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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: PaulHilft am 23. Februar 2022, 17:47:23

Titel: U25 hat Mietvertrag mit der abbezahlten Immobile der Eltern
Beitrag von: PaulHilft am 23. Februar 2022, 17:47:23
Hallo,

wir haben eine Frau mit 23 die plötzlich auftaucht. Vorher komplett unter dem Radar war.
Nun haben wir einen Mietvertrag für die Dachgeschosswohnung gemacht.
Wir sind auch im Rahmen der angemessen KDU.

Wird so etwas von den Ämtern überhaupt akzeptiert? JobCenter, ALG2. SGB2.
Wenn die 23 jährige Person oben komplett alleine wohnt, wird sie dann dennoch als Wohngemeinschaft mit dem allein unten lebenden Vater gesehen? Sie hat oben einen eigenen Schlüssel, Kühlschrank Waschmaschine. Die beiden hassen sich. Sie wohnt alleine.
Die Immobilie gehört der Mutter die seit kurzem im Pflegeheim ist und ist komplett abbezahlt. Weitere "Mieter" gibt es nicht.

Über eure Impulse würde ich mich kurz freuen. =)

Mein letzter (https://www.smartlaw.de/rechtsnews/familie-vorsorge/jobcenter-braucht-keine-miete-fuer-unterbringung-im-elternhaus-zu-zahlen#:~:text=Das%20Jobcenter%20%C3%BCbernimmt%20nur%20dann,wenn%20das%20Mietverh%C3%A4ltnis%20ernsthaft%20besteht.&text=Es%20gilt%20aber%20als%20erwiesen,Kosten%20der%20Unterkunft%20%C3%BCbernommen%20w%C3%BCrde.) Wissenstand.
Titel: Re: U25 hat Mietvertrag mit der abbezahlten Immobile der Eltern
Beitrag von: Fettnäpfchen am 24. Februar 2022, 15:49:03
PaulHilft

Zitat von: PaulHilft am 23. Februar 2022, 17:47:23Über eure Impulse würde ich mich kurz freuen. =)
Gibt es dazu irgendwas schriftliches vom JC, wenn ja dann solltest du das anonymisiert her einstellen. Alles andere ist Rätselraten
und ja mit 23 kann es passieren das eine HG unterstellt wird. Hat sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium?
und wie lange hat sie nicht im "Elternhaus" gelebt?

MfG FN
Titel: Re: U25 hat Mietvertrag mit der abbezahlten Immobile der Eltern
Beitrag von: 180 am 27. Februar 2022, 07:07:27
Bezieht die 23 jährige Frau bzw. Tochter ebenfalls ALG II?
Wenn das nicht der Fall ist und sie getrennt wirtschaftet, handelt es sich maximal um eine Wohngemeinschaft. Bei getrennten Wohnungen mit seperaten Schlüsseln wärs nichtmal eine WG....