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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Timboss am 03. März 2022, 16:02:36

Titel: Mietkaution
Beitrag von: Timboss am 03. März 2022, 16:02:36
Hallo Zusammen,

ich ziehe demnächst um, der Umzug ist vom JobCenter vorab genehmigt worden. Die für die neue Miete zu zahlende Kaution ist um die 200 Euro günstiger als die von der alten Wohnung.
Da es ja immer etwas dauert bis ich die Kaution retour bekommen, habe ich ich mir überlegt das JobCenter zwecks Darlehen anzufragen. Allerdings habe ich bedenken, da sie mir dann evtl. die 200 Euro anrechnen werden. Ich habe neulich mal 100 Euro auf mein Konto überwiesen bekommen von meinen Onkel und dann wollten die das Geld gleich abziehen...dass konnte ich aber verhindern weil ich in dem Monat ne hohe Tierarzt Rechnung hatte und das Geld dafür genutzt habe.

Sollte ich Lieber auf das Darlehen verzichten um die Kaution zu zahlen oder darf ich den Differenz Betrag behalten ohne das mir was abgezogen wird ?

Ausserdem fehlen in der neuen Wohnung ein paar Sachen, wie der Kühlschrank. Der alte gehört auch zur alten Wohnung. Kann man da Unterstützung beantragen für den kauf von einem neuen ?

Danke

T.
Titel: Re: Mietkaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. März 2022, 16:22:01
Man kann beim JC Darlehen Beantragen für Kaution, sowie Kühlschrank etc.

Die alte Kaution gehört zum vorhanden Einkommen, darf also nicht Angerechnet werden.
Titel: Re: Mietkaution
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. März 2022, 16:41:40
Timboss

Zitat von: Timboss am 03. März 2022, 16:02:36habe ich ich mir überlegt das JobCenter zwecks Darlehen anzufragen.
Das vom JC auf Antrag auch darlehensweise übernommen wird wenn der Umzug anerkannt wurde und zwar die Kautionssumme die vertraglich geregelt ist und nicht die Summe + 200 bloß weil die alte Kaution 200.- höher war.

Kühlschrank wenn zur alten Whg. gehört und du nie eine besessen hast ist Teil einer
Erstausstattung (http://hartz.info/index.php?topic=2362.msg18428#msg18428)
Antrag auf Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte (http://hartz.info/index.php?topic=62380.msg593504#msg593504)

MfG FN
Titel: Re: Mietkaution
Beitrag von: Timboss am 03. März 2022, 19:03:21
danke für die Antworten.


Ich habe doch garnicht geschrieben, dass ich die neue Kaution plus 200 will. Ich will einfach die alte Kaution von der alten Wohnung nicht verlieren, die ist 200 mehr.