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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: fidikus am 02. März 2022, 11:20:16

Titel: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 02. März 2022, 11:20:16
Hallo liebe Leute,

ich habe jetzt die kacke am Dampfen und ich hoffe das geht nicht zu schlimm für mich aus....

Ich habe gestern ein Brief vom JC bekommen und mir worden alle Leistungen erstmal aufgehoben bis ich meiner Mitwirkung nachkomme dazu habe ich bis zum 11.3. Zeit.

Ich soll Kontoauszüge ab Juli letzten Jahres vorlegen bis heute aber nicht nur von meinem Bankkonto sondern auch von meinem PayPal Konto.

Und mir wird vorgeworfen eine Garage bei Kleinanzeigen vermietet zu haben aber das stimmt so nicht den ich habe die Anzeige wieder gelöscht gehabt nach dem ich mir das nochmal durch den Kopf gehen lassen habe, den das musste ich ja auch erstmal mit dem Vermieter klären also habe ich die Anzeige wieder gelöscht! Jetzt habe ich gestern nochmal geschaut und war verwundet das dort steht "Garage Verkauft" muss irgendwie ein Fehler unterlaufen sein beim löschen der Anzeige und ich kann es net wieder ändern! Also hat das Jobcenter davon Wind bekommen und ist wohl vermehrt auf Kleinanzeigen unterwegs und Spitzelt dort rum.

In dem Bescheid steht ich hätte sie Vermietet aber das ja net korrekt da ich sie gelöscht habe wie ich schon gesagt habe! Die Kontoauszüge sind soweit OK keine Geldeingange bis auf Retouren die ich durch Ebay kaufe hatte und durch die Paypal Buchungen. Meine Sorge ist das Paypal Konto das hatte ich damals mal aufgemacht ohne Gedanken das habe ich dem JC nie mitgeteilt weil es einfach schon zu lange vorhanden war und ich dann hinterher sowieso in probleme gekommen wäre also wozu schlafende Hunde wecken... Ich weiß nicht wie sie jetzt dahibtergekommen sind wahrscheinlich weil über Kleinanzeigen viel mit Paypal läuft, oder?

Ich habe meine Kontoauszüge leider alle zu Hause verlegt sind beim ausmisten mit in die Tonne gelandet und ich musste sie soeben neu beantragen für Juli 2021 bis Dezember das kostet mich jetzt 7,50€ pro Auszug was jetzt nicht weiter tragisch ist, außer die wollen noch weitere Auszüge von mir dann könnte ich mir die net leisten! Die Auszüge über PayPal muss ich mir noch irgendwie laden da ist jetzt das problem das ich einen kleinen Betrag mal hab geliehen bekommen von einem Kumpel sind jetzt unter 100€ der Rest sind alles Ebay Käufe und Abbuchen für den E-Scooter die überall rumstehen und die man für ne Fahrt kaufen kann.


Ich werde später nochmal genau die Dokumente Annonym hier hochladen damit ihr das mal selber sehen könnt. Ich habe bereits eine Anwältin gesucht und mir einen Termin gemacht bei ihr für morgen und muss jetzt noch einen Beratungsschein ausfüllen was auch mit etwas Stress verbunden ist. Wichtig ist das meine Grundversorgung weiter gezahlt wird egal was für ne Strafe hinterher auf mich zu kommt und da bin ich jetzt etwas im Stress die Auszüge sind Beantragt und sollten nächste Woche eintreffen die Auszüge von Paypal sind schnell geladen und ausgedruckt. Jetzt muss ich nur schauen was ich bezüglich der Garage dann sage aber dafür dann die Anwältin die das vielleicht für mich übernimmt.

Das jetzt recht blöde gelaufen aber ich kann es net mehr ändern jetzt und ich bitte euch mir jetzt keine großen Vorwürfe zu machen damit komm ich net weiter und das macht mich Krank! Hab so nix schlimmes verbrochen ich denke da gibt's andere Kaliber.


Vielen Dank erstmal im voraus!
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: superMeier am 02. März 2022, 13:57:21
Zitat von: fidikus am 02. März 2022, 11:20:16


Und mir wird vorgeworfen eine Garage bei Kleinanzeigen vermietet zu haben aber das stimmt so nicht den ich habe die Anzeige wieder gelöscht gehabt nach dem ich mir das nochmal durch den Kopf gehen lassen habe, den das musste ich ja auch erstmal mit dem Vermieter klären also habe ich die Anzeige wieder gelöscht! Jetzt habe ich gestern nochmal geschaut und war verwundet das dort steht "Garage Verkauft" muss irgendwie ein Fehler unterlaufen sein beim löschen der Anzeige und ich kann es net wieder ändern! Also hat das Jobcenter davon Wind bekommen und ist wohl vermehrt auf Kleinanzeigen unterwegs und Spitzelt dort rum.

Das ist normal so bei ebay-Keinanzeigen, wenn man eine Anzeige löscht, wird die auch als "verkauft" angezeigt, dass kann das JC ja gerne selbst austesten. Du kannst ihnen ja auch anbieten, deine Garage zu jederzeit überprüfen, dass dort kein fremdes Auto steht. Dann sollte es doch damit erledigt sein. Ich glaub aber eher nicht, dass das JC den ganzen Tag ebay-Kleinanzeigen überprüft. Bzw. vielleicht solltest du es mit einem Pseudonym versuche wenn du nochmal etwas verkaufen möchtest :). Vielleicht hat dich jemand verpetzt?

Woher weiß das JC überhaupt von deinem PayPal-Konto? Hab ich ehrlich gesagt noch nicht verstanden. Naja, ein Geldeingang von 100 Euro auf deinem PayPal-Konto ist jetzt nicht so wirklich dramatisch, kommt dann wohl drauf an, was die eBay-Käufe ausmachen.

Aber da wird es doch auch nicht ständig um riesige Summen gehen, oder? Es ist schließlich erlaubt, Eigentum zu verkaufen. Ja, dann warte auch erstmal was dir Anwältin dir rät, wenn du schon morgen einen Termin hast, bevor du dich jetzt vorschnell dem JC gegenüber äußerst.


Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Der Friese am 02. März 2022, 14:32:05
Wenn das alles so vollständig und korrekt ist, was du hier geschrieben hast, dann ist doch alles im grünen Bereich.

Garage war und ist nicht vermietet. - Sollte nicht schwer zu belegen sein.
Verkäufe sind Gegenstände aus deinem Haushalt. - Also Vermögensumwandlung
Geliehenes Geld zahlt man halt zurück. Ist nichts verwerfliches und lässt sich zur Not mit einem Zweizeiler deines Freundes belegen.

Also erst einmal ruhig Blut.  :flag:
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. März 2022, 15:40:35
Zitat von: fidikus am 02. März 2022, 11:20:16In dem Bescheid steht ich hätte sie Vermietet
Wäre gut den Bescheid mal lesen zu können.
Wie soll das JC darauf kommen, zumal die deine Anzeige doch gar nicht mit dir in Verbindung bringen können.

Kontoauszüge von über 6 Monaten muss auch vom JC begründet werden, warum dieser lange Zeitraum.
Zitat von: fidikus am 02. März 2022, 11:20:16Ich weiß nicht wie sie jetzt dahibtergekommen sind wahrscheinlich weil über Kleinanzeigen viel mit Paypal läuft, oder?
Damit hat das nichts zu tun, evtl. haben sie auch nur die Vermutung, du könntest eins haben.
PayPal Buchungen kann man auch haben ohne dort ein Konto zu haben, als sogenanntes Gastkonto.

Hast du eins, können sie auch die Auszüge dazu verlangen.

Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 03. März 2022, 12:19:00
So liebe Leute hier  :flag: vielen Dank erstmal für die Antworten... War eben bei der Anwältin und die erledigt den Job für mich und ich soll erstmal 3 Monate Kontoauszüge vorzeigen und nicht 6 das schon mal sehr gut... Leider habe ich gestern die Auszüge schon neu beantragt bei meiner Bank und das hat mich jetzt 40€ gekostet Mist hätte ich mal einen Tag länger gewartet  :heul: aber so schlimm wie ich erst dachte ist das alles ja nicht, ich dachte jetzt bin ich am Arsch....

Hier mal der Bescheid.





[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: superMeier am 03. März 2022, 12:30:21
Sehr schön! :)

Hat die Anwältin dir auch geraten, die Kontoauszüge von dem PayPal-Konto vorzulegen? Nur aus Interesse, die wird schon wissen, was sie macht.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. März 2022, 16:48:22
Zitat von: fidikus am 03. März 2022, 12:19:00die erledigt den Job für mich und ich soll erstmal 3 Monate Kontoauszüge vorzeigen
Ja so sollte es sein, hoffe sie hat das JC dazu Aufgefordert die Zahlungen sofort wieder aufzunehmen?

Bei der Garage kommt mir irgendwie der Verdacht, dich hat wer beim JC Angeschissen?
Mit "uns ist bekannt geworden" ist das ja ziemlich komisch Formuliert.

Noch dazu, wenn es nie eine Vermietung gegeben hat.
Gehört diese Garage zwingend zur Wohnung und wird über die Kdu vom JC mit Bezahlt?
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 08. März 2022, 21:18:45
Zitat von: vanessa am 03. März 2022, 16:48:22
Zitat von: fidikus am 03. März 2022, 12:19:00die erledigt den Job für mich und ich soll erstmal 3 Monate Kontoauszüge vorzeigen
Ja so sollte es sein, hoffe sie hat das JC dazu Aufgefordert die Zahlungen sofort wieder aufzunehmen?

Bei der Garage kommt mir irgendwie der Verdacht, dich hat wer beim JC Angeschissen?
Mit "uns ist bekannt geworden" ist das ja ziemlich komisch Formuliert.

Noch dazu, wenn es nie eine Vermietung gegeben hat.
Gehört diese Garage zwingend zur Wohnung und wird über die Kdu vom JC mit Bezahlt?


Moin,

wenn mich jemand angeschissen hätte, dann würde das JC sich doch net auf die Anzeige über Kleinanzeigen berufen oder?

Also die Garage zahlt das JC nicht mit die muss ich aus eigener Tasche bezahlen!

Ich habe heute die PP Auszüge bei der Anwältin in Briefkasten geworfen auch der letzten 3 Monaten zum Glück ist da nix groß passiert außer Abbuchungen von Ebay und so Kleinigkeiten.

Ich hoffe die Anwältin teilt dem JC mit das die Zahlung unverzüglich weiter gezahlt werden, meint ihr das macht sie von alleine oder soll ich nochmal nach harken? Wichtig für mich ist jetzt erstmal das alles jetzt bei der Anwältin ist und ich kann erstmal etwas aufatmen.


Die Garage ist übrigens die ganzen Jahre nie von mir genutzt wurden hatte sie einen Bekannten zur Verfügung gestellt und gab nie Probleme dergleichen das Problem war jetzt diese Mist Kleinanzeigen anzeige! Der letzte der die Garage hatte braucht sie nun net mehr und sie ist jetzt unbewohnt. War leider ungeschickt sie auf Kleinanzeigen zu veröffentlichen :( mache mir natürlich weiterhin sehr sorgen..... Ich hoffe die Anwältin macht einen guten Job



Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Xellos am 08. März 2022, 21:31:13
Es wird bis Jahresende KEINE Sanktionen mehr geben.

+ wenn die Kontoauszüge von mehr als per Onlinebanking wollen, dann dürfen die vom Jobcenter auch dafür selbst zahlen.

+ NIEMALS irgendetwas unter Klarnamen im Netz handeln. Absolut NIEMALS nicht! Am besten nicht mal einen Facebook-Account auf den (echten) Klarnamen! Nichts. Je weniger dein Klarname im Netz in Verbindung auftaucht umso besser. Außer halt, du bist einer von 5000 Müllers/Meiers in Berlin oder so :)
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 09. März 2022, 15:59:06
Zitat von: fidikus am 08. März 2022, 21:18:45dann würde das JC sich doch net auf die Anzeige über Kleinanzeigen berufen oder?
ich bleibe bei dem Verdacht, die schreiben ja nur was von Ebay Allgemein.
Du wirst ja in der Anzeige kaum deinen Klarnamen angegeben haben oder die Telefonnummer?

Zitat von: fidikus am 08. März 2022, 21:18:45zahlt das JC nicht mit die muss ich aus eigener Tasche bezahlen!
Dann kannst du sie erst recht weiter Vermieten und es geht das JC nur was an, wenn du damit Gewinn machst.
Vermietest du zum gleichen Preis, wie du selbst zahlst, ist das kein Problem und kann dem JC völlig egal sein.

Also sind die Zahlungen vom JC Unverzüglich wieder Aufzunehmen!
Zitat von: fidikus am 08. März 2022, 21:18:45oder soll ich nochmal nach harken?
Würde ich auf jeden Fall tun.

Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: MagnaCharta am 11. März 2022, 11:53:16
Also kurz und gut: das hier ist keine Sanktion, sondern vorläufige Einstellung der Leistungen nach §331 SGB III. Ein kurzer Blick in den Paragraph genügt, um festzustellen

"(1) Die Agentur für Arbeit kann die Zahlung einer laufenden Leistung ohne Erteilung eines Bescheides vorläufig einstellen, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, die kraft Gesetzes zum Ruhen oder zum Wegfall des Anspruchs führen"

Dein Jobcenter hat keine Kenntnis von Tatsachen, es vermutet, denn bei Kenntnis von Tatsachen bräuchten sie deine Kontoauszüge nicht. Selbst wenn du eine Garage vermieten würdest, wäre es wohl kaum ein solches Luxusobjekt, dass du davon selbst deinen Lebensunterhalt damit verdienen könnest. Das wäre aber zum Wegfall des Anspruchs nötig. Bestenfalls würde hier also das Zuflussprinzip greifen, d.h. etwas von der Regelleistung abgezogen. Damit ist die gesamte Einstellung grob rechtswidrig, weil durch §331 SGB III nicht gedeckt.

Ich an deiner Stelle hätte schon aus Prinzip direkt beim zuständigen Sozialgericht einen Eilantrag gestellt und so dem Jobcenter einen heftigen Einlauf verpasst, damit sie es schmerzhaft lernen. Nichts hassen Jobcenter mehr, als vors Sozialgericht gezerrt zu werden und zu unterliegen. Und genau das würde ich an deiner Stelle sofort tun.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 15. März 2022, 15:17:52
Zitat von: vanessa am 09. März 2022, 15:59:06
Zitat von: fidikus am 08. März 2022, 21:18:45dann würde das JC sich doch net auf die Anzeige über Kleinanzeigen berufen oder?
ich bleibe bei dem Verdacht, die schreiben ja nur was von Ebay Allgemein.
Du wirst ja in der Anzeige kaum deinen Klarnamen angegeben haben oder die Telefonnummer?

Zitat von: fidikus am 08. März 2022, 21:18:45zahlt das JC nicht mit die muss ich aus eigener Tasche bezahlen!
Dann kannst du sie erst recht weiter Vermieten und es geht das JC nur was an, wenn du damit Gewinn machst.
Vermietest du zum gleichen Preis, wie du selbst zahlst, ist das kein Problem und kann dem JC völlig egal sein.

Also sind die Zahlungen vom JC Unverzüglich wieder Aufzunehmen!
Zitat von: fidikus am 08. März 2022, 21:18:45oder soll ich nochmal nach harken?
Würde ich auf jeden Fall tun.


Doch habe echten Namen und Telefonnummer angegeben aber mein Ebay Kleinanzeigen Konto habe ich nur um Sachen zu kaufen habe selten was verkauft deswegen war mir das egal aber egal ist es ab jetzt an nicht mehr und ich habe einen neuen Account angelegt mit anderen Namen und keine Telefonnummer. Das war mir eine Lehre!

Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Hary am 15. März 2022, 15:38:49
Betreffend Konto Auszug hätte ja ein Ausbruch von deinem Online-Banking für den Zeitraum ausgereicht.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: CCR am 15. März 2022, 16:07:28
Zitat von: fidikus am 15. März 2022, 15:17:52Doch habe echten Namen und Telefonnummer angegeben aber mein Ebay Kleinanzeigen Konto habe ich nur um Sachen zu kaufen habe selten was verkauft deswegen war mir das egal aber egal ist es ab jetzt an nicht mehr und ich habe einen neuen Account angelegt mit anderen Namen und keine Telefonnummer. Das war mir eine Lehre!
das sagt doch schon alles, würdest du das JC bescheißen wollen sicher nicht so. Die Nachbarn lesen ja alles mit und das JC muß handeln auf anonyme Anzeigen.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 15. März 2022, 17:23:39
Zitat von: fidikus am 15. März 2022, 15:17:52Das war mir eine Lehre!
Ja sehe ich auch so ;-)

Auch wenn das JC hei durch Zufall auf dich gekommen sein könnte.
Die Leistungseinstellung wäre völlig daneben.

Erstens haben die keine Ahnung ob die Garage letztlich auch Vermietet wurde.
Zu den KdU gehört sie auch nicht, weil aus dem RS Bezahlt.

Selbst wenn Vermietet, was bekommt man im Durchschnitt für eine Garage im Monat ca. 50€, oder was zahlst zu momentan dafür? (hier werden sie meistens für um die 30€ angeboten)
Tiefgaragen oder Parkhäuser kosten allerdings deutlich mehr.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 16. März 2022, 09:55:33
Zitat von: vanessa am 15. März 2022, 17:23:39
Zitat von: fidikus am 15. März 2022, 15:17:52Das war mir eine Lehre!
Ja sehe ich auch so ;-)

Auch wenn das JC hei durch Zufall auf dich gekommen sein könnte.
Die Leistungseinstellung wäre völlig daneben.

Erstens haben die keine Ahnung ob die Garage letztlich auch Vermietet wurde.
Zu den KdU gehört sie auch nicht, weil aus dem RS Bezahlt.

Selbst wenn Vermietet, was bekommt man im Durchschnitt für eine Garage im Monat ca. 50€, oder was zahlst zu momentan dafür? (hier werden sie meistens für um die 30€ angeboten)
Tiefgaragen oder Parkhäuser kosten allerdings deutlich mehr.


Schönen guten Morgen  :coffee:

Die Garage kostet mich 30€ / Monat ich hatte die ja die letzten Monate vergeben aber halt Anonym und ohne Gewinn :) ich habe kein Auto und wozu soll ich sie leer stehen lassen.

Ihr habt Recht die Einstellung der Leitungen ist daneben, hab ich durch den Schock gar nicht so gemerkt aber Dank euch sehe ich es auch so, ich hatte halt die Bedenken wegen dem Paypal Konto was ich aber nur für Ebay nutze für Käufe allgemein und den kauferschutz aber selbst deswegen dürfen die mir nicht die Leistungen Einstellen einfach so nur weil ich eine Anzeige geschaltet habe und die dann noch gelöscht habe völlig unverständlich...



Habe Post von der Anwältin:




Grund für Beitragsänderung durch Ottokar: Anhänge entfernt da nicht (ausreichend) anonymisiert.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Sheherazade am 16. März 2022, 10:13:10
Du weißt aber schon, dass da noch dein vollständiger Name und deine Anschrift zu lesen ist?
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: a_good_heart am 16. März 2022, 10:19:42
Zitat von: Sheherazade am 16. März 2022, 10:13:10Du weißt aber schon, dass da noch dein vollständiger Name und deine Anschrift zu lesen ist?

Den Hinweis kann man auch per PN an den TE senden oder direkt der Rennleitung melden... :no:
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. März 2022, 16:53:38
Zitat von: fidikus am 16. März 2022, 09:55:33wozu soll ich sie leer stehen lassen.
Würde ich auch nicht tun, sondern einfach für die 30€ weiter Vermieten.
aber besser mit ordentlichem Vertrag dazu.

Dann kann dir das JC gar nichts.

Das von der Anwältin wurde wohl raus genommen, daher kann ich dazu nichts schreiben.
Hoffe mal das JC hat die Zahlungen wieder Aufgenommen?
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: CCR am 16. März 2022, 17:02:09
Zitat von: Sheherazade am 16. März 2022, 10:13:10
Du weißt aber schon, dass da noch dein vollständiger Name und deine Anschrift zu lesen ist?
wo hab ich was verpasst.  :grins:
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 17. März 2022, 13:54:49
Habe Post von meiner Anwältin


1 Brief vom 15.03.22

2 Brief vom 16.03.22



Wie ist eure Meinung dazu? Jetzt muss ich die weiteren Paypal Auszüge für die Monate Juli - Dezember vorzeigen da sind 2 Gelder eingegangen je 45€ von einem Kollegen aber ohne Angabe wofür werde ich dann später hier mal hochladen bzw Sonntag möchte erstmal das Wochenende bissl entspannen von dem Zeug.

Wenn ich es richtig verstanden habe, bekomme ich ab April dann weiter mein Geld?


Hoffe die Reihenfolge passen der Anhänge




Grund für Beitragsänderung durch Ottokar: Anhänge entfernt da nicht (ausreichend) anonymisiert.


Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Ratlos am 17. März 2022, 14:08:08
Meine Meinung ist, dass auch das Sozialgericht Auszüge der letzten 6 Monate verlangt, wenn das JC darauf besteht.
Sonst kann das Gericht ja keine korrekte Entscheidung treffen.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 17. März 2022, 14:09:50
Brief 2 musste 15min warten



Grund für Beitragsänderung durch Ottokar: Anhänge entfernt da nicht (ausreichend) anonymisiert.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 17. März 2022, 15:49:19

Ansonsten scheint sich der Widerspruch Erledigt zu haben, da das JC jetzt die Zahlungen wieder Aufgenommen hat.
Bisher gibt sich das JC wohl mit den Kontoauszügen der letzten 3 Monate zufrieden.
Möglicherweise können sie aber auch noch die letzten 6 Monate fordern.

Erkläre dem JC dann, um welche Zahlungen es hier genau geht, möglichst mit Nachweis.
Da du wohl mit der Garage kein Geld Verdient hast, kann das JC dir auch nichts.
Selbst wenn du sie für 30 € zum Preis den auch du zahlst, Vermietet haben solltest.

Wenn möglich, kannst du es dann ja noch mit der Anwältin Absprechen.

Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: CCR am 18. März 2022, 04:37:53
Zitat von: vanessa am 17. März 2022, 15:49:19Möglicherweise können sie aber auch noch die letzten 6 Monate fordern.
bei einem Verdacht ins blaue hinein wohl kaum wo sind die Beweise für einen konkreten Hinweis, Zeugen
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: MagnaCharta am 18. März 2022, 09:15:27
Zitat von: fidikus am 17. März 2022, 14:09:50
Brief 2 musste 15min warten

War doch logisch - eine vorläufige Leistungseinstellung nach §331 SGB III erfolgt durch einen Realakt, es ist kein Verwaltungsakt. Und gegen Realakte gibt es kein Widerspruchsrecht. Da hilft nur entweder beigeben oder direkt Sozialgericht.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 18. März 2022, 14:22:01
Hallo ihr,

soll ich nun die Paypal Auszüge noch vorzeigen oder warten bis die sich nochmal melden? Zahlungen sind wieder aufgenommen worden und ich bekomme dann ab April wieder meine Bezüge das ist jut das erspart mir erstmal ne Menge Stress etc.. Wie sehr ihr die Anwältin ist die ok?

Wie geht's weiter?

Schönes Wochenende und lieben Dank für die Hilfe war echt am Ende als der Brief kam vorletzte Woche....
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 18. März 2022, 16:27:40
Hatte dir eine PN geschickt, im 1. Scan steht noch dein Name drin.

Ich würde hier Abwarten, bis vom JC eine Forderung danach kommt.
So wie ich das Gelesen habe, gibt es diese Forderung bisher nicht.
Kann sein die geben sich jetzt auch mit den letzten 3 Monaten zufrieden.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 23. März 2022, 12:14:31
Zitat von: vanessa am 18. März 2022, 16:27:40
Hatte dir eine PN geschickt, im 1. Scan steht noch dein Name drin.

Ich würde hier Abwarten, bis vom JC eine Forderung danach kommt.
So wie ich das Gelesen habe, gibt es diese Forderung bisher nicht.
Kann sein die geben sich jetzt auch mit den letzten 3 Monaten zufrieden.


Moin Leute,

habe Post von meiner Anwältin und das JC möchte die PP Auszüge noch für den Dezember haben allerdings ohne Fristsetzung oder dergleichen da war die Anwältin auch ganz verwundert. Ich habe sie gefragt bis wann ich die einreichen soll und sie sagte jaaa ist ja keine Frist gesetzt wurden also kann ich mir wohl zeit lassen? Vielleicht reicht es ja gar nicht zu reagieren??? Dann hätte das JC die Auszüge meiner Bank von Dezember bis März und die PP von Jan bis März und die wollen jetzt nur die für Dezember. Leider habe ich da eine Zahlung von 45€ bekommen und wenn sie die sehen dann wollen sie bestimmt die Auszüge von Jul bis Dezember wo nochmal 45€ auftauchen und vielleicht können die noch weiter zurück verlangen? Wie würdet ihr jetzt mit der Situation umgehen? Gut ist das ich ab April nicht ohne Geld darstehe das ist schon mal sehe beruhigend habe mit dem schlimmsten gerechnet.

LG
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Der Friese am 23. März 2022, 12:58:05
Die Frage, weshalb dir dein Kollege regelmäßig 45€ überweist ist ja auch durchaus berechtigt. Hat das einen plausiblen nicht leistungsrelevanten Grund, solltest du das doch ganz einfach erklären können.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 23. März 2022, 16:36:47
Zitat von: fidikus am 23. März 2022, 12:14:31JC möchte die PP Auszüge noch für den Dezember
Dann reiche sie doch einfach nach und liefere eine gute Begründung mit, wegen der 45€.

Aussitzen ist wohl eher nicht so gut, sonst denken sie evtl. du willst was Verheimlichen.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 25. März 2022, 16:26:08
Hallo, ich habe ein Problem mein Beratungsschein ist nicht Bewilligt wurden was eine Schande jetzt habe ich ein problem den die Anwältin wird mir alles in rechnung stellen..

Was mache ich den nun? :( die Anwältin hätte mir das auch mitteilen müssen das der Antrag eventuell nicht Bewilligt wird oder nicht?



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Ratlos am 25. März 2022, 17:18:32
Grundsätzlich besteht keine Aufklärungspflicht von einem Rechtsanwalt über die voraussichtlichen Kosten.
https://rechtsanwalt-schiller.com/2015/01/14/aufklaerungspflicht-fuer-anwaelte/ - da drin stehts.
Eine unmittelbare Aufklärungspflicht über die Höhe der Vergütung besteht nicht. Der Rechtsanwalt ist von Gesetzes wegen weder verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass seine Tätigkeit nur entgeltlich erfolgt, noch muss er ungefragt den Auftraggeber über die Höhe seines Honorars informieren.

Ungenau ist halt dass dennoch eine "moderate" Belehrung erfolgen muss. Was immer moderat hier sein soll.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 25. März 2022, 17:26:24
Zitat von: Ratlos am 25. März 2022, 17:18:32
Grundsätzlich besteht keine Aufklärungspflicht von einem Rechtsanwalt über die voraussichtlichen Kosten.
https://rechtsanwalt-schiller.com/2015/01/14/aufklaerungspflicht-fuer-anwaelte/ - da drin stehts.
Eine unmittelbare Aufklärungspflicht über die Höhe der Vergütung besteht nicht. Der Rechtsanwalt ist von Gesetzes wegen weder verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass seine Tätigkeit nur entgeltlich erfolgt, noch muss er ungefragt den Auftraggeber über die Höhe seines Honorars informieren.

Ungenau ist halt dass dennoch eine "moderate" Belehrung erfolgen muss. Was immer moderat hier sein soll.


Und nun? Ich könnt heulen....
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 25. März 2022, 17:45:06
Wie geht das jetzt weiter? Ich könnte beim Amtsgericht Montag nochmal anrufen und versuchen wird wohl nix bringen aber versuchen :( was für Kosten kommen auf mich zu? Ich könnt echt durchdrehen was für ne verarsche von der Anwältin sowas ist abzocke sie weiß doch genau die Rechtslage ich würde sowas nie machen...
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Der Friese am 25. März 2022, 20:09:44
Wer die Runde bestellt, der zahlt. Ist nicht nur in der Kneipe so. Oder kennst du einen Wirt, der Denjenigen der die Lokalrunde bestellt, vorher nochmal erklärt, dass er dafür auch gerade stehen muss?
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Ratlos am 26. März 2022, 10:10:24
Die Beratungshilfe wurde abgelehnt weil es "nur" um die 'Vorlage der Kontoauszüge geht.
Das ist von seiten des Gerichts korrekt.
Deine Rechtsanwältin wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen.
Bei der Höhe der RA Vergütung kommt es darauf an in welcher Höhe der "Gegenstandswert" festgelegt wird.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Flip am 26. März 2022, 14:42:35
Zitat von: Ratlos am 26. März 2022, 10:10:24Bei der Höhe der RA Vergütung kommt es darauf an in welcher Höhe der "Gegenstandswert" festgelegt wird.

Nein. Hier sind keine Streitwertgebühren anzusetzen, sondern Betragsrahmengebühren, § 3 RVG. .
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Ratlos am 26. März 2022, 15:44:19
Zitat von: Flip am 26. März 2022, 14:42:35
Nein. Hier sind keine Streitwertgebühren anzusetzen, sondern Betragsrahmengebühren, § 3 RVG. .
Das bezieht sich auf Verfahren vor dem Gericht. Aber soweit ist er ja noch gar nicht gekommen. Es geht ja nur um einen Beratungsschein, also um eine Beratungsarbeit der Rechtsanwältin. Das ist aber eine vorgerichtliche Sache.
Zu den Personen nach dem § 183 SGG dürfte er nicht gehören, nehme ich an.

§ 3 RVG
In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das Gerichtskostengesetz nicht anzuwenden ist, entstehen Betragsrahmengebühren.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Flip am 26. März 2022, 16:04:56
Natürlich ist er als LE eine Person nach § 183 SGG. Ansonsten hast du den Absatz 2 gelesen?

Zitat2) Absatz 1 gilt entsprechend für eine Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.

Du kannst auch gerne beim BSG nachlesen:

ZitatDie Geschäftsgebühr ua für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information bemisst sich in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen, nach Nr 2302 VV RVG. Betragsrahmengebühren entstehen nach § 3 Abs 1 Satz 1 RVG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist; dies gilt entsprechend für eine Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (§ 3 Abs 2 RVG). Vorliegend wären in einem gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstanden, denn die Klägerin wehrte sich als Leistungsempfängerin iS des § 183 Satz 1 SGG gegen einen sie betreffenden Aufhebungs-, Erstattungs- und Aufrechnungsbescheid. Ein gerichtliches Verfahren wäre für sie kostenfrei gewesen.

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/2019_12_12_B_14_AS_48_18_R.html

Oder lieber Kommentarliteratur? Bitte:

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/37-sozialrecht-i-kostenerstattung-im-widerspruchsverfahren_idesk_PI17574_HI14747989.html

Entschuldige bitte, aber das ist Teil meiner beruflichen Tätigkeit.

Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Ratlos am 26. März 2022, 16:47:59
Du, ich freu mich für den TE wenn er wenig bis nichts zahlen muss und du das definitiv besstätigen kannst.
Aber alles was du schreibst bezieht sich auf ein Gerichtsverfahren und ein solches hat es doch noch gar nicht gegeben.
Aus deinem Link:
2. Eine Verringerung der anwaltlichen Bestimmung einer Rahmengebühr gegenüber dem erstattungspflichtigen Dritten ist im gerichtlichen Verfahren zulässig, ohne dass dies zum Verlust der dem Anwalt zuzugestehenden Toleranzgrenze führt.

Aber ok, wenn das dein Beruf ist will ich nichts gesagt haben. Wir sind ja normalerweise nur Laien.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Flip am 26. März 2022, 18:04:38
Zitat von: Ratlos am 26. März 2022, 16:47:59Aber alles was du schreibst bezieht sich auf ein Gerichtsverfahren

Was verstehst du an

Zitat von: Flip am 26. März 2022, 16:04:562) Absatz 1 gilt entsprechend für eine Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.

und der Entscheidung des BSG zu Kosten im Widerspruchsverfahren sowie der Haufe Kommentierung zu § 63 SGB X (Kosten Widerspruch) nicht?

Alles, was ich schreibe,  bezieht sich auf ein Widerspruchsverfahren.

Zitat von: Ratlos am 26. März 2022, 16:47:59Du, ich freu mich für den TE wenn er wenig bis nichts zahlen muss und du das definitiv besstätigen kannst.

Er wird wahrscheinlich eher mehr zahlen müssen. Die Betragsrahmengebühren gibt es ja gerade deswegen, weil es im Sozialrecht selten um hohe Streitwerte geht und das Fachgebiet daher für Anwälte unattraktiv wäre. 359 Euro ist die Schwellengebühr, dazu 20 Euro Post-und Telekommunikationspauschale. Dann noch Umsatzsteuer, hier 72 Euro. Also 451 Euro wahrscheinlich.

Zitat von: Ratlos am 26. März 2022, 16:47:59Aus deinem Link:
2. Eine Verringerung der anwaltlichen Bestimmung einer Rahmengebühr gegenüber dem erstattungspflichtigen Dritten ist im gerichtlichen Verfahren zulässig, ohne dass dies zum Verlust der dem Anwalt zuzugestehenden Toleranzgrenze führt.

Du hast das Urteil nicht verstanden. In der Klage ging es nur um Kosten eines Widerspruchsverfahrens. Der Anwalt wollte erst Kosten in Höhe der Mittelgebühr. Im Klageverfahren hat er dann die Kosten, die er für den Widerspruch wollte, auf die Schwellengebühr gemindert. Das BSG sagt nur, dass er das darf. Das hat nichts mit gerichtlichen Kosten zu tun. Es geht einfach um die Höhe der angemessenen Kosten für das Widerspruchsverfahren.

Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Ratlos am 27. März 2022, 11:53:09
Jetzt muss ich dich Fachmann schon mal was fragen:
In der Ablehnung schreibt das Gericht dass er keinen Beratungsschein bekommen kann, weil die Vorlage von Kontoauszügen und die schriftliche Mitteilung dass er keine Garage vermietet hat jeder Mensch selber vornehmen kann. Was also sollte ein RA da beraten?
Damit weiß der RA dass kein Beratungsschein ausgestellt wird. Das steht fest.

Dem RA ist die finanzielle Situation des TE ja bekannt, d.h. dass er ALG 2 bezieht und ein Beratungsschein nicht gegeben wird.
MUSS er da nicht einen Hinweis auf seine RA-Kosten geben als Art Entscheidungshilfe für den TE? Ist nur eine Frage auch wenn keine generelle Aufklärungspflicht besteht.

Immerhin sind 400 € für einen ALG 2 Empfänger eine Masse Geld.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Flip am 27. März 2022, 12:11:22
Nein, muss er nicht. Der "Kunde" kommt und bestellt. Das Risiko, dass der Gutschein (Beratungshilfe) nicht greift, trägt er. Du hast es doch korrekt in deinem Beitrag dargestellt.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 01. April 2022, 11:59:13
Guten Morgen,

ich habe noch kein Geld drauf könnt ihr mir sagen was ich jetzt machen soll? Meine Anwältin ist erst ab 14 Uhr wieder zu erreichen :( die Zahlung ist aber laut dem Jobcenter freigegeben sein nur wieso ist noch kein Geld verbucht wir haben den 1.4

Beim JC konnt ich niemanden erreichen!





[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: EinMensch22 am 01. April 2022, 12:23:05
Horror,  :empathy:
Mal bei der Bank anrufen, weiß nicht, die können vielleicht sehen, ob bereits Geld überwiesen wurde und es noch an irgendeiner bankkseitigen Freigabe hängt oder so, Geld überwiesen heißt ja nicht freigegeben, ist so eine Idee.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 01. April 2022, 12:28:49
Zitat von: EinMensch22 am 01. April 2022, 12:23:05
Horror,  :empathy:
Mal bei der Bank anrufen, weiß nicht, die können vielleicht sehen, ob bereits Geld überwiesen wurde und es noch an irgendeiner bankkseitigen Freigabe hängt oder so, Geld überwiesen heißt ja nicht freigegeben, ist so eine Idee.

Mir geht's elendig dieses ungewisse macht mich krank... Ich rufe da mal an... Dann kostet mich die Anwältin ein Vermögen das ist ne Sauerei von ihr auch wenn sie es nicht sagen muss ist es unmoralisch! Ich rufe mal an bei der Bank


Bank sagt nein die sehen auch nicht mehr als ich da ich online banking mache.

Ganz toll ;(
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Ratlos am 01. April 2022, 13:38:18
Freigegeben heißt nicht automatisch auch überwiesen. Deine SB hat es gegenübr der Leistungsabteilung freigegeben und die nehmen dann die Zahlung vor. Geht ja alles über die BA Nürnberg.
Kann durchaus sein, dass dein Geld erst heute Nachmittag (die Bank bucht bei uns rund um die Uhr) oder auch erst am Montag auf dem Auszug zu sehen ist.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 01. April 2022, 15:27:33
Zitat von: Ratlos am 01. April 2022, 13:38:18
Freigegeben heißt nicht automatisch auch überwiesen. Deine SB hat es gegenübr der Leistungsabteilung freigegeben und die nehmen dann die Zahlung vor. Geht ja alles über die BA Nürnberg.
Kann durchaus sein, dass dein Geld erst heute Nachmittag (die Bank bucht bei uns rund um die Uhr) oder auch erst am Montag auf dem Auszug zu sehen ist.

Aber kommen sollte es doch sicher??? Mache mir nen Film deswegen total.... Bis jetzt ist noch nix zu sehen..
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Ratlos am 01. April 2022, 16:42:51
Zitat von: fidikus am 01. April 2022, 15:27:33
Aber kommen sollte es doch sicher???
Wenn der Gläubiger sein Geld auf seinem Konto hat muss er die Pfändung aufheben.
Hat er aber 500 € gepfändet und seine gesamte Forderung ist z.B. 2000 € dann hebt er die Pfändung nicht auf.
Dir bleibt dann aber daas auf dem P Konto geschützte Vermögen.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Ellen_Alien am 01. April 2022, 17:28:11
Zitat von: Ratlos am 26. März 2022, 10:10:24
Die Beratungshilfe wurde abgelehnt weil es "nur" um die 'Vorlage der Kontoauszüge geht.
Das ist von seiten des Gerichts korrekt.
Deine Rechtsanwältin wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen.
Bei der Höhe der RA Vergütung kommt es darauf an in welcher Höhe der "Gegenstandswert" festgelegt wird.
Zitat von: Flip am 26. März 2022, 14:42:35
Zitat von: Ratlos am 26. März 2022, 10:10:24Bei der Höhe der RA Vergütung kommt es darauf an in welcher Höhe der "Gegenstandswert" festgelegt wird.

Nein. Hier sind keine Streitwertgebühren anzusetzen, sondern Betragsrahmengebühren, § 3 RVG. .

Weder Streitwert, Rahmengebühr noch Paragraf 3 RVG. Die genannte wertabhängige Vergütung erfolgt bei Tätigkeit des Anwalts in der Sache, nicht bei Beratung.
Die Anwältin wird über RVG abrechnen, dann kostet jede erste Beratung, wenn gesetzlich abgerechnet, 190 € netto.
Hier greift Paragraf 134 RVG. Es geht um eine Beratung, nicht um eine Tätigkeit im Verfahren.
Die Anwältin kann die Abrechnung nach RVG auch ausdrücklich ausschließen und für die Beratung so viel verlangen, wie sie möchte. Dann ist sie aber verpflichtet, den Mandanten zu informieren und sein schriftliches Einverständnis einzufordern.
Es ist nicht clever, vor der Inanspruchnahme einer Leistung nicht nach der Höhe der Kosten zu fragen, wenn diese nicht transparent dargestellt werden.
Man kauft doch nichts ohne vorher nach dem Preis zu fragen?
Ja, fair wäre es seitens der Anwältin gewesen, auf die Kosten hinzuweisen für den Fall der Ablehnung des Antrags auf Beratungshilfe. Andererseits will die Anwältin ja auch ihren Unterhalt verdienen und das sind alles Infos, die man sich vorher im www besorgen kann.
Bei jedem Antrag auf soziale Leistungen, genau auch im Fall Beratungshilfe, muss doch mit einer Ablehnung unter bestimmten Bedingungen gerechnet werden.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Ratlos am 01. April 2022, 17:39:38
Zitat von: Ellen_Alien am 01. April 2022, 17:28:11Die Anwältin wird über RVG abrechnen, dann kostet jede erste Beratung, wenn gesetzlich abgerechnet, 190 € netto.
Das ist aber die Maximalsumme. Und die wird angerechnet auf weitere Kosten falls der RA über die Beratung hinaus tätig wird.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Ellen_Alien am 01. April 2022, 17:48:36
Ja aber für jede weitere Tätigkeit muss ein Auftrag erteilt werden. Tätigkeit wird dann nach anderen Paragrafen des RVG abgerechnet. Hier ging es nur um die Beratung.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Flip am 01. April 2022, 18:53:58
Soweit ich den TE verstanden habe, hat sie auch mehrfach mit dem Jobcenter korrespondiert.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Ratlos am 01. April 2022, 18:57:09
Zitat von: Flip am 01. April 2022, 18:53:58Soweit ich den TE verstanden habe, hat sie auch mehrfach mit dem Jobcenter korrespondiert.
Das ändeert leider nichts am Honoraranspruch der Anwältin. Aber sie kann es auch weit billiger machen als 190 €. Ist bisschen Verhandlungssache
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: EinMensch22 am 01. April 2022, 19:50:48
Ist denn jetzt Geld auf dem Konto ?
Anhand dem Schreiben vom JC soll ja die Zahlung kommen, ist ja schon ein paar Tage alt und wenn es nicht an der Bank liegt fällt mir im Augenblick auch kein Grund ein, warum das JC schreibt, dass gezahlt wird und das Geld ist noch nicht da.
Ob es intern im JC solche Verzögerungen geben kann, wie zuvor beschrieben leider auch keine Ahnung.

Ich frage mich schon, wie das jemand alleine, der nicht selbst Jurist ist und zudem noch die Angst im Nacken hat, alles gescheit und in den richtigen und wichtigen Reihenfolgen lösen soll ohne Fehler zu machen.
Man wird behandelt wie ein Schwerverbrecher und bekommt Strafen aufs Auge gedrückt wegen was jetzt eigentlich, was war hier überhaupt das angebliche Vergehen, nach meiner Erinnerung hat man versucht eine Garage zu vermieten

Das ist menschenverachtend in meinen Augen. Ich weiß nützt dir nichts und mir auch nichts.

Ich weiß da nicht weiter und bin fassungslos.
Hoffe Du meldest dich noch einmal mit einer guten Nachricht.

Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: justine1992 am 01. April 2022, 20:08:28
Zitat von: EinMensch22 am 01. April 2022, 19:50:48Man wird behandelt wie ein Schwerverbrecher und bekommt Strafen aufs Auge gedrückt wegen was jetzt eigentlich, was war hier überhaupt das angebliche Vergehen, nach meiner Erinnerung hat man versucht eine Garage zu vermieten

Das ist menschenverachtend in meinen Augen.
Ich fänd es gut, wenn Du den Dir vorliegenden Sachverhalt mal in Deinen Worten schildern würdest.

Denn am 2. März war noch alles gut. Hätte TE auf die Ratschläge hier im Forum gehört (fehlende Unterlagen nachreichen und Vermietung verneinen), wäre doch alles in Ordnung gewesen. Menschenverachtenderweise hat TE aber auf den Ratschlag einer ihm dann doch zu teuren Anwältin gehört. Oder habe ich da was falsch verstanden?

Wo siehst Du den Schwerverbrecher?
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: EinMensch22 am 01. April 2022, 20:29:32
Zitat von: justine1992 am 01. April 2022, 20:08:28
Zitat von: EinMensch22 am 01. April 2022, 19:50:48Man wird behandelt wie ein Schwerverbrecher und bekommt Strafen aufs Auge gedrückt wegen was jetzt eigentlich, was war hier überhaupt das angebliche Vergehen, nach meiner Erinnerung hat man versucht eine Garage zu vermieten

Das ist menschenverachtend in meinen Augen.
Ich fänd es gut, wenn Du den Dir vorliegenden Sachverhalt mal in Deinen Worten schildern würdest.

Denn am 2. März war noch alles gut. Hätte TE auf die Ratschläge hier im Forum gehört (fehlende Unterlagen nachreichen und Vermietung verneinen), wäre doch alles in Ordnung gewesen. Menschenverachtenderweise hat TE aber auf den Ratschlag einer ihm dann doch zu teuren Anwältin gehört. Oder habe ich da was falsch verstanden?

Wo siehst Du den Schwerverbrecher?
Ich finde, dass man jemanden wie ein Schwerstverbrecher behandelt, den man am Monatsanfang mal so eben im Vorbeigehen das Geld einstellt und damit im Zweifel die Lebensgrundlage entzieht von dem, was das psychisch bei jemanden auslösen kann noch gar nicht geredet und bisher scheint ja nichts angekommen zu sein und schön, dass man ein Schreiben erhalten hat, dass das Geld bezahlt wird, es ist aber wohl nicht da und da kann ich jetzt sogar falsch liegen, ist mir bewusst.


Nur, weil dass für dich vielleicht alles easy ist gilt das nicht für alle Menschen und warum du jetzt den TE angreifst, der mit meinem Kommentar gar nichts zu tun hat, spricht für deine Haltung und Ciao.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: justine1992 am 01. April 2022, 20:45:03
Meine Haltung ist, dass Du dramatisierst. Ich greife den TE nicht an. Ich zeige DIR auf, dass auch er Fehler gemacht hat (kann passieren!!!).
Ich verstehe TE. Durchaus. Aber "Schwerverbrecher" und "menschenverachtend" hat hier echt nichts zu suchen. Damit verharmlost Du wirklich Menschenverachtendes und schwere Straftaten.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: EinMensch22 am 01. April 2022, 21:12:52
Zitat von: justine1992 am 01. April 2022, 20:45:03
Meine Haltung ist, dass Du dramatisierst.
Nein.

Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Gast51367 am 02. April 2022, 08:53:19
Zitat von: EinMensch22 am 01. April 2022, 21:12:52
Zitat von: justine1992 am 01. April 2022, 20:45:03
Meine Haltung ist, dass Du dramatisierst.
Nein.

Deine kämpferische Einstellung in allen Ehren. Wir brauchen auch einen Aufbruch, sonst kommen wir als erstes unter die Räder, bei dem was die Politik uns aufzuhalsen beginnt. Aber menschenverachtend wäre es, wenn man erst eine Strafe erhält, dann erst vor Gericht kann, und bis dahin die Strafe ertragen muss, ohne am Ende entschädigt zu werden, wenn man Recht hatte. ... oh wait... Ich versuche es noch einmal. Nicht in jedem Fall wird man zum Verhungern gezwungen: denn das wäre wirklich menschenverachtend.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Ratlos am 02. April 2022, 10:04:24
Das Gericht hat in seiner Begründung zur Ablehnung des Beratungsscheines doch klipp und klar geschrieben TE soll JC mitteilen, dass er keine Garage vermietet hat.
Am besten vielleicht in Form einer eidesstattlichen Versicherung.
Danach ist ds JC am Zuge. Kommt dann das Geld immer noch nicht bleibt doch nur ein Eilantrag ans Gericht.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: BigMama am 02. April 2022, 12:30:24
@fidikus
Leider verwässert der Faden gerade ein wenig.
Wie ist der aktuelle Sachstand? Du hast mittlerweile die Erklärung beim JC eingereicht und man hat dir mündlich gesagt das Geld wäre angewiesen? Ist das korrekt? Gibt es hierzu etwas schriftliches?

Solltest du immer noch kein Geld haben, deinen Pflichten jedoch wie oben beschrieben nachgekommen sein, kannst du am Montag beim SG einen Eilantrag einreichen.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Ratlos am 02. April 2022, 12:58:14
Zitat von: BigMama am 02. April 2022, 12:30:24Wie ist der aktuelle Sachstand? Du hast mittlerweile die Erklärung beim JC eingereicht und man hat dir mündlich gesagt das Geld wäre angewiesen?
Schriftlich liegt es vpr @ Big Mama - siehe Antwort 44. Einen Eilantrag zu stellen hab ich ihm auch geraten.Aber Zahlung freigegeben heißt noch nicht "ist bereits überwiesen".Es geht ja alles über die BA Nürnberg und dürfte eine Einzelanweisung sein. Der gesamte Datenträger und Zahlungslauf ist doch schon so um den 22. des Vormonats-
Und der Eingangsstempel datiert vom 23.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: BigMama am 02. April 2022, 13:05:24
Danke @Ratlos
Es gibt nicht nur den monatlichen Zahllauf sondern auch mehrere Wochenläufe.
Sollte Montag kein Geld auf dem Konto sein, würde ich noch einen Anrufversuch unternehmen auch wenn viele das anders sehen. Sollte dabei nicht bestätigt werden können, dass das Geld auch rausgegangen ist, rate ich mit den Bescheid beim SG einen Eilantrag zu stellen.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Ratlos am 02. April 2022, 13:37:41
Zitat von: BigMama am 02. April 2022, 13:05:24monatlichen Zahllauf sondern auch mehrere Wochenläufe.
Auch Danke @ Big Mama. Das mit den Wochenläufen wusste ich nicht. Dachte bisher Zahlungslauf 1 mal / Monat
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: CCR am 03. April 2022, 16:45:54
Zitat von: fidikus am 01. April 2022, 11:59:13
Guten Morgen,

ich habe noch kein Geld drauf könnt ihr mir sagen was ich jetzt machen soll? Meine Anwältin ist erst ab 14 Uhr wieder zu erreichen :( die Zahlung ist aber laut dem Jobcenter freigegeben sein nur wieso ist noch kein Geld verbucht wir haben den 1.4

Beim JC konnt ich niemanden erreichen!
schon merkwürdig für einen außenstehenden wenn man patu keine Paypal Auszüge vorzeigen will und dann noch einen Anwalt beauftragt.

Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 08. April 2022, 09:23:08
Update:

Montag beim JC angerufen und nach etwas Zittrigen Händen habe ich dann sufgeatmet als der Sachbearbeiter gesagt hat das die Zahlung heute raus geht Ach ja meine Anwältin hat da noch angerufen für mich auf den AB gesprochen ist aber ne Frechheit das die so lange gebraucht haben gestern war das geld erst drauf und ich habe sofort alles überwiesen was es zu überweisen gibt.

Bis jetzt noch kein Bescheid bezüglich fehlender Auszüge für Dezember von PayPal ich hoffe das hat sich jetzt erledigt. Die Anwältin habe ich gefragt was für Kosten auf mich zukommen aber noch keine Antwort bekommen die bekomme ich dann per Rechnung serviert.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: BigMama am 08. April 2022, 17:28:37
Zitat von: fidikus am 08. April 2022, 09:23:08Bis jetzt noch kein Bescheid bezüglich fehlender Auszüge für Dezember von PayPal ich hoffe das hat sich jetzt erledigt.
Hast du die Auszüge mittlerweile eingereicht?
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 08. April 2022, 17:32:25
Zitat von: BigMama am 08. April 2022, 17:28:37
Zitat von: fidikus am 08. April 2022, 09:23:08Bis jetzt noch kein Bescheid bezüglich fehlender Auszüge für Dezember von PayPal ich hoffe das hat sich jetzt erledigt.
Hast du die Auszüge mittlerweile eingereicht?

Nein, hat doch der eine User hier geschrieben das er es auch net machen würde eben wegen den paar € die eingegangen sind also wozu einreichen?
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: BigMama am 08. April 2022, 17:35:15
Zitat von: fidikus am 08. April 2022, 17:32:25Nein, hat doch der eine User hier geschrieben das er es auch net machen würde eben wegen den paar € die eingegangen sind also wozu einreichen?
Weil du verpflichtet bist alle Kontoauszüge von allen Konten vorzulegen.

Zitat von: CCR am 03. April 2022, 16:45:54schon merkwürdig für einen außenstehenden wenn man patu keine Paypal Auszüge vorzeigen will und dann noch einen Anwalt beauftragt.
Langsam bekommt das ganze einen faden Geschmack, da stimme ich dir zu.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 08. April 2022, 17:39:17
Zitat von: BigMama am 08. April 2022, 17:35:15
Zitat von: fidikus am 08. April 2022, 17:32:25Nein, hat doch der eine User hier geschrieben das er es auch net machen würde eben wegen den paar € die eingegangen sind also wozu einreichen?
Weil du verpflichtet bist alle Kontoauszüge von allen Konten vorzulegen.

Zitat von: CCR am 03. April 2022, 16:45:54schon merkwürdig für einen außenstehenden wenn man patu keine Paypal Auszüge vorzeigen will und dann noch einen Anwalt beauftragt.
Langsam bekommt das ganze einen faden Geschmack, da stimme ich dir zu.


Hab ich doch eben bis auf den einen Monat Dezember. Der eine User hier sagte doch selber er würde auch nix machen außer es kommt eine neue Aufforderung.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. April 2022, 17:39:26
Zitat von: fidikus am 08. April 2022, 17:32:25hat doch der eine User hier geschrieben
Also ich hatte dir auch geraten den einen Kontoauszug nachzureichen.

Zitat von: fidikus am 08. April 2022, 09:23:08meine Anwältin hat da noch angerufen
Du fürchtest doch die Rechnung von ihr, ist es da nicht Besser sie da raus zu nehmen?
Jeder Arbeitsschritt von ihr, wird auf dieser Rechnung landen.
Für Kontoauszüge zum JC, braucht man keinen Anwalt.

Beim nächsten mal, besser vorher Anwalt nach den zu erwartenden Kosten fragen.
Mache ich Grundsätzlich so, nicht nur beim Anwalt.

Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 08. April 2022, 17:42:35
Zitat von: BigMama am 08. April 2022, 17:35:15
Zitat von: fidikus am 08. April 2022, 17:32:25Nein, hat doch der eine User hier geschrieben das er es auch net machen würde eben wegen den paar € die eingegangen sind also wozu einreichen?
Weil du verpflichtet bist alle Kontoauszüge von allen Konten vorzulegen.

Zitat von: CCR am 03. April 2022, 16:45:54schon merkwürdig für einen außenstehenden wenn man patu keine Paypal Auszüge vorzeigen will und dann noch einen Anwalt beauftragt.
Langsam bekommt das ganze einen faden Geschmack, da stimme ich dir zu.

Wollt ihr mir jetzt ein schlechtes Gewissen einreden? Ich habe PP Auszüge vorgelegt auch die von meinem Konto und daraufhin wurde meine Leistungen weiter gezahlt das alles habe ich hier doch längst geschrieben.

Interessant wie hier jetzt reagiert wird und der Anwalt war ja eben weil meine Leistungen eingestellt wurden das war nicht Rechtens oder? Der Anwalt kostet mich jetzt auch ne Stange Geld das ist der Mist.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. April 2022, 17:49:06
Zitat von: fidikus am 08. April 2022, 17:42:35Wollt ihr mir jetzt ein schlechtes Gewissen einreden?
Nein eigentlich nicht wofür?

Zitat von: fidikus am 08. April 2022, 17:42:35das war nicht Rechtens oder?
Doch schon, aber der erste Schritt zum SG geht erst mal ohne Anwalt.
Daher werden hier Vermutlich jetzt auch die Kosten nicht Übernommen.

Zitat von: fidikus am 08. April 2022, 17:42:35habe PP Auszüge vorgelegt
Offenbar aber nicht den strittigen von Dezember?
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 08. April 2022, 17:52:23
Zitat von: vanessa am 08. April 2022, 17:49:06
Zitat von: fidikus am 08. April 2022, 17:42:35Wollt ihr mir jetzt ein schlechtes Gewissen einreden?
Nein eigentlich nicht wofür?

Zitat von: fidikus am 08. April 2022, 17:42:35das war nicht Rechtens oder?
Doch schon, aber der erste Schritt zum SG geht erst mal ohne Anwalt.
Daher werden hier Vermutlich jetzt auch die Kosten nicht Übernommen.

Zitat von: fidikus am 08. April 2022, 17:42:35habe PP Auszüge vorgelegt
Offenbar aber nicht den strittigen von Dezember?

Genau, diesen hatte ich vergessen und es wurde ja keine Frist gesetzt und das Geld wird weiter gezahlt. Ist doch klüger jetzt erstmal abzuwarten?
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: BigMama am 08. April 2022, 17:56:06
Zitat von: fidikus am 08. April 2022, 17:52:23Ist doch klüger jetzt erstmal abzuwarten?
Ganz sicher nicht, wenn dort Geldeingänge dokumentiert sind.

Falls dem so sein sollte, hier ein Hinweis, dass du in diesem Forum keine Hilfestellung beim Verschweigen oder Verschleiern von Einkommen erhältst.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. April 2022, 17:56:39
Schwierig, da es diese Forderung nun jetzt mal gibt.

Wie in Antwort 30 schon steht, man weiß nicht was das JC macht.
Kann gut sein sie Vergessen es, aber wenn nicht, auch möglich sie wollen es umso genauer Wissen.

Zitat von: BigMama am 08. April 2022, 17:56:06wenn dort Geldeingänge dokumentiert sind.
Wovon das JC im Moment aber noch nichts wissen dürfte.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 10. April 2022, 14:06:29
Hallo,

ich weiß ich bekomme es jetzt um die Ohren gehauen aber macht ruhig... Hab eine neue Aufforderung zur Mitwirkung bekommen und die Monate Juli - Dezember Papal und Konto so ist die Lage. Ja hatte ich mal den Auszug nachgereicht aber auch dann wussten man nicht ob die dann nicht doch noch den Rest sehen wollen... Naja jetzt ist es so...

Die gehen immer noch davon aus das ich die Garage vermietet habe ist doch Schwachsinn diese zahle ich selber...


Bis zum 22 habe ich erstmal Zeit dann warte ich etwas länger den die Zahlungen gehen ja raus so ab dem 20 rum?


Und zum PP ich habe da in den  6 monaten 2 x was geahcikt bekommen was ich jemanden aber geliehen habe der gibt mir das auch schriftlich sagt er.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: justine1992 am 10. April 2022, 15:03:05
Du solltest insgesamt glaubwürdiger auftreten. Wenn es Dir schon nicht gelingt, hier Leute zu überzeugen, die es eher gut mit Dir meinen, dann musst Du Dir beim JC richtig Mühe geben.
Überleg Dir eine (glaubhafte) Begründung, warum Du die Garage doch lieber behalten/bezahlen wolltest. Warum die geliehenen Beträge zufällig gleich hoch sind.

Ja, warte ruhig bis zum letzten Moment. An diesem Tag wird niemand etwas anderes zu tun haben, als gerade auf Dich zu warten und alles anderen sofort fallen zu lassen. Auch werden Deine Unterlagen sicherlich sofort weitergeleitet anstatt - wie sonst üblich - erst zum Scannen geschickt zu werden. Und wenn Du dann am 1. kein Geld hast, wirst Du hier die Tipps kriegen, das JC doch umgehend zu verklagen.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 10. April 2022, 15:42:26
Zitat von: fidikus am 10. April 2022, 14:06:29Naja jetzt ist es so...
Sieht so aus, dann reiche alles ein, mit guter Begründung für jede Gutschrift.
Besser auch mit Nachweis für dich, falls es beim JC nicht "Ankommen" sollte.

Zitat von: fidikus am 10. April 2022, 14:06:29das ich die Garage vermietet habe
Hatten wir schon, wenn zum gleichen Preis, oder weniger, hat das JC damit nichts zu tun.
Zumindest können sie es dir nicht als Meldepflichtige Einnahme anlasten, da nichts daran Verdient wurde.
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: justine1992 am 10. April 2022, 15:52:01
Zitat von: vanessa am 10. April 2022, 15:42:26
Zitat von: fidikus am 10. April 2022, 14:06:29das ich die Garage vermietet habe
Hatten wir schon, wenn zum gleichen Preis, oder weniger, hat das JC damit nichts zu tun.
Zumindest können sie es dir nicht als Meldepflichtige Einnahme anlasten, da nichts daran Verdient wurde.
Ganz so einfach scheint es ja nicht zu sein, sonst wäre ja das alles nicht so kompliziert...
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Ratlos am 10. April 2022, 15:59:21
Zitat von: fidikus am 10. April 2022, 14:06:29Bis zum 22 habe ich erstmal Zeit dann warte ich etwas länger den die Zahlungen gehen ja raus so ab dem 20 rum?
Das ist lange nicht sicher. Meist beginnt der Zahlungslauf erst am 23. d.M. und nachdem das ein Samstag ist kann er auch erst am 25. beginnen. Geht ja alles blitzschnell über Datenträger
Titel: Re: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 10. April 2022, 16:57:34
Zitat von: justine1992 am 10. April 2022, 15:52:01Ganz so einfach scheint es ja nicht zu sein
Ist mir eigentlich Egal, @TE kann sich ja aus den Antworten selbst ein Lagebild machen.
Er wird es selbst am besten Wissen, was Sache ist.
Titel: Aw: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 18. April 2022, 16:47:20
Hallo Frohe Ostern erstmal

Wie füge ich hier einen Anhang Hinzu? Irgendwie gab es hier ein Update.
Titel: Aw: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 18. April 2022, 17:08:51
Wenn du auf Antworten gehst steht weiterhin, unter dem Textfeld die Option

Dateianhänge und weitere Optionen, das kann man Anklicken.

Hat sich nicht geändert, nur bei Schnellantwort fehlt dieser Link.
Titel: Aw: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 19. April 2022, 13:43:02

So, hat geklappt... Möchte mich nochmal entschuldigen für das generve bin gesundheitlich angeschlagen sowieso schon vorher und das jetzt halt noch wo man nicht weiß was passiert das macht mich Krank... Der Brief hier kam letzte Woche und bis Freitag sind die Unterlagen dann fertig schick ich dann per Email der Trulla. Wie gesagt sind 2 Zahlungen per PayPal von Juli bis Dez verbucht soll ich erstmal auf eine Reaktion warten vom JC diesbezüglich?







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[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: BigMama am 19. April 2022, 14:28:40
Du machst doch eh was du willst. Was fragst du also?
Titel: Aw: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Ratlos am 19. April 2022, 14:44:57
Die Frist läuft bis Sonntag 24.04.
Dann beginnt der Zahlungslauf wohl erst am 25.04. und du kriegst für Mai 22 kein Geld wenn du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst.
Aber selbst wenn der Zahlungslauf bereits am 22.04. beginnt kann das JC die Auszahlung noch stoppen.
Titel: Aw: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 19. April 2022, 15:53:25
Zitat von: fidikus am 19. April 2022, 13:43:02soll ich erstmal auf eine Reaktion warten vom JC diesbezüglich?
Was anderes bleibt dir doch gar nicht übrig.
Kontoauszüge zum JC mit Begründung der Geldeingänge und warten, was vom JC zurück kommt.

Selbst wenn die Garage evtl. für 45€ Vermietet wurde wäre es kein Grund die Leistungen auf Null zu setzen.
Zumal du einen Freibetrag von 30€ im Monat hast, da wären die 15€ auch nicht das Problem.
Da du ja die 30€ für die Garage aus dem RS selbst zahlst.
Titel: Aw: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: justine1992 am 19. April 2022, 16:25:15
Zitat von: Kopfbahnhof am 19. April 2022, 15:53:25Zumal du einen Freibetrag von 30€ im Monat hast, da wären die 15€ auch nicht das Problem.
Meinst Du hier den Freibetrag auf Erwerbseinkommen?

Zitat von: Kopfbahnhof am 19. April 2022, 15:53:25Selbst wenn die Garage evtl. für 45€ Vermietet wurde wäre es kein Grund die Leistungen auf Null zu setzen.
Zumal du einen Freibetrag von 30€ im Monat hast, da wären die 15€ auch nicht das Problem.
Da du ja die 30€ für die Garage aus dem RS selbst zahlst.
Du meinst hier also das verschwiegene Einkommen?
Titel: Aw: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 19. April 2022, 16:28:56
Nein die 30€ für die Versicherungspauschale.

Zitat von: justine1992 am 19. April 2022, 16:25:15also das verschwiegene Einkommen?
Was keiner weiß, ob @TE überhaupt etwas verschwiegen hat.
Titel: Aw: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: justine1992 am 19. April 2022, 16:37:59
Zitat von: Kopfbahnhof am 19. April 2022, 16:28:56Was keiner weiß, ob @TE überhaupt etwas verschwiegen hat.
Ja, Du hast natürlich recht. Aber warum er sich so windet, wenn doch gar nichts war. Ach, und dass es echt nur um 2x45 gehen soll...
Titel: Aw: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 20. April 2022, 15:37:25
Zitat von: Kopfbahnhof am 19. April 2022, 15:53:25
Zitat von: fidikus am 19. April 2022, 13:43:02soll ich erstmal auf eine Reaktion warten vom JC diesbezüglich?
Was anderes bleibt dir doch gar nicht übrig.
Kontoauszüge zum JC mit Begründung der Geldeingänge und warten, was vom JC zurück kommt.

Selbst wenn die Garage evtl. für 45€ Vermietet wurde wäre es kein Grund die Leistungen auf Null zu setzen.
Zumal du einen Freibetrag von 30€ im Monat hast, da wären die 15€ auch nicht das Problem.
Da du ja die 30€ für die Garage aus dem RS selbst zahlst.



Zumall ich die nicht vermietet habe steht ja nix im Auszug natürlich nicht also auf dem PP... Natürlich komme ich meiner Mitwirkungspflicht noch nach doch klar es hatte sich ja nur blöd überschritten.
Titel: Aw: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 20. April 2022, 15:41:34
Zitat von: justine1992 am 19. April 2022, 16:37:59
Zitat von: Kopfbahnhof am 19. April 2022, 16:28:56Was keiner weiß, ob @TE überhaupt etwas verschwiegen hat.
Ja, Du hast natürlich recht. Aber warum er sich so windet, wenn doch gar nichts war. Ach, und dass es echt nur um 2x45 gehen soll...


Ich Winde mich net, ich hatte doch nur den Auszug aus Dez vergessen auch von meinem Konto was nachgereicht wurde aber das lief noch über die Anwältin.

Ja ich habe durch die Panik der Einstellungen doof reagiert das stimmt.

Was glaubt ihr den wie es jetzt weiter geht?
Titel: Aw: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 20. April 2022, 15:43:05
Zitat von: BigMama am 19. April 2022, 14:28:40Du machst doch eh was du willst. Was fragst du also?


Nein mache ich nicht... Sry wollte dich nicht verärgern und auch niemanden anderen hier.
Titel: Aw: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: fidikus am 20. April 2022, 15:46:51
Ich weiß nicht wie ich es begründen soll bin kein guter Formulierer
Titel: Aw: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Kopfbahnhof am 20. April 2022, 16:08:16
Zitat von: fidikus am 20. April 2022, 15:46:51Ich weiß nicht wie ich es begründen soll
Was ist da so schwer?
Geldeingänge müssen benannt werden woher bzw. wofür das Geld auf dein Konto kam.
Egal ob es was mit der Garage zu tun hatte oder woanders her kam.

Zitat von: fidikus am 20. April 2022, 15:41:34Was glaubt ihr den wie es jetzt weiter geht?
Wenn es kein Einkommen war, dann sollte doch alles klar sein?
Dann musst du auch nichts Befürchten.

Titel: Aw: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: justine1992 am 20. April 2022, 16:31:12
Die Tipps hier wären möglicherweise zielführender, wenn Helfende wüssten, worum es geht. Dass Du zweimal denselben Betrag verliehen hast, ist möglich. Aber da Dir das anscheinend selbst so unwahrscheinlich vor kommt, traust Du Dich nicht, es dem JC so zu sagen. Was also dann? Du fragst hier um Rat. Und machst dann doch was anderes. Ja, vielleicht liegt das daran, dass wir nur das wissen, was Du erzählst. Aber dann kannst Du doch auch nichts Hilfreicheres erwarten.
Titel: Aw: Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!
Beitrag von: Fred am 21. April 2022, 13:58:28
Wahnsinn... da findet man eine Wohnung und dann bockt auch noch das Jobcenter rum. Armes Deutschland. Sofern nicht komplett unangemessen im Sinne eines Luxusapartments, sind die Mietkosten 1:1 zu übernehmen!