.
Ich denke nicht, dass der Steuerzahler auch noch die Schulden bezahlen möchte.