Hallo Gemeinde,
ich habe eine Frage. Im Januar habe ich eine Gutschrift vom meinem Stromversorger erhalten. Das Amt hat diese nun bei den Leistungen (Grundmiete) berücksichtigt und für den Monat Februar die Leistung entsprechend gekürzt. Ist das rechtens? Soll ich widersprechen? Besten Dank
Zahlt das JC Dir Strom? Heizt Du mit Strom?
Hallo, nein die Heizung läuft nicht über Strom
Eigentlich darfst du dann das Stromguthaben behalten, da es aus deinem Regelsatz bezahlt wurde.
Zitat von: Mrbouvier am 24. Februar 2022, 11:37:21
Eigentlich darfst du dann das Stromguthaben behalten, da es aus deinem Regelsatz bezahlt wurde.
Das stimmt zwar es kommt aber auch drauf an wann das Stromguthaben aufgebaut wurde. Wenn es sich um einen Zeitraum vor dem Leistungsbezug handelt ist es als Einkommen anzurechnen.
Zitat von: Meph1977 am 24. Februar 2022, 12:08:35
Zitat von: Mrbouvier am 24. Februar 2022, 11:37:21
Eigentlich darfst du dann das Stromguthaben behalten, da es aus deinem Regelsatz bezahlt wurde.
Das stimmt zwar es kommt aber auch drauf an wann das Stromguthaben aufgebaut wurde. Wenn es sich um einen Zeitraum vor dem Leistungsbezug handelt ist es als Einkommen anzurechnen.
ok das wusste ich nicht
Warum zahlst du den Strom an den Vermieter? Hast du einen Pauschalmietvertrag inkl. Strom und wenn ja, wird dieser auch komplett vom JC bezahlt? Ich wohne schon mein Leben lang zur Miete und wir mussten bislang den Strom immer an einen Stromlieferanten zahlen. Egal wo wir gewohnt haben. Der Strom war nie in der Miete enthalten.
Zitat von: Mrbouvier am 24. Februar 2022, 12:40:06
Zitat von: Meph1977 am 24. Februar 2022, 12:08:35
Zitat von: Mrbouvier am 24. Februar 2022, 11:37:21
Eigentlich darfst du dann das Stromguthaben behalten, da es aus deinem Regelsatz bezahlt wurde.
Das stimmt zwar es kommt aber auch drauf an wann das Stromguthaben aufgebaut wurde. Wenn es sich um einen Zeitraum vor dem Leistungsbezug handelt ist es als Einkommen anzurechnen.
ok das wusste ich nicht
Mir ist das auch neu, vielleicht gibt es ja eine rechtliche Grundlage dafür. :scratch:
https://www.hartziv.org/strom.html#stromkostenbernahme-bei-hartz-iv
ziemlich weit unten unter der Überschrift "Strom aus Zeiträumen vor Hartz IV Bezug", wo die das herhaben kann ich dir allerdings auch nicht sagen.
Passt doch aber zu Einkommensteuerguthaben?
Zitat von: Meph1977 am 24. Februar 2022, 13:53:55
https://www.hartziv.org/strom.html#stromkostenbernahme-bei-hartz-iv
ziemlich weit unten unter der Überschrift "Strom aus Zeiträumen vor Hartz IV Bezug", wo die das herhaben kann ich dir allerdings auch nicht sagen.
Meinst du das?
ZitatStromrückzahlung – Erstattung für Strom
Wenn der Hilfebedürftige hingegen eine Stromrückzahlung, also ein Guthaben für Strom von Energieversorger, aus einer Zeit vor dem Hartz IV Bezug erhält, wird diese Rückerstattung für Strom als Einkommen angerechnet und mindert den Hartz IV Regelsatz.
Das halte ich jetzt einfach mal für eine falsche Behauptung.
Vielleicht gibt TE ja mal die rechtliche Begründung des Jobcenters für die Anrechnung der Stromkostenerstattung auf die KdU an.
Martina2022
Ich denke mal dass da die
Zitat von: Meph1977 am 24. Februar 2022, 12:08:35Das stimmt zwar es kommt aber auch drauf an wann das Stromguthaben aufgebaut wurde. Wenn es sich um einen Zeitraum vor dem Leistungsbezug handelt ist es als Einkommen anzurechnen.
Erklärung nicht vollständig ist.
Sinn würde es ergeben wenn dabei stehen würde das der Empfänger während des Zuflusses im ALG 2 Bezug ist; also das Zuflußprinzip.
Aber
Zitat von: Sheherazade am 24. Februar 2022, 14:08:49Vielleicht gibt TE ja mal die rechtliche Begründung des Jobcenters für die Anrechnung der Stromkostenerstattung auf die KdU an.
wie immer wäre es das sinnvollste den Bescheid anonymisiert einzustellen!
MfG FN
Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder Wort und § genau abtippen.