Moin,
Zurzeit bin ich noch Vollzeitstudent, Wohne zusammen mit meiner Familie (Mann und Grundschulkind). Mann ist der Antragsteller und ALG2 Empfaenger, Ich bin Teil der BG aber bekomme keinen Bedarf vom JC .
Wenn ich einen Job annehme muss ich das dem JC mitteilen?
Ab April bin ich Teilzeitstudent und das JC hat schon den Bescheid dafuer angepasst.
(Meine Bedarfsanteile werden bezahlt werden.)
Bei den Unterlagen fuer die Einstellung fuer die Post muss ich meinen Status angeben. Muss ich als Bedarfsgemeinschaftmitglied ALG2 und Student angeben oder ist technisch nur Mann der ALG2 Empfaenger?
Zitat von: brick am 28. Februar 2022, 08:45:24
wenn ich einen Job annehme muss ich das dem JC mitteilen?
Ja.
Zitat
Bei den Unterlagen fuer die Einstellung fuer die Post muss ich meinen Status angeben. Muss ich als Bedarfsgemeinschaft mitglied ALG2 und Student angeben
Student sollte reichen, sicherheitshalber kannst du allerdings auch ALGII ankreuzen.
Es wäre einfacher zu antworten, wenn du nicht so schreiben würdest als hätten alle User deine Lebensumstände vor Augen.
Danke, habe den original post erweitert.
Ich habe eine Zusage( Ich habe erstmal 450 euro angesetzt es waere auch studentisch moeglich aber ich denke dann waere das zu variable und kompliziert mit den monatlichen entgeld )) und alle Dokumente die der Arbeitgeber braucht zugeschickt, das heisst erst wenn ich den Vertrag habe muss ich Aenderung mitteilen. Richtig?
Zitat von: brick am 28. Februar 2022, 10:58:13
das heisst erst wenn ich den Vertrag habe muss ich Aenderung mitteilen. Richtig?
Ja, richtig.
habe gerade noch das Formular fuer das Fuehrungszeugnis ausgefuellt. Dort heisst es die kosten fuer das fuehrungszeugnis sind erlassen fuer ALG2 Empfaenger. Gilt das nur fuer die direkten Empfaenger oder auch die BG?
In der Regel für die gesamte BG.