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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Mad91 am 25. Februar 2022, 18:15:33

Titel: Hartz 4 und Strafbetrag Pflegekasse
Beitrag von: Mad91 am 25. Februar 2022, 18:15:33
Guten Tag!

Mir wurde vor kurzem der Pflegegrad 2 zugesprochen und ich bekomme dementsprechend monatliche Geldleistungen auf mein Konto, die abzugsfrei sind. Ich beziehe ALG 2.

Beim Höherstufungsantrag von PG 1 auf PG 2 hat die Pflegekasse zu lange gebraucht und mir - ohne schriftliche Mitteilung - einen Strafbetrag von über 200,- EUR überwiesen. Meine Frage nun: Wird dieser Betrag angerechnet oder ist auch dieser abzugsfrei? Und wenn ja: Wird der komplette Betrag mit Hartz 4 verrechnet oder gilt der Freibetrag von 100,- EUR?

Vielen Dank und einen lieben Gruß
Mad91
Titel: Re: Hartz 4 und Strafbetrag Pflegekasse
Beitrag von: Sheherazade am 26. Februar 2022, 08:40:50
Pflegegeld ist generell anrechnungsfrei bei der pflegegeldberechtigten Person.
Titel: Re: Hartz 4 und Strafbetrag Pflegekasse
Beitrag von: Mad91 am 27. Februar 2022, 09:55:54
Vielen Dank für deine Antwort!

Ja, das Pflegegeld ist anrechnungsfrei - nur meine Frage bezog sich auf den Strafbetrag, den die Pflegekasse mir überweisen musste, weil sie die Bearbeitungsfrist nicht eingehalten hat. Wird dieser angerechnet oder ist er auch abzugsfrei?

Lieben Gruß
Mad91
Titel: Re: Hartz 4 und Strafbetrag Pflegekasse
Beitrag von: Sheherazade am 27. Februar 2022, 10:30:16
Ich weiß nicht, was dieser "Strafbetrag" sein soll, so eine Art Entschädigung für verspätete Leistung? Dann sollte es durch den Bezug zum Pflegegeld auch anrechnungsfrei sein.
Titel: Re: Hartz 4 und Strafbetrag Pflegekasse
Beitrag von: Mad91 am 27. Februar 2022, 11:20:15
Bei der Beantragung des Pflegegrads hat die Pflegekasse bei der Überprüfung/Bearbeitung zu lange gebraucht. Sie sind verpflichtet, den Antrag in einem bestimmten Zeitrahmen zu bearbeiten - überschreiten sie die Zeit, müssen sie pro Woche einen bestimmten Betrag "Strafe" zahlen. Dieser war in meinem Fall über 200,- EUR und wurde mir noch vor der Bewilligung des PG 2 auf mein Konto überwiesen.

Lieben Gruß
Mad91
Titel: Re: Hartz 4 und Strafbetrag Pflegekasse
Beitrag von: Yavanna am 27. Februar 2022, 12:54:23
Schade/gut (je nach Sichtweise hier im Forum) dass es solch Strafbeträge nicht fürs JC gibt...
Ich würde sie entweder als Bestandteil des Pflegegelds sehen (anrechnungsfrei) oder als Entschädigung (meis auch anrechnungsfrei) Evtl gibt es Spitzfindigkeiten in der ALG II VO.
Titel: Re: Hartz 4 und Strafbetrag Pflegekasse
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. Februar 2022, 13:20:34
 :offtopic:
Yavanna

Den Gedanken hatte ich auch aber wegen der
Zitat von: Yavanna am 27. Februar 2022, 12:54:23Evtl gibt es Spitzfindigkeiten in der ALG II VO.
habe ich mich lieber bedeckt gehalten.

Der erste SATZ ist super! Petition starten  :lol:
:offtopic: (Ende)

MfG FN
Titel: Re: Hartz 4 und Strafbetrag Pflegekasse
Beitrag von: Mad91 am 28. Februar 2022, 16:35:12
Die Befürchtung mit der Spitzfindigkeit habe ich nämlich auch... weshalb ich mir auch noch unsicher bin, "wie" ich das Jobcenter darüber informieren soll, also wie ich den Betrag nennen soll. Beim Pflegegeld an sich wollten sie auch gleich Unterlagen über die Bewilligung des Pflegegrads haben - Unterlagen über diesen "Strafbetrag" besitze ich ja noch nicht einmal, da dieser einfach überwiesen wurde  :scratch:
Titel: Re: Hartz 4 und Strafbetrag Pflegekasse
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. Februar 2022, 16:50:14
Mad91

Da bleibt ja nur nachzuschauen übrig.
Aber leider steht da meistens noch dass das nicht abschließend ist, oder so ähnlich.
Ich selber würde es auch als "Schadensersatz" deklarieren.
Aber selbst da wird es Ausnahmen geben.
Vllt. unter Punkt 5.3
(1) Leistungen, die wegen eines immateriellen Schadens gezahlt
werden, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Hierunter fällt
insbesondere das Schmerzensgeld nach § 253 BGB, das aufgrund
einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der
sexuellen Selbstbestimmung gewährt wird.


• Entschädigungen wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
(z. B. Ausgleichszahlungen nach § 15 Absatz 2 AGG)
oder vllt. unter einem anderen Punkt.....

MFG FN

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