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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Calimera am 02. März 2022, 15:08:28

Titel: ALG II-Bezug: Was muss verkauft werden? Sparguthaben Kinder?
Beitrag von: Calimera am 02. März 2022, 15:08:28
Hallo,

ich habe einige allgemeine Fragen und hoffe, hier Antworten zu bekommen. Möglicherweise werden wir noch dieses Jahr zum ersten Mal ALG II bekommen. Was darf man da als Familie besitzen? Momentan besitzen wir als Familie mit drei Kindern einen Kleinwagen und ein Motorrad. Auch haben die Kinder je ein Sparbuch (von der Oma) und wir haben ein bisschen was zurückgelegt, Müssen wir jetzt Auto und Motorrad verkaufen? Ist das Sparguthaben antastbar?

Danke Euch!
Titel: Re: ALG II-Bezug: Was muss verkauft werden? Sparguthaben Kinder?
Beitrag von: Quinky am 02. März 2022, 15:40:56
Als erstes:
Aktuell ist ein Vermögensfreibetrat von 60.000€ für die Erwachsenen gültig (Achtung allerdings befristet, wegen Corona)

Allgemein, wenn die Sonderbedingungen wegen Corona auslaufen.

Vermögensfreibetrag der Kinder:

JEWEILS 3.100€ plus 750€ für Anschaffungen, egal wie alt die Kinder sind. Sofern über 20 Jahre, dann 150€ x Lebensalter

Vermögensfreibetrag der Erwachsenen:

JEWEILS 150€ mal Lebensalter plus 750€ für Anschaffungen
JEWEILS gesondertes Altersvorsorgeschonvermögen von 750€ x Lebensalter
JEWEILS einen PKW/Motorrad im Wert von 7.500€
Besonderheit:
Auf wen das Vermögen läuft, spielt keine Rolle, es wird summiert, d.h. der eine hat das komplette Vermögen, der andere nichts
Zusätzlich:
Sollte das Vermögen plus Anschaffungen höher sein, so darf der jeweilige Anschaffungsfreibetrag der Kinder verwandt werden (sofern bei den Kindern nicht benötigt)
Weiterhin
Sollte der PKW mehr wert sein als 7.500€, wird nur der überschüssige Wert zum allgemeinen Vermögen gerechnet.

Ernie
Titel: Re: ALG II-Bezug: Was muss verkauft werden? Sparguthaben Kinder?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. März 2022, 16:36:18
und dann gibt es noch Versicherungen die normale LV sind die aber durch einen Verwertungsausschluß für die Rente gesichert werden können so wie Rürup oder Riester.
Das von Quinky und mir im Ratgeber Vermögen (http://hartz.info/index.php?topic=25.msg27#msg27) in ausführlich!

MfG FN