Hallo,
liege ich richtig mit der Annahme, dass eine Person vor dem Verwaltungsgericht mit PKH klagen kann. (ALG2) und falls verloren die Kosten erstattet werden. (Stundung)
Was wenn nun die PKH vergessen wurden und nun eine Kostenrechnung kommt.
Wenn es keine PKH gab, musst du zahlen.
die PKH kann man auch noch nachträglich beantragen solange das Verfahren noch läuft
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