Ich habe vorhin einen Anruf meiner AV bekommen. Sie meinte, weil meine Bewerbungen bisher nicht zum Erfolg geführt haben, soll ich jetzt einen Ein-Euro-Job machen. Es ist in einem Sozialkaufhaus. Ich denke, so unangenehm wäre das gar nicht, aber ich weiß natürlich noch nicht, was ich dort genau machen muss. Ich habe Arthritis in den Schultern und den Knien. Das bedeutet, Regale einräumen, in die Knie gehen, eigentlich jegliche körperliche Arbeit kann ich nur unter Schmerzen machen. Der Arzt, der mir damals die Diagnose gestellt hat, praktiziert längst nicht mehr, das bedeutet ich kann das im Moment nicht nachweisen.
Unterschrieben habe ich noch nichts, ich soll morgen mit der Leiterin des Kaufhauses Kontakt aufnehmen. Nun bin ich etwas hilflos. Was mache ich jetzt?
Mit dem Kaufhaus in Kontakt treten, kann man tun aber warum?
Höchstens um zu wissen was da so alles Angeboten wird, an Euro Jobs.
Was am Telefon gesagt wird ist erst mal völlig Egal.
Du solltest die Zuweisung dazu Abwarten.
Zitat von: Mutz am 23. Februar 2022, 16:45:05Was mache ich jetzt?
1. Telefonnummer beim JC löschen lassen.
2. Nichts weiter und abwarten was da schriftliches zur AGH kommt.
Die Zuweisung kommt die nächsten Tage. Und dann?
Zitat von: Mutz am 23. Februar 2022, 17:05:29Die Zuweisung kommt die nächsten Tage. Und dann?
Dann stellst du den Wisch hier anonymisiert ein... :yes:
Seht ihr eine Möglichkeit, das abzuwenden?
Zitat von: Mutz am 23. Februar 2022, 16:45:05Ich denke, so unangenehm wäre das gar nicht
Warte doch erst mal ab, was genau dir Angeboten wird.
Aber bei einem Sozialkaufhaus dürfte es schwierig sein, mit einer Ablehnung.
Nur wenn die Zuweisung völlig daneben sein sollte.
Zitat von: vanessa am 23. Februar 2022, 17:42:20
Zitat von: Mutz am 23. Februar 2022, 16:45:05Ich denke, so unangenehm wäre das gar nicht
Warte doch erst mal ab, was genau dir Angeboten wird.
Aber bei einem Sozialkaufhaus dürfte es schwierig sein, mit einer Ablehnung.
Nur wenn die Zuweisung völlig daneben sein sollte.
Dumme Frage: Wie läuft das genau ab? Die wollte mir schon einmal einen 1-Euro-Job andrehen. Das war beim Landratsamt. Da musste ich mich erst bewerben, da war von einer Zuweisung noch keine Rede. Die haben mich aber dann nicht gewollt und die ganze Angelegenheit war damit erledigt.
Kann es sein, dass die die Zuweisung erst dann auf den Weg bringt, wenn das Sozialkaufhaus mich haben möchte? Oder ist das mehr oder weniger schon in trockenen Tüchern?
Zitat von: Mutz am 23. Februar 2022, 18:03:48Oder ist das mehr oder weniger schon in trockenen Tüchern?
Vermutlich ja, beim Sozialkaufhaus wird so ziemlich jeder genommen.
Mutz
Bis du das schriftlich hast, mal grundlegendes zu den 1.- Jobs
Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung (http://hartz.info/index.php?topic=4593.0)
ZitatDie Zumutbarkeit von AGH's (1 Euro Jobs)
AGH's sollen als letz (weiterlesen...)
MfG FN
Zitat von: Mutz am 23. Februar 2022, 16:45:05Der Arzt, der mir damals die Diagnose gestellt hat, praktiziert längst nicht mehr, das bedeutet ich kann das im Moment nicht nachweisen.
Du wirst doch bestimmt dann einen neuen Arzt haben, der die Unterlagen vom ehemaligen Arzt bekommen hat?!
Daher könnte er deine körperlichen Einschränkungen doch bestätigen!
Und was das Sozialkaufhaus betrifft: die suchen IMMER Leute (vorallem, wenn sie (fast) umsonst arbeiten!)!
Sorry Leute, dass ich nicht auf eure Antworten eingehe. Mir geht es hundeelend und ich gehe morgen früh zum Arzt.
Alles, wo "Sozial-" davor steht sollte man im Zusammenhang mit Hartz4 unbedingt meiden.
Ich war beim Arzt, der schreibt mich krank! Kann mir jemand sagen, wie lange man krank geschrieben sein muss, bis sich die ganze Maßnahme erledigt hat?
Zitat von: Mutz am 25. Februar 2022, 11:23:50Kann mir jemand sagen, wie lange man krank geschrieben sein muss, bis sich die ganze Maßnahme erledigt hat?
Bis zum Renteneintritt...
@Mutz
Vorsicht! Wenn Du Dich zu lange krankschreiben läßt, schickt Dich das JC evtl. zu einer "Leistungsfähigkeitsüberprüfung". Bleib einfach entspannt.
Ich bemühe mich :sehrgut:
Meine Zuweisung ist da! Mir ist noch etwas aufgefallen. Meine letzte Eingliederungsvereinbarung stammt vom 17.07.2019. Vorher wurden die regelmäßig erneuert, vor allem vor Maßnahmen, die dann immer explizit eingetragen waren. Seit Corona finden meine Termine nur noch telefonisch statt. Anfangs meinte meine AV, die Vereinbarung schieben wir noch, irgendwann sagte sie zu dem Thema gar nichts mehr.
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Bitte ab sofort NICHT mehr mit dem JC telefonieren! Du bist ab sofort NUR noch per Briefpost erreichbar für das Jobcenter (das ist ausreichend und kann nicht sanktioniert werden, wenn du nur noch per Briefpost erreichbar bist). Falls du mal versehentlich ans Telefon gehst, einfach ohne Kommentar auflegen. Alles andere ist freiwillig und sollte man nur mitmachen, wenn der SB dich wie einen Kunden behandelt (Kunden zwingt man zu nichts gegen deren Willen).
Die Zwangszuweisung zur Maßnahme kann man als Kriegserklärung vom SB verstehen. Entsprechend sollte man dem SB keinen Millimeter mehr entgegen kommen. Falls eine Zwangseinladung zum persönlichen Termin im JC kommt, immer mit Beistand hingehen. Auch in Corona Zeiten muss ein Beistand immer zugelassen werden. Wichtig ist nur die Person gegenüber dem JC immer als "Beistand" zu bezeichnen (Begleitpersonen/Zeugen/.... können abgelehnt werden, nur Beistände müssen immer zugelassen werden).
Hast du einen gelben Schein vom Arzt? Dann kannst du leider nicht zur Maßnahme gehen und das Problem ist erstmal erledigt.
Wenn du die Maßnahme vermeiden willst, dann nutze deine rechtlichen Möglichkeiten: Im Rahmen der DSGVO beim JC Kopien ALLER personenbezogenen Daten anfordern. Du hast einen Rechtsanspruch darauf, dass du binnen eines Monats diese Kopien erhältst. Da muss jede noch so kleine Kleinigkeit kopiert werden. Wenn du schon viele Jahre JC Kunde bist, wird das viele Stunden Beschäftigungstherapie für deinen SB sein. In der Zeit darf der SB überlegen, ob das so clever war dir die Zwangszuweisung zu schicken....
Sobald du die Kopien hast, prüfe die Protokolle der letzten Telefongespräche. Daraus muss eindeutig hervorgehen, dass der SB einschätzt, dass du keine Chance auf dem 1. Arbeitsmarkt hast auf absehbare Zeit. Siehe SGB II §2 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__2.html
ZitatWenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.
Fehlt diese Einschätzung oder hast du in der letzten Zeit Vermittlungsvorschläge bekommen, verstößt der 1€ Job gegen das SGB. Im Widerspruch oder spätestens durch eine Klage vor dem SG gewinnst du.
Wichtig: Falls du am 01.03. dort erscheinst: Alle Unterlagen die du bekommst "sichern" (einstecken) und dann sagen, dass du die erstmal in Ruhe zu Hause prüfen wirst. Auf keinen Fall irgendwelche Verträge unterschreiben! Maximal die Hausordnung und Corona Belehrung unterschreiben. Und immer schön zur Arbeit erscheinen, selbst wenn man dir erzählt ohne Unterschriften kannst du dort nicht arbeiten. Ein 1€ Job / AGH ist eine Zwangsmaßnahme, in die das Jobcenter per Zuweisung verpflichtet. Wie der Maßnahmeanibieter das ohne deine Unterschriften macht, soll er gefälligst mit dem JC klären. Das ist nicht dein Problem. :zwinker:
@lappa Ich hole mir am Dienstagmorgen den gelben Schein, da hat mir mein Arzt zugesichert, dass das klappt und es sind auch Wiederholungsscheine durchaus drin.
Der Rest, den du mir geschrieben hast, klingt sehr gut! Danke!!!!
Die Zuweisung ist absolut rechtswidrig:
Begründung:
In der Zuweisung wird zwingend verlangt = Montag - Samstag JEDEN Tag von 8.00Uhr bis 17.00Uhr zu arbeiten.
Nirgens ist vermerkt, das hier eine Zeitaufteilung erfolgt.
Also werden zwingend 48 Stunden Arbeit (bei jeweils 1 Stunde Mittagspause) VERLANGT
Weiterhin:
Hier wird nicht von einem Sozialkaufhaus gesprochen sondern Arbeiten verlangt, die zwingend bezahlt werden müssen.
Diese Zuweisung ist für den Mülleimer.
Der Gesetzgeber VERLANGT, das eine Zuweisung EXAKT bestimmt werden muss, andernfalls ist eine solche rechtswidrig !!!
Zitat von: Quinky am 26. Februar 2022, 14:07:32
Also werden zwingend 48 Stunden Arbeit (bei jeweils 1 Stunde Mittagspause) VERLANGT
Da steht ganz deutlich "20 Stunden in der Woche".
Kann man sich drüber streiten, ob die Arbeitszeiten rechtlich zulässig sind.
Ich bin der Meinung, dass das JC hier ganz genau vorgeben muss, an welchen Wochentagen wieviele Stunden zu arbeiten sind.
Hintergrund: Tätigkeiten einer AGH müssen immer zusätzlich und aufschiebbar sein. Wenn der Schichtbetrieb notwendig ist, weil der Laden ohne 1€ Jobber nicht betrieben werden kann, ist es nicht zusätzlich und aufschiebbar und damit rechtswidrig.
Dann müsste es möglich sein für jede geleistete Stunde nachträglich den Mindestlohn einzuklagen. Darüber freuen sich Sozialkaufhaus und JC immer ganz besonders, wenn der 1€ Sklave den Mindestlohn einklagt. :cool:
Für spätere Klage sollte man allerdings niemals etwas unterschreiben im Zusammenhang mit der Maßnahme, dass man diesen Job "freiwillig" macht (Arbeitsverträge oder sonstigen Mist).....
Zitat von: Sheherazade am 26. Februar 2022, 14:16:46Da steht ganz deutlich "20 Stunden in der Woche".
Ich hätte es auch bemängelt denn bei den Tagen und Zeiten steht eindeutig "Regelmäßig" davor.
Ansonsten kann man eh nichts dazu schreiben ausser dem was geschrieben wurde denn es fehlt ja die Hälfte.
z.B.: Warum das dem e LB helfen soll und was sonst halt stehen müsste.
Ob der Euro die Mehrkosten abdeckt ist auch fraglich.
MfG FN
Zitat von: Mutz am 26. Februar 2022, 12:05:54Meine letzte Eingliederungsvereinbarung stammt vom 17.07.2019
Das ist egal so eine Zuweisung braucht nicht unbedingt eine EGV.
Ich kann hier jetzt nichts Erkennen wo die rechtswidrig sein soll.
Steht alles drin max. 20 h die Woche für 1 € die Stunde, klassischer Euro Job eben.
Mit der Krankschreibung kann evtl. erst mal funktionieren, aber sicherlich nicht auf Dauer.
Zumal du auch bei einer Krankschreibung hier, nicht Automatisch aus der Maßnahme raus bist.
Da in dem Kaufhaus garantiert, immer wieder neue Maßnahmen statt finden werden.
So kann jederzeit auch eine neue Zuweisung kommen.
Auch von mir der Tipp, man sollte mit dem JC besser nicht über Telefon kommunizieren.
Zitat von: vanessa am 26. Februar 2022, 16:46:49
Zitat von: Mutz am 26. Februar 2022, 12:05:54Meine letzte Eingliederungsvereinbarung stammt vom 17.07.2019
Das ist egal so eine Zuweisung braucht nicht unbedingt eine EGV.
Ich kann hier jetzt nichts Erkennen wo die rechtswidrig sein soll.
Steht alles drin max. 20 h die Woche für 1 € die Stunde, klassischer Euro Job eben.
Mit der Krankschreibung kann evtl. erst mal funktionieren, aber sicherlich nicht auf Dauer.
Zumal du auch bei einer Krankschreibung hier, nicht Automatisch aus der Maßnahme raus bist.
Da in dem Kaufhaus garantiert, immer wieder neue Maßnahmen statt finden werden.
So kann jederzeit auch eine neue Zuweisung kommen.
Auch von mir der Tipp, man sollte mit dem JC besser nicht über Telefon kommunizieren.
Und ich dachte diese 1-€ Sklaverei gäbe es nicht mehr, anscheinend doch. Was droht ihm wenn er diese Zuweisung ignoriert?
30% Sanktion vom Regelsatz für 3 Monate - wie bei allen Verstößen gegen Zwangszuweisungen, EGV, VVs mit RFB, usw.
Seit 2019 ist die Würde des Menschen bzw. Jobcenter Kunden nur noch um 30% antastbar (laut Grundgesetz ist die Menschenwürde zwar unantastbar und die Regelsätze sind eh viel zu niedrig, aber in Jobcentern dient das GG höchstens als Türstopper).
Wozu eine Sanktion hinnehmen, wenn es sehr viele Möglichkeiten gibt, um ohne Sanktionen rauszukommen oder zumindest mit einem sehr geringen Sanktionsrisiko?
Hier mal einige Optionen:
- Die Akte im Rahmen der DSGVO anfordern und prüfen, ob die AGH überhaupt zulässig ist. Dafür muss in der Akte dokumentiert sein, dass der Kunde auf absehbare Zeit auf dem 1. Arbeitsmarkt nicht vermittelbar ist - inklusive fundierter Begründung, warum das so ist. Sonst ist die Zuweisung eindeutig rechtswidrig.
- Gelber Schein vom Arzt
- Zur Maßnahme erscheinen und ohne Unterschriften mitmachen, bzw. maximal Hausordnung und Corona Belehrung unterschreiben. Wenn der MT damit ein Problem hat, muss er das mit dem JC klären.
- Augen aufhalten und dokumentieren. Als aufmerksamer Mitarbeiter achtet man sehr darauf, dass die Brandschutztüren frei sind, die Feuerlöscher aktuelle Prüfplaketten haben, usw. usf. Gefahrenquellen meldet man natürlich direkt an die zuständige Stelle. Mit so banalen Dingen belästigt man den MT garnicht erst, da sollen sich lieber externe Stellen drum kümmern, dass der Mangel behoben wird. :grins:
- Als gewissenhafter Arbeitnehmer hat man immer ein Notizbuch dabei, in dem man alles dokumentiert, was gegen die gesetzlichen Grundlagen zur AGH verstößt. Da können dann Sachen rein wie "9:20-11:30 alleine im Laden gewesen, Chef ist zum Abholen von Waren weggefahren." oder was wie "16:00-17:00 Tausch der Leuchtstoffröhren im Laden" (halt alle Tätigeiten, die nicht von der Zwangszuweisung erfasst sind oder nicht aufschiebbar oder zusätzlich sind = Schwarzarbeit). Kommt das öfter vor, kann man als besorgter Arbeitnehmer auch mal beim Zoll anrufen und sich informieren, ob das so ok ist oder ob man da Strafen wegen Schwarzarbeit riskiert, wenn man den Anordnungen vom Chef Folge leistet.
- Holzhammer Methode: Beim 1. Gespräch vor Ort fragen, wie das mit der Bezahlung ist. Die Antwort wird "1€" sein. Sofern man unter 4 Augen ist, könnten man dann was anmerken wie "Den Mindestlohn muss ich also hinterher im Rahmen einer Wertersatzklage einklagen?" --> Sehr unwahrscheinlich, dass der MT einen dann behalten will. Man gibt aber NIEMALS zu, dass man was in der Richtung gefragt oder geäußert hat - ohne Zeugen kann der MT das nicht beweisen.
So, den gelben Schein habe ich und es werden weitere folgen!
Dumme Frage: Muss ich eigentlich Bewerbungen schreiben, während ich für längere Zeit krank geschrieben bin?
Zitat von: Mutz am 01. März 2022, 12:45:46Dumme Frage: Muss ich eigentlich Bewerbungen schreiben, während ich für längere Zeit krank geschrieben bin?
Schlaue Antwort: Ja.
Aber wenn es keine gültige EinV gibt, in der Bewerbungsbemühungen festgehalten sind, musst du keine Nachweise vorlegen... :zwinker:
Und eventuell dann krankgeschrieben zum Vorstellungstermin???
Zitat von: Mutz am 01. März 2022, 12:52:40Und eventuell dann krankgeschrieben zum Vorstellungstermin???
Wenn man nichts ansteckendes hat oder bettlägerig ist, spricht doch nichts dagegen... :scratch:
Zitat von: Mutz am 01. März 2022, 12:45:46So, den gelben Schein habe ich und es werden weitere folgen!
Laut Heil sollen wohl jetzt doch alle Sanktionen bis Ende 2022 ausgesetzt werden.
Bis zur Einführung vom Bürgergeld, wo die Mitwirkungspflichten dann neu geregelt werden sollen.
Zitat von: vanessa am 01. März 2022, 16:33:04
Laut Heil sollen wohl jetzt doch alle Sanktionen bis Ende 2022 ausgesetzt werden.
Bis zur Einführung vom Bürgergeld, wo die Mitwirkungspflichten dann neu geregelt werden sollen.
https://hartz.info/index.php?topic=128066.0
Steht da bisher jedenfalls anders, solange es nur Gerede ist kann man es wie beim JC halten: ist nix wert, da nicht schriftlich.
Zitat von: Maunzi am 01. März 2022, 16:37:37Steht da bisher jedenfalls anders
Es gibt einen neuen Gesetzentwurf von heute, wo das so drin stehen soll.
Irgendwann kommt sicher noch was dazu in der Presse.
Hier habe ich gerade was darüber gefunden, mal sehen was wirklich dabei rum kommt.
https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/heil-plant-befristete-aussetzung-aller-hartz-iv-sanktionen-81459.html
Das wäre ja super! Vor allem bin ich dann sicher, dass der Mist nicht noch in die Verlängerung geht!! :sehrgut: