Hallo zusammen,
meine EGV ist über meine E-Mail-Adresse versandt worden. Könnt ihr mir bitte sagen, ob die so gültig ist?
Denn da steht ja jede Menge Rechtsfolgebelehrung in der Vereinbarung.
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CCR
jetzt bist du schon seit 14 Tagen User hier und stellst deine Frage im falschen Unterforum, Urlaubsreif?
Wenn du die so an das JC geschickt hast ist sie ungültig schließlich fehlt deine Unterschrift und die Unterschrift vom SB. Wie soll da ein Austauschvertrag Gültigkeit haben.
MfG FN
ALG 1 kein JC danke für deine Einschätzung.
Bloß keine schlafenden Hunde wecken.....
Ohne deine Unterschrift als Mail nichtmal als Klopapier verwendbar. :grins:
Nur ein Verwaltungsakt als Ersatz der EGV wäre ohne deine Unterschrift gültig. Aber dafür müsste der SB beweisen können, dass du den erhalten hast (Einschreiben). Bei Mails vollkommen unmöglich, so lange du nicht zugibst, dass du sie erhalten hast oder dich auf diese beziehst.
Nur mal so
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Februar 2022, 15:35:13schon seit 14 Tagen User
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Februar 2022, 15:35:13Urlaubsreif?
:grins: :cool: :bye:
Flip
:ironie: bzw ausnahmsweise kein persönlicher Angriff
Ja das könnte man als Humor oder so ähnlich bezeichnen, schon mal über so was nachgedacht oder liegt das hinter deinem Tellerrand wie so........
...früher hat man hier sogar mal Spaß gemacht und für Lacher gesorgt oder
mit einzelnen Buchstaben ausgeholfen.
Aber heutzutage muss man ja aufpassen wie ein Schießhund das nichts falsch ausgelegt wird.
Ein schönes WE
FN