Hallo,
meine Gastherme müsste mal wieder gewartet werden.
Klar ist ja, dass ich dies als Mieter zu übernehmen habe; es ist ja keine Reparatur.
Mein alter Wissensstand ist, dass das Jobcenter die Kosten nur übernimmt, wenn man mietvertraglich hierzu verpflichtet ist.
So war es im Mietvertrag meiner alten Wohnung und die Bezahlung durch das Jobcenter auch unproblematisch.
Im Mietvertrag meiner aktuellen Wohnung existiert diese Verpflichtung jedoch nicht.
Sehe ich das somit richtig, dass ich die Kosten hierfür nicht beim Jobcenter geltend machen kann?
Oder hat sich diese Rechtslage inzwischen geändert?
Wenn du nicht per Mietvertrag verpflichtet bist, ist der Vermieter zuständig.