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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Banane007 am 27. Februar 2022, 13:32:25

Titel: Sanktion, weil man den eigenen PKW nicht im Job nutzen will?
Beitrag von: Banane007 am 27. Februar 2022, 13:32:25
Hallo,

ein guter Freund hat vor Kurzem einen 450,--Euro-Job bei einer Pizzeria abgelehnt, weil diese erwartet, dass man den eigenen PKW zum Ausliefern benutzt.

Sein Wagen ist ein über 12 Jahre alter, kleiner Diesel. Er ist froh, überhaupt ein Auto zu haben und möchte dieses nicht zum Ausliefern von Pizza benutzen.
Wir haben vor ewigen Jahren mal zusammen in einer Pizzeria gearbeitet und sind mit den eigenen Autos gefahren. Der Verschleiss ist enorm, gerade im Stadtverkehr.
Das will er einfach nicht mehr machen. Ausliefern ja, aber eben nicht mit dem eigenen Wagen. Firmenwagen gibt es nicht, also kam der Job nicht zustande.

Dafür hat er jetzt eine Anhörung bekommen zum möglichen Eintritt einer Sanktion.

Wie kann er darauf reagieren? Und wie argumentieren? Darf die SB hier überhaupt sanktionieren?

Danke und Gruß

Banane
Titel: Re: Sanktion, weil man den eigenen PKW nicht im Job nutzen will?
Beitrag von: 180 am 27. Februar 2022, 13:47:32
In der Theorie kann und darf es keine Sanktion geben.
Es gibt keinen Paragraphen, der vorschreibt, dass man privaten Besitz einsetzen muss für die Arbeit. Nur mit sauberer und ordentlicher Kleidung muss man zur Arbeit erscheinen. Alles weitere hat der Arbeitgeber zu stellen.

Gegnüber dem JC sollte er aber besser argumentieren, dass sein Auto schon alt und unzuverlässig ist. Er hat beim Vorstellungsgespräch nur darauf hingewiesen, dass sein Auto öfter mal streikt und er nicht das Geld hat, um es in Stand zu setzen. Und deshalb hat er nach einem Dienstwagen gefragt, damit er immer zu 100% zuverlässig die Pizzen ausliefern kann. Das war aus reinem Pflichtbewusstsein gegenüber den hungrigen Kunden, die er nicht enttäuschen will durch sein unzuverlässiges Auto.
Titel: Re: Sanktion, weil man den eigenen PKW nicht im Job nutzen will?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 27. Februar 2022, 14:41:31
Zitat von: lappa am 27. Februar 2022, 13:47:32sollte er aber besser argumentieren, dass sein Auto schon alt und unzuverlässig ist.
Das ist völlig egal, geht den SB schlicht gar nichts an.
Zitat von: Banane007 am 27. Februar 2022, 13:32:25Und wie argumentieren?
Ganz klar schreiben, eigener PKW steht für die Ausübung des Jobs nicht zur Verfügung, AG stellt kein Kfz.
Zitat von: Banane007 am 27. Februar 2022, 13:32:25Darf die SB hier überhaupt sanktionieren?
Nein und falls doch, Widerspruch und evtl. auf zum Sozialgericht.
Allein die Anhörung dazu ist schon eine Frechheit.

Egal was für ein Job, kein AG kann einen dazu Verpflichten das eigene Auto für den Job zu nutzen.
Das machen meistens eh nur solche Klitschen, wo schon sehr schlecht Bezahlt wird.

Was manche als Genleistung dafür als Pauschale zahlen ist ein Witz.
Am Ende zahlt man IMMER drauf, man muss ja alles Einkalkulieren, nicht nur den Sprit.
Titel: Re: Sanktion, weil man den eigenen PKW nicht im Job nutzen will?
Beitrag von: Sheherazade am 27. Februar 2022, 14:46:47
Zitat von: vanessa am 27. Februar 2022, 14:41:31
Zitat von: Banane007 am 27. Februar 2022, 13:32:25Und wie argumentieren?
Ganz klar schreiben, eigener PKW steht für die Ausübung des Jobs nicht zur Verfügung, AG stellt kein Kfz.

Genau so und nicht anders. Warum, wieso und weshalb geht das Jobcenter tatsächlich NICHTS an.