Hallo,
ich würde gerne einem nahestehendem Freund, für den Fall das ich geschäftsunfähig werde, eine Generalvollmacht erteilen.
Dies würde auch die Vollmacht über mein Konto einschliessen.
Er bezieht Hartz 4, muss er dem Jobcenter mitteilen, dass er über mein Konto Vollmacht hat?
Gruss, Luckies
Nein muss er nicht, dass JC könnte aber über eine Anfrage beim Finanzamt was mitbekommen.
Er kann dafür auch nicht Sanktioniert werden.
Er muss aber dann keinerlei Auskünfte über dein Konto geben.
Dazu hat das JC kein Recht, manche starten trotzdem einen Versuch.
luckies
Banken machen da gern ihr eigenes Ding und unterteilen sogar die Vollmachten in verschiedene Punkte. Daher solltest du auch mal bei deiner Bank nachfragen das kann man hier nicht beantworten.
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. März 2022, 17:37:24das kann man hier nicht beantworten.
Warum nicht?
Welcher Art Vollmacht, kann dem JC hier egal sein.
Die Bank wird dazu, was Hartz angeht, auch nicht so gut Bescheid wissen.
@TE geht es hier offenbar darum im Notfall jemanden zu haben, der die Finanzen für ihn regeln kann.
Zitat von: vanessa am 02. März 2022, 18:01:35Warum nicht?
Weil Banken nicht jede Vollmacht akzeptieren, ging mir nicht anders als ich mich um meine Leute gekümmert habe.
Das JC interessiert sich in dem Sinne nicht weil es wenn nicht gemeldet gar nichts erfährt und
Banken kennen sich mit Ihren Anweisungen aus und das ist für die Maßgebend
und nicht was das ALG 2 gedöns angeht.
MFG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. März 2022, 15:13:51Weil Banken nicht jede Vollmacht akzeptieren
Ach so hattest du das gemeint, ich war gleich von einer Vollmacht direkt bei der Bank ausgegangen.
Ja eine Vollmacht direkt in der Bank gemacht, ist auf jeden Fall die sicherste Variante. (habe ich auch)
Darüber könnte das JC etwas davon Mitbekommen, weil das von der Bank an das Finanzamt gemeldet wird.