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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Dori am 02. März 2022, 17:30:05

Titel: Kürzungen von Leistungen und Rückzahlungsforderungen
Beitrag von: Dori am 02. März 2022, 17:30:05
Hallo liebes Forum,

ich und meine Tochter (ich 39, sie 18) haben beide im September eine Ausbildung angefangen und erhalten vom Jobcenter aufstockende Leistungen. Ich habe noch ein 2. Kind, das ca. 2/3 des Monats bei mir lebt und den Rest bei ihrem leiblichen Vater.
Alle Angaben (Gehaltsnachweise, TBG usw.) haben wir fristgerecht eingereicht. Im ersten Schritt wurden die Leistungen um fast 300€ gekürzt und jetzt haben sowohl ich, als auch meine Tochter eine Rückforderung erhalten. Bei mir sind es 770€, bei meiner Tochter 473€, mit der Begründung, dass nun die Bescheide entgültig festgesetzt wurden. Das Schreiben wurde am Montag, den 28.02.2022 zugestellt, die Zahlungsfrist ist bis zum 12.03.2022. Wir haben vorsorglich Widerspruch eingelegt und brauchen für den weiteren Ablauf Hilfe oder zumindest rechtlichen Beistand. Wie sollen wir jetzt weiter vorgehen?
Vielen Dank für Eure Ratschläge

P.S. BAB und Bafög kommt nicht für uns in Frage! Aber vielleicht gibt es auch andere Alternativen zur Ausbildungsförderung?!
Titel: Re: Kürzungen von Leistungen und Rückzahlungsforderungen
Beitrag von: Filip2610 am 02. März 2022, 19:45:36
Hallo,
erstens würde ich mich sachkundig machen, ob du das Geld wenn überhaupt erst dann zahlen musst, wenn über den Widerspruch vom Jobcenter und ggf. vom Sozialgericht entschieden wurde. Weiß nicht, vielleicht einfach mal beim Jobcenter anrufen und nachfragen. Oder das hier in diesem Forum in Erfahrung bringen.
Zweitens könntest du dich an einen Anwalt für Sozialrecht wenden, damit der dich berät. Man kann dann beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, dass der Staat diese anwaltliche Beratung bezahlt. Also vielleicht mal mit Google nach einem guten Fachanwalt in deiner Nähe suchen und dem eine Email schreiben und ihn fragen, ob er den Fall übernehmen kann.
Dritten wissen die Jobcenter, dass ALGII-Bezieher nur wenig Geld haben. Oft kann man in solchen Fällen kleine Ratenzahlungen vereinbaren. Also dann falls nötig da irgendwann anfragen, ob z. B. 20 Euro pro Monat ok sind. Dein Existenzminimum ist aus guten Gründen geschützt. Lass dich nicht dazu drängen, mehr Geld zu geben, als du hast.
Toi toi toi! :sehrgut:
Filip
Titel: Re: Kürzungen von Leistungen und Rückzahlungsforderungen
Beitrag von: Dori am 05. März 2022, 07:45:02
Danke, wir versuchen es einfach. schönes Wochenende
Titel: Re: Kürzungen von Leistungen und Rückzahlungsforderungen
Beitrag von: Sheherazade am 05. März 2022, 09:19:52
Zitat von: Dori am 02. März 2022, 17:30:05
P.S. BAB und Bafög kommt nicht für uns in Frage!

Für dich vielleicht nicht, aber warum nicht für deine Tochter?

Und worauf beruht die Rückzahlung laut dem Berechnungsbogen überhaupt?