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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Zazu72 am 24. Februar 2022, 15:42:24

Titel: Angaben zum Ex Mann,Scheidung 12 Jahre her...
Beitrag von: Zazu72 am 24. Februar 2022, 15:42:24
Hallo ihr lieben,
heute hatte ich Post vom Jobcenter.
Ich muss ein Formblatt ausfüllen über ev. Unterhaltszahlungen meines Ex Mannes an mich.Auch wollen die seine Daten haben.
Ich frage mich wozu,da die Scheidung bereits 12 Jahre zurück liegt.
Ich habe nie Unterhalt von meinem Ex Mann bekommen,ausser damals für die Kinder,die inzwischen bei ihm leben.
Warum will das Jobcenter das jetzt haben?Im Hauptantrag steht doch welche Einnahmen ich habe.

Titel: Re: Angaben zum Ex Mann,Scheidung 12 Jahre her...
Beitrag von: Kopfbahnhof am 24. Februar 2022, 16:46:13
Zitat von: Zazu72 am 24. Februar 2022, 15:42:24über ev. Unterhaltszahlungen meines Ex Mannes an mich
Schreib rein es gibt keine
Zitat von: Zazu72 am 24. Februar 2022, 15:42:24Auch wollen die seine Daten haben.
Geht die auf keinen Fall etwas an

Teile denen mit, dass die Scheidung schon vor 12 Jahren war und es keine Beziehung mehr zum EX gibt.
Weder Post, Adresse, Geld, Kontakt, es gibt nichts mehr davon.
Titel: Re: Angaben zum Ex Mann,Scheidung 12 Jahre her...
Beitrag von: mousekiller am 24. Februar 2022, 17:00:09
Du kannst auch gern den Scheidungsbeschluss vorliegen, wo die relevanten Scheidungsvereinbarungen drin stehen. Schwärze nur vorher die Adresse Deines Mannes.
Titel: Re: Angaben zum Ex Mann,Scheidung 12 Jahre her...
Beitrag von: Zazu72 am 24. Februar 2022, 17:02:56
Das Jobcenter weiß das die Scheidung 2010 war.Wollen aber trotzdem die Angaben haben.Ich habe dies ja im Hauptantrag angegeben.
Leider habe ich die Scheidungsurkunde nicht mehr,ist bei einem meiner Umzüge verloren gegangen.
Titel: Re: Angaben zum Ex Mann,Scheidung 12 Jahre her...
Beitrag von: Kopfbahnhof am 24. Februar 2022, 17:39:12
Nach so langer Zeit braucht es die auch nicht mehr beim JC.

Dann ist sie eben Verloren gegangen.
Alles was für Hartz benötigt wird steht ganz Aktuell im Antrag.
Die Vergangenheit kann egal sein, seit 12 Jahren Geschieden, sollte reichen.
Titel: Re: Angaben zum Ex Mann,Scheidung 12 Jahre her...
Beitrag von: Zazu72 am 24. Februar 2022, 17:42:07
Also muss ich das Formblatt nicht ausfüllen und schicke eine Stellungnahme?
Titel: Re: Angaben zum Ex Mann,Scheidung 12 Jahre her...
Beitrag von: Kopfbahnhof am 24. Februar 2022, 17:50:15
Würde ich erst mal so machen.

Geschieden wann wissen sie ja, aber muss wohl noch mal klar gemacht werden.
Dazu gibt keinen Unterhalt und keinerlei Kontakt mehr zum EX, dein Privatleben geht das JC nichts an.

Du hast den Antrag für dich allein gestellt, weil du jetzt Bedürftig bist.
Titel: Re: Angaben zum Ex Mann,Scheidung 12 Jahre her...
Beitrag von: Zazu72 am 24. Februar 2022, 17:54:28
Okay dann mache ich das so.
Danke!
Gibt es da irgend einen Paragraphen?
Titel: Re: Angaben zum Ex Mann,Scheidung 12 Jahre her...
Beitrag von: Kopfbahnhof am 24. Februar 2022, 18:18:59
Kenne ich jetzt keinen, aber irgendwas zur Scheidung und was das JC dazu wie lange fordern darf, gibt es.

Titel: Re: Angaben zum Ex Mann,Scheidung 12 Jahre her...
Beitrag von: Zazu72 am 24. Februar 2022, 18:33:15
Ich finde leider dazu nichts im Internet.Wäre toll wenn es jemand hier rein setzten könnte.
Wo anders wurde mir gesagt ich müsse darüber Auskunft geben.
Titel: Re: Angaben zum Ex Mann,Scheidung 12 Jahre her...
Beitrag von: Meph1977 am 24. Februar 2022, 18:39:41
Im Zweifelsfall den Spieß einfach umdrehen und schriftlich die Rechtsgrundlage für die Forderung verlangen.
Titel: Re: Angaben zum Ex Mann,Scheidung 12 Jahre her...
Beitrag von: Zazu72 am 24. Februar 2022, 18:42:55
Ich schreibe einfach überall rein "nicht bekannt" z.B. bei der Adresse oder dem Verdienst (was ja zum Teil aich richtig ist).Woher soll ich wissen was mein Ex Mann verdient?
Titel: Re: Angaben zum Ex Mann,Scheidung 12 Jahre her...
Beitrag von: Zazu72 am 24. Februar 2022, 19:31:24
Angeblich ist die Verjährungsfrist 30 Jahre?
Titel: Re: Angaben zum Ex Mann,Scheidung 12 Jahre her...
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. Februar 2022, 15:20:48
Zazu72

Vllt. hilft ja der Ratgeber Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0) weiter:
Zitat
Im Klartext: Ob ihr Anspruch auf ALG II habt oder nicht (Feststellung) bzw. in welcher Höhe (Berechnung), kann/soll NICHT von der Vorlage bzw. Einreichung der u. g. Unterlagen abhängig gemacht werden!
...
...
Scheidungsurteil
Ausnahme: Lediglich eine darin getroffene Unterhaltsvereinbarung /-pflicht wäre leistungsrelevant. In dem Fall kann der Rest des Urteils (Begründung etc.) geschwärzt werden, da nur Daten zum Unterhalt erhoben werden dürfen.

MfG FN
Titel: Re: Angaben zum Ex Mann,Scheidung 12 Jahre her...
Beitrag von: Zazu72 am 25. Februar 2022, 16:36:14
Ich habe das Scheidungsdokument nicht mehr.
Titel: Re: Angaben zum Ex Mann,Scheidung 12 Jahre her...
Beitrag von: Fettnäpfchen am 26. Februar 2022, 15:48:31
Zazu72

Zitat von: Zazu72 am 25. Februar 2022, 16:36:14Ich habe das Scheidungsdokument nicht mehr.
Das brauchst du auch nicht mehr weil du ja selber geschrieben hast:
Zitat von: Zazu72 am 24. Februar 2022, 15:42:24Ich habe nie Unterhalt von meinem Ex Mann bekommen,ausser damals für die Kinder,die inzwischen bei ihm leben.
Aufgrund dessen habe ich ja auf deine Nachfrage das aus dem Forum eingestellt
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Februar 2022, 15:20:48Scheidungsurteil
Ausnahme: Lediglich eine darin getroffene Unterhaltsvereinbarung /-pflicht wäre leistungsrelevant.

MfG FN
Titel: Re: Angaben zum Ex Mann,Scheidung 12 Jahre her...
Beitrag von: Zazu72 am 28. Februar 2022, 08:50:29
Hallo,gestern habe ich den Bescheid für das ALG2 bekommen.Es wurde bewilligt. Muss jetzt nur noch die Mieterbescheinigung und das Formblatt HA schicken.
Danke für eure Mühe.
Titel: Re: Angaben zum Ex Mann,Scheidung 12 Jahre her...
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. Februar 2022, 11:49:12
Zazu72

Zitat von: Zazu72 am 28. Februar 2022, 08:50:29Hallo,gestern habe ich den Bescheid für das ALG2 bekommen.Es wurde bewilligt. Muss jetzt nur noch die Mieterbescheinigung und das Formblatt HA schicken.
schön zu lesen

Was ist denn das Formblatt HA? ich kenne HA als Hauptantrag.
Hast du keinen MV vorgelegt dann darf die alternativ die Mieterbescheinigung verlangt werden. Hast also die Auswahl.

MfG FN
Titel: Re: Angaben zum Ex Mann,Scheidung 12 Jahre her...
Beitrag von: Zazu72 am 28. Februar 2022, 18:16:01
Ja ich habe meinen Mietvertrag vor gelegt.
Ich meinte UH1.