Hallo,
habe ca. 15.000 € geerbt und das JC hat das wie folgt für 6 Monate angerechnet
(Das ist der sogenannte 'Anhörungsbogen'.)
(https://i.postimg.cc/WtgpzMB2/img-083.jpg) (https://postimg.cc/WtgpzMB2) (https://i.postimg.cc/m1yGwS4C/img-084.jpg) (https://postimg.cc/m1yGwS4C)
ja, die Anrechnung ist richtig, jedoch:
1.) Du mußt Dich selbst krankenversichern und pflegeversichern, achte allerdings darauf, das die KV nur vom Mindestbeitrag ausgeht.
2.) nach den 6 Monaten einen NEUEN Antrag auf HartzIV stellen
3.) Überschüsse aus dem Erbe werden nach 6 Monaten zu Vermögen und sind durch den Vermögensfreibetrag geschützt.
Danke für deine Antworten.
Zitat von: Quinky am 03. März 2022, 08:18:04
1.) Du mußt Dich selbst krankenversichern und pflegeversichern, achte allerdings darauf, das die KV nur vom Mindestbeitrag ausgeht.
Bitte, wie darf ich das mit dem Mindestbeitrag verstehen? Die KK wird doch sicher die 2.429,12 € als Berechnungsgrundlage hernehmen und danach den monatlichen Beitrag festsetzen. Oder?
Zitat2.) nach den 6 Monaten einen NEUEN Antrag auf HartzIV stellen
Ja, das wurde mir schon gesagt.
Zitat3.) Überschüsse aus dem Erbe werden nach 6 Monaten zu Vermögen und sind durch den Vermögensfreibetrag geschützt.
Der Überschuss wird dann quasi als Schonvermögen (150,-- € pro Lebensjahr) geschützt?
Zitat von: drei am 03. März 2022, 08:46:07
Bitte, wie darf ich das mit dem Mindestbeitrag verstehen?
ZitatGrundsätzlich gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung: Wer wenig Einkommen hat, zahlt auch weniger. Dabei gibt es allerdings eine Untergrenze. Ist Dein tatsächliches Einkommen niedriger als dieser Grenzwert, wird ein fiktives Mindesteinkommen angesetzt, um Deinen Krankenkassenbeitrag zu berechnen.
Das Mindesteinkommen ist meist bei denjenigen maßgeblich, die wenig oder gar nichts verdienen. Das ist beispielsweise bei Studenten der Fall, die die Voraussetzungen für eine studentische Krankenversicherung nicht mehr erfüllen.
Für 2021 und 2022 beträgt die Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte rund 1.097 Euro. Ist Dein tatsächliches Einkommen geringer, stuft Dich die Krankenkasse so ein, als würdest Du 1.096,67 Euro pro Monat verdienen. Das ergibt bei einem Beitragssatz von 14,6 Prozent mit Krankengeldanspruch einen Monatsbeitrag von rund 160 Euro. Hinzu kommt aber noch der Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse und der Beitrag für die Pflegeversicherung.
Quelle (https://www.finanztip.de/gkv/freiwillig-versichert/)
Noch ein Zusatz:
"Sheherazadeh" hat Dir schon erklärt, wie es mit dem KV-Mindestbeitrag ist.
Weiterhin:
nach diesen 6 Monaten bei dem Neuantrag darauf achten, das das Jobcenter nicht von einem zu hohen Restvermögen ausgeht, da es für die 6 Monate nur den HartzIV-Beitrag als Verbrauchsgrundlage ansetzt.
Du bist nicht verpflichtet, während dieser 6 Monate auf HartzIV-Niveau zu leben. Auch Anschaffungen sind selbstverständlich erlaubt (neuer Kühlschrank, Herd usw. = normale allgemeine Dinge).
Es ist zwar nicht so, das alle Jobcenter solche Berechnungen durchführen, jedoch manche versuchen über diese Schiene zu sparen.
Ernie
Muss das JC nach den 6 Monaten bzw. bei danach neuer Antragstellung für ALG2 vom Restvermögen (also sollte ich keine größeren Anschaffungen tätigen, sondern nur ganz 'normal' leben) dann auch Schonvermögen (150,-- € pro Lebensjahr) anrechnen, aber dann nicht mit berechnen?
Idealerweise ist man beim Neuantrag unterhalb der persönlichen Vermögensfreigrenze.
Heißt unterhalb Summe 150,-- € / Lebensjahr?
Plus 750€ Ansparpauschale.
Danke :sehrgut:
edit:
Gibt es für diese 750,-- € Ansparpauschale auch einen Paragrafen?
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/12.html
Absatz 2 Nr. 4
Danke :sehrgut: