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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Maunzi am 01. März 2022, 14:33:13

Titel: Sozialhilfebezug verschwiegen - Kündigung möglich?
Beitrag von: Maunzi am 01. März 2022, 14:33:13
Bei Anmietung war Partner A arbeitssuchend (ALG2-Bezug), Partner B selbstständig. Das wurde so kommuniziert und war in Ordnung. Dass mittlerweile beide Partner im Sozialhilfebezug stecken, wenn auch im SGB12 weiß die Vermietung nicht.

Es gibt keine offenen Mieten, jedoch einen Rechtsstreit der gerade in den Kinderschuhen steckt.

Im Rechtsstreit wurde bereits mit Kündigung gedroht seitend der Vermietung - ob das so rechtens ist wird ggf vor Gericht geklärt. Noch ist alles etwas unklar, auch ob Anwälte involviert werden oder es sich noch so klären lässt steht offen.

Im Falle dessen, dass es vor Gericht landet und der Sozialhilfebezug dann offensichtlich wird: kann daraus ein Kündigungsgrund entstehen? Anders gefragt: ist man verpflichtet der Vermietung solche Infos preiszugeben? Finde nur Infos die sich auf die Anmietung der Wohnung beziehen und keine die über den weiteren Verlauf im Mietverhältnis berichten.

Wäre sehr dankbar über eure Antworten mit Quellenangabe.
Titel: Re: Sozialhilfebezug verschwiegen - Kündigung möglich?
Beitrag von: Sheherazade am 01. März 2022, 14:41:13
Zitat von: Maunzi am 01. März 2022, 14:33:13
Im Falle dessen, dass es vor Gericht landet und der Sozialhilfebezug dann offensichtlich wird: kann daraus ein Kündigungsgrund entstehen?

Nein.

ZitatAnders gefragt: ist man verpflichtet der Vermietung solche Infos preiszugeben?

Nein, nicht in einem bestehenden Mietverhältnis.
Titel: Re: Sozialhilfebezug verschwiegen - Kündigung möglich?
Beitrag von: Maunzi am 01. März 2022, 15:52:34
Danke für die Rückmeldung, nehme an § oder Rechtsprechung dazu existieren nicht, da über eine nicht vorhandene Vorschrift auch keiner etwas schreibt?

Titel: Re: Sozialhilfebezug verschwiegen - Kündigung möglich?
Beitrag von: Sheherazade am 01. März 2022, 16:04:42
Grundsätzlich gehen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mieter einen Vermieter nichts an im bestehenden Mietverhältnis - solange die Miete immer fristgerecht bezahlt wurde.

Wäre ja noch  schöner, wenn man seinen Vermieter über wechselnde Lebensumstände wie Krankheit, Rente oder Sozialleistungsbezug informieren müsste. Wie schon geschrieben, das geht den NICHTS an.
Titel: Re: Sozialhilfebezug verschwiegen - Kündigung möglich?
Beitrag von: Maunzi am 01. März 2022, 16:18:15
Dass es eine Genossenschaft ist ändert aber nichts daran oder? Weil in der Satzung zB ein Ausschluss (und damit einhergehend Wohnungsverlust) bei Privatinsolvenz-Anmeldung auch drinsteht. Somit müsste es nicht korrekt sein was die in der Satzung stehen haben oder es hat ggf was mit der Tatsache zu tun, dass der Vermieter hier eine Genossenschaft ist?
Titel: Re: Sozialhilfebezug verschwiegen - Kündigung möglich?
Beitrag von: mousekiller am 01. März 2022, 17:15:03
Das mit der Privatinsolvenz steht vermutlich nur drin, weil der Insolvenzverwalter die Herausgabe der Kaution verlangen kann, da es sich dabei um Genossenschaftsanteile handelt.

Die normale Einkommenssituation geht die Vermietung nichts an.
Titel: Re: Sozialhilfebezug verschwiegen - Kündigung möglich?
Beitrag von: Maunzi am 02. März 2022, 12:34:28
Okay vielen lieben Dank euch beiden, dann kann man einem Prozess immerhin auf diesen Punkt bezogen beruhigt entgegen sehen :)