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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Qulu am 28. Februar 2022, 16:51:00

Titel: Eingang von Geldern auf Konto
Beitrag von: Qulu am 28. Februar 2022, 16:51:00
Hallo zusammen,

ich beziehe derzeit Hartz4 und arbeite hart daran, da wieder raus zum kommen.

Mir ist klar, dass alle Einnahmen, die ich in dieser Zeit habe, von meinem H4-Anspruch abgezogen werden. Jetzt ist es allerdings so, dass ich auch einige
Geldeingänge auf meinem Konto habe, die aus meiner Sicht keine "Einnahmen" im genannten Sinne sind. Dennoch bin ich mir nicht sicher, ob mir diese
am Ende (wenn ich meine Kontoauszüge einreiche) Probleme bereiten könnten. Konkret handelt es sich um Folgendes:

1.) Für eine Hochzeit eines Familienmitglieds mit drei anderen Familienangehörigen ein Hochzeitsgeschenk für 400 Euro gekauft (Kauf ist auch auf
Kontoauszug sichtbar). Die anderen drei Familienangehörigen überweisen mir daraufhin ihren Anteil des Geschenks von jeweils 100 Euro.

Damit habe ich "Einnahmen" in Höhe von 300 Euro (was in Wahrheit nur die Rückzahlung ausgelegten Geldes ist).

Kann mir das Probleme bereiten? Sollten die Familienangehörigen möglicherweise irgendeinen speziellen Betreff in ihrer Überweisung angeben, damit
Probleme ausgeschlossen sind?

2.) Durch Vermieterwechsel eine Kautionsrückzahlung in Höhe von 1500 Euro erhalten (Vermieter hat einfach überwiesen). Neuer Vermieter
verlangt gar keine Kaution. Eigentlich handelt sich hierbei ja um mein Geld (es hat mir schon zuvor gehört). Allerdings hatte ich vergessen, es
unter "Vermögen" anzugeben, aber auch mit diesem Geld liegt mein Vermögen noch unter der Freigrenze.

Kann das Probleme geben?

3.) Private Zusatzversicherung zahlt 200 Euro, die ich in den letzten Monaten für Kontaktlinsen ausgegeben hatte. Ist dies eine "Einnahe", die mir
wieder genommen werden kann?

Herzlichen Dank im Voraus für alle Antworten!
Titel: Re: Eingang von Geldern auf Konto
Beitrag von: Qulu am 28. Februar 2022, 19:47:23
Weiß niemand etwas?
Titel: Re: Eingang von Geldern auf Konto
Beitrag von: justine1992 am 28. Februar 2022, 20:04:59
Zitat von: Qulu am 28. Februar 2022, 16:51:00Damit habe ich "Einnahmen" in Höhe von 300 Euro
Ja. Sind die Überweisungen schon gemacht? Lass es Dir bar geben (spätestens bei der Hochzeit seht Ihr Euch doch). Ja, auch Bareinnahmen sind meldepflichtig. Aber...

2. Ja. Sollte aber nicht. Das ist in der Tat eine Vermögensumwandlung. Steht in der Überweisung auch so was wie Kaution?

3. Kann Dir genommen werden. Aber nicht rechtmäßig vom JC. Wieviel "Zank" es darum gibt, hängt wieder vom Verwendungszweck ab. Die Bezahlung der Linsen kannst Du ja irgendwie nachweisen.

Das mit dem Geschenk ist echt blöd gelaufen. So was machst Du bitte nie wieder. Ich kann mir da keinen leichten Weg raus vorstellen.

Zitat von: Qulu am 28. Februar 2022, 19:47:23Weiß niemand etwas?
Vielleicht haben manche auch andere Hobbys.
Titel: Re: Eingang von Geldern auf Konto
Beitrag von: Sheherazade am 01. März 2022, 08:29:10
Zitat von: Qulu am 28. Februar 2022, 16:51:00
Sollten die Familienangehörigen möglicherweise irgendeinen speziellen Betreff in ihrer Überweisung angeben, damit
Probleme ausgeschlossen sind?

Ja, wäre ratsam. "Vorauslage Sammel-Hochzeitsgeschenk" oder so was. Und dazu verweist du dann bei Nachfrage auf die Abbuchung des Kaufpreises des Geschenks.
Titel: Re: Eingang von Geldern auf Konto
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. März 2022, 12:29:27
Qulu

Das mit dem Geschenk so wie von Sheherazade beantwortet machen.

Zitat von: Qulu am 28. Februar 2022, 16:51:002.) Durch Vermieterwechsel eine Kautionsrückzahlung in Höhe von 1500 Euro erhalten (Vermieter hat einfach überwiesen). Neuer Vermieter
verlangt gar keine Kaution. Eigentlich handelt sich hierbei ja um mein Geld (es hat mir schon zuvor gehört). Allerdings hatte ich vergessen, es
unter "Vermögen" anzugeben, aber auch mit diesem Geld liegt mein Vermögen noch unter der Freigrenze.

Kann das Probleme geben?
Möglich das liegt am JC/SB.
Aber du hast sicherlich beim Erstantrag den Mietvertrag vorgekegt da steht das mit der Kaution normal drin also hast du da eine Handhabe und es sollte dein Vermögen bleiben.

Zitat von: Qulu am 28. Februar 2022, 16:51:00Private Zusatzversicherung zahlt 200 Euro, die ich in den letzten Monaten für Kontaktlinsen ausgegeben hatte. Ist dies eine "Einnahe", die mir
wieder genommen werden kann?
Das ist eine Ersatzleistung und sollte nicht angerechnet werden.

Durchaus möglich das du nach einem Widerspruch das SG bemühen musst.

MfG FN
Titel: Re: Eingang von Geldern auf Konto
Beitrag von: Qulu am 02. März 2022, 17:06:33
Ganz herzlichen Dank noch für alle Antworten! Ich werde es so machen, wie hier empfohlen!