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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: kazuni am 24. Februar 2022, 10:28:24

Titel: Verzinsung rückwirkender Nachzahlungen vom JC abgelehnt
Beitrag von: kazuni am 24. Februar 2022, 10:28:24
Moin, Moin!

Zwei Tage vor Heiligabend stellte ich 2021 einen Überprüfungsantrag.
Nun bekam ich Antwort vom JC.
Ich erhalte ab 1. Januar 2021 rückwirkend die monatlichen Leistungen bis dato und zukünftig bis zum nächsten Bewilligungsende erstattet. Nun die schlechte Nachricht.
Leider lehnte das JC eine Verzinsung ab 01.01.2021 ab, wie folgt begründet (Bescheid muss ich erst schwärzen):
"Ihr Antrag auf Verzinsung der Nachzahlung wird abgelehnt. Ansprüche auf Geldleistungen sind nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit vier vom Hundert zu verzinsen (Paragraph 44 SGB I).
Die Verzinsung Beginn aber frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags.
Die Geldleistungen wurden Ihnen auf Grund eines Überprüfungsantrages nachgezahlt. Bei Leistungen auf Grund eines Überprüfungsantrages beginnt die Verzinsung frühestens sechs Kalendermonate nach Eingang des Überprüfungsantrages. Diese Zeit war bei Auszahlung der Leistung noch nicht abgelaufen. Ein Anspruch auf Verzinsung besteht daher nicht."

Es gibt aktuelle Urteile, die genau das Gegenteil beim Überprüfungsantrag aufzeigen. Seit Januar 2021 sind doch schon Ansprüche in meinem Fall auf fehlende Leistungen entstanden und seit dem bereits fällig und somit zu verzinsen, oder irre ich mich hier gewaltig?
Ich bitte hier um Ratschlag.
Titel: Re: Verzinsung rückwirkender Nachzahlungen vom JC abgelehnt
Beitrag von: Sheherazade am 24. Februar 2022, 10:34:23
Zitat von: kazuni am 24. Februar 2022, 10:28:24
Es gibt aktuelle Urteile, die genau das Gegenteil beim Überprüfungsantrag aufzeigen.

Hast du da mal Beispiele? §44 SGBI ist da eigentlich recht eindeutig.
Titel: Re: Verzinsung rückwirkender Nachzahlungen vom JC abgelehnt
Beitrag von: kazuni am 24. Februar 2022, 10:42:07
https://www.gegen-hartz.de/urteile/jobcenter-muss-zinsen-bei-hartz-iv-nachzahlung-zahlen

Genaueres Urteil
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/2020_07_03_B_08_SO_15_19_R.html

Titel: Re: Verzinsung rückwirkender Nachzahlungen vom JC abgelehnt
Beitrag von: Sheherazade am 24. Februar 2022, 11:02:22
Und wo liest du da das Gegenteil?

Entscheidungsgründe Punkt 12 sagt z. B. gar nichts anderes zum Beginn der Verzinsung.
ZitatÜber den Beginn der Verzinsung konnte jedoch nicht abschließend entschieden werden. Die Verzinsung beginnt nach § 44 Abs 2 SGB I frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger, beim Fehlen eines Antrags nach Ablauf eines Kalendermonats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Leistung. Im Zugunstenverfahren gilt nichts Abweichendes (vgl BSG vom 17.11.1981 - 9 RV 26/81 - SozR 1200 § 44 Nr 4 S 14 f; BSG vom 27.6.2017 - B 2 U 14/15 R - SozR 4-1200 § 44 Nr 6 RdNr 19). Vollständig ist der Antrag, mit dem der Sachverhalt so dargelegt wird, dass die im Gesetz bestimmten Voraussetzungen für einen Anspruch auf Sozialleistungen überprüft und sein Entstehen festgestellt werden kann (vgl nur BSG vom 17.11.1981 - 9 RV 26/81 - SozR 1200 § 44 Nr 4 S 14; sowie BT-Drucks 7/868 S 30). Ob dies hier der ursprüngliche Leistungsantrag (§ 44 Abs 1 SGB XII) war, über den mit Bescheid vom 26.6.2015 entschieden wurde oder der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X vom 6.10.2015, weil erst hiermit der Sachverhalt vollständig dargelegt wurde, kann nicht beurteilt werden. Ausgehend von seiner Rechtsauffassung hat das LSG hierzu keine Feststellungen getroffen.
Titel: Re: Verzinsung rückwirkender Nachzahlungen vom JC abgelehnt
Beitrag von: Gast32644 am 24. Februar 2022, 11:14:42
Eins verstehe ich nicht:

Warum willst du denn überhaupt die Verzinsung? Das bringt dir doch kein Geld in die Kasse, weil es doch wieder als Eingang gezählt und vom H4 abgezogen würde oder nicht?
Titel: Re: Verzinsung rückwirkender Nachzahlungen vom JC abgelehnt
Beitrag von: kazuni am 24. Februar 2022, 11:24:42
Folgende Theorie an Sheherazade: (ob ich es verstanden habe)
Nach Überprüfungsantrag bekomme ich ein Änderungsbescheid, nur das JC zahlt erst z.B 9 Monate später, dann frühestens also erst Zinszahlung nach vergangenen 6 Kalendermonaten ab Änderungsbescheid? Und nicht seit Anspruch der rückwirkenden Leistungen seit 1. Januar 2021? Verstehe ich das jetzt korrekt?

Antwort nur an @ "Behindert":
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-zinsen-auf-nachzahlungen-kein-einkommen

Titel: Re: Verzinsung rückwirkender Nachzahlungen vom JC abgelehnt
Beitrag von: Sheherazade am 24. Februar 2022, 12:50:19
Die 6-Monatsfrist hat bei Eingang deines Überprüfungsantrages begonnen.
Titel: Re: Verzinsung rückwirkender Nachzahlungen vom JC abgelehnt
Beitrag von: Flip am 24. Februar 2022, 15:43:48
Zitat von: Sheherazade am 24. Februar 2022, 12:50:19
Die 6-Monatsfrist hat bei Eingang deines Überprüfungsantrages begonnen.

Nein.

Du hast ja selbst das BSG zitiert:

Zitat von: Sheherazade am 24. Februar 2022, 11:02:22Im Zugunstenverfahren gilt nichts Abweichendes (vgl BSG vom 17.11.1981 - 9 RV 26/81 - SozR 1200 § 44 Nr 4 S 14 f; BSG vom 27.6.2017 - B 2 U 14/15 R - SozR 4-1200 § 44 Nr 6 RdNr 19).

Es kommt nach dem BSG hierauf an:

Zitat von: Sheherazade am 24. Februar 2022, 11:02:22. Ob dies hier der ursprüngliche Leistungsantrag (§ 44 Abs 1 SGB XII) war, über den mit Bescheid vom 26.6.2015 entschieden wurde oder der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X vom 6.10.2015, weil erst hiermit der Sachverhalt vollständig dargelegt wurde, kann nicht beurteilt werden.

Die spannende Frage ist also: war der Sachverhalt erst vollständig mit Einreichung des Überprüfungsantrages oder lag bereits beim ursprünglichen Antrag schon alles vollständig vor.