Nabend
Ich habe in einem Monat etwas gekauft und es anschließend im selben Monat wegen Geldproblemen auf ebay versteigert. Bei der Versteigerung habe ich mehr erhalten, als ich davor dafür ausgegeben habe.
Dass der erzielte Gewinn nun verrechnet werden würde, kann ich ja verstehen.
Nun wurde aber der gesamte Verkaufspreis als Einkommen angerechnet wird und somit, aufgrund übersteigendem Einkommen, geschrieben, dass in diesem Monat kein ALG2-Bezug vorliegt.
Weiter wird argumentiert, dass "es sich um Gutschriften der Plattform ebay handelt, diese stellen gem. §11 Abs. 1 Satz 1 SGB 2 Einkommen im Sinne des SGB 2 dar und sind daher entsprechend zu berücksichtigen."
Die Anrechnung des gesamten Verkaufspreises macht aus meiner Sicht keinen Sinn, denn vor Verkauf gab es ja den Kauf, es wurde dafür bezahlt und es lässt sich nicht beeinflussen, wieviel in der Auktion geboten wird. Lediglich der Gewinn müsste als Einkommen angerechnet werden. Seht ihr das auch so?
Würde es bei dem Gewinn auch einen Freibetrag geben bzw. würde hier auch noch etwas prozentual nicht als Einkommen angerechnet?
LG
In meine Augen völliger Blödsinn. Nennt sich "Vermögensumwandlung".... Du hast das aus dem Regelsatz bezahlt, und dann wieder verkauft. Das geht dem JC nix an !
Über wie viel "Gewinn" sprechen wir denn hier ???? Ich habe auch schon für so manchen Modellbausatz (1:35) bei Ebay mehr bekommen als ich bezahlt hat, da einige sehr begehrt waren... Aber da kann ich ja nix für
Ich würde da einen saftigen Widerspruch schreiben
@Bundspecht
Wie soll man den so einen Widerspruch formulieren? Das würde allown sicher helfen.
Zitat von: Bundspecht am 28. Februar 2022, 07:54:23
In meine Augen völliger Blödsinn. Nennt sich "Vermögensumwandlung".... Du hast das aus dem Regelsatz bezahlt, und dann wieder verkauft. Das geht dem JC nix an !
Über wie viel "Gewinn" sprechen wir denn hier ???? Ich habe auch schon für so manchen Modellbausatz (1:35) bei Ebay mehr bekommen als ich bezahlt hat, da einige sehr begehrt waren... Aber da kann ich ja nix für
Ich würde da einen saftigen Widerspruch schreiben
Es sind ca. 200 € Gewinn. Ich muss aber dazu sagen, dass es nicht vom Regelsatz bezahlt wurde, sondern vom Vermögen. Es ist der erste Monat des Bewilligungszeitraum
Meine Güte ist denn das so schwer. Hat man denn keine Freundin, Bruder, Schwester was auch immer? Ich verscheppere auch gerne mal was bei Ebay. Gebe aber niemals mein eigenes Konto dabei an. Lass das Geld dann auf andere Konten überweisen und ich bekomme das dann bar. Das JC wird immer neugierig wenn Einnahmen auf dem Konto erscheinen.
allown
Sinnvoll wäre das Schreiben mal anonymisiert einzustellen!
Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder Wort und § genau abtippen.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Februar 2022, 17:13:44
allown
Sinnvoll wäre das Schreiben mal anonymisiert einzustellen!
Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder Wort und § genau abtippen.
MfG FN
Ebay-Verkaufspreis ist ein wenig über 1000.
Alles was zu dem Monat im Bewilligungsbrief steht ist:
"Im *Monat* *Jahr* wurde sonstiges Einkommen in Höhe von vorläufig *Ebay Verkaufspreis* berücksichtigt.
Hierbei handelt es sich um Gutschriften der Plattform ebay. Diese stellen gem. §11 Abs. 1 Satz 1 SGB 2 Einkommen im Sinne des SGB 2 dar und sind daher entsprechend zu berücksichtigen."
Auf der Seite der "Berechnung der Leistungen für *Monat* *Jahr*" steht:
"
Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen in Eurosonstiges EinkommenEbay-Gutschriften *Ebay Verkaufspreis*
Gesamteinkommen *Ebay Verkaufspreis*
Abzüglich Absetzungen vom Gesamteinkommen *ca. 3% vom Ebay Verkaufspreis*
zu berücksichtigendes Gesamteinkommen *Ebay Verkaufspreis-ca. 3% vom Ebay Verkaufspreis*
Höhe des übersteigenden Einkommens in EuroGesamtbetrag des übersteigenden verteilbaren Einkommens *zu berücksichtigendes Gesamteinkommen-Regelbedarf*
Gesamtbetrag des übersteigenden Einkommens *zu berücksichtigendes Gesamteinkommen-Regelbedarf*"
Auf der Übersicht der bewilligten Leistungen steht:
"Monatlicher Gesamtbetrag für *Monat* *Jahr* in Höhe von 0,00€"
und bei der Zeitraums-Auflistung und Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung taucht dieser Monat gar nicht mehr auf, also es beginnt bei dem darauffolgenden Monat.
Zitat von: egon6 am 28. Februar 2022, 13:34:50Meine Güte ist denn das so schwer. Hat man denn keine Freundin, Bruder, Schwester was auch immer? Ich verscheppere auch gerne mal was bei Ebay. Gebe aber niemals mein eigenes Konto dabei an. Lass das Geld dann auf andere Konten überweisen und ich bekomme das dann bar. Das JC wird immer neugierig wenn Einnahmen auf dem Konto erscheinen.
Bei Ebay muss man sein eigenes Konto für zahlungen angeben um überhaupt verkaufen zu können, du verwechselst hier evtl. ebay und ebay kleinanzeigen.
Zitat von: allown am 01. März 2022, 00:31:12Diese stellen gem. §11 Abs. 1 Satz 1 SGB 2 Einkommen im Sinne des SGB 2 dar
Wie in aller Welt, kommen die auf den Trichter, dass eine Vermögensumwandlung , Einkommen sein soll ??? Du hast die "Ware" aus dem Regelsatz bezahlt, hast festgestellt, dass Du nun aber finanzielle Probleme hast, und hast es wieder verkauft.
Das Du nun dabei einen "Gewinn" gemacht hast, kann man Dir nicht vorwerfen. Und einen Gewerblichen "Hintergrund" hat das Ganze auch nicht, sonst hätte Ebay da schon längst was zu gesagt.
Das einzige, wo ich als JC MA nachhacken würde, wie sich jemand der Harzt4 bekommt sowas teures leisten kann. Aber auch das geht dem JC nichts an !
allown
Zitat von: Bundspecht am 01. März 2022, 10:47:00Wie in aller Welt, kommen die auf den Trichter, dass eine Vermögensumwandlung , Einkommen sein soll ??? Du hast die "Ware" aus dem Regelsatz bezahlt, hast festgestellt, dass Du nun aber finanzielle Probleme hast, und hast es wieder verkauft.
Sehe ich genauso allown
also mach einen Widerspruch mit der Begründung wie oben!
Zitat von: allown am 28. Februar 2022, 01:31:36Dass der erzielte Gewinn nun verrechnet werden würde, kann ich ja verstehen.
auch das nicht.
MfG FN
So oder so liegt hier zwar eine Vermögensumwandlung vor, ABER mit recht gutem Gewinn und somit ist selbiger anzurechnen, jedoch NACH Abzug aller Kosten (Anschaffungskosten und Ebaykosten sind vorab abzuziehen!).
ZitatAnders sieht es dagegen aus, wenn Verkäufer*innen hohe Gewinne erzielen. Alte Briefmarken- oder Münzsammlungen, die mit der Zeit an Wert gewinnen, sollten Hartz IV-Empfänger*innen lieber nicht verkaufen. Der Gewinn zählt nämlich als Einkommen und wird vom Jobcenter angerechnet.
https://hartz4widerspruch.de/news/hartz-iv-und-ebay-was-passiert-mit-dem-verkaufserloes/
Widerspruch einlegen, alle Nachweise (Anschaffungskosten, Verkaufsgebühren usw) in Kopie dazu und Frist setzen (14 Tage) bis wann du den entsprechenden Bescheid erwartest.